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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementsprcis beträgt vierteljährlich l Mark 20 Ps. prLiiiimoranclo. bischer für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Eorpusspaltenzcile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. ArntsbLatt für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 3. Dienstag, den 6. Januar I88V. 5. Jahrg. Bekanntmachung. Nach § 3 des Gesetzes vom 18. August 1868 siud alle Diejenige«, welche Hunde besitzen, verpflichtet, diese bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer augedrobteu Strafe — die dreifache Hundesteuer betragend — schriftlich anher anzuzeigen. Alle Einwohner hiesiger Stadt, welche Hunde besitzen, werden unter Hinweis auf diese Anmeldepflicht und bei Vermeidung der auf Unterlassung dieser Anzeige gesetzten Strafe aufgefordert, diese Anzeige bis längstens zum IS. Januar d. I. bei dem Unterzeichneten in Schriften einzureichen, sodann aber in der Zeit vom 15. bis 20. Januar d. I. die Steuer für jeden Hund auf das laufende Jahr an die Armencassenverwaltung zu bezahlen, dagegen die vorgeschriebene Steuermarke, welche als Nachweis der be zahlten Hundesteuer von dem betreffenden Hunde am Halsbande stets zu tragen ist, sowie eine Belehrung über Wuthkrankheit der Hunde in Emvfang zu nehmen, wobei auf die Strafbestimmungen in § 7 des angezogenen Gesetzes, nach welchen Besitzer solcher außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Localitäten ohne Steuermarke betroffen werdenden Hunde um drei Mark zu bestrafen sind, aufmerksam gemacht. Naä> § 2 des hierorts bestehenden Regulativs über Erhebung der Hundesteuer im Armenbezirk Zwönitz ist bis zum 20. Januar die volle Steuer eines jeden Jahres zu bezahlen. Zwönitz, am 2. Januar 1880. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. BekmMtmAchmsg. Da wahrzunchmen gewesen, daß die Bestimmungen des in hiesiger Stadt bestehenden Regulativs, das An- und Abmeldewesen betreff., noch immer nicht gehörig beachtet werden, so wird die hiesige Einwohnerschaft auf jene Bestimmungen andurch nochmals mit dem Bedeuten besonders hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselben zur Strafe gelangen. Nach dein gedachten Regulativ hat die Meldung jedes Neuanziehenden, insbesondere auch aller Dienstboten und Gewerbsgehilsen, binnen 24 Stunden 5), ingleichen die Meldung eines Wohnungswechsels binnen 0 Tagen (Z 3) an Nathsstelle zu erfolgen und sind die Haus-, sowie Quartierwirthe bez. die Arbeitgeber für die richtige Meldung bez. 'Neuanzugs und des Wohnungswechsels verant wortlich (§ 5). Zwönitz, am 5. Januar 1880. Der B ü r g e r m e i st e r. Schönherr. Tagcsgr schichte. Deutschland. Ueber den Erlaß einer Steuerfristgewährung für Dberscklesien wird geschrieben: Die Thatsache, daß, wo einmal der Nothstand vorhanden, es der nothleidcnden Bevölkerung absolut unmöglich ist, auch noch die Steuern zu entrichten, andererseits der Umstand, daß es nahezu grausam sein würde, immer und immer wieder zu versuchen, die ja doch zum größten Theile uneinziehbaren Steuer- Rückstände im Wege der Exekution beizutreiben und den Steuer pflichtigen, die vielleicht noch dieses oder jenes im Haushalt entbehr liche Stück besitzen, dasselbe wegen Steuern als Pfandstücke zu neh men, bat den Bürgermeister -treidel veranlaßt, bei dem königlichen Kreis-Landrath, Grafen v. Strachwitz, den Antrag zu stellen, der Kreisansschuß, resp. Kreistag des Tost-Gleichmitzer Kreises wolle bei der Staatsregierung dahin petitioniren, daß in den Nothstands- Distrikten für die Monate Januar bis März 1880 die Erhebung der StaatS-Klassensteuer für die drei untersten Steuerstusen ganz sistirt und die Klassenstener-Nückstände aus dem Jahre 1879 niedergeschla gen werde. Der Kreisansschnß hat nicht nur dem Anträge 'stattge geben, sonder» denselben sogar dahin erweitert, daß die Klassensteuer der drei untersten Stufen bis zum 1. August k. I. erlassen werde, und ist ein diesbezügliches Gesuch bereits an die königliche Staats regierung gestellt worden. Es wäre dringend erwünscht, daß die Staatsregicrung, den notorisch herrschenden Nothftandsverhültnissen Rechnung tragend, dieser Petition Berücksichtigung widerfahren lassen möchte. Am 8. Januar tritt das Abgeordnetenhaus wieder zusammen. Es stehen demselben vier, oder wenn die Einberufung des Reichstags bis zur Mitte Februar hinausgeschoben werden sollte, vielleicht auch kurze Zeit die beiden parlamentarischen Körperschaften nebeneinander tagen, fünf bis 6 Wochen zur Verfügung. Diese knappe Zeit noch möglichst fruchtbringend zu machen, wird es einer möglichst vorsich tigen und zweckmäßigen parlamentarischen Oekonomie bedürfen. Eine Nachsession des Landtags scheint auf keiner Seite Beifall zu finden und ist auch aus verschiedenen Gründen nicht wünschenswerth, zumal da man auf eine ganz kurze Ncichstagssession durchaus nicht wird rechnen können. Ein Blick auf die Geschäftslage des Abgeordneten hauses lehrt, daß eine vollständige Bewältigung des überaus reichen Gesetzgebungsmaterials in der kurzen Zeit von höchstens anderthalb Atonalen beim besten Willen nicht zu erreichen ist. Wir haben noch einen großen Theil der Etatsberathung vor uns, namentlich den Etat des Kultusministeriums, der selbstverständlich nicht kurzer Hand wird abgemacht werden können, ferner den Etat des Finanzministe riums, der Eisenbahnverwaltung, des Handelsministeriums, der allge meinen Finanzverwaltnng u. s. w. Ferner ist der wichtige Gesetz entwurf über die Verwendung der Neichsüberschüsse zu erledigen, der noch nicht einmal in der Budget-Kommission berathen worden ist. Dazu kommen die vier VerwaltungSreformgesetze, über die, wenn auch an eine Erledigung in dieser Session schwerlich zu denken ist, doch wenigstens eine erste Lesung veranstaltet werden soll. Von größeren Vorlagen sind ferner die Gesetzentwürfe über die Besteuerung von Wanderlager, über die Communalbesteuerung und die Schanksteuer herrorzuheben. Wiesbaden, 2. Januar. Das Nheineis steht von dem Loreley- felsen bis Mainz fest, in Folge dessen ist ein großes Anschwellen des Rheins und des Mains eingetreten und bei Rüsselsheim eiv Damm bruch erfolgt. Rüsselsheim, Kostheim und Floersheim sind über schwemmt. Rüdesheim befindet sich seit gestern Mittag wegen Ver stopfung des Binger Lochs unter Wasser. Ueöerall herrscht die größte Besorgniß. Die hessische Ludwigsbahn hat die Fahrten zwischen Frank furt a. M. und Mainz eingestellt. — Atan telegraphirt ferner aus Mainz, 2. Januar: Der Bahndamm beim Fort Gustavsbmg an der Einmündung des Main in den Rhein ist in Folge der Ueberfluth- ung zerstört; der Bahnverkehr zwischen Mainz und Mannheim wurde eingestellt. — Das Eis im Rhein und im Main hat sich nunmehr seit 11'/z Uhr Vormittags ohne weiteren Unfall in Bewegung gesetzt. Frankreich. Freycinet hat an die Vertreter Frankreichs im