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Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff 1918 Der Gemeindevorstand. Reichenbrand, am 3. Juni 1918. Der Gemelndevorstand. Siegmar, 7. Juni 1918. Der Gemeindevorstand. im Sparkassenzimmer im Registraturzimmer Dkl Brotkart.-Nr. von n Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstünde oder 2253 b L. R. IV. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. ich' Der Gemeindevorstand. Rathause I. Bezirks Brotkartenheft Nr. nachm. Uhr von Meldeamt // Reichenbrand, am 7. Juni 1918. Der Gemelndevorstand. n WM-WM empfiehlt Drogerie Siegmar Erich Schul,« Fernsprecher 180. Sonnabend, den 8. Juni Meldeamt Sparkassen- für die vorstehenden Ausgabezeiten die etwa stattgefundenen Umzügen besonders ihre Mieter — Haus Haltungsvorstände — II. Bezirks HI. Bezirks IV. Bezirks 150 300 450 600 750 900 1— 50 51 —100 101 —150 151 —200 201 —250 251 — 3M 301 — 350 351 — 400 401 — 450 451 — 550 «et nar- - und im Interesse der Kinder nötig -erscheint, möglichst bald in die Tat gesetzt werden. 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3 — 4 1— 151— 301— 451— 601— 751— j im im ) im -Nk-A Gr^ raB 901—1050 1051—1200 Obhutstellen für kleinere Kinder. Die Erntezeit rückt immer näher und kaum je hing von einer sicheren Herein bringung der Ernte soviel ab wie dies Jahr. Bet dem immer noch andauernden Mangel an männlichen Arbeitskräften werden alle arbeitsfähigen Frauen für die Erntezeit gebraucht werden. Um möglichst viele frei zu machen und ihnen zu rechter Arbeitsfreudigkeit zu verhelfen, gilt es, ihnen die Fürsorge für ihre Kinder abzunehmen. In anderen länd lichen Bezirken Deutschlands hat man durch Errichtung von Obhutstellen, in denen die kleineren Kinder nicht nur beaufsichtigt und gepflegt, sondern auch beschäftigt und erzogen werden, die besten Erfahrungen gemacht. Deshalb haben der Landesverband für christl. Franendienst und der Aus schuß für christl. Kleinkinderschul- und Hortarbeit auf Ver anlassung der Kriegsamtstellen XII und XIX alle Frauen vereine und Pfarrämter auf dem Lande zur Errichtung solcher Obhutstellen aufgerufen. Ein 8tägiger Lehrgang in Dresden bietet Gelegenheit zu einiger Vorbereitung der in Aussicht genommenen Leiterinnen. Eile tut not! Die wertvolle Anregung sollte überall, wo es zur Sicherung der Ernte Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bei zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 7. Juni 1918. 30. Jun! 1918 an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 7. Juni 1918. , Die Bekanntmachung Nr. 3 über den Verbrauch von Brot und Wehl im Bezirke der Amts- Auptmannschaft Chemnitz vom 3. August 1917 — Chemnitzer Tageblatt Nr. 213 vom 5. August 1917 — aufgehoben. Chemnitz, am 6. Juni 1918. MS."! Freitag, den 14. Juni 1918, im hiesigen und zwar an die Haushaltungen des ZA Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die ovengenannten Zeiten sind streng einzuhatten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Kundenlisten — Siegmar. Die Eintragung in die Kundenlisten bei den Fleischern erfolgt Montag, den 10. Juni 1918 ab nachmittag 1 Uhr. Fleischkarten sowie Brotbuch sind unbedingt mitzubringen. Nichtanmeldung zieht den Verlust des Fleischbezugs nach sich. Hühnerfutter für Reichenbrand. u. Hühnerfutter wird wieder an die Geflügelhalter abgegeben. Der Verkauf findet Montag, de« ' Juni bei G. Morgenstern statt. Auf ein Huhn entfällt Vs Pfund. Das Pfund kostet 40 Pf. Reichenbrand, am 7. Juni 1918. Der Gemeindevorstand. Eier-Ablieferung. . Diejenigen Hühnerhalter, die mit der von ihnen aufzubringenden Abliefernng von Eiern im Rückstand sind, werden auf Veranlassung der Amtshauptmannschaft hiermit aufgefordert, innerhalb einer Woche ihrer Ablieferungspflicht ^chzukommen, widrigenfalls ihnen die Fleisch- und Zuckerkarten entzogen werden müßten. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 7. Juni 1918. Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, 'am 7. Juni 1918. Bekanntmachung, die Belieferung der Zuckerkarten betreffend. ! Zum teilweisen Ausgleich für die am 16. Juni 1918 eintretende Verkürzung der Brotration wird Nimmt, daß der 2. und 3. Abschnitt (13. Juni bis 2. Juli und 3. Juli bis 22. Juli) der Zuckerkarte Me 9 mit je 2 Pfd. Zucker zu beliefern sind. Sämtliche Zuckerhändler erhalten demgemäß auf die Nugsausweise der Zuckerkarlen Reihe 9 von ihren Lieferanten statt 5 Pfund 7 Pfund Zucker vergütet. M diesem Zwecke haben die Händler die Bezugsausweise Reihe 9 getrennt zu verbuchen und abzu- ?h'ern. 2m übrigen erfolgt die Abgabe des Zuckers in der üblichen Weise. Insbesondere ist die Voraus lieferung von Kartenabschnitten verboten und strafbar. 271 II L Ic. Dresden, den 1. Juni 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Am 1. Juni 1918 war der 2. Termin der Gemeindeeinkommensteuer und des Schulgeldes auf 1918 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Abläuf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Brot- Md NeisWrtMilWe in MMM. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger leinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Schulgeld. Der am 15. d. M. fällig werdende 2. Termin Schulgeld 1918 ist bis längstens den Die Gemeinde-Einkommensteuer auf das 1. Halbfahr 1918 ist fällig gewesen und bis 15. Juni 1918 an die Gemeindekasse abzuführen. Nach dieser Zeit beginnt das mit Kosten verbundene Mahn- und Beitreibungsverfahren. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 6. Juni 1918. Brotkartenausgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, den 14. Juni 1918, im hiesigen Rathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: r/«9- V-9 Uhr, Vr9- -/.9 „ , V«9- 9 „ , 9-V.10 „ , V«10-Vr10 „ . / zimmer 1 im Gemeindekassen- / zimmer. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstünde oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungssällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten t ei«^ ittck^ naE Es erhalten wöchentlich: L. 1 Pfund Brot: Kinder im Atter bis zu einem Jahr«, d. 3 Pfund Brot: Kinder im Alter von 1 bis 8 Jahren, c. 31/2 Pfund Brot: Atte Personen über 6 Jahr, 0. 4 Pfund Brot: Jugendliche Personen im Alter von 12 bis einschlietzlich 17 Jahren, soweit sie nicht zu den Schwerarbeitern gehören, e. 4Vs Pfund Brot: Anerkannte Schwerarbeiter, f. 6V2 Pfund Brot: Anerkannte Kchwerstarbeiter. 8 2. Die Herstellung von Schwarzbrot (Roggenbrot) im Gewichte zu 3Vs Pfund wird zugelassen. Im Einvernehmen mit dem Königlichen Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Königlichen Ministeriums des Innern hat das Königliche Kriegsministerium bestimmt, daß auch im Sommer 1918 wie in den Vorjahren Wettkämpfe im Wehrturnen abzuhalten sind. Zu den Wett kämpfen werden alle Jungmannen zugelaffen, die am 1. April Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. , Am 2. Sonutag n. Trln., den 9. Juni, Vorm. V29 Uhr Predigt- "kesdienst: Hilfsgeistlicher Schwarze. Vorm. Vs 11 Uhr Unterredung mit der männlichen Jugend: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde mit Abendmahl: Hilfs- Micher Schwarze. Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein, Abend 8 Uhr labend. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am 2. Sonntag n. Trin., 9. Juni, Vorm. 9 Uhr Predigt: ^geistlicher Leidhold. Abends 8 Uhr Versammlung der ev. Jünglingsvereins. (...Dienstag, 11. Juni, Abends Vs9 Uhr Bibelstunde der landes- Gemeinschaft im Pfarrsaale. c Mittwoch, 12. Juni, Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Jung- "envereins I Abteilung. 14- Juni, Abends Vs9 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfs- AAer Leidhold. Wochenamt: Derselbe. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags- ^«gsprets: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle Meichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter « Äabenstein entgegengenommen und die Ispalttge Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Auzeigen-Annahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegeben werden. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12559, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. Nr. 38. Verbrauch von Brot und Mehl im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz. 81. » Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird vom 15. Juni 1918 ab der Ver hauch von Brot und Mehl für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Ehemnitz einschließlich der Stadt Arnbach wie folgt festgesetzt: Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Bezirksunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Jnni 1918 soll Freitag, den 14. Junk d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—269 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261 — Ende im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemekndevorstand zu Rabenstein, am 6. Juni 1918. Die Ausgabe der Brotkarten erfolgt Freitag, den 14. Jnni 1918 abends 7—8 Uhr in den bekannten Ausgabestellen durch die Brotpfleger. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. Juni 1918. Kleingartenbau in Rabenstein. Diejenigen Einwohner von Rabenstein und Umgegend, welche sich am Kleingartenbau beteiligen wollen, werden gebeten, dies vom 10. bis mit 12. Juni im hiesigen Rathause, Zimmer Nr. 5, zu melden. Der Gemeindevorstand zn Rabenstein, am 7. Juni 1918. e Zur Inempfangnahme haben die HaushaltungsvorstSnde oder deren Stellvertreter (Ehe- i'sUen) zu erscheinen. An ander« Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfallen (als Me gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen HaushaltungS- Stande aasgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht ^gegeben. . Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern.