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Mockenblrüt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg md Umgegend. Erscheint: AKterwoch« u. «onnabends früh 8 Uhr. LbonnementSpreiS: vierteljährlich 121 Ngr., auch de< Bestellungen durch die Post. Inserate werden mit 1 Ngr. für den Raum «imr gespaltenen CorpuS-Zeile ''erechnet und sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags II Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Scchsundjwiuyitzstcr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in PulSnitz. Geschäfts st eilen für Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen bureau von C. Graf und Hassen stein L Vogler. Leipzig: Bernhard Freyer, Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler und Eugen Fort daselbst. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Lxpeck. Mittwoch —I"—— 8. »8. Januar 18,4. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aus den diesseitigen Erlaß vom 3. d. Mts. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach Ablauf der in tz 46 der revidirten In struction zu dem Reichsgesetze vom 7. April 1869, Maaßregeln gegen die Rinderpest betr., bestimmten Frist, die Abhaltung der Bieymärkte in den Amtsbezirken Kamenz, Königsbrück und Königswartha wiederum gestattet ist. Bautzen, am 36. Januar 1874. Königliche Amtshauptmannschaft daselbst, von Salza. Otto. - A uctio n. Dienstag, den 3. Februar d. Js. von Nachmittags 2 Uhr an, sollen in -er Behausung des Pfefferküchlers August Bub nickS hierorts, zwei «Kühe, eine Liege und vier Schweine, sowie der vorhandene Dünger und Fnttervorräthe meistbietend gegen sofortige baare Zahlung versteigert werden. Pultznitz, den 26. Januar 1874. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Bekanntmachung. ES ist beschwerend anher angezeigt worden, daß in den Straßen und auf öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt in neuerer Zeit jdurch Kinder die öffentliche Ruhe in hohem Grade durch allerhand Lärmen und sonstigen Unfug gestört wird, was man hierdurch mit dem Bemerken untersagt, daß bei wiedervorkommenden derartigen Fällen die Eltern betreffender Kinder zur Verantwortung zu ziehen sind. PulSnitz, am 26. Januar 1874. ' Der Stadtrat b. Lotze, Brgrmstr. Bekanntmachung. In der Nacht vom S. zum 4. dieses Monats Und aus einem verschlossenen Günsestall eines Gehöftes in dem Dorfe Reichenbach, nach vorgängiger Oeffmmg des Schlöffe-, vier Stück Gänse, und aus dem unverschlossenen Kuhstall eines anderen Gehöftes zwei Stück Hühner, und zwar allem Vermuthen nach von einem unbekannten, ungefähr 20 Jahr alten Federviehhändler oder Fleischer, der am 2. dieses Monats in den fraglichen Gehöften nach verkäuflichen Federvieh Nachfrage gehalten, gestohlen worden, und wird Solches Behuss der Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen andurch bekannt gemacht. Königsbrück, am 22. Januar 1874. Königliche- GerichtSamt. In Jnterimsverwaltung: Meusel, Aff. Heyne. Deutsches Reich. Dresden. „Alle unsere Informationen", schreiben die „Dresdn. Nachr.", „laufen dahin zusammen, daß der sächsische Landtag am 4. Februar vertagt wird, um den Mininern und Abgeordneten die Möglichkeit zu bieten, den Reichstagsarbeiten sich zu widmen. An eine Er ledigung des Budgets bis zu diesem Termine ist nicht zu denken. Nächste Woche wird allenfalls noch das Budget des Cultusministeriums in der Zweiten Kammer durchberalhen werden. Auch beabsichtigt man noch die jenigen Posten des außerordentlichen Budgets zu er ledigen, in denen Geldmittel zur Vornahme von Bauten verlangt werden, um die Regierung in den Stand zu setzen, diese Bauten zeitig im Frühjahre beginnen zu lassen. Alle übrigen Theile des Budgets bleiben uner ledigt bis nach Ostern. In der Zwischenzeit jedoch werden die Finanzdeputationen beider Kammern Sitzungen halten, um nach Ostern in rascher Folge das Budget zu Erledigen. Die Beamten, so sehnsüchtig sie auf ihre Zulagen gewartet haben, muffen sich also mindestens uoch auf 3 bis 4 Monate gedulden. Erst nach völliger Verabschiedung des Budgets können diese Zulagen für Monate zusammen auf einem Brete aus- und; nachbezahlt, aber es wird wenige Beamte geben, die mit s in werden Erledigung ihrer Zulage einverstanden Der „Deutsche Reichsanzeiger" bemerkt in seiner neuesten Nummer: „Da das neue Porto für Packele bis 5 Kilogramm innerhalb IO Meilen 2-1 Sgr., darüber hinaus 5 Sgr., und für Geldbriefe in gleicher Weise 2 und 4 Sgr., die Versicherungsgebühr aber ohne Unter schied der Entfernung 2 ioo Thlr. mit einem Minimum von I Sgr. betragt, so genügt cs, außer diesen wenigen Grundtaxen dre Namen der innerhalb 10 Meilen belegenen Postorte zu wissen, um danach für den größten Theil der Sendungen selbst bemessen und so die Freiniarken auf die gelbe Adresse kleben zu können. Diese Ortsnamen sind bei allen Postanstalten in einem Svaltenaushange verzeichnet. (In den Expeditionen d. Bl. in Pulsnitz und Königsbrück, sind dergl. Porto tarif» ,u haben.) Außerdem kann von den Postanstalten ein vollständiger Fahrposttarif, mit dessen Hilfe das Porto auch für mehr als 5 Kilogramm schwere Packele und für alle Orte init Leichtigkeit sich berechnen läßt, bezogen werden. Zur Frankirung der Packele rc. bis 10 Meilen besteht eine Freimarke zu 2^ Sgr. Beim Frankiren wird der Portozuschlag von 1 Groschen er spart, und die Abfertigung an den Schaltern schneller bewirkt. Diese Vorzüge machen sich beim Privatvcrkehr bereits geltend, und wenn in der Geschäftswelt die An schauung, daß auch beim Bezüge und Versandt von Waaren und bei Remissen die Frankirung sehr wohl unter die Usancen ausgenommen werden könne, immer mehr zur Anerkennung gelangt, so wird dieselbe binnen Kurzem ebenso allgemeine Regel werden, als sie es im Briefverkehre geworden ist, und das wäre ein sehr erheblicher Fortschritt, dessen Herbeiführung das Publicum selbst in der Hand hat." Berlin. Die Bundesraths-Ausschüsse beschäftigten sich vorgestern in einer sechsstündigen Abendsitzung mit dem Geietzentwurfe zur Abänderung der Gewerbeordnung in Betreff der strafrechtlichen Verfolgung des Contract- bruches. Die wesentlichen Veränderungen, welche der Ausschuß beantragt, gehen auf die Vereinigung der Ge werbegerichte mit den Gerichten erster Instanz, und principieü auf die Vorbedingung der Straffälligkeit des Conlractbruches. Es sollen nämlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer für Entlassung der Arbeiter beziehungs weise Verlassen der Arbeit nur dann gestraft werden, wenn neben der objcctiven Widerrechtlichkeit das Bewußt sein der rechtswidrigen Handlung nachgewiesen werden kann. Auch hierüber wird schriftlicher Bericht erstattet werden. Alle diese schwebenden Arbeiten sind ohne be sondere Mühe bis zum Zusammen'ritt des Reichstages fertig zu stellen, welchen sie während seiner FrühjahrS- session neben dem Militair- und Preßgesetz beschäftigen werden. -- Der „Voss. Ztg." wird aus Cassel gemeldet, mehrere hessische Parronatsherren wollten die Absetzung der hessischen Pastoren nicht anerkennen und deshalb keine anderen Geistlichen für die Stellen präsentiren. Die „Voss. Ztg." bemerkt, dem „Vernehmen nach sei auch das Confistorium mit den „renitenten" Patronen in Verhandlung getreten. Posen, 22. Januar. Eine neue Adresse ist dem Erzbischof Grafen Ledochowski aus den österreichischen Landen von der Geistlichkeit des Vicariats Libochowic in Czechin zugegangen. Die Unterzeichner geloben, für „den treuen Diener Gottes, den guten Hirten, den Liebling des Volkes" zu beten, wie einst die Christen ge betet haben, „als der König Herodes seine Hände aus streckte, um einige Mitglieder zu quälen." Glatz, 22. Januar. Die „Neue Gebirgs-Zeitung" meldet, daß von dem Fürsten Bismarck gegen den Rittergutsbesitzer von Ludwig auf Neuwaltersdorf wegen der von Letzterem ausgesprochenen Behauptung, „Fürst Bismarck habe die im Jahre 1866 zu Neisse gefangen gehaltenen Ungarn zum Meineid verleitet", der Straf antrag gestellt worden ist. Der Termin zur öffentlichen Verhandlung ist auf morgen auberaumt. Köln, 22. Jan. Auch gegen den hies. Erzbischof werden nun die Executionen beginnen. Derselbe ist vor erst aufgefordert worden, die erste über ihn verhängte Geldbuße im Betrage von 1400 Thlrn. zu zahlen. Hamburg, 22. Januar. In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde auf Antrag von I)r. Hachmann und 82 Genossen folgender Beschluß gefaßt: „Die Bürgerschaft beauftragt ihren Präsidenten, am 27. d. M. das nachfolgende Telegramm an den Präsidenten der in London stattfindenden Versammlung abzusenden: „Die Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg spricht der zu Exeter-Hall tagenden Versammlung von Vertretern sämmtlicher englischer Städte und Grafschaften ihren warmen Dank aus für die vom englischen Volke be zeugte ermuthigende Theilnahme an dem Kampfe Deutsch lands gegen die freiheitsfeindlichen Bestrebungen des Ultramontanismus." — Ein Antrag des Herrn I. F. Martens, betreffend Tagegelder für die hamburgischen Abgeordneten zürn deutschen Reichstage, wurde ab gelehnt. Hannover, 21. Januar. Die Kronanwaltschast des hiesigen Obergerichts publicirte gestern auf Antrag des Reichskanzlers von Bismarck das rechtskräftige Erkennt