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L Bestellungen werden bei allen Postanstalten Inserate, welch« de« deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend finden, werden di vahl, edlen > Ab: zum ihren, kn.) he in von >men «de mit Iber mnt gert d«ee ) 18. edler 1306 ntlich :hung » 1» arkt- locke, düng 5. » I Feld elbst 'S bei über mer. ckb- fliltll tirte nden >e in diesem Blatte dir weiteste Verbreit» >is Dienstag und Freitag früh v l angenommen u. kostet dir drrigespaltenr LorpuSzellr 10 s unter »Eingesandt" 20 Pf. Geringster Inseraten betrag 25 KeliuIanAeleAeiilieit. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder wird doii 13. 1886, 2 Hln?, Montag, den 13. April 1885, 1 Uhr Nachmittags, sollen im früher Berthold'fcherr Mühlengruudftücke zu Niederneukirch 11 Sack mit Weizenklcic, 7 Sack mit Weizengries, circa 36 Ccntner Stroh, circa 10 Ccntner Kleeheu und circa 25 Ccntner Wiesenheu, cvent. auch eine Partie Kartoffeln versteigert werden. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 9. April 1885. Appolt, Ger.-Vollz. Dienstag, den 14. April 1885, 3 Uhr Nachmittags, Versteigerung eines Instruments (Flügels) im AmtSgerichtShofe hier. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 9. April 1885. Alppolt, Ger.-Vollz. in der Expedition dieses Blattes angenommen, vtergtafter Jehr««»«. -eis flott iftS- . an nen. !. IS Dies« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, WUttwochs und LomeaSettSS, und kostet einschließlich her Sonnabends erscheinenden „HNMuNttsche* BeUwOe- vierteljährlich 1 Mark 50 Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte sollen den 29. Juni 1885 die dem Gasthofsbesitzer Andreas Carl Käufer in Bischofswerda zugehörigen Grundstücke, und zwar: 1) das Gasthofsgrundstück „zur goldnen Sonne", Nr. 280 des Brandcatasters, Folium 275 des Grund- und Hypotheken buchs für Bischofswerda und .> 2) das Feldgrundstück Nr. 162 des Flurbuchs, Folium 156 des Grund-«nd Hypothekenbuchs für. Goldbach, - welche Grundstücke am 24. Mai, bez. 12. November 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten zu 1) auf 58,960 Mk., - 2) - 7600 - gcwürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bischofswerda, am 1. April 1885. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Küchler. Hvllzogen. Bischofswerda, 10. April 1885. Wenn Lngland sich zu so außerordentlichen Maßregeln entschloß, so läßt sich diese ungewohnte Energie nur durch das Bewußtsein der großen Gefahr erklären, welche für die englische Re gierung in dem Bestreben der russischen Staats kunst liegt, den türkischen Sultan, den Schah von Persien und den Emir von Afghanistan thcils durch Lockungen, theils durch Drohungen von der Bundesgenossenschaft mit England los- zulöscn. Besonders wichtig für die Sicherheit der Nordwestgrenze Indiens erscheint es, daß der benachbarte Emir von Afghanistan nicht zum Vasallen Rußlands werde, was unfehlbar ein tritt, wenn derselbe das Vertrauen zu der Wirk samkeit des englischen Schutzes verliert. Die Ansprüche des EnnrS, welche deshalb England zu unterstützen gezwungen zu sein glaubte, waren sehr fragliAr Natur. Er behauptete, daß dich Gebiet zwischen den Flüssm Kaschk und Murghab Rußland und England. Es ist eine alte, bekannte Geschichte, daß Rußland und England in Asien als Rivalen einander gegenüber stehen, sich von Zeit zu Zeit die Zähne zeigen, aber beide vor'm wirklichen Losschlagen sich fürchten. Ein solcher Moment ist gegenwärtig wieder eingetreten. England rüstet und mobilisirt in Indien, als solle dem nächst der Kriegstanz beginnen. Die „Times" sagte ausdrücklich, Rußland müsse erfahren, daß England lieber die Gefahren und Opfer eines langwierigen und kostspieligen Krieges tragen wolle, als einen offenen Eingriff in die Rechte seines Bundesgenossen und eine unverblümte Be- drokuma JndrenS. Immerhin schien England rm efahckjcheS Spiel mit diesem KricgSlärm zu die von den Russen be- Has Gesetz- und Verordnungsblatt enthÄt im 17. Stück vom Jahre 1884 und im 1. und L. Stück vom Jahre 188S Folgendes: Nr. 80) Verordnung vom 22. Novbr. 1884, eine Ergänzung der Verordnung vom 3. Novbr. 1879 über den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend; Nr. 81) Verordnung vom 1. Decbr. 1884, die §8 23 und 24 der Verordnung über Aushebung von Pferden ?c. rc. für den Bedarf der Armee vom 1. März 1877 und der Abänderungs-Verordnung dazu vom 23. September 1880 bctr.; Nr. 82) Bekanntmachung vom 4. Decbr. 1884, die Eröffnung eines provisorischen Betriebs für Kohlentransporte auf der Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau (Landesgrcnze) betr. 1885. Nr. 1) Bekanntmachung vom 24. Decbr. 1884, die Festsetzung des Betrages der für die Natural-Verpflegung der Truppen im Jahre 1885 zu gewährenden Vergütungen betr.; Nr. 2) Bekanntmachung vom 24. Deeember 1884, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Sächsische Gußstahlfabrik in Döhlen bei Dresden" betr.; Nr. 3) Bekanntmachung vom 3. Januar 1885, die Eröffnung des Betriebs der Schlußstrecke Mügeln-Oschatz der Döbeln-Mügeln- Oschatzer Secundäreisenbahn betr.; Nr. 4) Verordnung vom 2. Jannar 1885, die Ausstellung von Soldaten zum Schutze von königlichen Forsten und Jagden, sowie von Gemeinde- beziehentlich Privat-Waldungen und Fluren betr.; Nr. 5) Bekanntmachung vom 24. Januar 1885, eine Anleihe der Aktiengesellschaft: „Deutsche Werkzeugmaschinenfabrik vormals Sondermann u. Stier" in Chemnitz betr.; Nr. 6) Bekanntmachung vom 30. Jan. 1885, eine Anleihe der Marien- und Katharinenkirchengemeinde zu Zwickau betr.; Nr. 7) Bekanntmachung vom 9. Febr. 1885, den zwischen dem Königreich Sachsen und dem Herzogthum Sachsen-Altenburg wegen des Baues und Betriebs einer Eisenbahn von Meuselwitz nach Ronneburg unter dem 19. Decbr. 1884 abgeschlossenen Staatsvertrag betr.; Nr. 8) Verordnung vom 21. Februar 1885, den Bezugspreis der Pässe zu Reisen außerhalb des Königreichs Sachsen betr. Stadtrath Bischofswerda, den 7. April 1885. — Sinz. Der sächsische FrMer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« and Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshaiiptmmnschaft, der Kgl. Schulinspettion «. des Kgl. Haudtsteueremtcs z» Bastze» , sowie des Kgl. Amtsgerichtes und des Stadttathes zu Bischofswerda. v,. «. Henze. dürfe, weil sonst seine nicht besonders stark be festigte Stadt Herat durch einen bloßen Hand streich verloren gehen könne- Während die Russen auf Grund einer von den Agenten der englisch-indischen Regierung 1872 gezeichneten Karte jenes Gebiet für die ihnen neuerdings unterthänigen Turkmenen von Merw in Anspruch nehmen, behauptet der Emir Abdurrahman, daß seine Herrschaft sich Wester nordwärts bis zur Linie von Sarakhs und Kodscha Saleh erstrecke. Ermuthigt durch den englischen Grenzcommissar, Sir Lumsden, besetzten die Afghanen nn Januar d. I. das streitige Gebiet bis Penjdeh, worauf die Russen südwärts bis nach Sarijast und westwärts bis Zalfikar vorrückt«» und vie Ge- f<Kr eines blutigen