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I 1911. Nr. 265. königlich Sächsischer Staatsanzetger. BerordmngMatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörde«. -r» Beauftragt »nit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doengesin Dresden. Dienstag, 14. November Bezugspreis: Beim Bezüge durchdie ErpediUon, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 457«. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gesp. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größer« Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Bf., unter dem Reduklionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermüßigg. auf GeschästSan-eigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Der Reichstag besprach gestern die sozialdemokratische Interpellation über die Sntlasfnng einiger Aisenbahnarbeiter bei den NeichSeisenbahnen. * Die bayerische Rammer der Abgeordneten ist aufgelöst worden. * Der Hamburger Frachtdampser „Larrara", der am 3. November «ach varzelona abgiug, ist allem Anscheine na h in de« letzten Stürmen der Nordsee mit 26 Mann der Besatzung unlergegangen. , Der französischen Deputiettenkammer ist ein Gesrtz- entwnrf über die Erneuerung deS Privilegiums der Bank vor Frankreich vorgelegt worden, worin diese ermächtigt w rd, daß bisher mit 5 8V6VVSSSS KrcS. festgrlegte Maxlmnm ihrer Banknotenausgabe um 1 Milliarde zu er höhen. » Bonar Law ist einstimmig zum Führer der Unionisten gewählt worden. Der türkische Ministerrat hat, türkischen BUitter- nachrichten zufolge, beschlofsen, den Möchten zu notifizieren, daß die Pforte im Falle eines Angriffs auf die türkischen Inseln oder Rüsten sofort alle Italiener ausweisen toerde. Boni auswärtigen Amte -» Teheran ist dem russischen Gesandten mitgeteilt worden, daß die Persische Regierung das russisch« Ultimatum noch nicht beantworten könne, da eS kein Kabinett gebe. Nach einer Reutermeldung haben »er deutsche m»d der britische Admiral den Ronfnku in Nanking empfohlen sich m. re« »ousulatspersoyal zurüllzuziehe«, da die RriegS- schiffe nicht imstande seien, sie -U schützen. - » Ananschikai ist gestern nachmittag mit 2666 Mann in Peking eingetroffen. Bei den gestrige» Tumulten infolge des AuSstandeS der Straßenkehrer in New Kork gab eS Hunderte von Ver wundeten. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den stellvertretenden Handelsrichter Kommerzienrat Wil helm Verkling und den Kaufmann Bruno Knorr, beide in Plauen, zu Handelsrichtern sowie die Kaufleute Fabrikdirektoren Robert Zahn und Walter Koch, beide in Plauen, zu stellvertretenden Handelsrichtern bei den Kammern für Handelssachen im Landgerichte Plauen auf die Zeit bis Ende September 1912 zu er« nennen. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Privatdozent Dr. pkil. Drucker in Leipzig -um außeretatmäßigen außerordentlichen Professor in der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ortsrichter Karl Friedrich August Roth in Plauen i. B. das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß Vr. Ritter v. Borosini in München das ihm von Sr. Majestät dem König von Spanien verliehene Ritterkreuz 1. Klasse des Militär- vrrdienstordens annehme und trage. — Einfuhr von Achtachtmeh Österreich-Ungar«. I. Das mit Bekanntmachung vom 20. Oktober 1910 (Dresdner Journal und Leipziger Zeitung Nr. 249) erlassene «erbot der Einfuhr und Durchfuhr von Lchl.chtrm»«v« un» Sch^chtfchnfen, sowie von Heu und Stroh, soweit «S nicht -n Packzwecke« »ient, wird auch auf die österreichischen Sperrgebiete XXVI und XXX ausgevehut. II. «nfgehoben wird das «erbot für die ungari- scheu Sperrgebiete 6, 9, 20, 24 b. m. 27, 35. 36. 40 41, 55 b. m. 58, 67 und 69. E g II v Dresden, den 10. November 1911. Miltztfteri«« »es A««er». . . An der Königlichen Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden soll vom 8. bis 27. Januar 1912 für Lehrerinnew und geprüfte Turnlehrerinnen ein Wieberholungslehr- gang abgehalten werden. Der Unterricht, der vorwiegend» der praktischen Übung gewidmet ist, findet während des Bormittags von 8—12 Uhr und an etwa 3 Nachmittagen statt. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen soll 16 be tragen. Gesuche um Zulassung zu diesem Lehrgänge sind unter Beifügung eines Lebenslaufes, der Prüfungs zeugnisse und eines amtlichen Nachweises über die Be willigung des erforderlichen Urlaubs spätestens bis zum LS. Dezember 1B11 an das unterzeichnete Ministerium einzusenden. so,» Sem. Dresden, den 10. November 1911. 81»8 Ministerin« »es Kultus «n» öffentlichen Unterrichts. Dem Gemeindeverband Bannewitz und Umgegend für das Gaswerk i» Mockritz ist die Gemeinde Klein pestitz beigetreten. Die Königliche Kreishauptmannschäft als Aufsichts behörde hat mit dem KreiSausschuß den Beitritt und den aus diesem Anlaß aufgestellten 5. Nachtrag zu den ge meinsamen Satzungen des Verbandes genehmigt, soso II Dresden, am 10. November 1911. sros «önigttche Kreistznuptmannschnft. Srnermrurgeit, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereich« »«s MMsterwmi» »e» Kult«, ««» öffe»«lche» Unterricht». Verstorben: der Kassierer bei der MimsterialkasseRechnungsrat MobeS. — «ersetzt: Schwenke, Rechnungsrat, seither Kassierer bei der Tschnisä-eu Hochschule, al« solcher in die Mnisteriattasse; Böhle, Bureau-Assipent, seither bei der Ministerialtanilei, zum Evangelisch-lutherischen Lande«- konsistorium. — Befördert: »eilhack, seither Sekretär bei der Ministerialkasse, zum Kassierer bei »er Technischen Hochschule; Groll, seither Bureau-Alfistent beim Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium, zum Sekretär bei der Minifierialkanzlei; Adler, settherExpedient, zumBureau-Assistenten,und Thoma«, seither Kanzleihiissarbeiter, zum Expodienten bei der Ministerial- kanzlet. s vehSWUche Bekanntmachungen erscheinen «mH im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Dell. Bom Königlichen Haft. Lres»eu, 14. November. Ihre Königl Hoheiten die Krau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde zeichneten gestern nachmittag in Begleitung Ihrer Exzellenz der Frau vberhofmeisterin Freifrau v. Finck und der Palastdame Frettn v. Gärtner den zum Besten des Katholischen Fürsorgevereins veranstalteten Wohltätigkettstee in Hotel Bristol mit Höchstihrem Be suche au». Ihre König! Hoheiten die Frau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde besuchten heute mittag -412 Uhr in Begleitung Ihrer Exzellenz der Frau Overhofmeisterin Freifrau v. Fmck und der Palastdame Freiin v. Gärtner die Verkaufsausstellung des Pestalozzi stifte« im Beretn-Hause. Mitteilungen an- der öffentlichen Verwaltung. ---RelurSentscheidung de« Königl. Land«»versiche- rung«amt« (zu vergleichen die in Nr. SSO diese« Blatte« mit geteilte Entscheidung). Der Steinbrucharbeiter Hä. in O- hat sich am S». Juni 1»10 beim GraSbauen auf der Wiese de« Bäcker meister« He. in Sch. an einer Sense eine Verletzung der rechten Hand zugejvgen. Die land- und forstwirtschaftliche Beruf«, genossen! chmt hat sein verlangen nach Unsallrente abaewiesen, weil Hä. sich «nbefugterweise ait da« Gra«mähen gemacht habe, der Unfall aber deshalb al« Betrieb«unfall nicht anzuerkennen sei- Da« Schiedsgericht zn B. ist dem in seiner Entscheidung beige treten. Hiergegen richtet sich der Rekur« de« Kläger«. Dieser hat folgende Darstellung gegeben: Er sei nach beendeter Steinbruch«, arbeit mit einem anderen Steinbruchsarbeiter, de, damals »ach beendeter Steinbruckwaweit für He. Gra« zu hauen Pflegte, nach Sch. gegangen. He. sei au« einem Gehöfte mit zwei Sensen ge- kommen, er habe ihn gefragt, ob er mit Gra» hauen könne, He. habe da« bejaht. Darauf sei er mit dem anderen Arbeiter auf die H-sche Wiese gegangen. Al« er wohl zwei Schwaden gehauen gehabt hätte, habe er die Sense mit einem Wehstem gewetzt. Dabei habe der andere Arbeite, mit einer Sens« an Kläger» Sensenwurf geschlagen, infolgedessen sei ihm die Schneide der Sense in seine rechte Hand gegangen. Er sei etwa» angeheitert gewesen. Der Zeuge Sch. hat letztere» mit dem Bemerken be- släügt, daß der Kläger stark angetrunken gewesen sei. Rach den Angaben de« BetriedSunternehmer« hat dieser im Gehöfte seines Schwagers zwei Sensen gedengelt gehabt. Aus dem Wege von da nach seiner Wohnung habe er die beiden Steinbruch»«rbeiter getroffen. Der Kläger habe ihn gefragt, ob er mit hauen könne, er habe geantwortet: «nein, ich brauche Sie nicht." Wie er später erfahren habe, hätte trotzdem auch der Kläger eine der Sensen ge nommen und sei mit auf die Wiese gegangen. Da« habe der Kläger ohne sein Wissen und ohne seinen Willen getan. Er würde den letzteren, der bisher nie fit, ihn gehauen gehabt hätte, schon deshalb nicht habe hauen lassen, weil er ihm sofort angemerkt hätte, daß er angetrunken gewesen sei. Der Kläger behauptet jetzt, der Untemehmer habe seine Tätigkeit stillschweigend gebilligt. — Das Königl. Landesversicherungsamt verwarf den Rekur« de« Kläger« au« folgenden Gründen: Da« übertreten eine« Verbote« durch den im übrigen im Betrieb beschäftigten Arbeiter schließe die Annahme eine« Betriebsunfall« nicht au«. Wenn da gegen eine Person, die mit dem Betriebe nichts zu tun hat. ent gegen dem Verbote de« Betrieb«herrn sich in dem Betriebe zu schaffen mache, indem sie zum Betrieb« gehörende Werkzeuge un- befugt ansaßt, in die Hand nimmt oder mit ihnen zu arbeiten beginnt, so liege keine Betrieb-Handlung, sondern ein Unfug vor, der einer Spielerei mit Betriebseinrichtungen für die rechtliche Behandlung gleicbzustellen sei. Nach de« BeweiSergebnissen könne nicht zweifelhaft sein, daß der Kläger entgegen dem deutlich zum Ausdruck gebrachten Verbote de« Betrieb«unternehmer« unbefugter weise sich einer von dessen Sensen bemächtigt und mit dieser Gra» zu hauen begonnen habe. Wen« er sich dabei eine Verletzung zugezogen hab«, so sei da» nicht d«m Betriebe, sondern fernem unbefugten Verhalten -uzufchreiben. Darüber, daß He. ihn nicht mit Gras hauen lallen wollte, habe bei dem Kläger kein Zweifel bestehen können. Da» eigenmächtige Streifen der Seme und deren Benutzung -um Hauen stelle einen um so gröberen Unfug dar, al« HL. stärk angetrunken war und sich de-halb sagen mußte, daß sein Zustand da« Umgehen mit einem so gefährlichen Werk zeuge, wie einer Sens«, doppckt gefahrdrohend für sich und andere machen müsse. Eine andere Beurteilung wäre nur geboten, wenn He. hinterher, aber noch vor Eintritt de« Unfall, da« Hauen durch den Kläger stillschweigend gebilligt hätte, oder der Kläger die« doch anzunehmen berechtigt gewesen wär«. Indessen dem stehe die eidüche Aussage He.S entgegen. Deutfche» «eich. Reichstag. Sitzung vvm 1». November l»LU Am BundeSratStische Staatssekretär vr Delbrück und preußischer Minister der öffentlichen Arbeiten v. Breitenbach. Präsident vr. »ras ». Lchwertn-Löwitz eröffnete die Sitzung um 4ö Uhr. Nachdem eine Anzahl von Petitionen für zur Erörterung in» Plenum ungeeignet erachtet war, wurde in die Verhandlung der Interpellation der Sozialdemokraten betreffend die Entlassung von Arbeitern der Reich«eisenbahnen eingetreten. Minister ». Breitenbach erklärte sich zur Beantwortung der Interpellation bereit. Zur Begründung der Interpellation erhielt da« Wort Abg. Gmmel (soz): Im Juli und August d. I. wurden der Borsitzende und der Schriftführer de« in Muhlhausen begründeten Eifenbahnarbeitcrverbande«, der Vorsitzende und der Sä'nsii .brec de« Elsaß-Lothringischen Eisenbahnarbeiterverbande«, und der Redakteur de- VerbandSdlatte« entlasten, well sie sich herau«- genommen hatten, ihre wirtschaftlichen Interessen gemeinsam mit ihren Arbeitskollegen zu vertreten. Der Verband der Eisenbahn arbeiter Elsaß-Lothrmgen« und Luxemburg« ist keine politische Organisation. Die Eifenbahnverwaltung hat sich in unzulässiger Weife in diese Organnation eingemischt und sogar Beamte in die Versammlungen dieser wwischaftlichen Verein« entsandt. Al« eine derartige Versammlung beschloß den Beamten nicht weiter zuzulasten, erfolgten die Entlastungen. Ein derartiger Eingriff in das Koalition«recht ist unstatthaft. Die Verwaltung kommt den Eisenbahnarbeitern gegenüber nur al« Arbeitgeber in Betracht. Nirgend« wird ein Arbeitgeber sich da» Recht anmaße«, Beamte zur Überwachung in eine Versammlung der Arbeiter zu ent senden. Nicht nur in der sozialdemokranschen, sondern in der gesamten Press« ist da« Vorgeh«» d«r Generaldirektion der elsaß-lothringischen Staatsbahnen verurteilt worden. Schuld an den ganzen Vorgängen ist die Eisenbahnverwaltung; «S muß ei« andere« Verhalten gegen die Eisenbahnarbeiter Platz greifen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Lhes de« Reicb^eisenbnhnamt» Minister ». Breitenbach: Der Vorredner wirft der Generaldirektion vor, daß Ne gegen da» ReichSverei isgefetz gehandelt und da» freie Koalitionsrecht der Arbeiter beschränkt habt. DaS ReichSvereinSgesetz läßt völlig unberührt di« Rechtsverhältnisse, wie sie sich au» der Beamten- diäziplin ergeben. E« sind durch da«selbe aber auch alle die Rechtsverhältnisse, die durch den Arbeit»«ertrag geregelt werben, in keiner Weise au-geschaltet worden. Von diesem Gesichtspunkt au« muß man die Beschwerden de» Vorredner« prüfen Wie allen Rttchsangehörigen steht auch den Beamten und Arbeitern der Reichseisenbahnverwaltung da« Recht z«, sich in Vereinen