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BeMIyeiaex und Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden zn Freiberg and Brand. Verantwortlicher Redakteur Iuliu» Braun iu Freiberg. — :— 33. Jahrgang. - —— Erscheint jeden Wochmtag Abmd« S Uhr für dm . Inserate »erdm dir Vormittag» 11 Uhr angenom- a M 11 » Mittwoch, den 18. Ma,. 1881. -—-SM— Wetter-Prognose für Mittwoch, den 18. Mat: Beründerlich, Temperatur wärmer, Niederschläge. Deutschland und die Münzkonferen). Auf der Pariser Münjkonferenz gab kürzlich der deutsche Bevollmächtigte im Namen der Reichsregierung eine längere Erklärung ab, deren wesentlicher Inhalt sich in folgende Sätze zusammenfasscn läßt: Die deutsche Münzreform hat für Deutschland bedeutende Vortheile im Gefolge gehabt und Deutschlands Position in Bezug auf seine Münzverhältnissc zu einer sicheren gemacht. Doch läßt sich nicht verkennen, daß die Silberentwerthung Schwierigkeiten bereitet. Diese Silberentwerthung beruht weniger auf den deutschen Silbervcrkäufen, als auf dem Umstande, daß dem Silber in Deutschland für künftig die Eigenschaft des Kourantgeldes entzogen und im Zusammen hänge damit in den Ländern der lateinischen Münz- konvcntion die Silbcrausprägung eingestellt wurde. Die Silberentwerthung hätte aber einen solchen Umfang nicht eingenommen, wenn nicht gleichzeitig eine erhebliche Steigerung der Silberproduktion in Amerika und eine Verminderung des Silberbedarfs in Indien und Ostasien eingetreten wäre. Die Rchabilitirung des Silbers durch Freigabe der Silbcrausprägung in den auf der Konferenz vertretenen volksrcichsten Staaten ist sehr wünschcnswerth; Deutschland aber kann aus Rücksicht auf seine Münz reform die Silberausprägung nicht frei geben. Dagegen ist die Reichsrcgierung, um die anderen Staaten vor dem Zuströmen des Silbers zu schützen, gern bereit, sich ge wisse Beschränkungen bezüglich seiner Silbcrverkäufe auf zulegen. Sie würde auf einige Jahre von Silbervcrkäufen ganz absehen und demnächst, für den Fall der Wieder aufnahme der Silbervcrkäufe, jährlich nicht mehr als ein bestimmtes Quantum veräußern. Deutschland würde sogar noch weitere Zugeständnisse zu machen bereit sein, indem es in seinem eigenen Geldumläufe Raum schaffte zum umfangreicheren Gebrauch von Silber. Zu diesem Bchufe würde Deutschland sich verpflichten können, die goldenen Fünfmarkstücke und die Fünfmarkscheine einzuziehen, die silbernen Fünfmarkstücke und die silbernen Zweimarkstücke aber, welche etwa in dem Verhältnisse von 1:14 ausge prägt sind, zu kassiren und zu dem Verhältnisse von 1:15*/, umprägen zu lassen. Das ist in Kürze das Münzprogramm der Reichs regierung. Es läßt sich nicht verkennen, daß die prinzi pielle Stellung, welche die Leitung des deutschen Reiches einnimmt, eine in den Thatsachen und Erfahrungen hin länglich begründete ist. Die Münzreform war heilsam, aber es ist zu wünschen, daß das Silber wieder im'Werthe steigt. Dagegen läßt sich gar nichts einwenden. Schon der Hinweis auf unser noch recht massenhaft vorhandenes Silber, dessen Entwerthung wir doch nicht wünschen können, rechtfertigt jene Behauptungen. Auch daß die Reichs regierung betont, wie nicht etwa die deutsche Münzreform, sondern das Zusammentreffen verschiedener Umstände die fatale Entwerthung des Silbers herbeigeführt, verdient Zustimmung. Es herrschen in dieser Beziehung auch bei uns in Deutschland noch recht kindliche Vorstellungen und es ist gut, wenn dieselben jetzt von so gewichtiger Seite aus berichtigt werden. Etwas Anderes aber ist es mit den Zugeständnissen, welche die deutsche Reichsregierung zu machen sich bereu erklärt. In dieser Hinsicht geht sie weiter, als nothwcndig und ersprießlich ist. Daß die Reichsregierung sich ver bindlich machen will, auf einige Jahre die Silberverkäufe ganz zu sistiren und später über einen gewissen Betrag nicht hinauszugehen, mag noch angehen, da der niedrig Preis des Silbers uns in der nächsten Zeit ohnehin de Verkauf überschüssigen Silbers unmöglich machen wird- Den goldenen Fünfmarkstücken, welche im Verkehr nie beliebt waren und deren Ausprägung man überhaupt besser ganz unterlassen hätte, wird auch Niemand eine Thräne nachwcinen. Gegen die Fünfmarkscheine ließ sich zwar vom Standpunkte der Bequemlichkeit des Verkehrs aus weniger einwendcn, aber so geringwerthiges Papiergeld will sich mit unseren sonstigen Münzverhältnissen über haupt nicht vertragen; und darum mögen auch sie in den Orkus hinabsteigen. Weiter aber sollte die Reichsrcgierung in ihren Zugeständnissen an die anderen Staaten auch nicht gehen. Was sie sonst noch beabsichtigt, nämlich die Umprägung der silbernen Fünfmark- und Zweimarkstücke zu einem anderen Feingehalt als bisher, ist entschieden zu bekämpfen. Bisher waren diese beiden Münzsortcn so ausgeprägt, daß das Pfund feinen Silbers zu 100 Mark angenommen war, so daß also in diesem Falle der Preis des Silbers zu dem des Goldes sich wie 14:1 verhielt. Selbstver ständlich war der Preis des Silbers hierbei viel zu hoch angenommen; die Fünfmark- und Ziveimarkstücke sind in Wirklichkeit nicht so viel werth als sie gelten. Sie haben, wie sich dies in einem Lande mit Goldwährung ganz von selbst versteht, den Charakter von Scheidemünzen. Nun will die Regierung mit einem Male — aus Gefälligkeit gegen die Länder der lateinischen Münzkonvcntion und um diese zur Wiederaufnahme der Silberausprägungen zu veranlassen — jene Münzen umprägen lassen, das Silber bei den Neuprägungen zu einem mehr der Wirk- ichkeit entsprechenden Preise annchmen und also diese Münzen wcrthvoller als bisher machen. Was beabsichtigt ie mit einer solchen Maßregel? Sollen die Fünfmark- und Zweimarkstücke etwa den Charakter als Scheidemünzen verlieren? Das würde sich schlecht mit unserer Gold währung vertragen, die eben darauf beruht, daß nur die Goldmünzen vollwichtige Zahlungsmittel sind. Man würde die Doppelwährung mit all den Nachtheilcn eines festen Verhältnisses zwischen Gold und Silber herbci- führen. Soll aber vielleicht nur eine umfangreichere Be nutzung des Silbers herbcigcführt werden? Dann wäre es jedenfalls vorthcilhafter, das dazu bestimmte Silber ruhig liegen zu lassen, bis man es verkaufen kann. Nutzen haben wir doch nicht davon, ob nun das bei einer Um prägung erforderliche Silber mit dem etwas wcrthvoller gewordenen Fünfmark- oder Zweimarkstück zirkulirt, oder ob es ruhig in den Kellern der Reichsbank liegt. Wohl aber kostet uns die Umprägung der 172 Millionen Mark Fünfmark- und Zweimarkstücke eine hübsche Summe Geld und das können wir anderwärts nöthiger gebrauchen. Die Neugestaltung unserer Münzverhältnisse kommt uns ohne hin so theuer zu stehen, daß man von allen nicht dringend gebotenen Ausgaben absehcn sollte. Ne Synode. In ihrer gestrigen Sitzung beschäftigte sich die Landes synode mit den Erlassen über die Durchführung der Fixation der Akzidentien und Stolgebühren in Gemäßheit des Kirchcngcsetzcs vom 2. Dezember 1876, und die Regelung der finanziellen Lage der evangelisch - lutherischen Geistlichen. Der erst gedachte Erlaß konstatirt, daß es gelungen ist, das Fixationsgcschäft in sämmtlichen Parochien des Landes mit Ausnahme einer geringen Anzahl von Fällen, in welchen der Weg der Verwaltungs-Entscheidung hat be treten werden müssen, im Wege der Verhandlung und des Einverständnisses zwischen den Stelleninhabern, als Vertretern der betheiligten Kirchcnämter, und den Kirchen gemeinden in befriedigender, die Gcnehmigungsertheilung ermöglichender Weise zum Abschluß zu bringen. Ist nun auch durch die Fixation der Akzidentien und Stolgebühren im großen Ganzen eine wesentliche Erhöhung des Ein kommens der Geistlichen und Kirchendiener nicht einge- trcten, so hat doch die Fixation nicht nur eine solche in einer nicht geringen Anzahl von Fällen herbeigeführt, andern auch allenthalben thcils den wirklichen zeitherigen Betrag der Akzidcntien-Einnahme in Gewißheit gestellt, thcils Unsicherheiten und Differenzen über die Existenz und die Höhe des einen oder des anderen der in Betracht kommenden Bezüge beseitigt. Sodann hat dieselbe aber auch wesentlich dazu beigetragen, die Würde des geistlichen Amtes und seiner Träger zu heben und durch die gleich zeitig eingeführtc Uncntgeldlichkcit der in einfacher Form zu verrichtenden Taufen und Trauungen, sowie durch Ab schaffung des Beichtgcldes auch dem ärmsten Parochianen den Genuß der kirchlichen Gnadenmittel erleichtert. Die Akzidcnticnfixation darf daher als eine für die evangelisch lutherische Landeskirche in mehrfacher Hinsicht wohlthätige und segensreiche bezeichnet werden- Die Akzidentienfixa beziffern sich a) bei den geistlichen Stellen auf 1310372 Mark 35 Pf., d) bei den Kirchschul- bez. Kirchendiener- Stellen auf 536248 Mark 66»/. Pf., o) bei den Neben schulstellen auf 15996 Mark 49 Pf., also überhaupt auf 1862617 Mark 50»/. Pf- In der zu vorliegendem Gegenstände entstehenden De batte wurde von mehreren Synodalen in dankender Weise der Fürsorge des Kirchcnregiments für die Diener der Kirche gedacht. Superintendent Or. Kunze-Meißen be antragte: „die Synode wolle beschließen, eine Revision des Akzidcntien-Fixum ist auf Antrag überall da zulässig, wo die dem Fixum zu Grunde gelegte Zahl der Fälle um 50 Prozent überstiegen wird." Der Präsident des Landes- onsistoriums, Uhde, erklärte diesem Anträge gegenüber, daß cs nicht wünschcnswerth sei, schon jetzt allgemeine An träge zu stellen. Die Fixation sei kaum beendigt und mit Mühe durchgcführt worden. Sollte bei einzelnen Wahr nehmungen das Landes-Konsistorium sich überzeugen, daß die fcstgestclltc Fixation mit den veränderten Verhältnissen nicht mehr in Einklang stehe, so würde in jedem einzelnen Falle das Geeignete verfügt werden können- Superinten dent vr. Kunze zieht hierauf seinen Antrag zurück. Eine Erklärung war auf die Vorlage nicht erfordert worden und bewendet es demnach bei Mittheilung der letzteren. Der Erlaß, die Regelung der finanziellen Lage der evangelisch-lutherischen Geistlichen betreffend, ist der dermaligcn Synode in Folge eines Beschlusses der vorigen Landes-Synode vorgelcgt worden. Die ganze Angelegenheit, deren befriedigende Lösung dem Kirchen- regimente sehr wünschcnswerth erschien, ist auf dessen An regung im Schooße der Staatsregierung einer eingehenden Prüfung unterworfen worden. Die Staatsregierung ist jedoch nach sorgfältiger Prüfung zu der Ansicht gelangt, daß es bedenklich falle, in diesen Zeiten an die Gemeinden, zumal nachdem sic zu einem großen Theile eben erst die Ausführung des Fixationsgcsetzes durch Anlagen ermög licht hätten, wieder mit Anlageforderungen zum Zwecke der Besoldung ihrer Geistlichen heranzutrctcn, sowie daß eine ansehnliche Mehrbelastung der Staatskasse, wenigstens zur Zeit, Bedenken errege. Dahingegen wurde in Aner kennung des Bedürfnisses der Kirche, schon jetzt die erfor derlichen Mittel zu erhalten, um durch persönliche Zulagen theils die Besetzung geistlicher Stellen zu ermöglichen, welche wegen zu geringer Dotirung und wegen Unver mögens der betreffenden Gemeinden, diese Dotirung aus eigenen Mitteln angemessen zu erhöhen, keine Bewerber finden, theils bedürftigen Geistlichen, welche Jahre lang in gering dotirten Stellen verbracht haben, ein entsprechen des höheres Einkommen zu gewähren, in dem Budget auf die Finanzpcriode 1878/79 das Postulat zu Auf besserung gering dotirter Stellen von dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts um 30000 Mk. höher eingestellt und von den Ständen in dem ent sprechenden Mehrbeträge auch bewilligt. Zugleich wurde dazu, daß der etwaige Uebcrschuß des bisherigen bezüg lichen Postulates an 182 490 Mk., welcher zu den in Ge mäßheit der zeitherigen zwischen Regierung und Ständen festgesetzten Normen zu bewilligenden Zulagen nicht ge braucht werde, zu dem nämlichen Zwecke mit verwendet werden dürfe, zu welchem der Mehrbetrag von 30000Mt. beantragt worden, die Ermächtigung der Staatsrcgierung beantragt und von den Ständen ertheilt.