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Dresdner Journal Sir. 205 1913 Heute sand in Sigmaringen die Vermühlung der Prinzessin Auguste Viktoria von Hohenzollern-Sigmaringen StaatSvertrö mit dem früheren König von Portugal statt. zur Bolk-ab Amtlicher Teil. ltt.g VhtMNitz, am 2. September 1913. Hafer 100 tcz Stroh 100 lrx 19M.22 Pf. 9 M. 14 Pf. 5M.04 Pf. 18 M. 51 Pf. 7 M. 19 Pf. 4 M. 20 Pf. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im AnkündiguugSteile.) Nichtamtlicher Teil. Königliche Krei-Hanptmannfchnfi. 293 »V 6105 in: Heu 100 üz Chemnitz (Stadt und Land) Stollberg Flöha Marienberg Annaberg Glauchau S497 » XIII 61N tug- Gestern wurde die 18. interparlamentarische Konferenz im Haag eröffnet. 6200« Bürger der Schweiz haben den Antrag gestellt, Drei hervorragende Mitglieder der südafrikanische» Arbeiterpartei wurden wegen Angriffen aus die Regierung verhaftet. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat auf An suchen den Elektro-Jnstallateur Woldemar Trinkt in Neuhausen zur Ausbildung von Kraftradführern — Klasse 1 im Sinne von Punkt III der Anlage v zur BundeSratSverordnung vom 3/Il. 1910 — unter Vor behalt jederzeitigen Widerrufs ermächtigt. — K 8 der AuSführungSbestimmungen zur Verordnung deS Bundes rats vom 3./II. 1910 über den Verkehr mit Kraftfahr- zeugen vom 21./I1I. 1910. — Tre-den, den 25. August 1Ü13. «mflerium v.» «Snigliche« Hause«. Dresden, 4. September. Se. Majestät der König sÄ gestern 11 Uhr 3 Min. abends nach dem Truppen- üdmgsplatze Neuhammer und Klitschdorf gereist. Mrjierium des Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Direktor der Leipziger Hypo thekenbank, Stadtverordneten - Vorsteher, Justizrat vr. Rüche und der Kommerzienrat Waselewsky in Leipzig das ihnen von Sr. Königl. Hoheit dem Herzog Carl Guard von Sachsen Coburg und Golha verliehene Ritter kreuz 1. Klasse des Herzog!. Sachsen-Ernestinischen Haus- ardens annehmen und tragen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Zahnarzt Gustav Wirsing in Dresden das ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Prinz regenten Ludwig von Bayern verliehene Verdienstkreuz des Ordens vom heiligen Michael mit der Krone an- uehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kanonier Albert Kurt Erich Kühne der 3. Batterie drs 1. Königl. Sächsischen Feldartillerieregiments Nr. 12 zu Dresden die Befugnis zu verleihen, die ihm für die von ihm am 31. März 1911 mit Mut und Entschlossen heit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Er rettung eines Knaben aus der Gefahr, in der Mulde in Döbeln zu ertrinken, verliehene bronzene Lebensrettungs medaille am weißen Bande zu tragen. 's Ministerium de» Kultur uud öffentlichen Unterricht». Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Privatdozent an der Technischen Hochschule zu Dresden vr. pdil. Hermann Thiele zum außeretatmäßigen außerordent lichen Professor in der Chemischen Abteilung dieser Hoch schule ernannt worden. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Privatdozent vr. wml Ernst v. Brücke in Leipzig zum außeretat mäßigen außerordentlichen Professor in der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ernannt worden. Seine Majestät der König sind bei der Landesreise am 1. und 2. September in den Bezirken der Amtshauptmannschafien (shemnitz, Glauchau und Atüberg, sowie bei Allerhöchstseiner Anwesenheit in der Ttadt Vhemnitz durch zahlreiche oft in rührender Form dargebrachte Erweisungen von Treue und Anhäng- Wt aus allen Kreisen der Bevölkerung hoch erfreut worden. Nicht minder hat es Sein landesväterliches Herz mit lebhafter Befriedigung erfüllt, daß Gemeinden und Pmtpersonen gewetteifert haben, Allerhöchstsein Erscheinen als Anlaß zu nehmen zu hochherzigen Stiftungen, zum Teil von sehr beträchtlicher Höhe, für gemeinnützige md mlde Zwecke. Aüerhöchstseiueu Königlichen Dank für diese Kundgebungen vaterländischer und edler Gesinnung hiermit Allerhöchstem Befehle entsprechend zur allgemeinen Kmchs zu bringen, gereicht mir zu freudiger Genugtuung. Ankündigungen: Di« Ispaltige Grundzeit« od«r deren Raum im Ankündigungsteile 30 Pf, ! die 2spaltige Grund-,eile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich ; (Eingesandt) 150 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme Vorm. 11 Uhr. unterricht befreit. Für den Religionsunterricht im eigenen Bekenntnisse dieser Kinder ist von den Er ziehungsberechtigten in einer von der Vertretung der be treffenden Religionsgesellschaft für ausreichend erachteten Weise zu sorgen. Ist jedoch dazu keine Gelegenheit vor handen, so könne» auf AntraL der Eltern Kinder bis zum zwölften Lebensjahre auch am Religionsunter richte eine» andern Bekenntnisses als desjenigen, in dem sie zu erziehen sind, teilnehme«. Der Kreisyauptmann. Lossow. Die gemäß 8 9, Absatz 1, Ziffer 3 deS Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs- gesetzblatt Seite 361 fg..— nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarktorte im August d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für das von den Gemeinden und Quartierwirten im Chemnitz, am 3. September 1913. Königliche Kreishauptmannschaft Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden, «r Donnerstag, 4. September inger kämpf n Sie „Eie agen. n für von gische die nicht nicht be- stein i bei scheu rten, chten l die ichen. rück sein, orps l im mir rteu ehm, - za hten fehle sein sage, ihm te n ihee, ege- ber- st», an- seil rz- i»g im zn die all ein usts Piel kan eßen nM man Än- September d. I. an Militärpserde zur Verabreichung ge langende Pferdefutter beträgt daß alle unbefristeten oder länger al» 1S Jahre lauftnden StaatSverträge mit dem Aurlande dem Schweizer Boll zur Bolk»abstimmung vorzulegeu seien, wen» 3» VW Bürger e» verlangten. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Heitweis« Nebenblätter: Landtagsbeilage, Synodalbeilag«, ZithungSlisten d«r Verwaltung der K S. Staatsschulden und der S. S. Land- und Landeskulturrentenbank.Verwaltung, Übersichten de« E. Statistische« LandeSamtS über Ein- uud Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzliche Entscheidungen deS K S. Landesversicherungsamts, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Lande»- BrandverficherungSanstalt, VerkaufSltste von tzolzpflanzen auf de« K. S. EtaatSforstrevtere». laubnis zur Teilnahme am Religionsunterrichte der Orts schule solchen Kindern nur bis Ablauf desjenigen Schul jahres zu erteilen ist, das der Erfüllung des zwölften Lebensjahres zunächst vorhergeht. Vor Eintritt dieses Zeitpunktes werden die Eltern oder Erzieher von den Schulorganen rechtzeitig auf die Wirkung einer längeren Teilnahme des Kindes am Religionsunterrichte in der Ortsschule aufmerksam gemacht. Die mit einer solchen Teilnahme am Religions unterricht über daS zwölfte Lebensjahr hinaus ver bundene Wirkung ergibt sich aus 8 18 des Gesetzes vom 1. November 1836, wonach „hinsichtlich derjenigen Kinder, die einmal das zehnte (nunmehr daS zwölfte) Jahr ihres Alters vollendet und bis dahin gleich mäßig in der einen oder anderen Konfession Unterricht erhalten haben, ein Wechsel der Konfession nicht mehr stattfindet". Die im 8 18 dieses Gesetzes für Kinder auS gemischten Ehen gegebenen Vorschriften kommen, wie daS Kultusministerium erstmalig unter dem 18.Februar 1875 und seitdem mehrfach ausgesprochen hat, auch bei Kindern von Eltern gemeinsamen Glaubensbekenntnisses, da die Verhältnisse hier genau wie in jenem Falle liegen, zur Anwendung. Übrigens kann nach 8 49 des Gesetzes vom 18. Juni 1898 das KultuSministertum in dringenden Fällen nach Gehör der Beteiligten bez. des VormundschastsgerichtS ausnahmsweise eine Befreiung von der Beobachtung der auf die religiöse Erziehung der Kinder sich beziehenden Vorschriften des Gesetzes vom 1. November 1836 eintreten lassen. Aus Nichtsachse», die sich in Sachse» aufhalten, pflegen die einschränkenden Bestimmungen diese» Ge setzes keine Anwendung zu finden. Sanchez Alegre, der den Anschlag auf den König von Spanien verübte und zum Tode verurteilt wurde, ist begnadigt worden. Die argentinische Regierung stellt ihr in, Bau be findliche» neue» Großlinienschiff „Rio de Janeiro" zum B.rkauf. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. --- In letzter Zeit ist in der Öffentlichkeit die Frage der religiösen Erziehung der katholischen Kinder im Königreich Sachsen mehrfach in durchaus irre- führender Weise behandelt worden. Die Sach- und RechtS- läge ist nach den hierfür geltenden Bestimmungen folgende: Nach 8 6 de- Volksschulgesetze» vom 26. April 1873 haben die schulpflichtigen Kinder, sofern sich im Schul bezirk gleichstehende Volksschulen verschiedener Glaubens bekenntnisse befinden, die Schule ihres Bekenntnisses zu besuchen. Besteht aber für die Angehörigen deS Bekenntnisse» der Minderheit im Schulbezirk keine besondere Schule, so sind deren schulpflichtige Kinder zum Besuche der öffentlichen OrtSschule verpflichtet; doch find sie unter entsprechender Ermäßiguna de» Schulgelde» von der Teilnahme an dem in dieser erteilten ReligionS- BezugSpreis: Beim Bezug« durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzeln« Nummern 10 Pf. Erschein": Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 14574. Deutsches Reich. Di» Hochzeit in Sigmoringen. Sigmaringen, 3. September. Heute nachmittag trafen die Großherzogin Luise von Baden und der frühere Patriarch von Lissabon, Kardinal Netto, hier ein. Später trafen Prinz August Wilhelm von Preußen und der Herzog von Sachsen-Coburg uud Gotha ein. Abend» sand im Schlosse Galadiner statt. Ter König von Portugal führte die Prinzessin Augnste Viktoria zur Tafel, dcr Prinz von Wales die Prinzessin Karl von Hohenzollern und der Fürst Wilhelm von Hohenzollern die Königin Amelie von Portugal. Bei der Tafel hielt Fürst Wilhelm von Hohenzollern folgende Rede: S» ist mir «in ti«fempfnnd«neS Herzensbedürfnis, alle« Hoh«« und erlauchten Verwandte« und Gästen von dieser Stell« au» m«ine» wärmsten Lank dafür auSzusprechen, daß Sie ineiner Ein- ladung so bereitwillig gefolgt find, um der morgigen Vermählung meiner vielgeliebte« Tochter a«zuwohn«n, und mit ganz be sonderer Freude erfüllt e» mich. Sie erlauchte Vettern in so sie zn erziehe» siud, teilnehme«. I großer Zahl herzlichst willkommen heißen zu dürfe«. Ganz be» Hierzu bestimmt A 15. der Ausführungsverordnung sonderen Lank schulde ich aber Ihren Majestät»« dem Deutsche* zu», Volksschulgesetze vom 25. Aüqust 1Ü74, daß die Er- > Kaiser und den Könige« von Großbritannien, Italien, Spante»