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Wchelll-EWWerAMN für Kohenstein-Smstthah Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdors, NSadorf, Bernsdorf, WüstenbraM, Mittelbach, Srüna, Ursprung, Kirchberg, Erlbach» Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf us« Mitt»»- t» 8. Se-lmber ms M, m r?. SshkMZ >.? teile >.— Mk.; d«i M«d«rholungm torlfwiltztger Nachlag. — «u-LmsGerteikm, und vermtttlun, »an schriftlich«, «ngebsten d0 Psg. — »«Heigmaufgab« durch F«nsprech«c schließt jeden Ersatzanspruch au«. — Sei ,»an,Swets« «n,t«hung des An- zeigengedühren durch Klag« ob« im Konkursfalle gelangt d« voll« Betrag unter Wegfall der bei sofortig« Bezahlung be willigten Xbztzg« tn Anrechnung. — Fernsprecher Nr. 151. — Bezugspreis monatlich Mk. 4.76, durch Voten frei in« Hau« geliefert, bei Abholung in den Beschäft«ftell«, M. 4.60, Wochen- k«0m 1.10 Mk. »ei Postbezug oi«t«lj»hrlich M 16.- au«schl. 8«ste0ung«ge»ühr. «nzelne Numm« 35 Psg. Ausgabe »erktäg- lich nachmittag». Fall» durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Sperre, Aussperrung der Anzeiger verspätet »der nicht erscheint, ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonto Leipzig 4SL14. Geschäftsstelle: Hohenstein-Ernstthal, Bahnstr. S. OherlungMtzer TageUM Gershsrfer TagKSlAtt Bekanntmachung, tschechoslowakische Wertpapiere betr Die Eigentümer tschechoslowakischer Wertpapiere werden auf die in Nr. 178 des Retchsge- setzblatles 1929 S 1600 sf. veröffentlichte Bekanntmachung vom 21. August 1920 über die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen und die Abstempelung tschechoslowakischer Wertpapiere zum Zwecke der Einlösung der Fälligkeiten und der Ausreichung neuer Ains- und Dividendenscheinbogen gemäß dem mit der tschechoslowakischen Regierung getroffenen Wirtschaftsabkommen vom 29 Juni 1920 hier mit hingewiesen. Das betreffende Stück des Reichsgesehdlattes liegt bei den Bezirkssteuereinnahmen (Finanzämtern) und Stadtritten sowie regelmäßig bei den Banken, Bankgeschäften und sonstigen Geldinstituten zur Einsichtnahme aus Wie die Einleitung dieser Bekanntmachung besagt, bedarf es nach dem Wirtschaftsabkom men vom 2». Juni 1920 zur Einlösung der Fälligkeiten tschechoslowakischer Wertpapiere und zur Erneuerung der Zins- und Dividendenscheinbogen der Beglaubigung der nach den bisherigen Vor schriften von den Banken und Finanzämtern ausgeferttgten Bescheinigungen (Bestätigungen) durch die tschechoslowakischen Bertretungsbehörden nicht mehr. In Zukunft genügen die eidesstattlichen Versicherungen der Eigentümer tschechoslowakischer Wertpapiere, doch muß im Zusammenhänge mit der Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherungen bi» zum 1S. September 1929 eine Abstempelung der Wertpapiere erfolgen. Schon bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind dem Finanzamte die tschechoslo wakischen Wertpapiere vorzulegen, es sei denn, daß auf der Rückseite de» Vordruck» für die eider- stattliche Versicherung (X) von einer Bank, einem Bankgeschäft »der einem sonstigen Geldinstitut (Sparkasse usw.) bescheinigt ist, daß die Nummern mit den Stücken übereinstimmen. Diese Be- scheinigung wird insbesondere dann erteilt werden, wenn die Wertpapiere im Depot liegen, oder sonst zu vorübergehender Aufbewahrung eingereicht find. Es wird daher den Eigentümern der Wertpapiere der unten unter Nr. 2 Abs. 1 genannten Arten in ihrem eigenen Interesse dringend empfahlen, die Wertpapiere nebst Ains- und Gewinnanteilscheinen und Erneurrungsbogen bei den vorerwähnten Stelen zum Zwecke der Durchführung der Abstempelung einzuliefern. Aus Grund der in tz 2 Abs. 1 Saß 2 der Bekanntmachung den Landesfinanzämtern er teilten Ermächtigung sind im Landesfinanzamtsbezirk Leipzig mit der Erledigung der Angelegen heit die Bezirkssteuereilinahmen I und Finanzämter beauftragr worden. Zur Durchführung des Verfahrens trifft das Landeofinanzamt auf Grund der §Z 2 Abs 1, 7 der Bekanntmachung vom 21 August 192» weiter folgende Anordnungen. 1. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen und^die Abstempelung der Wertpapiere er- sollen getrennt von einander. Mit dieser Maßnahme wird bezweckt, daß die Eigentümer der Wert papiere so schnell wie möglich in den Besitz der dritten Stücke der eidesstattlichen Versicherungen und der Bescheinigungen über deren Angabe (vergl. Nr. 7) kommen und so in den Stand gesetzt werden, die Fälligkeiten einzulösen und die Bogen zu erneuern. Der Zeitpunkt, zu dem die Abstempelung der Wertpapiere erfolgt, wird von den Finanz ämtern noch besonders bekannt gegeben werden. 2. Die Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherungen wirdszunächst auf die von der Außtg- Teplitzer und Buschtehradter Eisenbahn und von der Stadt Teplitz-Vchönau ausgegebenen Wertpapiere beschränkt. Dementsprechend find auch zunächst nur diese Wertpapiere, soweit sie nicht schon im offenen Depot liegen, einzuliefern. Wegen der Einlieferung anderer tschechoslowakischer Wertpapiere und der Abgabe der eider- stattlichen Btrsicherunaen sür diese wird das Nähere später aus den Tageszeitungen zu ersehen sein Auch diese Anordnungen (1 und 2) erfolgen im Interesse der Eigentümer der Wert papiere zur Erleichterung de» Verfahrens. 8 Die eidesstattlichen Versicherungen können nur vom reich»deutschen Eigentümer tschecho slowakischer Wertpapiere und nur dann abgegeben werden, wenn diese schon vor dem 12. März 1919 erworben sind. Ueber tschechoslowakische Wertpapiere, die von jetzigen Eigentümern erst nach dem 12. März 1919 erworben sind, und über tn Zahlung gegebene Airs- und Vewinnanteilscheine können, da hinsichtlich ihrer dem Inhaber regelmäßig nicht bekannt ist, wo sich die Mäntel samt Bogen am 12. März 1919 befunden haben, eidesstattliche Versicherungen zunächst noch nicht ab gegeben werden. 4. Der eidesstattlichen Versicherung bedarf es nicht, wenn auf Grund der nach einer Verord nung des Prager Finanzministeriums vom 20. Januar 192g vorgeschrittenen Vordrucke 61 hin sichtlich der von der Außig-TepHtzer und Buschtehradter Eisenbahn sowie von der Stadt Teplitz- Tchönau ausgegebenen Wertpapiere die polizeilichen Bescheinigungen über Wohnsitz und Staats- angehörigkeit und die vorgeschriebene Bescheinigung der Banken, Bankgeschäfte und sonstigen Geldinstitute, bei denen die Wertpapiere ununterbrochen im offenen Depot lagen, beigebracht sind. In diesen Fällen erfolgt die Einlösung der Fälligkeiten und die Bogenerneuerungen auf Grund von Bestätigungen, die von der Allgemeinen Deutschen Ereditanstalt in Leipzig auf Grund dieser Nach- Weisungen angefertigt werden Gleiches gilt auch, soweit von den Finanzämtern bisher schon Bestätigungen ausgestellt worden find. Diese Nachweisungen gelten auch al» Unterlagen sür die Abstempelung. Die Abstempelung der Wertpapiere (Mäntel, Erneuerungsbogen und der künftig bis 81. Dezember 1923 fällig werdenden Zins- und Gewinnanteilscheine) erfolgt in der Regel ohne Mit wirkung der Eigentümer seitens der Finanzämter in den Geschäftsräumen der Banken, Bank- tüschäfte oder sonstigen Geldinstitute, bei denen die Papiere liegen. Zuerst werden diejenigen Anleihen abgestempelt, deren Ainrschetne schon am SO. Siptembn oder 1. Oktober b. I. fällig werden Eine Abstempelung jetzt bereits fälliger Ain», und Gewinnanteilscheine — entsprechende» gilt auch für geloste Stücke — findet keinesfalls ^tatt. Lie eidesstattliche Versicherung ist in dreifacher Ausfertigung einzureicheu. Eine Ausfertigung wird von den Finanzämtern in Verwahrung genommen, eine zweite wird zur Weiter gabe an die Tschechoslowakische Regierung zurückbehalten, di» dritte erhält der Eigentümer mit der amtlichen Bescheinigung .Eidesstattliche Versicherung abgegeben' zurück. 7. Auf Antrag des Eigentümers find vom Finanzamt ein oder zwet Bescheinigungen (Muster 8) auszufertigen Diese Bescheinigungen sind für die Einlösung und Vogenumtauschstellen zum Zwecke der Abrechnung mit den Stelen, von denen die Wertpapiere ausgegeben find, und zum Zwecke der Erlangung der neuen Bogen unbedingt erforderlich. 8 Lie Vordrucke Mr die Muster find bei den Bezirkssteuereinnahmen (Finanzämter) unent geltlich zu entnehmen. Außerdem werden sie von den Banken zur Verfügung gestellt. 9. Bei Zweifeln darüber, ob Wertpapiere al» tschechoslowakisch» auzus»hen sind, geben dir Finanzämter und die Banken auf Grund eine» vom Reichsstnanzministerium ausgestellten Verzeich nisses Au»Kunft. 10. Au»kunft über die Behandlung d»r Angelegenheit im übrigen wird von dm Finanzämtrrn und den Banken erteilt. 11. Auf die Ausfüllung der Vordrucke, insbesondere auf die Aebrreiuftimnmng der Stück« mit den Nummern, ist die größte Sorgfalt zu verwenden. Lie Abgabe einer wissentlich falschen »id»sstattltch»n Vwstchenrng ist nach ß 1» de» Rsichs- strafgesetzbucht» strafbar. Leipzig, den 2. September 1929. Lande»finanza«t Leipzig, Abt. I. Lie Abgabe der nach Punkt 1, 2 und 6 vorerfichtlicher Bekanntmachung »orgefchriebeum eidesstattlichen Versicherung hat vom S. diese» Monat» ab bei« unterzeichnet«! Hiuanzawt zu erfolgen. Die Gebühr für die Entgegennahme der etde»stattlichen Versicherung und die Abstempelung der Wertpapiere einschl der Zins-, Dividenden- und Erneuerungascheine betrügt S9 Pfennig sü jedes Wertpapier, mindestens aber 1 Mark. Der Gebührenbetrag ist sofort zu ontrichtrn oder den Sendungen durch die Post beizu'ägen. Für die Abstempelung der Wertpapiere wird später noch ein Termin bestimmt werden. Glauchau, am 6. September 1920. Da» Finanzamt.4» Vrotmarkenausgabe gegen Vorlegung der Vrotmarkenbezugskarte und Lebensmittelkarte: 1. Bezirk: Sonnabend nachmittags 1—2 Ahr in der Hüttengrnndschnle, 2. Bezirk und Verein der Festbesoldeten: Freitag nachmittags 2—9 Uhu stn Lob«»«« «ittelamt, 3. Bezirk: Donnerstag nachmittags 2—9 Ahr im Lebensmittelamt, 4. Bezirk: Freitag nachmittags 2—9 Uhr in der alten Re«stkdter Schule. Die den Selbstversorgern zustehenden Weitzbrotmarken werden Sonnabend vormittag» S—12 Ahr im Lebensrnittel««^ ausgegeben. Am Zntereffe einer ordnungsgemäßen Durchführung der B»ot««keua»»gabe müsse« Personen, die in eiuer anderen al» der für sie znständigen Ansgabestelle oder zn anderen al« den für sie festgesetzten Zeiten erscheinen, znrückgewiesen werden. Wer die Nusgabezeiten versäumt, Kan« Brotmarken erst am Dienstag, den 14. September, erhalten. An Personen, die auch diesen Tag versäumen, können Brotmarken nur -ege« Erstattung von 1 Mark Gebühren ausgehändigt werden. Die Brotmarken find sofort nach Empfang nachzuzähle», da spätere Einwendungen keinesfalls berücksichtigt werden können, verloren »der sonst in fahrlässiger Weise in Verlust geratene Brotmarken können nicht ersetzt werd»». Hohenstein-Ernstthal, den 8. September 1920.Das städt. LebensmUtelamt. Lebertran für bezugsberechtigte lunkenkranke Personen, einschließlich Kmd«rn, wie bisher im Lebensmittelamt, morgen Donnerstag von 8—ö Uhr. Obvrlmrgwitzl Aepfel. Donnerstag, den 9. d. Mts, kommt ein größerer Posten Aepfel im hiesige« Nat- haushos zum Berkaus. Das Pfund kostet SO Psg. Bezugskarten hierzu sind im Rathaus — Zimmer Nr. 9 — erhältlich. Oberlungwitz, am 8 September 1920. Der Gemeindevorstaud. Gemeinde-Sparkasse Gersdorf Bez Lhtz Einlagezinssuß: 3'/..°/o bet täglicher Verzinsung. Alle neuzeitlichen Einrichtung»«. Gomrindegkokonto 2. — Postscheckkonto Leipzig 28768. — Fernsprecher Nr. 1. Geschäftszeit: 8—1, 8—S T»imab«nd» 8—1 Ahe. Neie MWst. Ton Dr. Gtubmann, M. d. R. Unsere Zwangswirtschaft ist ein Produkt der KriegSblcckade und wurde allmählich, wie da» in der Entwickelung 1er Dinge so geht, zum Prür- ich an« eigener Kraft. Bei der Mangelwirtschaft, in die wir hineingerieten, wurde sie für di« brei ten Massen zum Schutzinstitut gegen sozial un- billige Nenachteiligung, für die lebendigen Trä ger der unzähligen Organisationen zue kristenz- trage und zum Selbstzweck, und für die krieq- tührende Verwaltung zum Huhegrisf der staatli chen Allmacht. Nun ,st der Krieg vorbei. Die Mangelwirtschast ist noch nicht dehaben, aber der Anschluß an das Ausland ist wieder da, wenn auch in unvollständiger Farm. An die Stelle der KriegSblockade ist die Behinderung unserer Aus fuhr und Einfuhr durch den traurigen Stand unserer Valuta getreten; letztere» wieder hängt zusammen mit den Verlusten (Handelrflotte) und den Zwangslieferungen, die im» de» foganannt» Friede van Versailles aufgezwungen hat. «a» könnten wir exportieren, wenn wir nicht saviel Srzeugnisfe unsere» allerdings geschwächten Flci- ße» zwanaSweise zu lächerlichen Preisen auSzu- liefern hätten! Nir sind also imme» nach bald blockiert, wenn auch mit neuen Mitteln. Blockiert sein ab»» heißt adgeschnürt sein vsm Weltmarkt »de« — uni «» ander« auvzudrückeu — orlkswirtschafelich am Mn- und AuSatmeu »echindert sein. Der Krieg drückt« un» die Kehl» zu; der Z»ied»n»oe»tr«- macht un» asthmatisch. > Diesen Zustand muß man sich klarmachen, s wenn man zu den wirtschaftlichen Problemen unsere» Volke» den richtigen Standpunkt gewin nen will. Bei un» ist viele» in da» gegentei lige Vxtrem umgeschlagen, vielleicht haben wir un» selbst und der Welt vor dem Krieg allzu viel und allzuoft versichert, wie außerordentlich die weltwirtschaftlich» Kraft Deutschland« sei. Heute machen wir zweifelt»« d»u «ntgogengefctz- ten Fehl»»: wir sind, namentlich in unseren maß gebenden Stellen, »am weltwirtschaftlichen Denken ganz adgekommen. Di» Pshch« der KriegSwirt. schäft mußte r»in dinneuwirtschastllch sein; di« liebe Gewohnheit und -- nicht zu »eagessen — die Gefährdung de» ReichseinheitSgedank«»» und damit zusammenhängend die star'e Rücksichtnahm» auf dinnenwiwfchafllich» (einzelstaatliche) Mwt- schaftrinteressen, »ndlich auch da» Fehlen unse re» weltwirtschaftlichen .tzandwerk«z»ug»», der Handelsflotte, der Kolonien, de» liquidierten AuSlandsbesitze» — alle» da» erschwert natürlich di» Rückgewinnung einer wirtschaftlichen Denk weise, die un» geistig wieder etwa» mehr in Zu- sammenhang mit d»r Weltwirtschaft bringt. Und dennoch: e« muß alle» geschehen, um au« tiefer binnan w i rtschaftl i ch gebundenen G«iste»v«»fassung herauozukommen, wenn wir wirtschaftlich überhaupt wieder gesund worden wollen. Wir befinden un» angeblich mitten in d« Auflösung der Zwangswirtschaft. Ich fürchte, daß wir den Deuse! mit Beelzebub «uStreiben, wenn die Maßnahmen der Regierung weiterhin mit s» binnenwirtschaftlicher Methode betrieben