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Deutsches Reich. fängnisstrase bis zu 3 Monaten und mit Beschlagnahme der vorhandenen Flüssigkeiten und Geräte bestraft werden." Dresden. Se. Majestät der König hat dem in den Ruhestand tretenden Vermessungsingenieur beim Ccntral- bureau für Steucrvermessuug Friedrich August Harig das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienstordens zu verleihen, den Landgerichtsdirektor Oberjustizrat Philipp Albrecht Vollert in Leipzig auf sein Ansuchen in den Ruhestand zu versetzen, sowie den Amtsrichter 0r. Albert Edmund Müller in Leipzig Die Pfingstferien des Oberhauses sind für die Zeit vom 3. bis 18. Juni festgesetzt. Petersburg, 31. Mai, abends. Wie die „Kölnische Zeitung von hier meldet, trifft dem Vernehmen nach Präsi dent Faure am 25. Juli hier ein und wird, wie geplant war, den Wasserweg benutzen. Athen, 31. Mai, abends. Die griechische Regierung ist bereit, einen militür ischen Waffenstillstand abzuschließen Konstantinopel, 31. Mai, abds. Die Pforte besteht in ihrer Beantwortung der zweiten Mitteilung der Bot schafter vom 29. Mai auf dem Abschluß eines Waffen stillstandes für 15 Tage, der erneuert werden könne, falls vor dessen Ablauf die Friedensunterhandlungeu noch nicht abgeschlossen seien. Immerhin hegt die Pforte den leb- haften Wunsch, daß der Friede in kürzester Frist ab geschlossen werde. Neueste Telegraphische Korrespondenz. Rom, 31. Mai, abends. In der Deputierten kammer begründete Jmbriani eine von ihm eingebrachte zweifache Interpellation über das Verhalten, das die Re gierung nach dem Abschlusse des griechisch-türkischen Waffen stillstandes zu beobachten gedenke und über die Haltung des Admirals Canevaro auf Kreta. Redner führte aus, Griechenland sei gezwungen gewesen, einen ungleichen Blockade Kretas habe sich aus Humanilären und politischen Gründen empfohlen. Die Abreise der internationalen seit seinem Bestehen wiederholt Petitionen zur Regelung des Schankkonzessionswesens an die Reichsbehörden ge richtet. Vom Reichsamt des Innern wurde 1891 der Ge setzentwurf eines Trunksuchtsgesetzes ausgearbeitet uud ver öffentlicht, in welchem auch dieser Gegenstand Berücksichtig ung gefunden hatte. Der Bundesrat nahm ihn nach wesentlichen Abänderungen an. Im Jahre 1892 wurde er dem Reichstag vorgelegt, kam aber nicht zur Nerhand- lung. Der Verein hat seitdem immer von Zeit zu Zeit an den Gesetzentwurf erinnert, was zur Folge hatte, daß der Staatssekretär des Innern, vr. v. Boetticher, in der Reichstagssitzung vom 13. Januar 1897 auf Anfrage der Abgg. vr. Höffel und vr. Hitze erklärte, der neue I namentlich zu Gunsten gemeinnütziger Anstalten, die Er- I laubnis auf eine bestimmte Art des Betriebes beschränkt I werden. Kleinhandel mit Branntwein oder nicht dena- 1s tariertem Spiritus ist in Zukunft nur den Schankwirten I gestattet. Ausnahmen bilden die Apotheken und Drogen- I wie Chemikalien-Handlungen. Desgleichen kann in Orten I über 5000 Einwohnern auch anderen Personen als Schank- I wirten die Erlaubnis erteilt werden, in versiegelten oder I nnt Blechkapseln versehenen Flaschen, auf welchen der g Name des Getränkelieferanten oder seine Fabrikmarke gewesenen, befinde. Die Regierung suche so der Sache des Friedens zu dienen, welche nicht von der Sache der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit getrennt werden könne. Schließlich sagte der Minister, Admiral Canevaro habe stets die Soldatenpflicht mit den Forderungen der Menschlich keit und der Civilisation in Einklang gebracht. Die Re gierung könne bei diesem Anlaß nur die schon früher aus gesprochene Billigung seines Verhaltens erneuern. Im- briani erklärte hierauf, daß ihn diese Antwort des Mi- nisters nicht befriedige und daß er sich die Einbringung eines Antrages Vorbehalte. London, 31. Mai, abends. Im Unterhause erklärte der Parlamentsuntersekretär des Auswärtigen, Curzon, die Regiemng unterhandle mit der belgischen Regierung über die besten Mittel, eine Erörterung zur Regelung des Handels mit Getränken an der Westküste Afrikas zwischen den dabei interessierten Mächten herbeizuführen. Das Haus nahm die dritte Lesung der Bill an, durch welche den bedürftigen Volksschulen Staatshilfe gewährt wird. — I deutlich angebracht sein muß, Branntwein im Kleinhandel I seil zu halten. Der Kleinhandel mit Bier bedarf keiner I weiteren Erlaubnis, kann jedoch gemäß tz 35 derÄewerbe- I ordnung untersagt werden. Jeder Hausierhandel mit Branntwein, Bier oder Wein I ist untersagt. Die Wagenführer, welche geistige Getränke I den Bestellern zufahren, haben eine Liste derselben mit I sich zu führen und den Polizeibeamten auf Verlangen I vorzulegen. Personen, welche Waren feilhalten, dürfen I ihren Kunden selbst nicht unentgeltlich Branntwein verab- D reichen. Alle betreffenden Bestimmungen finden Anwend tränken betrifft, eine große Anzahl von Gutachten ein gezogen und auf der Jahresversammlung in Kiel darüber Bericht erstattet, worauf dort Beschlüsse betreffs des von diesem Gesetze zu Wünschenden gefaßt wurden. Davon seien im folgenden die wichtigsten erwähnt: „Für jede Gemeinde, jeden kommunalen Bezirk oder für Abteilungen derselben ist innerhalb einer durch das Reichsgesetz festzustellenden Frist durch die Landesgesetz gebung oder statutarische Anordnung eine Höchstzahl der Schenken nach der Bevölkerungszahl festzusetzen. Auch kann durch die Gesetzgebung oder statutarische Bestimmung die Anerkennung des Bedürfnisses von dem Vorhandensein anderweitiger bestimmter Thatsachen abhängig gemacht werden. Auf Antrag kann unter besonderen Umständen, zum Landgerichtsdircktor beim Landgerichte Leipzig und den Assessor beim Amtsgerichte Borna vr Georg Emil Haupt zum Amtsrichter beim Amtsgerichte Leipzig zu ernennen, ferner dem Transportdircktor bei der Staatseisenbahn-Ver- waltnng Eugen Theodor Winkler die nachgcsuchte Versetzung in den Ruhestand zn bewilligen geruht. — 31. Mai. Nach den zur Zeit getroffenen Dispo sitionen gedenken Ihre Majestäten der König und die Königin bis 14. Juni in Sibhllcnort zn verweilen. An diesem Tage vormittags werden beide Majestäten sich von Sibyllenort voraussichtlich direkt nach Leipzig begeben, um daselbst der am 15. Juni stattfindenden feierlichen Einweihung der neu- bez. umgebauten Universitätsgebäude beizuwohnen. Von Leipzig aus beabsichtigen Ihre Majestäten sodann am 15. Juni abends nach Dresden-Strehlen zurückzukehren. Kampf zu führen und sprach sein Bedauern aus, daß die Entwurf sei fertig, könne aber bei der bestehenden lieber- italienische Regierung sich den hohen Idealen untreu ge- lastung dieser Session nicht eingebracht werden. Inzwischen zeigt habe, welche den Daseinsgrund Italiens gebildet hat nun die vom genannten Verein auf seiner Jahres-^hätten. Der Minister des Aeußeren, Marchese Vis conti- versammlung in Kassel 1894 eingesetzte Kommission über Venosta, führte in Beantwortung der Interpellation aus, den Teil des Gesetzentwurfes, welcher die Erlaubnis- das Konzert der Mächte habe Europa eine Sicherheit ge- Erteilung und Entziehung bezüglich der Schank-, geben, welche dieses sonst nicht gehabt hätte. Dasselbe statten und des Kleinhandels mit geistigen Ge^habe nicht den griechisch-türkischen Konflikt, aber die euro päische Gefahr beschworen. Die Aufrechterhaltung der v Löbau, 31. Mai. Mit allerhöchster Genehmigung . . , hat das König!. Ministerium des Innern dem Hausbesitzer Truppen von Kreta würde das Zeichen zu neuen Metzeleien^Ernst Dehner in Oberruppersdvrf in Anerkennung gegeben haben und wenn die Mächte Kreta den Schicksals- seiner langjährigen treuen und nützlichen Dienste als Mit- fällen des Krieges überlasten hätten, so würde es heute >glied der dasigen freiwilligen Feuerwehr das durch aller schwer sein, von der Freiheit und der Autonomie Kretas höchste Verordnung vom 11. Mai 1885 gestiftete Ehren- zu reden. Die Mächte hätten nunmehr die Absicht, durchweichen verliehen. Diese Auszeichnung nebst zugehöriger ihre Vermittelung die Folgen des Krieges zu mildern und j Verleihungsurkunde ist dem Genannten gestern bei Ge- fürKreta eine ihren früheren Erklärungen entsprechende Re- lcgenheit einer Uebung der freiwilligen Feuerwehr auf dem gierungsform zu schaffen. Das Ziel, welches die italienische Uebungsplatze in Oberruppersdorf vor versammelter Mann- Regierung erreicht zu sehen wünsche, sei die dauerhafte s schäft durch Herrn Amtshauptmann von Craushaar in Herstellung des Friedens. Was Kreta anbelange, werde feierlicher Weise überreicht worden. sie ihre Unterstützung den Lösungen leihen, welche diej - ' - — . . ... . . Sicherheit geben können, daß man sich nicht demnächst von neuem vor denselben Schwierigkeiten wie die eben da- Reformvorschlägc für das deutsche Schankstütteuweseu. ung aus Kasinos, Konsumvereine und ähnliche Gesellschaften. Der „Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger! Unerlaubte Ausübung des Branntwein- und Spiritus- Getränke" hat — so berichtet die „Social-Korresp." — Handels kann im zweiten Wiederholungsfälle mit Ge- Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernspcechanschluß Nr. 51. 1897 Nr. 124 Dienstag, den 1. Juni, abends Behauptungen zu führen hat. Bautzen, am 28. Mai 1897. Bautzen, am 1. Juni 1897. Schirgiswalde, den 29. Mai 1897. vr. Joh. Müller, Stadwervrdnetenvorsteher. f der : und e am von nach n an- 'orb alle den. den neuen Feuerspritze. Bautzen, am 1. Juni 1897. Königliches Amtsgericht. Lcidlcr. - r g a n der Handels« und Gewerbekammer zu Zittan Königliche AmtShauptmannschafl. vr. Hempel. Bekanntmachung. Freitag, den 11., uud Sonuabend, den 12. Juni dss. Is., werden bet dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringend^ Sachen erledigt. Durch Unterzeichneten gelangen Freitag, den 4. Juni 1897, Vormittags 9 Uhr in dem AuctionSlocale an der Prtrikirchc 5, parterre hier, ein Sopha, ein Klcivcrschrank, ein Glasschrank und zwei Lchnscsscl gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Bautzen, den 31. Mai 1897. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Sekretär Hänsch. Wegesperrung. Der von Quatitz nach Großdubrau führende Kommunikationsweg wird wegen Beschüttung in Flur Ouatltz vom 2. bis mit 5. d. Mts. gesperrt. Der Verkehr wird auf den durch Jes-Hütz führenden Kom munikationsweg gewiesen. 10. öffentliche Sitzung der Stadtverordnete« Donnerstag, den 3. Juni 1897, abends 6 Uhr. Tagesordnung: I. Gegenstände zur Kenntnisnahme. II. Nechnnngsjachen. III. Beratungsgegcnstände. 1. Erweiterung des Gas- und Wasserrvhrnetzes aus der Garlenstrasse. 2. Neubau eines Schuppens für die Kinderbeschäftigungsanstalt. 3. Annahme einer Spende von 10ÜV Mark. 4. Herstellung einer Kupscrblech- bedach.ing am Dache des Wasserthurmes an der Mönchskirche. 5. Ueberlassung der Stadtmauer und des Areals, aus welchem diese errichtet ist, an die Besitzer der anliegenden Grundstücke, 6. Anschaffung einer Oeffentliche Zustellung. Der Buchhändler Ernst Wasmuth zu Berlin, >V., — vertreten durch den Rechtsanwalt Naumann in Bautzen — klagt gegen den Baumeister Laver Mauercr, früher in Bautzen, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Forderung mit dem Anträge aus vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 28 Mark nebst 6"/o Zinsen von 25 Mark seit dem 1. Januar 1894 uud ladet den Beklagten zur münd lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bautzen auf den 14. Juli 1897, vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber beim König!. Amtsgerichte Bautzen, am 29. Mai 1897. Teupel, Sekretär. Verordnungsblatt der Kreisqauptmannfchaft Bantzcn zugleich als Konsistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der AmtshtNiptmamlschastcu Bciutzcn und Löbau, des Landgerichts Bantzcn und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Osiris des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträtc zn Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgcmeinderüte zu Schirgiswalde uud Weißenberg. Die Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des vierteljährlichen Abonnements 3^1 Jnjertionsgebübr für den Raum einer Petlt- SpaUzeUe gewobniichen Sayeo IN/. in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Say entsprechend teurer. NachwciSgcbühr süi jede Anzeige und Jnserlion 20 Pig.. für briefliche Auskunftseneftung 10 Pfg. lund Porto). Nur bis früh IV Uhr eingehende Jnferate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. Jnferaie nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde tn Löbau. Clauß tn Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav Krvliug tu Bernstadt. Bu>r in Königshain bei Ostritz. Renßner in Ober-Cunncosdors und von Lindenau in Pulsnty B e z i r k s st e u e r. Nachdem die Bezirksversammlung in der am 29. Dezember vorigen Jahres abgehaltenen Sitzung die I Erhebung einer Bezirkssteuer aus das Jahr 1897 nach Höhe von 3'/, Pfennig für jede Mark der im Vorjahre ! bezahlten direkten Staatssteueln und zwar von 1'/. Pfennig zur Bestreitung des Aufwandes für die Ber- I Pflegstationen und 2 Pfennig für die Bezirksanstalt in Seidau beschlossen hat, werden dle betheiliglen Guts- I Herrschaften und Gemeinden hiervon mit der Aufforderung in Kenntnis; geseyt, die aus sie entfallenden Bezirks I steuerbeträge, deren Höhe ihnen durch Steuerausschreiben noch besonders bekannt gemacht wird, bis zum Königliche AmtShauptmannschafl. ve. Hcmvcl. Sk. 1. Juli dieses Jahres W abzusührcn. Reklamationen gegen die erfolgte Einschätzung sind bei Verlust des Reklamationsrechtes bis zu dem 8 obgedachten Zeitpunkte bei der unterzeichnelen Behörde einzureichen, wobei Reklamant den Beweis seiner swart- ganzen I, I. ipuvrl anden hnung