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». Sahrgano. -lr. 44» Eoimabrnt, rr. September l»28 rralltanlchrNt: Nächsten D»N>en lk«rnlpr-ck«r kammeinummer: »»eit Nu, >»r e->»>aelvi»che: Nr. »oolt Schrlsllellung u. HaupIgelchLsltstelle: Vre»den-L. l, Martenstrabe »»/«» Gegründet ISS» Se>ug»geiübr «am l«. »tl »o. Eeptemter 1»»» »ei t»c>llch «wetmaNger AustcNuna frei Hau» 1.7» Mt. Postbetul>«vrels tür Monat September ».<» Mk. ohne Vostzusteltungigeblthr. ttinielnuminer lo Big. Auberhalb Dreidenl l» Big, Anjetgenprelle: Die Anzeigen werden nach Stotdmarl berechnet: die etnipalttge »ü mm breite Zeue .1» Psg., für auiwürt» iü pfg. Aamtltenan,eigen und Stetlen- geiuche ohne Rabatt I» Psg., I» lerkalb r» Big., die so mm breite Reklamezeile saa Big., außer halb r»0 Psg. vtsertengebühr »0 Big. Auswärtige Autträge gegen BorauSbezohlung Druck u. vertag: Ltepich ck Retchardt, Dresden. P°stlcheck-»w. loüS Dreide» Nachdruck nur mit deutl.Quellenangabe iDreSdn. Nachr.t zuläiiig. Unverlangte Schriststücke werden nicht auibewahrt SM GM Bemftorff nach? Gin neuer „Abrüstungs"'Entwurf - Keine srunöfätzliche Zustimmung, aber man rechnet mit deutscher Stimmenthaltung Genf. 2t. Sept. Der neue Entschlicßungstcxt über die Festsetzung der Arbeiten des Vorbereitenden Abrüstungs ausschusses wurde heute nachmittag zur Debatte gestellt. Die mit wachsendem Interesse verfolgte Aussprache wurde von P a » l V v n c o u r eröffnet, der, zu Gras Bcrnstvrff gewandt, ans die Notivcndigkeit der Einstimmigkeit der Annahme des Nesolntionsentivurscs hinwies, damit die Entschließung ihren vollen Wert erhält. Nach einer kurzen Stellungnahme des italienischen Generals de Marints begründete unter größter Spannung des dicht besetzten Saales Graf Bernstorff die Stellungnahme der deutschen Delegation, die nach Instruktion ihrer Regierung die Resolution nicht an- nehmcn könne. Nach einem Hinweis auf die vom Reichs kanzler ausgestellte Forderung nach Ein berufung der Abrüstungskonferenz erklärte er mit erhobener Stimme: „Der vorliegende Resolutionscntwurs ist für «nS auf Grund unserer Auffassung über die großen Gesichtspunkte des Völkerbundes, wegen deren wir in den Völkerbund eingetreten sind, nicht annehmbar. Der Völkerbund ist für nnS die große Weltinstitntion, die die Befriedung und die Abrüstung der Welt zum Ziele hat. Ich verstehe die zur Geltung gebrachten Schwierigkeiten wohl. Aber dieser Entschließungstert bedeutet die vollständige Abdankung des Völkerbundes in der Ab» rüstungSfrage, da sie den Negierungen die Beilegung der Schmierigkeiten überläßt, während der Völkerbund warten muß, bis diese Schwierigkeiten behoben sind. Das ist vom Standpunkt dcS Völkerbundes aus «ine vollkommene Abdankung in der Ab- rüstungssrage. Die Bölkerbnndsversammlung müßte i m Gegenteil erklären, daß die Negierungen sich ver ständigen müßten, da sonst der Völkerbund eine letzte große Anstrengung zur Verwirklichung der Abrüstung von sich ans unternehmen müsse. Mir können nicht einfach warten, bis die Scegroßmächte die zwischen ihnen vorhandenen, ganz abgesehen von anderen Schwierigkeiten, beseitigt haben. Wir könnten sonst bis zur Revision des Washingtoner Sce- abriistungsabkommcns im Jahre 1»31 warten müssen. Aller dings sei die Vage, so fuhr Graf Bernstorff fort, durch den Vorschlag Paul Voncvurs, der versöhnltcherwcise eine Brücke bauen wolle, etwas geändert. Aber trotzdem müsse er Vor behalte machen, bis ein veränderter Resolutionstcrt mit für Deutschland tragbaren Wendungen vvrlicgcn werde. Am Schluß der Aussprache wurde der EntschlicßungS- cntwnrs an das Nedaktionskomitcc znrückver- wicscn, und zwar mit der Anweisung, die in dem Entwurf vorhandenen Unklarheiten über den Zeitpunkt des Zusammen tritts der Vorbereitenden Abrüstungskommisston zu be seitigen. Das Redaktionskomitee trat abends zusammen und hat nach 1>Lstündigen Beratungen denRcsolutivnötext entsprechend den von deutscher und anderer Seite vorgcschlagciien Anregungen abgeändcrt. Die wichtigste Acndcrniig beirisft den Passus über die Z u sa tz g a r a n t i c n für solche Regierungen, die ihre Sicherheit nicht für gciiügciid gewährleistet halten, „um ihre Rüstungen 6 crabzu setzen oder beschränken zu können". Diese in Ansührungszcichcn gesetzten Worte, die ein wichtiges Hindernis ans dem Wege zur Ausstellung einer ersten Ab- rüstungskonvcntion hätten darstcllen können, sind nunmehr gestrichen morden. Ferner wurden in dem Absatz, in dem die Negierungen ausgcsordcrt werden, unverzüglich „gemeinsame Lö sungen zn suchen, die die rasche Wiederaufnahme und den Verfolg der Arbeiten des vorbereitenden Ab rüstungsausschusses erlauben", die Worte „die rasche Wiederaufnahme" gestrichen. Schließlich lautet der Schlußsatz nunmehr folgendermaßen: „Die VölkerbundSvcrsammlung legt dem Rat nahe, den Präsidenten des vorbereitende» Abrüstungsausschusses zu be auftragen. sich mit den interessierten Regierungen in Ver bindung zn halten, damit er den Stand ihrer Verhandlungen kennen lernt und den vorbereitenden Abrüstungsausschuß am Ende dieses Jahres oder aus jeden Fall zu An sang des nächsten JahreS ei »beruft." Bon »eutfcher Seite wird zn diesem neuen Entwurf erklärt, daß nach wie vor die grundsätzliche Zustimmung zu dem Entwurf nicht gegeben werden könne. Es ist daher damit zu rechnen, daß Graf Bcrnstorss in der Sonnabendsitznng der Kommission bei der Abstimmung über den neuen Entschließungscntwurs sich der Stimme enthalten wird. Durch die Stimmenthal tung wird die Annahme der Entschließung als Entschließung möglich. Der neue Entschließnngsentwurs bedeutet jeden falls ein Kompromiß in einigen Punkten. In der entscheidenden Frage der Einberufung der all gemeinen Abrüstungskonferenz, wie dies vom Reichskanzler in der Vollversammlung gefordert worden war, ist jedoch nach wie vor den deutschen Forderungen nicht Rech nung getragen worden. Somit hat sich grundsätzlich an den bisherigen Methoden der Behandlung des Abrüstungs- Problems im Völkerbund durch die Großmächte nicht daS geringste geändert. Fest steht bisher, daß die Vorbereitende Abrüstungskommission in den ersten Monaten des kommen den Jahres zusammcntretcn wird. Ob sic jedoch zu praktischen Ergebnissen gelangen wird, dürfte heute mehr als je zweifel haft sein. Der ginge Aktinium Meter seiner Eltern Lim in den Besitz -er Lebensversicherung von 7«««« Schilling zu kommen Wien, 21. Scpt. Die Untersuchung in der bekannten Familicntragödie Artmann hat gegen den löjährigen Sohn Ferdinand schwer belastende Momente ergeben. Die An nahme, daß Frau Artmann ihren Mann und dann sich tötete, hellte sich als irrig heraus, da der Sohn später erklärte, seinen Vater in Notwehr erstochen zu haben. Diese Anssage ist unglaubwürdig. In der Wohnung befanden sich zwei Schußwaffen, ein Damentrommclrcvolvcr, der unberührt aus dem Waschtisch gelegen hat und eine Steuer-Pistole, a»S der sechs Schüsse abgegeben worden sind. Nach Angaben des Sohnes hatte die Mutter diese Pistole seit längerer Zeit in einer Lade versteckt und trug den Schlüssel immer bet sich. Bei der Untersuchung des Schlasdiwans, aus dem Frau Art mali» tot aufgesunden wurde, wurde durch die Gcrichts- kommission ein Schußkanal festgestcllt. ES ist unwahrscheinlich, daß diesen Schuß Frau Artmann selbst gegen sich abgegeben hat. Das Mordmesscr lag aus dem Waschtisch neben dem Aevolver. Der Untersuchungsausschuß fand es ausfällig, daß Vater und Mutter Stiche in genau dergleichen Gegend, nämlich unterhalb des Halses auswiescn, woraus die Möglich keit abgeleitet wird, daß die Stiche gegen beide von dem selben Täter anSgcsührt wurden. Als Grund für die Tat wird angenommen, daß der junge Artmann sich in den Besitz des Vermögens seiner Eltern setzen wollte. RcgterungSrat Artmann hatte sein Leben mit 7»»»» Schilling versichert. Der Sohn hatte von dem Abschluß dieser Versicherung Kenntnis und hat dies im Laufe des Verhörs eingestanden. Im übrigen legt der junge Mann einen unglaublichen Zynismus an den Tag. Angesichts des Ablebens seiner beiden Eltern vergoß er keine Träne und benahm sich gespreizt und komö diantisch. Am Freitag wurden die beiden Leichen obduk. ttert. Bei NcgicrungSrat Artmann wurde neben einer schwere» Stichwunde unterhalb des HalscS ei» Lnngcnsteck- schnst festgestcllt. Die Aerztc können nicht mit Sicherheit sagen, oh der Schuß, der Frau Artmann getütet hat, von ihr Mbit abgegeben worden ist. Es besteht vielmehr die große Wahrscheinlichkeit, daß er von fremder Hand abgc- i«uert wurde, woraus sich der Verdacht ergibt, baß der Sohn auch an dem Tod seiner Mutter die Schuld trägt. Der junge Artmann hat trotzdem bet dem heute fortgesetzten Verhör, bet dem er wieder eine unheimliche Ruhe zur Schau trug, seine Aussage zunächst aufrcchtcrhalten. Am Nach mittag erklärte er aber, er habe, als er aus die Schüsse hin in das Schlafzimmer der Eltern eilte, gesehen, wie die Mutter dem Vater das Messer entwand und auf ihn losstoch. Da habe ihn das Grausen gepackt und er sei aus dem Zimmer geflohen. Auch bei dieser Aussage verwickelte der junge Art mann sich in zahlrcicheWider- s p r ü ch e. SrWrlilbe Sag» na» einem Sochstavler Der Fliehende erschossen, ei« Beamter schwer verletzt Norderney, 21. Scpt. Ein seit einiger Zeit in einer hiesigen Pension zur Kur weilender junger Mann, der sich als Direktor Kunowski auSgab, verübte am Donnerstag bei einer ihm bekannten Familie einen Diebstahl, bet dem ihm 258 Mark in die Hände fiele». Dieses Geld benutzte er, um die rückständige Pensionsrcchnnng, um die er gedrängt wurde, zn bezahlen. Da der Verdacht sofort auf Kunowski siel und man vermutete, daß er am Freitag morgen abreisen würde, besetzte die Polizei die Dampferanlegestelle und nahm die Ermittlungen nach dem vermutlichen Täter aus. ES entwickelte sich eine aufregende Jagd durch die Straßen, wobei der Fliehende mehrere Schüsse abgab. RegicrungSasscssor Grabi, der sich unter den Verfolgern be fand, wurde von zwei Schüßen in die Bauchgegcnd ge- troffen. Grabt setzte trotz der Verwundung die Verfolgung fort und gab seinerseits aus den Fliehenden eine» Schuß ab. Tödlich am Hinter köpf getroffen, brach der Hoch, staplcr zusammen. Grabt, der infolge seiner schweren Ber- wundung ebenfalls zusammcngcbrochen war, wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er in bedenklichem Zustand da- nicderlicgt. Der französische Lnstfahrtminifter gegen Rekordversuche. Lnstsahrtminister Eynac hat beschlossen, jeden Flugrekord- versuch bi» ans weiter«» zu untersag«». Der richtige Meg zur Reichsreform Die Notwendigkeit der Ncichsrcform, die im Vergleich mit der drängenden Wucht der Tatsachen einen peinlich lang samen Verlauf nimmt, wird durch den Luftkrieg zwischen Sachsen und Reich-Preußen in Helle Beleuchtung gerückt. Wir erleben dabei das Schauspiel, daß die Zentralgcwalt jede bundesstaatliche Rücksicht außer acht läßt, und de^ Preußen, sich gewissermaßen als zweite Zcntralinstanz fühlend, in das selbe Horn stößt. Unter der allen Verfassung Bismarcks wäre so etwas nicht möglich gewesen. Das ist bombensicher, und zwar deshalb, weil damals die Zentralgcivalt von auf richtiger Loyalität gegenüber den Einzelstaaten erfüllt war und deren klar umschriebene Rechte gewissenhaft beobachtete. Die Weimarer Verfassung aber zieht durch die Ueber- stcigcrung der Befugnisse der Zcntralgewalt und durch die geflissentliche Entrechtung den Ncichsglicdcr die Illoyalität ihnen gegenüber groß, fordert sie geradezu heraus. An diesem wunden Punkte der Weimarer Verfassung setzt ein beacht licher Aufsatz ein, der in der Monatsschrift des Landesver bandes der höheren Beamten Sachsens erschienen ist und de» Gehcimrat Dr. von Soeben, Dresden, zum Verfasser hat. Dr. von Soeben zeigt auf, wie die Neichsrcform am richtigen Ende angefaßt werden muß. um die Lösung des ganzen Problems erheblich zu vereinfachen und zu be schleunigen. Er geht von der Tatsache aus, daß die Wei marer Verfassung immer nur von den Rechten dcS Reiches gegenüber den Ländern spricht, aber nirgends präzise fest stellt, welche Hoheitsrechte denn nun eigentlich den Ländern als unanta st bares Eigentum verbleiben sollen. Nach den gegen, wärtigen Bestimmungen sind die Länder auf allen Hoheits- gebieten von der Reichsgesetzgebung abhängig; der ganz« erste Abschnitt der Weimarer Verfassung, der das Verhältnis zwischen Reich und Ländern behandelt, ist für die letzteren rein negativ. Das Reich hat gegenüber den Ländern ein« dreifache Gesetzgcbungsgcwalt, eine ausschließliche, eine kon- knrricrende und ein« sogenannte Bedarfs- und Grnnbsatz- gcsetzgebung, die es im alten Reiche überhaupt nicht gab. Die Bedarfsgesctzgebung bezieht sich auf die Wohlfahrtspflege und den Schutz der öffentlichen Ordnung, „soweit ein Bedürfnis für den Erlaß einheitlicher Vorschriften vorhanden ist". Grundsätze, die für die Länder bindend sind, kann daS Reich aufstellcn aus religiösem und schnlpolitischcm Gebiet, für das Beamten- und Bvdenrccht sowie für das Bestattungswesen. Soweit hiernach die Länder überhaupt noch selbständig die Klinke der Gesetzgebung ergreifen dürfen, gilt auch das nur mit der Beschränkung, „solange und soweit das Reich von seinem Gesetzgebungsrccht keinen Gebrauch macht". Aus alle- dem folgert der Verfasser mit Recht, baß die Weimarer Ver- sassung die Staatlichkeit der Länder verneint. Gleichwohl ver langt sie von den Ländern allgemein eine frei st a a t l i ch e Verfassung, in der Außenpolitik wird ihnen ebenfalls durch ihre Stellung im Auswärtigen Ausschuß eine staatliche Nolle zuerteilt, und das Rcichsbürgerrecht ist abhängig von dem Erwerb des Staatsbürgerrechts in einem der Länder. Hier aus zieht Dr. von Soeben den zutreffenden Schluß: „Wir haben in Deutschland eine Rcichsvcrfassung, die den Einhcits- staat will, deshalb nur von Ländern spricht und diese so gut wie recht, und schutzlos läßt. Anderseits haben wir tatsäch- lich die alten Bundesstaaten als Staaten weiter neben oder auch außerhalb der Verfassung. In diesem Wider spruch zwischen Form und Wirklichkeit liegt der Knoten aller Schwierigkeiten und Kon- f l i k t e." Die Weimarer Verfassung hat einen unfertigen Zustand geschaffen, auf den ein Staatsrcchtslchrer das Wort von „Quasi-Staaten" gemünzt hat, die nur „gewissermaßen" Staaten sind, insofern als sie die eigene Staatsgewalt nur so lange ansüben dürfen, wie das Reich es gestattet. Wenn wir nun aber den Einheitsstaat nicht haben und seine Ver- sechter seufzend zugebcn müssen, daß er sich jetzt und noch auf lange Zeit hinaus nicht verwirklichen läßt, dann kann der Widerspruch zwischen Reichsverfassung und Wirklichkeit nur dadurch beseitigt werden, daß in einer revidierten Weimarer Verfassung der bundesstaatliche Charakter des Reiches aus- drücklich anerkannt und den Ländern ein fest begrenz, tes Hoheitsgebiet »»erteilt wird, das ihrer tatsächlich vorhandenen Staatseigenschaft Genüge tut und an dem das Reich dann nicht weiter rütteln darf. Damit zu gleich muß den Ländern das eigene Steuerrecht zurück gegeben werden, soweit sie dessen zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen selbständigen StaatSaufgabcn bedürfen. Das eine folgt zwingend aus dem andern. So wird bas ganz« Problem der Bcrwaltungsreform wesentlich vereinfacht, weil dann die Verwaltungsreform innerhalb des ausschließlichen Hoheitsgebietes der Länder ganz deren eigene Sache ohne Zusammenhang mit der allgemeinen Neichsrcform wird. Jetzt dagegen sind die Länder in ihrem eigenen rcsormatorischen Vorgehen stark gehemmt durch den Umstand, daß mangels einer klaren Abgrenzung ihrer Befugnisse jede einzclstaatliche BerwaltungSreform nur die Vorstufe einer allgemeinen ReichSverwaltungSreform fein kann, wie auch Präsident Schieck in seiner Denkschrift betont. Die Handhabe zu ein«r derartigen Neuregelung ist aus finanziellem Gebiete durch den Finanzausgleich gegeben, der bis zum 81. März 102» ver- abschiedet sein muß, während für di« sonstigen Hohettsrechte Artikel 7 der Wttmarer Verfassung mit seinem lange«