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MsdmfferAgMM Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Das «Wilsdruffer Tageblatt- erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten und Post- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend ^ewalt.Kriegod. sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. Anzeigenpreis: die 8gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Vorge- schnebene Etscheinungs- . cmtage und Platzvorfchriftvn werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wllsdrufs Nr. 6 berücksichtigt. 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Die Reichsregierung braucht sich ja um eines nicht zu kümmern, das ihren Vor gängerinnen so ost schwer oder gar nicht zu übersteigende Hemmnisse auf den beabsichtigten Weg stellte: die Rück- sichtnahme oder gar Verhandlungen aus die Parteien. Diese haben nichts mehr zu sagen und die Reichsregie rung hat durch das Ermächtigungsgesetz vollkommen freie Hand erhalten, trägt allerdings auch die alleinige Verantwortung für ihre Beschlüsse und die Art, wie sie zur Durchführung gelangen. So hat denn auch die bisherige Entwicklung in Deutschland es mit sich gebracht, daß eine viel zu enge Verbindung zwischen „der Politik" und gewissen Ge werkschaften bestand, die nun erst mühsam und unter ganz eindeutigen Gesichtspunkten gelöst bzw. anders ge- staltet werden muß. Die drei großen Gewerkschafts gruppen — die Freien, die Christlichen, die Hirsch-Dunker- schen — waren versippt und verschwägert mit den „ihnen nahestehenden" Parteien und zwar derart, daß man auch mit der Lupe nicht feststellen konnte, wo die Gewerkschaft aufhörte und die Partei anfing. Und nicht etwa bloß bei den „freien" Gewerkschaften triumphierte überall wie selbstverständlich der Gedanke des Klassenkampfes, sondern auch unter den „Christen" gab es Gruppen, die z. B. immer wieder die — Sozialisierung des Bergbaus forderten und auch sonst durch erhöhten Radikalismus ihrer lohn-, tarif- und sonstigen sozialpolitischen Ein stellung die Konkurrenz Ver sozialdemokratischen Gewerk schaften fast aus dem Felde schlugen. Natürlich war der allgemein politische Einfluß der Gewerkschaften ganz außerordentlich groß im demokratischen Staat, wo die Masse entscheidet, aber er war auch oft außerordentlich Verhängnisvoll. Das bittere Wort von der „Lohn politik in die freie Luft h i n a u s" war leider nur allzu berechtigt. Überall guckte die Unternehmer- seindlichkeit, und die 1918 in schwerster Not gegründete Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- verbände hatte einen recht kurzen Bestand nach außen, einen noch kürzeren nach innen hin. Hier hat nun die politische Umwälzung Grundlegen des geändert. Der politische und gewerkschaftliche »K l a s s e n k a m p f" - Gedanke ist ein Ding von gestern und die Ereignisse der letzten Wochen und Monate haben bewiesen, wie es mit seiner äußeren „Kraft" bestellt war. Aber die Gewerkschaften selbst sollen und wollen ja mehr sein als „politische Kampfverbände", zu denen sie sich leider säst überall entwickelt haben. Sie sind auch, sollten es vor allem sein, sozialpolitische Selb st hilfeorga- nisationen eines großen Teils der deutschen Arbeiter schaft. Und so wenig andere Selbsthilfeorganisationen in der deutschen Wirtschaft, soweit sie sich wirklich und ganz auf den Charakter des Wirtschaftlichen beschränken, in ihrem Bestand durch die politische Umwälzung gefährdet werden, soll das mit den Gewerkschaften geschehen, sofern sie sich nur unbedingt und aus innerer Überzeugung auf den Boden des nationalen Staates stellen. Wie weit es zu einer demgemäßen grundsätzlichen Neuregelung des Gewerkschaftswesens selbst kommt, wird erst die Zu kunft zeigen, aber auch hierüber machte die Reichsregierung schon die Andeutung, daß die Neuregelung des sozialen und wirtschaftspolitischen Aufbaus durch ein besonderes Gremium von Mitgliedern des neuen Reichswirtschafts- rats ausgearbeitet werden soll. Daß das neue Gesetz über die Betriebsvertre tungen den drei oben genannten Gewerkschaftsgruppen das bisherige Monopolrecht auf Abschluß von allgemein gültigen Tarifverträgen und auf Vertretung vor den Arbeitsgerichten entzog, erscheint nur als Selbst verständlichkeit gegenüber den anderen inzwischen heran gewachsenen Arbeitnehmerverbänden. Aber gleich im ersten Artikel wird eine Bestimmung getroffen, die aus den Betrieben einen mit den Betriebsrätewahlen immer verknüpften Kampf bis zum 30. September wenn irgend möglich fernhalten will. Andererseits will man auch die Unternehmer veranlassen, daß bis dahin keine Neurege lung der Arbeitsbedingungen erfolgt oder doch höchstens aus ganz besonderen Gründen. Was also die Reichs regierung mit diesem Gesetz herbeiführen will, ist ein mög lichst über den ganzen Sommer ausgedehnter Wirt schaf t s f r i e d e n. Durch den gewaltigen Sieg, den die Regierung Hitler erst durch die Wahl, dann aber vor allein im Reichstag mit dem Ermächtigungsgesetz errang, hatte eine rasch ein- getretene allgemein-politische Stabilisierung und Beruhi gung zur Folge. In dem neuen Gesetz über die Berufs- Vertretungen kommt nun auch der Wille zum Ausdruck, auch wirtschaftspolitische Störungen möglichst auszu schallen. MW MW des ReWMetts Schächtverbot. --ödes,-rase für politische Gewalttaten. In der K a b t n e 1 t s s i tz u n g am Dienstag, an der zum erstenmal der neue Reichsbankprüsidcnt Dr. Schacht teilnahm, beschäftigte sich das Kabinett wider Erwarten nicht mit der Außenpolitik. Das Kabinett verabschiedete mehrere Gesetze. 1. Das Gesetz über das Schlachten von Tieren, in dem bestimmt wird, daß warmblütige Tiere beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben sind (S ch a ch t v e r b o t). 2. Das Gesetz über die vorläufige Anwendung zwei- seitlger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten. Durch dieses Gesetz wird der Reichsaußen mini st er ermächtigt, im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt schaftsabkommen mit ausländischen Staaten zu ver ordnen. 3. Ein Gesetz zur Abwehr politischer Gewalttaten. Fu diesem Gesetz wird folgendes bestimmt: Mit dem Tode oder mit lebenslänglichem Zuchthaus oder init Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann, soweit bisher mildere Strafen angedroht sind, bestraft werden: 1. Wer Verbrechen gegen 8 5, Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefähr lichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 begeht. 2. Wer ein öffentlichen Zwecken dienendes Bauwerk in Brand setzt oder sprengt oder wer eine Inbrandsetzung in der Absicht begeht, in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen. 3. Wer ein Verbrechen gegen Z 229, Absatz 2, die Kß 312, 315 Absatz 2, 324 StGB, begeht (G i f t b e i b r i n- gung, Überschwemmung, Beschädigung von Eisen- bah nanlagen, gemeingefährliche Vergiftung). Dieses Gesetz ist beschlossen worden, weil trotz der verschräften Strafandrohungen der letzten Zeit neue Gewalttaten begangen worden sind, so besonders der Sprengstoffanschlag auf das Bismarck-Denkmal und der Bombenanschlag aus ein SA.-Lokal in Hamburg. Diese Vorkommnisse beweisen, daß die bisherigen Stras- maßnahmcn nicht ausreichten. Die Reichsregierung beschloß endlich die Ratifizie rung des Rauschgiftabkommens. Die nächste Kabinetts sitzung findet wahrscheinlich am Freitag statt. Der Aufbau -es Arbeitsdienstes. Dreizehn Bezirke in Deutschland. An einer Chefbesprechung in der Reichskanzlei über die Fragen der A r b e i t s d i e n st p f l i ch t und der Jugendertüchtigung waren die meiste» Mit glieder des Reichslabinetts, die Staatssekretäre der zu ständigen Ministerien und eine Reihe von Referenten beteiligt. Der Reichsarbeitsminister hat für diese Be- sprechung einen Entwurf über die künftige Gliede rung des Arbeitsdienstes und die Jugcndcrtüchtigung vorgelegt, wonach 13 Arbeitsdienst bezirke in Deutschland geschaffen werden sollen. Im Reichsarbeitsministerium soll durch die Ernen nung des Obersten a. D. Hierl, der der NSDAP, an gehört, zum Staatssekretär für nationale Jugend erziehung neben den bisherigen Abteilungen unter Lei tung des Staatssekretärs Krohn eine neue Abteilung Zu der Frage der zeitlichen Geltung der Tarifverträge wird an zuständiger Stelle die An nahme bestätigt, daß die Neichsregierung mit dem Plane umgeht, nach dem Beispiel der Textil-Jndustrie und des Bergbaus die Tarifverträge für eine Reihe von Monaten unverändert bestehen zu lassen. Den Unternehmern soll nahegelegi werden, die Verträge nicht zu kündigen. Man darf wohl annehmen, daß der be stehende Zustand zunächst bis zum September grundsätz lich aufrechterhalten werden sL Bekanntlich sollen die einschlägigen Fragen von eines, Gremium nachgeprüft werden, das aus den neuen Mitgliedern des Reichswirt schaftsrates gebildet werden soll, die aus Grund der Neu organisation des Reichswirtschaftsrates in Zukunft vom Reichspräsidenten ernannt werden. Solange diese Nach prüfung nicht abgeschlossen ist. soll an den bestehenden Tarifverträgen nichts geändert werden. Man ist an zuständiger Stelle der Ansicht, daß Ausnahmen nur in äußerst dringenden Fällen zngelafsen werden können, so, wenn in einem Wirtschaftszweige eine ganz außerordent liche Verschlechterung eintreten sollte. Ein solcher Fall ist bisher nicht bekannt geworden. geschaffen werden, die vier Unterabteilungen erhalten soll, j und zwar 1. für den Arbeitsdienst, unter Führung des Stahlhelmführers Mahnken, 2. für den Sport, 3. für Erziehungsfragen, und 4. für Jugendhilfe. Unabhängig davon untersteht dem Reichsarbeitsminister direkt der Präsident des Reichskuratoriums für Jugendertüchtigung, Major a. D. v. Neufville. Die dreizehn Ar beitsdien st bezirke umfassen Ostpreußen, Pom mern, Mecklenburg mit Schleswig-Holstein, Brandenburg und Grenzmark, Schlesien, Sachsen, Mitteldeutschland, Hessen, Baden-Württemberg, Hannover-Oldenburg, West falen, Rheinland und Bayern. Sie halten sich also nicht in allen Punkten an die Provinzialgrenzen in Preußen! oder an die Ländergrenzen. ,/Reichssührergemeinschast" -es -rutschen Bauernstan-es. Die Einigung des deutschen Bauernstandes Aus Einladung des Präsidiums des Reichsland bundes traten in Berlin die Leitung des agrarpolitischen Apparates der NSDAP, sowie der nationalsozialisti schen Bauernschaften, die Spitzenvertretung der Vereini gung der deutschen christlichen Bauernver eine und anderer Bauernverbände sowie das Präsidium des Neichslandbundeszu einer Sitzung zusammen, um eine Einigung des deutschen Bauernstandes herbei zuführen. Auf Vorschlag des geschäftsführenden Präsi denten des Reichslandbundes, Graf von Kalck- reuth, wurde einstimmig beschlossen, sofort eine Ge meinschaft zur Schaffung einer einheitlichen Stan- desvertretung des gesamten deutschen Bauerntums zu bilden. Die Durchführung der organisatorischen Rege lung müsse spätestens zum 1. Januar 1934 abgeschlossen sein. Dr. Waller Darre Daraus wurde die „Reichsführergemein- schäft" des deutschen Bauernstandes gebildet, die sich aus folgenden Persönlichkeiten zusammensetzt: Den Präsi denten des Ncichslandbundes, Graf Kalckreuth, Lind, Willite ns, Meinberg, den Vertretern des agrarpolitischen Apparates der NSDAP, und der diesem angegltederten nationalsozialistischen Bauernschaften Darrs, Luber, Backe, Deininger, den Spitzen- Vertretern der Vereinigung der deutschen christlichen Bauernvereine, Freiherrn von L U n i n ck - Koblenz, Schill, Hundhammer, Stewes. Der Leiter des agrarpolitischen Apparates der NSDAP., Dr. Walter Darre, wurde einstimmig ge beten, den Vorsitz der „Neichsführergemeinschaft" zu übernehmen. * ' - t Oer Reichskanzler Schirmherr der „Reichsführergemeinschast^. Reichskanzler Adolf Hitler empfing vom Reichs landbund die Präsidenten Gras von Kalckreuth, Lind, Millikens und Meinberg, die Direktoren Boetz, Kriegs heim, Dr. Siburg und von Sybel sowie den Chef der Präsidialabteilung, Dr. Wenzel, in Gegenwart des Leiters ves agrarpolitischen Apparats der NSDAP., Walter Darrs, zur persönlichen Entgegennahme der Entschließung des Bundesvorstandes des Reichslandbundes vom 22. März d. I Der Reichskanzler gab bei diesem Anlaß seiner be sonderen Verbundenheit mit dem deutschen Bauerntum lebhaft Ausdruck und teilte mit, daß er bereit sei, der Schirmherr der neuen „N e i ch s f v h r e r g e m e i n- schäft" des deutschen Bauernstandes zu sein.