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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Ps. primannvranäo. Inserat« werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. 75. Sonnabend, den 26. Zum 188V. 5. Jahrg. Bekanntmachung. Ein Geldtäschchen mit Geld ist am vergangenen Jahrmarkts-Montag auf hiesigem Marktplatze gefunden worden und kann vom sich legitimirenden Eigenthümer bei dem unterzeichneten Bürgermeister in Empfang genommen werden. Zwönitz, am 24. Juni 1880. Schönher, Bürgermeistrr. Bekanntmachung. Die communlichen Anlagen pr. III. Termin sind innerhalb 14 Tagen, spätestens aber bis zum 10. Juli a. o. an hiesige Stadtcasse zn entrichten. Nach Ablanf obiger Frist wird gegen die Zahlungssäumigen das Mahn- resp. Executionsverfahren eingeleitet. Zwönitz, am 21. Juni 1880. Der Stadtgemeinderath. Schönherr. Bekanntmachung. Nächsten Sonntag, den 5. p. Drin., feiert die evangel.-lutherische Kirche Sachsens das 300jährige Jubiläum der Concordien- oder Eintrachtsformel, der letzten Bekenntnißschrift unsrer Kirche, die nach vielfacher mühevoller Ueberarbeitung endlich zu Stande kam und an demselben Tage, den 25. Juni 1580, veröffentlicht wurde, an welchem 50 Jahre zuvor die Uebergabe der Augsburgischen Konfession statt fand. In ganz Sachsen und somit auch in Zwönitz, sind es 50 Jahre, daß unsre Gemeinde in festlicher Weise — laut Neujahrsbericht von 1830 — diesen hochwichtigen Gedenktag feierte. Unsre Stadt hatte damals ihr schönstes Festgewand angelegt. Der Kirchenvorstand hat daher beschlossen, das diesjährige Jubiläum ebenfalls feierlich zu begehen und soll daher morgen Sonntag früh ^9 Uhr ein Festzng vom Nathhause aus durch die Bahnhofs- und Lößnitzer Straße bis zum Bonitz'schen Eckhause — auf nächstem Wege nach der Schulgasse und am Markt hin in die Kirche gehen, und zwar in folgender Ordnung: 1) ein Zng Feuerwehr, 2) die oberen Classen der Stadt- und Landschulen mit ihren Lehrern, 3) die Geistlichkeit mit dem Kirchenvorstand, 4) der Stadtgemeinderath, sowie der Gemeinderath von Kühnhaide, Dittersdorf und Lenkersdorf. 5) die Bürgerschaft und Eingepfarrten, die sich am Zuge betheiligen wollen, 6) die Turner, Schützen, combinirten Militärvereine, Feuerwehr von Kühnhaide und Zwönitz. Möge durch diese Festfeier die Liebe zu unserer so theuer erkauften evang.-Iutherischen Kirche wachsen und reiche Früchte bringen! Zwönitz, den 19. Juni 1880. Der K i r ch e n v o r st a n d allda. Neidhardt, Pf. Tagesgeschichte. Deutschland. Aus dem Dunkel der Botschafter - Conferenz tritt nur die eine Thatsache deutlich hervor, daß Deutschland für die Abtretung Janina's an Griechenland ist. Auf die Gespanntheit der Lage wirft folgender Vorfall ein Schlaglicht: Der französische Bot schafter in Berlin hat dieser Tage das gesammte diplomatische Corps zur Soiree eingeladen, mit einziger Ausnahme der türkischen Diplo maten, was selbstverständlich großes Aufsehen macht und fast wie ein Act der Feindseligkeit Frankreichs gegen die Pforte aussieht. Am Freitag (heute) wird die Conferenz zusammentreten, um ihre endgiltigen Beschlüsse über die so vielumstrittene Grenzfrage zu fassen. Oesterreich. Mit Bezug auf den Protest, den die Tiroler Kirchenfürsten wegen Begründung zweier protestantischen Gemeinden in Tirol erließen, veröffentlicht der Minister des Auswärtigen, Baron von Haymerle, eine Erklärung, in der es etwa heißt: „Der päpstliche Stuhl habe Oesterreichs gute Dienste erbeten, um in Marocco die religiöse Freiheit zu proklamiren. Die Negierung wird in diesem Sinne auf der deswegen zu Madrid tagenden Conferenz wirken." Man ersieht aus dem Ganzen, daß der päpstliche Stuhl die religiöse Freiheit für Marocco als vollkommen passend erachtet; man kann nur wünschen, daß er auch in christlichen Ländern nach gleich duld samen Grundsätzen verfährt. Frankreich. Man arbeitet mit Hochdruck, um die Amnestie durchzubringen. Die Deputirtenkammer hat die Vorlage mit großer Majorität angenommen und während wir dies schreiben, ist die Vor lag cvermuthlich auch schon im Senat durchgegangen. Da ist es wohl interessant, das Material zu betrachten, für welches die Amnestie ver wendet werden soll. In Numea, der Deportirtencolonie, befinden sich zur Zeit noch 295 Jndividium, Tallsende sind bereits begnadigt oder vollständig amnestirt. Von diesen 295 sind bei weitem die Meisten schon wegen Vergehens gegen das Eigenthum und Vagabondage vor bestraft; indessen ist bei 262 von ihnen die härteste Art der Strafe schon durch Gnadenerlasse gemildert. Die ihnen ursprünglich von den Kriegsgerichten znerkannte Strafe verbüßen gegenwärtig mir noch 33, von welchem 21 schon wegen gemeiner Verbrechen vorbe straft sind. Und wegen dieser Leute begeistert sich die Mehrzahl der Franzosen! Dänemark. Die Heergesctzsrage tritt in diesem Augenblick wieder in den Vordergrund, da das Gutachten des Folkethingans schusses über die Beschlüsse des Landsthings (Herrenhaus), in nächster Zeit erwartet wird. Die Aussichten auf einen Ausgleich durch gegen seitiges Entgegenkommen, wenn auch erst im gemeinsamen Ausschüsse, sind geringer geworden, und man will dieses Erkalten mit der in Norwegen ausgebrochenen Krisis insofern in Zusammenhang bringen, als iil den ländlichen Kreisen der rauhe norwegisch-demokratische, ja republikanische Wind nicht ohne Einfluß geblieben ist. Kommt es aber zu keiner Einigung, so wird, meint man, die Regierung das Wort ergreifen, um das Folkething (Abgeordnetenhaus) auszulösen und neue Wahlen anzuordnen Rußland. Unlängst war das Gerücht verbreitet, daß in dem Proceßverfahren, betreffend politische Verbrechen, große Veränderungen vorgenommen werden sollen. Die „Nowosti" erfahren nun, daß alle solche Angelegenheiten den Kriegsgerichten entzogen und der höchsten Executiv-Commission übergeben werden sollen. Dieser wird es nun überlassen bleiben, selbst die Angelegenheiten zu untersuchen oder dieselben Civilgerichten zu überweisen.