Volltext Seite (XML)
WOm-EMckk WÄÄ «rschelut leben Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1ZL durch die Post Mk 1.82 frei in's Haus. Inserate nehmen außer oer Expedition auch die Au-träger aus dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Ederlungmitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Unzenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Urspmng, Erlbach, Krchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. M 21 nTtsblcrtt für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Hohenstein - Ernstthal. Drgcnr crltsr? <Deiirernöe-Verrr>crltungen ösr rrrnliegenöen Ortschaften. Nr. 211. Donnerstag, den 11. September 1902. 52. Jahrgang. Königliches Amtsgericht Kox. II 168/02. Lesneven, 8. September. Nach dem Dorfe Le Folgoct fand eine Wallfahrt statt, an welcher sich etwa 30 000 Personen betheiligten, unter ihnen der Bischof und zahlreiche Vereine. Bei der AndachtL- übung veranstalteten Gruppen von Leuten Kund gebungen, indem sie Hochrufe auf die Freiheit und auf die Schulschwestern ausbrachten. Während der Wall- sahrtsondacht hatte der Bischof eine Ansprache gehalten, in welcher er die Bretonen zu ihrem Widerstand gegen die Schließung der Schulen beglückwünschte. Auf Blatt 105 des Handelsregisters sür die Dörfer ist Henie die Firma Gustav Barth in Oberlungwitz gelöscht worden. Hohenstein-Ernstthal, am 8. September 1902. Sonnabend, den 13. September, Nachm. 3 Uhr, soll anstehender Hafer am Halme, sowie 102 Dämme Kartoffeln und 7 Dämme Kraut — sämmtlich auf Meinsdorser Flur gelegen — gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung kommen. Sammelpunkt der Bieter: Raus Gasthof in Langenberg. 2 4SI u. WM. In HMMWn des N MsMts Hchchin-WAl. „Französisches". Nantes, 5. September. Oberstleutnant de Saint-Remy wurde von der Ai klage, einem mili tärischen Befehl nicht gehorcht zu haben (indem er sich weigerte, bei der Austreibung der Nonnen mili tärische Hilfe zu leisten) freigesprochen, aber zu einem Tag Gefängniß verurtdeilt, weil er sich geweigeit habe, einer Requisition der Zivilpersonen Folge zu leister,. Diese Verhandlung vor dem Militärgericht in Nantes ist einer der merkwürdigsten Zwischeusäll in dem gegenwärtigen Kampf der Republik gegen der politischen Klerikalismus. Die Einzelheiten, wie si die Blätter mittheilen, müssen einen deutschen L-scr fabelhaft anmuthen. Der Höchstbcsehlende des Mor- bihan-DepartemcvIS, General Frater, erhält von der höchsten bürgerlichen Obrigkeit des D-partements, dem Präfekten, die Aufforderung der Behörde, eine Reiter schwadron zur Verfügung zu stellen, und weigert sich zuerst, dieser Aufforderung zu entsprechen, obschon das Gesetz ihn dazu verpflichtet, dann giebt er dem Prä selten anheim, seine Aufforderung unmittelbar an den Regimentskommandeur zu richten, und läßt sich schließ lich doch herbei, seinem Untergebenen den entsprechen den Befehl zu ertheilen. Der Regimentssührer de Saint-Remy erhält einen Marschbefehl s.ines Divisions generals und läßt ihn unbeantwortet, ebenso einen zweiten, einen dritten läßt er von >/,3 bis ^z7 Uhr früh liegen und meldet dann trocken: „Ich kann Ihrem Befehl nicht Nachkommen; Brief folgt." Gene ra! Frater beschränkte sich darauf, diese Depesche dem Präfekten mitzuiheilen; dieser bestand darauf, daß Lie verlangte Schwadron abgehe, und General Frater tele- graphirte um 8 Uhr 40 Minuten an Saint-Räuy: Präfekt fordert sofortige Vollstreckung seiner Requisi tion Lassen Sie Ihre Schwadron so rasch wie mög. lich marschiren und erstatten Sie mir Meldung. Eine Stunde später drahtete de Saint-Rämy: „Kann keinen Befehl ertheilen, der meine Gefühle und meinen Glau ben verletzt." General Frater erwiderte sofort: „Ueber- geben Sie Regimentsbefehl dem ältesten Schwadrons chef, der die requirirte Schwadron unverzüglich mar schiren lassen und Meldung erstatten wird." Am Abend erhielt General Frater den angekündigten Brief, der wesentlich nur den Inhalt der Depesche wiederholte. General Frater behauptete, daß Saini-Rämy nicht seinem Befehl, sondern nur der Requisition des P-ä- selten den Gehorsam verweigert habe. Der Verthei- biger stellte dieselbe Behauptung aus und rief: Sie werden den Oberstleutnant freisprcchen, denn Sie wer- "Ewigen Beweggründe nach Gebühr wür- - Sie, Herr Oberstleutnant, werden wieder ° Ament bekommen, das Sie vielleicht eines ^hren werden. Schon jetzt em- meil^Sie aller anständigen Leute, weck Sie den Mnth gehabt haben, Nonnen zu ver^ Sächsisches. Hoheusteiu-Erustthal, 10. September 1902. Littheilungen von allgemeinem Interesse werden dankbar ent- gegengenommen und eventl. honortrt. — Dem gestern gemeldeten Diebstahl eines Wagens mit zwei Pferden ist die Polizei schnell au die Spur gekommen. Gestern wurde in Altenburc einer der Diebe, der Grünwaarenhändler Oskar Reichel auS Oberlungwitz, festgenommen und gleich zeitig das gestohlene Geschirr mit einem Pferde fest gehalten. Das andere Pferd war den Dieben durch gegangen und wurde hier eingefangen. Im Uebrigen ist ein zuletzt arbeitsloser Handarbeiter aus Hohenstein- Ernstthal der M'tthäterjchaft dringend verdächtig. Letzterer hat die Absicht ausgesprochen, nach Algier zu gehen, um sich für die Fremdenlegion anwerben zu lassen. Wohl um sich Reisemittel zu verschaffen, betheiligte er sich am Diebstahl. Das Geschirr gehört dem Oekonomieverw ilter des Mineralbades, Herrn Fritzsche. Von anderer Seite wird uns noch mitgetheilt, doß am frühen Morgen des Montogs zwei Personen am hiesigen Bahnhose ausgefallen waren, die müssig dort umherlungerten. Es sind dies zweifellos die Thater gewesen, welche auf eine Gelegenheit zum Diebstahl gelauert, vielleicht auch dem Geschirr schon nachgegangen waren. Nach der Verübung des Dieb stahls ist das Geschirr nach dem Hüttengrunde geleitet worden, wie sich deutlich aus der sofort aufgenomme- nen Spur feststellen ließ. An einem dortigen Gehöfte sind die Pferde vielleicht in der Finsterniß in eine Stacheldrahtumzäunung gerathen. Um die Thiere zu befreien, mögen wohl die Stränge zerschnitten worden fein, wobei das eine Pferd entwichen ist und Vor mittags von Herrn Böhme aufgefangen wurde. Mit dem anderen Pferde sind die Diebe sodann über die Katze nach Altenburg gefahren und dort sofort auf Sonnabend, den 13. September 1902, Vormittags 10 Uhr, sollen die zur Konkursmasse der Kohlerhändlerin und Gartengutsbesitzerin Minna verw. Rohner in Gersdorf gehörigen Haus- und Wirthschaftsgeräthe, als Wagen, Pferdegeschirre, Strohvorräthe, Betten, 10 Ctr. Heu rc. meistbietend gegen sofortige Baarzahlunz versteigert i nd im Anschluß hieran soll das Gartengrundstück selbst, ca- 19 Scheffel Areal, um das Meistgebot zum Verkauf aus geböte? werden. Der Konkursverwalter. fehl, bei der gesetzlichen Schließung von Ordensnieder lassungen die Ordnung aufrecht zu erhalten, den Ge horsam verweigert, so hat man sich keine Verfehlung zu Schulden kommen lassen. Der Geist des Offizier- korpS hat sich noch nie so eindeutig kundgegeben, wie in dem Nanter Urtheil. * * Paris, 9. Septbr. Wie „Echo de Paris" be- richtet, wird der im Prozeß von Nantes als Zeuge vernommene General Frates wahrscheinlich versetzt wer den, da der Kriegsminister der Ansicht sei, daß haupt sächlich die Aussage Frates und seine Aussage vor dem Kriegsgericht zur Freisprechung des Oberstleut nants de Saint-Remy beigetragen habe. Ferner werde das Reglement in dem Sinne geändert werden, daß die Militärbehörden genöthigt seien, einer ersten Re quisition der Civilbehörde sofort zu entsprechen. Jaurös bemerkt zu dem Nanter Urtheil: „Das Militärgericht glaubte sehr geschickt zu sein, als es urtheilte, daß de Saint-Remy nicht eigentlich ein militärisches Vergehen begangen hat. Er hat nur der bürgerlichen Verwaltung den Gehorsam verweigert. Wenn der Staat es dem Militär überläßt, über mili tärische Auflehnungen gegen den Staat zu urtheilen, so ist dies das Ende der Republik. Man muß das Militäzerlcht beim Wort nehmen. Ueber jede Gehor samsverweigerung gegen die bürgerliche Gewalt muß die bürgerliche Gewalt urtheilen. Das Militärgericht hat das Todesurtheil der Militärgerichtsbarkeit unter zeichnet." theidigen. Das Milkin gericht findet, daß der im Ganzen fünf Mal wiederholte Befehl des Generals Frater kein Befehl des Generals Frater, sondern „nur" eine von chm weitergegebene Requisition des Präfekten war, so daß der Oberstleutnant, als er den Befehl zu- erst unbeantwortet ließ und dann seine Vollstreckung verweigerte, sich nicht gegen den militärischen Gehor sam verging. Gleichwohl verurtheille es den Oberst leutnant — für welches Vergehen? — zu eintägiger Haft, die „vom 9. August ab als zu verbüßen ange sehen wird", das heißt, die durch die mehrstündige Zimme-Haft deS Angeklagten am Tage seiner Gehor samsverweigerung verbüßt ist. Der General, der beim Militärgericht den Vorsitz führte, lächelte, als er das Unheil verkündete. Die Zuhör r, die den Gerichtssaal füllten, lachten und jubelten, als sie das Artheil ver nahmen. Die Sozialisten aber jauchzen heute auch und rufen: „Jetzt ist es mit dem passiven Gehorsam im Heere vorbei. Das Urtheil von Nantes giebt jedem Soloaten künftig das Recht, Befehle seiner Vorgesetzten unbeantwortet und unbeachtet zu lassen, wenn es ihm nicht paßt, ihnen zu gehorchen." Es war im Novem ber 1877 In Lyon würden die höheren Offiziere der Besatzung zum Plotzkommandanten befohlen, der ihnen empfahl, sich in Bereitschaft zu halten. Major Labordöre trat vor und sagte: „Sie planen einen Staatsstreich. Ich werde an diesem Verbrechen nicht Theil nehmen." Es war noch kein förmlicher Befehl ertyeilt worden, der Major hatte nicht in einem be stimmten Falle den Gehorsam verweigert. Gleichwohl wurde er vor ein Militärgericht gestellt und wegen Auflehnung gegen die Manneszucht aus dem Offizier stände ausgestoßen. Er ist zwar später wieder in den Stand der Ehre eiliges, tzt und zum Senator gewählt worden, aber das Urtheil besteht. Ein anderer Fall. Bei einem Ausstand von Bergleuten äußert ein Haupt mann der requirirten Truppe aus der Straße in außer dienstlichem Gespräch zu einem Kameraden, er würde nicht gehorchen, wenn ihm befohlen würde, auf die Arbeiter schießen zu lassen. Der Kamerad zeigt ihn an, es erfolgt Untersuchung und Militärgerichtsver handlung und der Hauptmann wird, immer wegen Vergeh ns gegen die Manneszucht, aus dem Osfizier- stand ausgestoßen. Oberstleutnant de Saint-Remy verweigert thatsächlich den Gehorsam in einem Falle, wo ihm ein Dienstbefehl in aller Form fünf Mal zu gegangen ist, und das Militärgericht spricht ihn mit sechs Stimmen gegen eine von der Anklage des Ver gehens gegen die Manneszucht frei. Daraus ergiebt sich diese Militärgerichts-Rechtsprechung: wenn man, noch ehe man irgend einen Befehl erhalten hat, ganz den „Pferdehandel" gegangen. — Der Verband deutscher Mi-therver-ine hielt, wie schon berichtet, in Frankfurt a M- seinen Verba: dStag ab. Aus den Verhandlungen ist noch hervor- zuhebeu, daß der bekannte Bodenreformcr Damaschke- Berlin auch die Aufnahme der Bodcnreformvereine in allgemein erklärt, daß man an einem Staatsstreich nicht theilnehmen und auf ausständige Arbeiter nicht schießen lassen wird, so ist man eines schweren Ber- gehens gegen die Manneszucht schuldig und wird aus Verein auch oie rrmnayme ocr — dem Herre ausgestoßen, wenn man dagegen dem B: den Verband bekürwortete. Die überwiegende Mehr ¬ heit der Vertreter sprach sich jedoch gegen den Versuch aus, die Bestrebungen der Miethervereine mit anderen, namentlich politischen Bewegungen, zu vermengen. Als dann aber vom Verein Hohenstein-Ernstthal der An trag gestellt wurde, der BerbandStag möge gegen jede Erhöhung der Zölle auf Lebensmittel und Bau materialien Einspruch erheben, bekämpften ihn mehrere Redner vergeblich durch den Hinweis, daß das eine politische Frage sei Er wurde indeß mit 20 gegen 5 Stimmen angenommen Am Abend fand eine sehr stark von Vertretern aller Parteien besuchte Ver sammlung statt, in welcher Damaschke-Berlin über die Rothwendigkeck einer WohuungSreform und Stadt verordneter Dr. Rößler - Frankfurt über die Ausgaben von Staat und Reich in der Wohnungsfrage sprach. Zum Schluß wurde eine Erklärung angenommen, welche die bisherigen Reformen als unzureichend be zeichnet und eine allgemeine, durchgreifende Wohnungr- und Ansiedelungsreform großen Stils v.rlangt. — Zu besetze«: eine ständige Lehrerstelle in Grüna b. Chemnitz. Kollator: der Gemeinderath daselbst. Diensteinkommen: 1500 Mk. Anfangsgehalt einschließlich 250 Mk. Wohnungsgeld, steigend mit erfülltem 25. Lebensjahre auf 1650 Mk., dann durch dreijährige Zulagen auf 1800, 2000, 2400, 2500, 2600 und 2700 Mk. Höchstgehalt, welches mit dem 47. Lebensjahre erreicht wird. Bewerbungsgefuche nebst den erforderlichen Beilagen sind bis zum 15. September bei dem Gemeinderathe in Grüna ein zureichen. — (Zur Grü«aer Todtfchlagsaffaire.) Diens tag Vormittag fand in Grüna die gerichtliche Sektion des erschlagenen Demmler statt. Diese ergab, daß der Getödtete vier Beilh-ebe, darunter einen unbedingt tödtlich wirkenden, empfangen hat. Das Beil, mit dem die Schläge geführt wurden, ist bisher noch nicht auf- gefunden worden. Lohse, der in Unt-rsuchungshaft genommen war, wurde Dienstag Abend aus der Hast entlassen. — In Zwickau sand am Montag Abend im GewerkschaftSyause „Belvedere" eine sozialdemokratische Protestverfammluug gegen die Flcischvertheucrung statt. An der Diskussion betheiligten sich viele Fleischcrmeister. — Dem Rektor des Zwickauer Gymnasiums Prof. Dr. Opitz wurde im Dresdner Diakonissenhaus der rechte Fuß abgenommen. — Im Gräflich Schönburgischen Forste bei Penig unweit der Höllmühle wurde Mitte voriger Woche ein ortsfremder, alter Mann erhängt auf- gesunden und abgeschnitten. Derselbe führte seine Milnärpapiere und den Konfirmalionsschein bei sich, aus welchem hervorqing, daß der freiwillig aus dem Leben Geschiedene Friedrich August Kühn heißt, am 25. Juli 1823 zu Penig geboren und 1839 daselbst konfirmirt worden ist. Da sich die in Chemnitz wohnende Tochter des tobten Vaters, bei welcher der fast 80jäyrige Greis bisher gelebt hatte, seiner nicht annahm, so wurde derselbe an die Anatomie in Leipzig abgeliefet. — Crimmitschau, 9. Sept. Die Gefährlich, keck des Benzins zeigte sich dieser Tage hier in einem Fall recht deutlich. Mit dem Handschuhwaschen be schäftigt, hatte in einer Entfernung von ca. I >/z Meter die Hausfrau den brennenden Petroleumkocher stehen, als plötzlich daS.Benzin in der Schaale, die Handschuh und das Kleid der Frau hell brannten. Nur der Gei stesgegenwart des Mannes, der die Frau schnell ein- hüllt», ist es zu danken, daß die Frau mit nicht all zuschweren Verletzungen davonkam. — In der hiesigen Fricdhofshalle hat die gerichtliche Sektion der im Mühlgraben aufgefundenen Leiche der kleinen Anna Theilung stattgesunden, wobei sich ergeben hat, daß von einem an dem Kinde verübten Verbrechen nicht die Rede sein kann. — Freiberg. Durch einen von seinem Sohn veranlaßten häuslichen Austritt gerieth ein hiesiger, krank darniederliegender 74 Jahre alter Einwohner derart in Aufregung, doß er vom Herzschlage getroffen wurde und starb. — Dresden, 8 September. Fünfzehn Frauen und Mädchen haben sich in geheimer Sitzung wegen Verbrechens bezw Vergcacns gegen das keimende Leben zu verantworten, nämlich: die Aickwärterin Henriette Emilie Flemming au- Bebra, die Näherin Anna Maric Pätzold aus Dittersbach, die Arbeiter-- ehefrau Ottilie Rosa Hoyer au- Kramch'eld, die ledige Anna Marie Haupt au- Freiberg, die Verkämen«