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Dresdner Journal : 24.09.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186509243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650924
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1865
-
Monat
1865-09
- Tag 1865-09-24
-
Monat
1865-09
-
Jahr
1865
- Titel
- Dresdner Journal : 24.09.1865
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Äbonnementrprelsr: dlkrlirk: 6 l'KIr. — in z^jüdrl.: 1 ,, 15 „ „ „ » >i>»tlick io vr«,a«o: 15 Kxr. Liorelo« Kuwwsru: 1 Kxr. In> Lo»I»oä» tritt ko,t und 8t«mp«I- ru»cl»l»x liioiu. Inseratenpreise: kilr d«>n Roum einer xespslteoen 2siis: 1 ksxr. votsr „Lioxvesoät" dis Leit«: 3 Kxr. erscheinen: lAxliek, mit Xnsosdmo der Sonn- und k'sisrt«^«, Abends kür <ien kolxeoüvo DresdnerImmml. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. Inseratenannahme auswärts: I.siprix: t'n. I!nxxv-i«rrk:«, Oommi»»io»8r «io» Dresdner .tunrnsls; edenltas.: 71. lr.i.or^: 8iuodorx-ttltoo»: Ilcx-nv-r^ix L Voni.nin verlin: 6uoi-lv»'»clis Uueü- Inindl.. linrn»» vLn's linrenu; Nrem«n: K. 8enl.oi"ri:; Lreslsu: I.oiix 8r v.>i,^:x: ki«vilkurt«. H.: .Itirono'selio iineltl,.; Xölo: ,Vi>or.i' I!Xon«nil: ?»ris' v. Dö'vrnrLl.» (2 >, rne deslnittseninusl; krsx: 1'u. linni-ion'» liuoiid.; Vivo: (-'omjitoir d. k.7Vieuer Leitnnx, Stekanvpl. 867. Uerausgcber: leönixl. Expedition des Dresdner ckourn»!», Dresden, LlLrioustrnsso Ko. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 19. September. Ee. Majestät der König haben de« Commandanten der U. Infanterie«Division, Generalleutnant von Hake, die erbetene Entlastung au- allerhöchsten Kriegsdiensten, mit Pension und der Erlaub« niß zum Korttragen der General-uniform in Gnaden, und unter Bezeigung Lllerhöchstihrer Zufriedenheit mit den geleisteten Diensten, zu bewilligen geruht. Dresden, 20. September. Sr. Königliche Majestät haben geruht, den Chef de» Generalstabe» Generalmajor von Stieglitz, unter Beförderung zum Generalleut nant, zum Commandanten der II. Infanterie-Division, den SouSchef d«S Generalstabes, Obersten von Fabrik e, zum Chef der Generalstabes, den Königl. Flügel-Adju tanten, Oberstleutnant Freiherrn von Friesen, zum Commandanten drS 16. Infanterie-Bataillon», den bei dem Generalstabe befehligten Commandanten des eben genannten Bataillons, Major Garten, zum Königlichen Flügel-Adjutanten und den Artillerie-Hauptmann Funcke vom Generalstabe, unter Beförderung zum Major, zum SouSchef d«S Generalstabe- allergnädigst zu ernennen. Bekanntmachung, den Wegfall der Ursprungs-Zeugnisse bei den nach Belgien bestimmten Maaren des Zollvereins betreffend. Da nach einem Königlich Belgischen Gesetze vom 14. vorigen MonatS e» jetzt nicht mehr erforderlich ist, die »ach Belgien bestimmten Maaren des Zollvereins mit Ur- sprungS-Aeugnissen und mit beglaubigten Fakturen (Vergl. Verordnung, die Publikation der Preußisch-Belgischen llebereinkunft vom 28. März 1863 betreffend, vom 23. Juni desselben Jahre- — Seite 579 deS Ges. u. Der« ordn.-Bl. desselben JahreS —) zu versehen, so wird sol che- hierdurch zur allgemeinen Kcnntniß gebracht. Dresden, am 13. September 1865 Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Kehr, von Beust. Arhr. von Friesen. Schäfer. Nichtamtlicher TM» Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Arituagsschau. (Wiener Blätter über da» kaiserliche Manifest und die österreichischen Verfassung-Verhält nisse. — Neue Preußische Zettnng.) Tagesgeschichte. Wien: Vom Hofe. Reformen bei den Finanzbehörden. Da» neue Anleihen. Versammlung von Delegirten aller Landtage. Neuer Zolltarif. — Prag: Die Aufnahme deS kaiserl. Manifestes. — Pesth: Bildung einer staat-recht!. Centraleommisfion. Verm. — Wteselburg: Personalnachrichten. — Berlin: Der Herzog Christian von Augustenburg angekommen. Graf Eulenburg nach Schleswig. Die Rinderpest. — Erfurt: Deputation in Merseburg. — Hannover: Auljtehungen und Ernennungen. — Karlsruhe: Gerücht einer Ministerkrisis bestätigt. Verurteilung. Versonalveränderungrn. Die Wahlen. — Darm stadt: Partetversammlung. — Mainz: Prrßproceß. — Wiesbaden: Kammervcrhandlungen.— Parts: Münzangelegenheit. Aus der Rundschau deS „Abend- Moniteur". Ein italienisch preußischer Handel-Vertrag. Dementi betreffs liberaler Reformen. — Florenz: Der König. Prinz Napoleon und Kronprinz Hum bert. — Dublin: Die Fenier. Schleswig-Holstein. (Das Post- und Telegraphen wesen Holstein». Freiherr v. Gablenz bei Herzog Fried rich. vr. Endrulat. Die Bauten in der Kieler Bucht. Ansprache deS General» v. Manteuffel an die schleS- wigschen Regierung-beamten. AuS Lauenburg.) Telegraphische Nachrichten. Altona, Sonnabend, 23. September. Die „Schleswig-Holsteinsche Zeitung" meldet, daß zu folge eines telegraphisch eiugegaugenrn Befehls die Feuilleton. Literarisches. Schon in frühester Zeit beginnender Menschrncultur kann der Land bau al» «ine höhere Stufe derselben bezeichnet werde«, die nothwendig früher oder später zu der letzten und höchsten, zu der der Kunst und Wissenschaft führen mußte, nachdem auf jener ersten Stufe feste Sitze einer großen Familie, zuletzt Dör fer und Städte entstanden waren. Schon Cicero spricht sich in seinem Werk« „übrr die Pflichten" 1. 42. über den Ackerbau dahin aus, daß unter allen Beschäftigun gen, welche einträglich werden können, keine besser, an genehmer und des Menschen würdiger sei, als jener. In »euerer und neuester Zeit aber, vornehmlich seit den mäch tigen Fortschritten der Naturwissenschaften und der Er findung von Maschinen, welche den Landbau erleichtern und somit auch befördern helfen, hat sich derselbe in mehr sicher Hinsicht al» eine wahre Lebensfrage heraus gestellt. E» ist in Bezug hierauf bet Georg Wigand in Leipzig vom Grafen Armin zur Lippe-Wrißenfeld eine Schrift erschienen, welche diesen hochwichtigen Gegen stand so tief erfassend und in ihrem Einflüsse so weit greifend behandelt, daß wir diese» dem Umfang zwar nicht starke (60 E. gr. 8.), dem Inhalt nach aber be- drutung»volle Merkchen in der Hand eine» jeden Gebil deten zu sehen wünschten. Der Verfasser, der sich bereits in mehrer« andern Werken über den Landbau rühmlich »erbrrttet hat, stellt sich in vorliegender Schrift di« Auf- gäbe, den Landwirth in Bezug auf Familie, Ge meind«, Kirche und Staat"zu betrachten. Der Stand punkt ist rin durchweg ebenso freier und von jedem kleinlichen Vorurtheile entfernter, al» dir Darstel lung selbst eine der Wichtigkeit de» Gegenstand«» würdige, sprachlich edle, wahrhaft gediegen« ist. Wir glaubten un ser« Lesern «inen kurzen Ueberblick von einigen Kraft österreichische Brigade in Holstein um 600 Mann sofort dauernd reduclrt werde. Am 3. October würden abermals 690 Beurlaubte nach Oesterreich abgeben, aber durch hier eiutrrffende Recruten ersetzt »erden. Schleswig, Sonnabend, L3. September. Ein Telegramm der „Hamb. Nachrichten" berichtet: Der preußische Miuister des Innern, Traf zu Eulen burg, ist «eßern Abend hier eingetroffen und von Herrn v. Zedlitz empfangen worden. Derselbe ver bleibt bis morgen hier und geht dann noch nach dem Norden deS Herzoglhums Schleswigs. * Hamburg. Tonnahend, 23. September. Laut eine» officirllen Ber-chte aus Natzeburg wird der König von Preußen nächsten Montag Abend daselbst eintreffen, wo am folgenden Lage (Dienstag, den 26. d. M.) die Erbhuldigung in der Petrikirche, und zwar in Gegenwart des Kron prinzen und des Prinzen Friedrich Karl stattfin den soll. Außerdem wird Se. Majestät von 20 höher« Beamten begleitet fein. Paris, Sonnabend, 23. September. Der heu tige „Moniteur" bringt ein Rundschreiben deS Ministers des Innern, welches den Präfectrn em pfiehlt, die Drpartrmentaldlätter aufmerksam zu beobachten und grobe Jrrthümrr durch Eommuni- qu«S zu berichtigen, dabei jedoch die Ausartung in mißbräuchliche Veröffentlichungen und in eine auf reizende Polemik zu vermeiden. Brüssel, Freitag, 22 September, Abends. Longuet, Chef-Nrdactrur des Journals „I» rlrs xuueks", hat heute einen königlichen Befehl er halten, worin ihm anfgegeben wird, das König reich binnen 24 Stunden zu verlassen. Turin, Freitag, 22. September, Abends. Ein königliches Decket errichtet eine SchiffSstation für alle Häfen Südamerikas in Montevideo unter dem Befehle eines Contreadmirals. Der gestrige und der heutige Tag, die Jahres tage der vorjährigen Septemberunruhen, find ruhig verlaufen. Zum Gedächtniß der Opffr dieser Un ruhen fand unter großer Bethriliguug ein Trauer gottesdienst und Bekränzung der Grüber statt. Die Ordnung blieb ungestört. Dresden, 23. September. DaS kaiserliche Manifest und Patent vom 20. Sep tember 1865 über die österreichischen Verfassung-- Verhältnisse wird in der officiösen „Wiener Abend post" wie folgt besprochen: „Die Unausführbarkeit des mit dem kaiserlichen Patente vom 26. Februar 1861 kund gemachten Grundgesetzes über die Reichsvertretung auf dem bisher betretenen Wege kann wohl als eine unan fechtbare Thalsache hingestellt werden. Diesem Zustande mußte ein Ende gemacht werden. Welche Wege waren hierzu offen? Den einen Weg können wir wohl als einen verlassenen bezeichnen. Es witersprächc nicht nur der Staatsklughcit, sondern auch dem mindest zarten Ncchts- gesühle, wenn das Grundgesetz über die Retchsvertretung den zur ungarischen Krone gehörigen Ländern im Wege deS Zwanges aufgenölhigt, wenn uralte verfassungsmäßige Rechte, welche sowohl in dem kaiserlichen Handschreiben vom 20. Oktober, als auch in dem Februarpatcntc selbst (Art. II) ihre neuerliche Anerkennung gefunden haben, mit einem Machtspruche und einem Acte der Gewalt be seitigt werden wollten. Der zweite — und wohl ter einzig übrig bleibende — ist derjenige des Versuchs einer Verständigung mit den legalen Volksvertretern in den Königreichen Ungarn und Kroatien. Soll dieser Weg zu einem Ziele führen, so ist die erste Bedingung, daß der selbe auf beiden Seiten frei und offen stehe. Der erste Schritt nun in dem Vcrständigungswerke kann nur damit gemacht werden, daß sowohl das kaiserliche Diplom vom 20. Oktober 1860, als auch das Patent vom 26. Fe bruar 1861 dem ungarischen und kroatischen Landtage zur Annahme vorgelegt werden. Hiermit aber ist das stellen daraus schuldig zu sein und lassen unS hierbei von den Hauptabschnitten ter Schrift selbst leiten. Den Lesenden einführend, saft der Verfasser, daß der germanische Geist aus schweren Kämpfen und Gefahren doch zuletzt stark und kräftig hervorgegangen sei. Auf erblichem Grund und Boden zu wohnen und ein eignes Gebiet zu besitzen, also keine Grundgüter dem König zu verdanken und daher zu demselben nicht in einem abhän gigen Verhältnisse zu stehen, dies sei das Wesen der staatsrechtlichen Freiheit im ältesten Deutschland. Der Adel — d. h. der alte und vor Allem dec hohe Adel — sollte eingedenk sein, wie er einst zum Volke ge standen, und daß eS noch heute wie damals seine von der Geschichte ihm auferlcgte Pflicht ist, für die Rechte seines Volks, dem er angehört, dessen Blüthe er bildet, rinzustehen, daß er mit dem Volke stehen und fallen muß, wie seine Väter für ihr Volk standen und fielen Wenn der moderne Adel, d. h. derjenige, der erst im Laufe einer Zeit entstand, wo von einer volksthümlichen Entwicklung nicht mehr die Rede war und da- Wort „Volk" so viel galt als Pöbel, und der Adelige nicht mehr der Ebe ling, der Edelste, sondern nur der Bevorzugt« und der am meisten mit Privilegien Ueberhäufte sein wollte, — wenn dieser Adel nicht das lebendige Bedürfniß, nicht die ihm angeborne Verpflichtung fühlt, für die Rechte seines Volke- in Krieg und Frieden, durch Wort und That rinzustehen, so kann unS die» nicht so Wun der nehmen, denn die Chronik seiner Geschlechter ruft diesen Nachgebornen kein so ernstes und gebietende- Mahnwort zu, sie entstammen einem feudalen Zeitalter, daS all die Nebel schon in sich trug, deren hoffentlich letzte Krisis unser Volk jetzt durchzukämpfen hat; abcr der Adel, der eine Geschichte hat, der weiß, w S er einst dem Volke und waS daS Volk ihm gewesen, zu dem da- Volk vor Unterdrücker und Gefahren geflüchtet, der einst der Recht dieser Landtage anerkannt, sich über Annahme, Ver werfung oder Modifikation dieser Urkunden auszuspre chen. Es ist nun aber eine rechtliche Unmöglichkeit, vaß ein Gesetz, welches seine Rechtskraft über die ganze Mo narchie e,streckt, die VerfasfungSverhältnisse der ganzen Monarchie zu regeln bestimmt ist, und in dieser AUgc- meingiltigkeit eben seinen Charakter hat, dem einen Theile des Reiches zur Beratung, d. h. Annahme, Verwerfung oder zu ModificationSanträgcn vorgclegt werde, während es in dem andern Theile als ein für daS ganze Reich zu Recht bestehendes und wirksames angesehen wird. Das Grundgesetz eröffnet allerdings die Möglichkeit zu seiner Abänderung, cS bezeichnet aber auch gleichzeitig daS Organ, durch welches — und zwar nur durch dieses allein — eine solche Abänderung erfolgen kann. Dieses Or gan ist der Rcichsrath. Allein diese verfassungsmäßig für Abänderung des Grundgesetzes kompetente Be hörde cristirt in Wahrheit nicht, so lange die Land tage von Ungarn und Kroatien nicht ihre Vertreter in dieselbe senden: ohne diese ist sie als ReichSrath der ganzen Monarchie eine Fiction. Die Forterhaltung der Wirksamkeit des Grundgesetzes über die Rcichsvertrctung ist daher eine Unmöglichkeit, wenn in der Regelung der verfassungsmäßigen Zustände des Reiches auch nur ein erster Schritt gemacht werden will. Die Ststiwrng des Grundgesetzes bringt jedoch keineswegs eine Sistirung deS verfassungsmäßigen Zustandes deS Reiches überhaupt mit sich. Unangetastet bleibt den Völkern des Reiches das Recht, welches unser allergnädigster Herr aus dem Schatze seiner Machtvollkommenheit ihnen abgetreten hat, daS Recht der Antheilnahmc an der Gesetzgebung, und feier lich sichert er cS ihnen neuerdings in dem Manifeste zu. In der Sistirung der Wirksamkeit deS Grundgesetzes oder mit andern Worten des Neichsrathcs liegt unvermeidlich auch die Sistirung der Wirksamkeit deS cngern ReichS- rathes. Der engere ReichSrath mit der ihm im K II dieses Gesetzes eingcräumten Competenz ist nicht eine selbststän dige, auf sich selbst ruhende, für die Länder diesseits der Leitha ausgestellte Gesammtvcrtretung, sondern als aus dem allgemeinen Reichsrathe hervorgchend besteht er nur so lange, als dieser besteht. Seinen Völkern hat Se. Majestät einen verfassungsmäßigen Zustand zugcsich.rt; das kaiserliche Wort soll nun zur That und die Hinder nisse weggeräumt werden, die seiner Lösung bisher ent- gegenstandcn. Die Bahn ist nun frei gemacht, auch der Weg, welcher eingcschlagen wird, liegt klar vorgezeichnct. Die Achtung, welche dem legitimen Recht und dem kon stitutionellen Principe gezollt wnd, spricht sich deutlich Vr dem Vorgänge aus, welcher in den östlichen König reichen zur Lösung der Verfassungsfrage eingehaltcn wird, und ist ein Beweis des Geistes, welcher die kaiserliche Re gierung überhaupt in der ganzen Angelegenheit leitet." — Aus der Besprechung des Manifestes feiten eines andern officiöscn Blattes, der „Gencral-Correspondcnz", ist folgender Pcssus hervorzuhebcn: „Eine re» non judi- ecN», oder ein noch nicht zum cndgiltigcn Abschluß ge brachter Pact, kurz ein noch nicht persectionirtec Vertrag kann nicht für einen Paciscentcn in Wirksamkeit treten, während cr für den andern ohne Rechtskraft, ja erst noch Gegenstand der Verhandlung ist. Die natürliche Folge der Ancrkenntniß des Unfertigen in unfern Verfassung zuständen ist die Sistirung der Februarverfassung auch für jene Theile des Reiches, welche sich an ihr bethcilig- ten, und zwar auf so lange, bis eine Vereinbarung mit der östlichen Hälfte der Monarchie zu Stande kommt." — Die centralistischen Blätter finden Viel s an den vor stehenden ossiciösen Besprechungen des kaiserlichen Mani feste» auszusehen. Die „Ostdeutsche Post" schreibt dabei: „Die Hauptausführung, mit welcher die „Abend post" die Sistirung des Grundgesetzes vom 26. Februar zu motiviren sucht, besteht darin, daß cs rechtlich unmöglich sei, Bestimmungen, über welche mit einem Theile des Reichs erst Unterhandlung»« gepflogen werden, gleichzeitig in dem andern Theile als allgemein bindendes Reichs gesetz bestehen zu lassen. Und doch ist ersteres ja der Fall mit dem Octobcrdiplom. Wird nicht Februarpatcnt und Diplom den Landtagen jenseits der Leitha vorgclegt wer den? Sollen nicht beide erst Gegenstand der Unterhand natürliche Protector der ungebildeten Menge war, der einst in Frankfurt mit seinen Fürsten sich den Kaiser kürte, — der Adel sollte noch heute seiner Mission, die noch nicht von ihm genommen ist, eingedenk sein, cr sollte für die Rechte seines Volkes stehen und streiten, — er fechtet dann für seine eignen; — cr sollte zu weise sein, um unzeitgemäße Prärogativen zu beanspruchen, er sollte zu edel sein, um nicht verdiente wie unverdiente Kränkun gen zu vergessen, — er sollte zu stolz sein, um seine Interessen mit den Interessen einer Partei zu verwechseln, die sich mit unbegreiflicher Kurzsichtigkeit den mächtigen Wogen der Zeitströmung entgegenwerfen will und un- abweislich in dieser Strömung untcrgehen muß. Familie, — Gemeinde, — Kirche, — Staat — heißt es ferner, sind die vier Territorien, auf die der Landwirth veredelnd zu wirken hat, denn mit allen diesen steht er gerade nicht loser als Andere, die andern Be rufszweigen angehöcen, nein häufig sogar in cngerm Eon- tact, und kann seine Denk- und Gcstnnungswcise oft entschiedener und eingreifender, freier und unabhängiger als Jene zur Geltung bringen. Der germanische Geist schlägt seine lebenskräftigsten Wurzeln in den edlen Boden des Familienleben-; und so lange dieses in unserm deutschen Volke ein un- entweihtcS und gesundes bleibt, wird es weder innere noch äußere Feinde zu fürchten haben, es wird stark sein durch den Geist der Sitte und Sittlichkeit, mächtig durch den Geist der Ordnung und Gesetzlichkeit, — auS dem allein sich wahre Freiheit zu entwickeln vermag. DaS Familienleben ist der Anfang und das Ende wahrer Ci- vilisation, d. h einer Bildung, die alle dem Menschen geschlechte gewordenen edlen Anlagen zu einer hohen uud harmonischen Entwickelung gelangen läßt. Wir führen noch eine treffliche Stelle auS dem Ab schnitt „Familie" an: Wo Zucht und Sitte, Gesetzlichkeit lunz werden ? Und doch besteht da-Diplom ohne Wider rede in den übrigen Theilen des Reichs als bindende- ReichSgesetz. Ist dies unzulässig, so müßte auch die Wirk samkeit d,S Diploms ststirt werden; ist cS aber zulässig, weshalb wird gerade die Wirksamkeit jene- Grundgesetze- sistirt, welche- Oesterreich die Formen eine- modernen konstitutionellen Staates sicherte, während daS andere Statut, welches die Rückkehr zu allerlei mittelalterlichen Einrichtungen ermöglicht, aufrecht bleibt?" — Ein an deres centralistrsches Blatt, die „Constitutionelle Oestcrreichischc Zeitung" sagt u. A.: „So wird denn der Eompler der Länder der ungarischen Krone mit Ihunlichster Eile ceutralisirt. Oesterreich diesseits der Leitha ist auf die Landtage angewiesen, Oesterreich steht dccen- tralistrt Dem einen festen Compler, der compacten Pha lanx deS ungarischen Reichstags stehen anderthalb Dutzend größere und kleinere Landtage der westlichen Hälfte deS Reiches gegenüber. Was tritt an die Stelle der Einheit? Der Dualismus nicht, denn man kann von Dualismus nur sprechen, wenn zwei gleich gualtficirte Factorcn neben einander stehen. Der Föderalrrmus auch nicht, denn nur zu bald würden die obwaltenden Gegensätze zu einer nicht eben föderativen Stellung der einzelnen Länder führen. Soll der Pluralismus anS Ruder gelangen, in dem die compacte Wucht der Stimme des geeinigten Ungarns die Einzelvoten der dic-leithan'schcn Landtage übertönen würde? Auch anS diesem ungleichen Kampfe — wir sagen cS au- voller Ueberzcugung — würde, auf Umwegen, daS ge einigte, mächlige, freie Oesterreich hervorgehen!" — Auch die „Press:" ist mit der Sistirung der Februar verfassung nicht ganz einverstanden. Sie sagt: „Wir be greifen, daß es unfern Staatsmännern ein unbedingt unvereinbarer Widerspruch schien, das Diplom und die Februarvcrfassung einerseits in Kraft zu erhalten, und andererseits den tranSlcithanischcn Landtagen diese Acte nur als Propositionen, d. h. Vorschläge zur Güte, vor- zulegcn. Abcr um diesem Widerspruche zu entkommen, gab es einen einfachern, ruhiger«, zuverlässiger» Weg, als den ungeschlagenen, um zum Ziele zu gelangen. Wie, wenn man sich darauf beschränkt hätte, die Februarvcr fassung behufs der Vereinbarung bloS für die östlichen Länder zu sistircn? Der Reichsrath, wenn auch unvoll ständig, wäre allen Völkern ohne Unterschied als ein an genehmer Bürge für eine angemessene Führung der Fi nanzen erschienen. Wäre die Verständigung mit Ungarn und die Krone in die Lage gekommen, brauchbare Ver- handlungscrgebniffe dem Reichsrathe vorzulegen, kann man wohl mit Fug bezweifeln, daß der Reichsrath sie angenommen haben würde? WaS behalten die westlichen Kronländer jetzr, wenn die Verhandlungen zu keinem Re sultate führen? Das Manifest giebt darauf keine Ant wort; eine ausdrücklich: und directe Entscheidung dieses Falles liegt nicht vor. Der Annahme, daß es dann selbst verständlich in ven deutschen Provinzen bei den bisherigen verfassungsmäßigen Normen sein Verbleiben habe, steht der leitende Gedanke entgegen, daß cs nicht zuläzstg er scheine, die Gliedmaßen einer todtgcborncn Verfassung zu galvanisircn, um ihnen künstliche Bewegungen zu ent locken. Uns intcrezstrt zumeist die Frage, wem die zu Pesth, Klausenburg und Agram gewonnenen Verhand- lungscrgebniss: vorgelcgt werden sollen. Die Logik der Thatsachcn weist uns hierbei auf die Landtage hin. Die diesseitigen Landtage aber — und dies bei diesem An lasse hervorzuhebcn, scheint uns besonders wichtig — haben nach Punk 2 des § 19 der Länderordnungen nur ein consultativrs Votum abzugeben." — Die föderalistischen Organe, sowohl in Wien als in den Provinzen, begrü ßen natürlich das kaiserliche Manifest mit höchster Freude. So findet der „Wanderer", daß cS alle Bedenken in der Gegenwart wie für die Zukunft zu beruhigen sucht. Von dem Eifer und der Arbcilstüchtigkeit der Landesvcrtre- tungcn hofft cr eine baldige Beendigung der gegenwär tigen Suspension. Die „Reue Preußische Zeitung" schließt ihren letzten Leitartikel über die bekannten Circulardepcschen der Minister von Frankreich und England, die Gastciucr Convention betreffend, mit folgenden Worten: „Wenn die beiden feindseligen Cncularschreibcn wirklich erlassen und Ordnung im Hause waltet, wo der Gast am Herd, der Freund im Herzen eine immer offne Stätte findet,— wo wahre p-unklosc Frömmigkeit das irdische Thun und Denken mit einem höhern Leben verknüpft, da werden auch die Kinder des Hauses unter der schirmenden Hand der Gesetzlichkeit zur Freiheit erzogen. Der Samen der Freiheit wird nicht mit frevelndem Wort auf dem offnen Markte zum wahren Heile des Volks gestreut, — nicht durch eine frivole Presse, die mit cynischem Radi kalismus Alles zu nivelliren bemüht ist und, die Ge schichte höhnend und dem g sunden Menschenverstand Haß und Aufruhr predigt, das Bestehende vernichten will, um auf den Trümmern einer untergegangenen Welt das blu tige Banner der Anarchie zu entfalten. Die Wiege der Freiheit steht am Herd der Familie! — Die Heran wachsende Generation muß durch Gesetzlichkeit zur Frei heit erzogen werden, sie kann keinem Volke, und stände es auf dem höchsten Gipfel intellektueller Entwicklung, von außen gebracht werden, sie kann sich nur von in, ncn heraus nach ewigen Gesetzen entwickeln. So pflegt die Familie die edelsten Güter der Menschheit und sorgt im engen Kreise waltend, und auf das Wohl des Näch sten bedacht, für das Heil des Ganzen. Die- führt den Verfasser auf den zweiten Haupt punkt seine- Schrift, indem er denselben mit den Worten einleitrt: „Und wie die Veredlung deS Familienleben» dem von einer höhern Idee getragenen Landwirth beson ders am Herzen liegen muß, so wird er auch einen gleich achtsamen Blick dem Gcmeindeleben zuwenden. Der auf einer hohen Stufe der Bildung stehende Mann kann sich nicht damit begnügen, sich selbst und höchsten» noch seine nächste Umgebung der Segnungen einer wahren Bildung thcilhast zu mach:», — es liegt tief in seiner Natur, daß er auch nach außen wirken muß, und zwar zunächst auf den ihm nahe liegenden engern oder wettern
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