Volltext Seite (XML)
Adorfsr Grsnzbote Femsprecher Nr. 14. Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger : Otto Meyer in Adorf. Tel.-Adr. Grenzbote. 1 6. «emetnde-Mrv-«mito 118 Dienslüg» den 20. Immar ß020 Postscheck-Konto Leipzig 87369 Hzr^rg. 86. Nachstehende Bekanntmachung d« RekchSflekschstellr wird hrermkt zur allgem'nen Muntnis gebracht. Dresden, am 15. Januar 1920. WtvtfchaftsMktistevknm . Landeslebensmittelamt. Bekauntmachuttg » der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses au- den Häute« von Wchlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. November 1919 (ReichS-Gesetzbl. S. 1903). Auf Grund des § 2 der Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses ans dm Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpserden vom 26. November 1919 (Reichs-Gesetzbl. E. 1903) werden für die Zeit vom 19. Januar bis 15. Februar 1920 einschließlich folgende Sätze als Häutezuschlag, der an den Tierhalter zu bezahlen ist, für den Zentner Lebend gewicht festgesetzt: für Rinder, ausgenommen Kälber . . . . 52,20 Mk. Kälber 99,60 , . Schafe mit vollwolligen, halblangen und kurzwolligen Fellen . 73,20 „ , Schafe mit Blößen 60,— , , Pferde, einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel . 37,20 , Berlin, den 12. Januar 1920. Ueichasteischstelle, Verwaltungsabteilung. Der Vorsitzende: v. Ostertag. Milchhöchstpreise. Zur Deckung der seit dem 1. Januar 1920 erhöhten Umsatzsteuer werden die in der Verordnung über Milchhöchstpreise vom 4. September 1919 (Nr- 204 der Sächs. Staats- geitung vom 6. September 1919) bestimmten Höchstpreise und Höchstsätze erhöht wie folgt: .4. für Vollmilch: 1. Die Erzeugerpreise-(W 1 und 7 der Höchstpreisverordnuug) um 1 Pfg. das Liter, 2. die Wiederverkausspreste der Lcmdmolkereien (8 1 Abs. 5 dec Höchstpreisverordmmg) um 2 Pfg. das Liter, 3. die Kleinhandelshöchstsätze L) für Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern (tz 2a der Höchstpreisverordnuug) um 2 Pfg. das Liter, d) für Gemeinden über 10 000 Einwohner und ihre Vororte (§ 2d und c der Höchstpreisverordnung) um 3 Pfg. das Liter. L. Für Mager- und Buttermilch: 1- Die Erzeugerpreise (ß 4, 7 der Hö hstpren-Verordnung) um »/, Pfg. das Liter, wobei nötigenfalls der Preisbetrag aus den näch'-en vollen Pfennig abgerundet werden darf, 2. die Kleinhandelshöchst'ätze (§ 5s., d, « der Höchstpreisverordnung) um 1 Pfennig das Liter. Diese Bestimmungen treten sofort in Kratt. Dresden, am 15. Januar 1920. MirtkämftsmiV'. Bekanntmachung über Pferdemusterung. Zur Durchführung des Friedcnsvertrages wird folgendes angeordnet: Alle im Jahre 1917 und früher geborenen Hengste sowie alle Stuten, die 1»/, Jahr und älter sind, sind nach näherer Anweisung der Ämtshouptmanuschaften und in den bezirksfrnen Städten der Stadträte an den von diesen bestimmten Stellen vorzuführen, j Die Musterung der Stuten erfolgt durch die von den Amtshauptmannschaften und den bezirksfreien Städten von den Stadträten eingesetzten Besichtiqungsausschüsse, wahrend Me Musterung der Hengste durch den Körausschuß bei Ler diesjäh'iqen Henqstkörunq vor-, genommen wird. ! . D'? Arnlshauptmannschaften und in den bezirksfreien Städten die Stadträte werden ermächtigt, me nach tz 6 Abs. 2 der Bekanntmachung des Reichswn tschaftsministers vom 2. Dezember 1919 — Reichs-Gesetzblatt Seite 1838 — zustehentrn Zwangsmaßnahmen (insbesondere O-'<. uirst- afen bis zu 5000 Mk.) zu ergreifen. Wirstchaftsministertitm. Hausschlachtnuge«. Beim Kommunaloerbande geh.n t-ils mündlich, teils schriftlich zahlreiche Gesuche um Befreiung von der gesetzlich vorgeschriebenen Abgabe des Schweineoiertels bei Haus- schlachtungen ein. Es wird darauf hingewiesen, daß Befreiung von der Abgabe grund« sätzlich nicht bewilligt werden können. Nur in ganz vereinzelte«, besonders gearteten Fällen ist der Kommunalverband ermächtigt, Ausnahmen zu bewilligen. Den Schweinehaltern wird deshalb nahegelegt, Gesuche um Befreiung von der Abgabe des Viertels zu unterlassen, da ihnen regelmäßig nicht mehr entsprochen werden wird Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß eine mündliche Vorsprache in der Amtshauptmannschaft zwecklos ist und keine bevorzugte oder schnellere Behandlung des Gesuches zur Folge hat. Weiter wird erneut darauf aufmerksam gemacht, daß zu den Hausschlachtungsanträgen die eingeführten Vordrucke zu verwenden sind, damit Rückfragen vermieden werden und eine schnelle Erledigung der Anträge möglich ist. Oelsnitz i. V., den 16. Januar 1920. Der Kommunakverbasd WMk WWkW M NW U SlkM- MlW R W MMW U WmW- M »WW U W WWWW M Auf Grund des § 28 des Gesetzes über eine außerordentliche lKriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1567) werden die Vorstände, persönlich haftenden Gesellschafter, Repräsentanten, Geschästssührer oder Liquidatoren 1. aller inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften aus Aktien, Berggewerkschaften und anderen bergbautreibenden Vereinigungen, letzterer, sofern sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränk ter Haftung und eingetragenen Genossenschaften, 2. aller Gesellfchaften der vorbezeichneten Art, die ihren Sitz im Ausland haben, aber im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhalten, ersucht, nach dem vorgeschriebenen Bororuckr eine unterschriftlich vollzogene Steuererklärung mit der Versicherung, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind, spätestens bis zum 15. Februar 1920 bei dem unterzeichneten Finanzamt (Bezirkssteuereinnahme) einzureichen. Die Einsendung der Steuererklärung durch die Post geschieht auf Kesahr des Absen ders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verabsäumt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 Mark zur Abgabe der Steuererklärung angehalten. Auch kann der von ihm vertretenen Gesellschaft ein Zuschlag bis 10 v. H. der rechtskräftig festgesiellten Kriegsabgabe auferlegt werden. Orisnitz i. D., am 17. Januar. 1920. Das Fhranzamt (Bezirksstenereinuahme). WMt MMkUD L WWW Alke in Adorf u. Umgebung wohnenden, in Schleswig, Oberfchkesien, Ost- und Weftpreutzen geborenen über 20 Jahre alten Personen männlichen «nd weiblichen Geschlechts werden gebeten, sich bei dem Unterzeichneten zu melden. Zweck: Teilnahme an der Volksabstimmung in den abzutretcnden Gebieten. Freie Hm- und Rückreise, Verpflegung u. s. w. wird gewährt. P. Schnlze, Schuldirektor. Elst-rstr. 36. MMW »kl WWW MMkll »kl. Die Anmeldungen der am i. April 1920 schulpflichtig werdenden Kinder sollen Donnerstag, den 29. Januar, vormittags von 10—12 Uhr in der neuen Schule, und zwar für die Knaben im Airektorzirnmer nnd für die Mädchen im Schulzimmer Nr. 12 (i. Stockwerk) entgegengenommen werden. Bei der Anmeldung ist folgendes zu beachten: 1. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 1. April 1820 das 6. Lebensjahr vollendet haben; doch können auf Wunsch der Eltern auch die Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. Juni d. Is. das 6. Lebensjahr erfüllen. 2. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: der Impfschein, das Tauf- und Gedurtszeugnis oder das Familienbuch. Für in der Stadt Adorf geborene Kinder genügt der Impfschein. 3. Die Anmeldung soll nur durch Erwachsene erfolgen, bei Kindern aus gemischten Ehen durch den Vater. Schriftstücke (ge- richtliche Verträge über die konfessionelle Erziehung der Kinder sind mit vorzulegen. 4. Für jedes angemeldete Kind wird den Eltern ein Fragebogen ausgehändigt, dessen genaue und gewissenhafte Ausfüllung bis zur Aufnahme des Kindes in die Schule (12. April) zu erfolgen hat. 5. Für Kinder, die wegen körperlicher oder geistiger Schwäche Ostern 1920 die Schule voraussichtlich nicht besuchen kön- neu, ist ein von einem approbierten Arzt ausgestelltes Zeugnis vorzulegen. Adorf, den 20. Januar 1920. — Der Bund der lächsischen Kpenbädndeamlen Onsqruvoe Leipzig beschloß einmütig, die noch offenen wirächastljchen Fragen nicht durch Streikmaßnahmen zu erledigen. Politischen Streik lehne er mit Entrüstung ab — Die Berliner „Zeit am Montag* wurde vom Ober kommando bis auf weiteres verboten. - Am Sonnabend ist oön der Entente an Holland dir Ausforderuna zur Auslieferung des ehemaligen deutschen Kaiser» ergangen. Die holländische Königin will Schlitte dagegen tun und vor der Welt erklären, daß das Begehren der Alliierten ungerechtsertigl ist. Hallend dürse nicht zur Verletzung des Asylrechts gezwungen werden. Die SchuUeitung. P Schulze ^^^e^Menbahnerstrei^^^tMen^ist^ich^ed^u^m^ geben. Die Führer der Eisenbahnergewerkschaft werden die Streikleitung übernehmen. — Im Gebiete von Lanten i!t auf 20 Meter Breite ein Dammdruch erfolgt Mehrere Ortschaften stehen völlig unter Waffer.