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- - Verantwortlicher Redacteur: Carl Ikhne in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Tagesgefchichte. Dippoldiswalde. Nächsten Sonntag, den 25. Febr., Nachm. 4 Uhr, beabsichtigt der aus Königsberg gebürtige, auf dem Conservalorium zu Leipzig ausgebildete blinde Orgel - virtuoS Herr Harnack, der bereit« in größeren Städten (in Berlin, Hamburg, Leipzig, Dresden, CarlSbad rc.) con- certirte und sich die vollste Anerkennung musikalischer Autori täten erwarb, in unserer Stadtkirche ein Orgelconcert zu ver anstalten. Bei dem guten Rufe, der dem Künstler voran geht und bei der lieblichen Schönheit unserer Orgel dürfte uns ein hoher Genuß in Aussicht stehen, und wäre zu wünschen, daß durch eine recht zahlreiche Theilnahme dem vom Schick sal so schwer heimgesuchten Künstler ein Lichtstrahl in das Dunkel seines Leben« gesendet würde. — Da« große Publikum hat noch immer keine Ahnung davon, was in Medikamenten und Geheimmitteln zu sammengeschwindelt wird. Zahlen aber beweisen. England erhob vom April 1875 bis März 1876 auf ca. 16 Millionen Schachteln und Päckchen sogenannter kutsnt Nsäiviuss eine Steuer von 1'/, Pence vom Schilling (13 Pf. pro Mark), und erzielte eine Einnahme von 123,130 Pfd. Sterl., also 2'/s Mill. Mark. Da« gute Geschäft, was Verkäufer und Staat dabei machen, läßt beinahe wünschen, daß eine solche Steuer auch in Deutschland eingeführt werde, denn daS Ge schäft blüht auch bei uns üppig, und gegen die Dummheit, die begierig die Quacksalbereien kauft, ist nichts zu machen. Gesetze mildern den Schwindel nicht genügend. Frauenstein. Die irrthkmliche Nachricht, es sei in Kleinbobritzschdie Rinderpest ausgebrochen, beruht darauf, daß die« von glaubwürdigen Personen hier mit Bestimmt heit erzählt wurde, während die von einem Händler gekaufte Kuh des HauSbes. Wolf nur der Rinderpest verdächtig war. Die Kuh ist bis jetzt überwacht worden und geschieht dies noch jetzt. ES haben sich, Gott sei Dank, noch keine darauf hinzielenden KrankheitSshmptome herausgestellt. — Einer an dern, nicht minder gefährlichen Krankheit, dem Milzbrand, ist am 17. Febr. beim Oelmüller Krönert in KleinbobritzsK eine Kuh zum Opfer gefallen. Herr Bezirksthierarzt Lehnert aus Dippoldiswalde und der Vertreter der königl. Amtshaupt« Mannschaft, Herr Assessor v. Brück, constatirten die Krank heit und haben Anordnungen getroffen, daß weiterem Schaden vorgebeugt werde. Die Frau de« OelmüllerS hat sich beim Weißerih-Aeitmrg. Amts-A kalt für die Königs. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts Aemter und die Stadträtpe zu Dippoldiswalde und Ilrauenstein. Amtlicher Theis. Bekanntmachung, die Böhmischerftits-gegen das Königreich Sachsen verfügte Grenzsperre betr. Einer anher gelangten Mittheilung der Kaiserl. Königl. Bezirkshauptmannschaft Außig zufolge hat die Kaiserlich Königl. Statthalterei zu Prag wegen der im Königreiche Sachsen ausgebrochenen Rinderpest die Grenzsperre angeordnet. In dessen Folge dürfen aus Sachsen nach Böhmen Hausthiere aller Art (mit Ausnahme von Pferden und Borsten vieh), Abfälle und Rohstoffe von diesen Thieren im frischen und getrockneten Zustande (ausgenommen Wolle, welche einer Fabrikswäsche nachweislich unterzogen worden ist), sowie ferner Heu, Grummet und Stroh, gebrauchte Stallgeräthe und Rinker-Anspanngeschirre, wie nicht minder getragene, für den Handel bestimmte Kleidungsstücke und Schuhwerk im Allge meinen nicht eingeführt werden, und endlich auch Personen, welche in verseuchten Ortschaften gewesen, oder mit Thieren aus verseuchten Ortschaften in Berührung gekommen sind, nicht eintreten, bevor sie sich einer DeSinftcirung unterzogen haben. Es ist vielmehr nur die Einfuhr von Hornvieh und obenerwähnten Rohstoffen aus feuchenfreien Gegenden Sachsens nach Böhmen mittelst der Eisenbahn an den Einbruchsstationen Bodenbach, Commotau und Weipert, an welchen Orten Thierärzte zur vorschriftsmäßigen Durchführung der Vorsichtsmaßregeln aufgestellt worden sind, gestattet. Indem dies die Königl. Amtshauptmannschaft hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, hat sie, was den hiernach noch zulässigen beschränkten Verkehr mit Böhmen anlangt, darauf hinzuweisen, daß sich vor größeren Verkehrsschwierigkeiten lediglich durch Führung behördlicher Ausweise über die eigene Person, bez. über die Herkunft des nach Böhmen überzu führenden Viehes und dessen Abstammung aus einem seuchenfreien Orte Sachsens wird gesichert werden können. Dippoldiswalde, am 19 Februar 1877 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger.