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Amtsblatt für die ÄMslAmtshaGmamiWaft Mha, Roßberg In Frankenberg I. Sa. wendn »tsr, Montag, den TÜgÜKe Berztnfmtg entgegen. Verlag des Araakea-erger Lageblatte» ver Wler kör die OoillrmeinWg Tekgramnw der beiden Herrscher der Staatsrat verhandelt »verde» iksls >aod- ?«N8 » 16, »IISL VSV- Lou. onia Sell Sontag, »-«1«LSeptember 1917^ »schon dem Kaiser erworben. Seine nn Ententeinleresse zurechtge stutzte Wiedergabe rin „Newyork Herald" hat Deutschland genötigt, den vollen Wortlaut der seknerzeit ausgetauschten Telegramme der beiden Herrscher der Oeffentkichkrt zu übergeben. In der fünften Veröffentlichung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" kommt nun auch beute Sonnabend, den IS. d. M.. an die Bewohner b 2. Brottartenb^kt»vonRr.901 bisSiblutz gegen 1.Ab Hs, Stadlrat Frankenberg, am 15. September 1917. Wen Stroms, ätswerks macht es sich not- Nachmmagdl« Lieferung Bestellungen uns -ns Tage-iatt (für das Vierteljahr 2 M. 40 Pf, für den Monat 80 Pf.,) nehmen alle Ausgabestellen und Austräger in Stadt und Land, ebenso alle Postanstalten des Deutschen Reiches jederzeit mien und Eicheln. r 1916 sind alle Kastanien und Sicheln be ¬ drückte und ihre Ablieferung an die in jeder lendsten Interesse des Vaterlandes. Manien wird in der örtlichen Sammelstelle Artikel 1 ... .... . gliedern, die von den Monarchen der ollupi renden Mächte in ihr Amt eingesetzt werden. Die Negiievungsalte des Ro- jMtjchaftsrates bedürfen der Gegenzeichmuig des verantwort lichen Ministerpräsidenten. Nach Artikel 2 wird die gesetz gebende Gewalt vom R-gentschastsrat unter Mitwirlung des Slaatspajes des Königreiches Polen ausgeübt. In allen Angekegenheiien, deren Verwaltung der polnischen Staars- gemalt noch nicht überlasen ist, können gesetzgeberische An träge nur mit Zustimmung der okkupierenden Mächte im ' ' ,. Zn diesen Angelegenheiten kann bis auf weiteres auch der Generatgonvernenr, jedoch nur nach Anhörung des Staatsraks, Verordnungen mit vollständige Erfassung aller anfallenden Gemeinde errichtete Untertammelstelle liegt im drin. Für 1 Zentner stischer, schalentrockener Kas 5 Marks Mr 1 Zentner Eicheln 6,50 Mark gezahlt. Bei den Gemeindebehörden find die örtlichen Sammelstellen zu erfahren. . Er wird emeüt darauf hingewiesen, daß jede anderweite Verwendung der Kastanien uns Eicheln verboten und strafbar ist. , . , Flöh a, den 10. September 1917. Dle Königliche Amtshauptmannschaft. Hoffnung hin, datz die über alle Einzelheiten der Organis- saiion noch zu führenden Verhandlungen einen raschen Ver lauf nehmen und daß die wertere günstige Entwickelung der Verhältnisse dazu führe» wird, die Regrerungsgewalt in fort schreitendem Matze. in polnische Hände zu legen. Das von den beiden Generalgvuverneuren erlassene Pa tent vom 12. September 1917 betreffend die Staatsgewalt nn Küiiigrech Polen, Las 6 Artikel umfasst, bestimmt in Der Regentschaftsrat besteht aus 3 Mit- und dazu führen wird, daß das durch die russische Herrschaft so lange rn seiner freiheitlichen Entwicklung zurückgehalten« Land durch die eigeire Ksaft feiner Bürger und im freien, selbstgewühllen Anschluß an dre in treuer Freundschaft zu ihm stehenden Mittelmächte einer friedlichen und gesegneten Zukunft entgegengeht. * Demgemäß beauftrage ich Sie, das ängeschlossene Patent betreffend die Staatsgewalt im Königreich Polen gemeinsam mit dem K. und K. östttrelchisch-ungarischen MAitärgouver- neur in Lublin zu erlassen. Großes Hmiptquartkr, 12. September 1917. Wilhelm, I. R. Es folgt ein Erlaß der beiden Gouverneure an die ge- schäftsführende Kommission des polnischen Staatsrates, in welchen» es u. a. heißt: Die verbündeten Regierungen sehen in einen» Regentschaftsrat «in geergnetes Mittel, nicht nur dem polnischen Staatswesen eine allgemein anerkannte Vertretung zu geben, sondert» mich die künftige Monarchie vorzubereiten, denn der Regentschaftsrat gilt bis zur Berufung des Staats oberhauptes als oberster Vertreter des polnischen Staates und übt unter den» Vorbehalt der völkerrechtlichen Stellung der okkupierenden Mächte die Rechte des Staatsoberhauptes aus. Die erste Aufgabe des Regentschastsrates wird dis Berusung eines Ministerpräsidenten sein, den zu bestätigen die verbündeten Mächte sich vorbehalten. Um den Wünschen und Interessen aller Kreis« des polnischen Volkes eine Ver tretung zu sichern, soll der Staatsrat in neuer erweiterter Gestalt und mit vennehrten Rechten wieder aufleben. Er ist der Vorläufer des polnischen Landtages. Seine Aufgab» liegt auf den» Gebiete der Gesetzgebung. Während die Ver ordnung vom 26. November (6. Dezember) 1916 dem pro visorischen Staatsrat mir eine beratende Stimme einrüumt, soll dem Staatsrat auf legislativem Gebiete eine beschließende Stimme zustehen. Die verbündeten Mächte geben sich der ver Scbeingnmck Ans einen besonders plumpen Versuch, mit irreführenden, ganz phantastischen Angaben über die Handelsverbindungen der Neutralen mit Deutschland den Druck Amerikas aus eben diese Neukralen zu rechtfertigen, macht „Aftonbladet" vom 24. August aufmerksam. Danach veröffentlichte die außer- ordentlich verbreitete amerkkanische Wochenschrift „The Sa- turday Eveuing Post" von» 28. Junk einen Artikel, in dem ausgeführt wurde, datz die Widerstandskraft der Deutschen auf die Beihilfe der Neutralen zurückzuführen sei. Namentlich Skandinavien und Holland hätten Deutschland mit einer Ein fuhr tm Werte von vielen Millionen Mark unterstützt. Be sonders bemerkenswert sei der schwodksche Export. Schweder» sende weniger Nahrungsmittel, dafür aber nn» sso größere Mas sen Kriegsma erial, welches unmittelbar an die Front gehe. „Merkwürdig", sagte „Aftonbladet", „daß unter all den Sachen, dir da aufgezählt werden, eine ganze Masse Produkte sind, an denen wir in Schweden selbst größten Mangel haben und die wir mit vielen Anstrengungen aus Deutschland selbst importieren müssen. Ein Studium der letzten Rede des schwe dischen Außenministers ist den Herren sehr zu empfehlen. Lei der ist unser Import aus Amerika so gering, daß er für uns selbst nicht ausreicht. Unser Eisenerport nach Deutschland ist geringer als in Friedenszeiten. Dafür müssen »vir aber Eisen waren noch heule aus Deutschland einführen." Es fehlt nur »och, daß Amerika den Neutralen vorwirst, datz sie es seien, die den Krieg verlängern, nachdem die Amerikaner selbst ihn durch wirklich erfolgte Kriegslieferungen von ungeheuerstem Umfang auf das dritte Jahr gebracht haben. GSÜMM. Wir bringen hiermit unsere Bekanntmachuüg vom 11. April d. I., wonach am 17. Sep tember 1917, Borm. S Ahr tim Sinne der Bundesratsverordnung vom 16. Februar 1917), alle öffentlich angebrachten Ähren um eine Stunde, also ans Borm. 2 Ahr, rnrückznstellen sind, in Erinnerung. » Von da ab gilt daün bis auf Weiteres wieM die gewöhnliche Zeitrechnung. Stadttat Frankenberg, am 11. September 1917. Ausbau. »les polnischen Rammle»; Folgende Alienstücke werde» bekannt gegeben: An Meinen Generalgonverncur in Warschau, General der Infanterie von Böseler. Mein Erlauchter Bundesgenosse, Seine K. und K. Aposto lische Majestät und ick) haben uns zu einem werteren Aus bau des polnischen Staatswesens, für das wir durch die Proklamation vom 5. November 1916 den Grund gelegt haben, entschlossen: Der harte Kriegszustand gestattet leider noch nicht, datz ein König die alte polnische Krone zu neuem Glanze erweckt, und datz eine aus allgemeinen und unmittet - baren Wahlen hervorgegangene Volksvertretung ihre Bera tungcn zum Wohle des Landps aufnimmt. Dagegen wollen wir schon jetzt die Staatsgewalt in der Hauptsache in die Hände ener nationalen Regierung lege», »nährend die Rechle und Interessen des Volkes einen, neuen, erweiterten Staats rat anvertraut werden sollen. Den Okkupationsmächten wer den «n we.entlichrr UebereinsUmmung mit den Anträgen der Vertrauensmänner des Landes nur jene Befugnisse vorbehal len, die der Kriegszustand erfordert. Ich erhoffe, datz dieser neue auf der Bahn der Verwirk lchung eines selbständigen politischen Staates getane Schritt sich m semer weiteren Auswirkung als segensreich erweisen Verkauf von SnpPeamehl Dienstag, den 18. d. R., bei sämtlichen Materialwärenhändkem gegen Lebensmittelmarke Rr. 10 je 100 Gramm zum Preise von 55 Pfg. für bas Pfand. Stadttat Frankenberg, am 15. September 1917. , - « » Ka — Druck und Verlag von C- B. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg b Sa. Herr Burzew, ter ehemalige russische Revolutionär und jetzige Polizeipräsident von Petersburg, hat sich durch die Veröffentlichungen des Telegrammwechsels zw"" und dem Zareu «in imerwartttes Verdienst jenes Telegramm vom 29. August 1905 zum Abdruck, in dem der deutsche Kaiser dem Zarten den dringenden Rat gibt, den russisch-japanischen Friedensoertrag durch die Duma an nehmen z»i lassen. Das Teliegramm ist ein weltgeschichtliches Dokument von größter Tragweite. Seine Worte Durchschneiden wie «in klares Schwert die Nebelschleier und Dünste, die die feindlichen Wortführer nicht müde wurden, um das Charakter bild Wilhelm II. zu schlingen. Was sagt Herr Wilson, der als Eeschichtsprofessor doch die Pflicht zur historischen Wahrheit hat, daß der deutsche Kaiser, den er als Autokraten unablässig verleumdet, schon im Jahre 1905 den Zaren die „wärmsten Glückwünsche zn diesem großen Schritt nach vorwärts in der Entwicklung Rußlands" ausspricht, als der Zar die Duma berief? Wil helm II. sagt wörtlich, weiter: „Ehe Du Deine endgültige Entscheiduirg für den Frieden oder für die Fortsetzung des Krieges triffst — die letztere würde von weittragenden Fol gen sein, die in ihrem Endergebnis schwer vorauszusehen sind und unzählige Menschenleben, Blut und (Veld kostM — wäre es, wie mir scheint, ein ausgezeichnetes Verfahren, wem» Du diese Frage erst der großen Duma vorlegen würdest. Da diese das russische Polk vertritt, wäre ihre Antwort die Stimme Rußlands." Der Hinweis auf die fürchterlichen Folgen eines Krieges lehrt in dem Telegramm immer wieder, und zum Schluß sagt der Kaiser wieder wörtlich;,»,datz es ganz unmöglich «st, für irgend einem sterblichen H«i «scher dk Verantwortung dafür auf je«« eigenen Schultern zu nehnren, ohne d!« Hilfe und den Rat feines Volkes l" Charakteristisch find auch die Stellen im Kaisertelegramm, zvo gesagt wird, wie ungehcuer wich jg es sei, wenn sich der Zar durch den Willen d«? Gesamtheit seines Volks getragen fühle und wo es wörtlich weiler heißt: „Ich würde an Deiner Stelle nicht die erste und günstigste Gelegenheit vorübergehen lassen, mit dem Empfinden und Wollen Deines Landes in bezug aus den Krieg und Frieden enge Fühlung zu gewinnen, indem Du den» russischen Volk die langgewünschk Möglichkeit gibst, die Entscheidung über sein« Zukunft selbst zn treffen oder an dieser Entscheidung teilzunehmen, wozu es ein positives Recht hat!'. Satz, für Satz chie^ T»kgramm«s. beweist, daß de» deutsch« Kaiser»»cht der Feind des demokratischen Rußlands war und dk Verbssenttichu^Mn bedeuten eine Rechtfertigung Kaiser Wilhelms, wie man sie sich glänzender nicht denken kann. Sammlung -er Früchte -es Weitz-orns. Auch in diesem Jahre Men im vaterländischen Interesse die Früchte des Weißdorns die sogenannten Mehlbeeren oder Mehlfäßchen gesammelt und für die Zwecke der Beschaffung eines Kaffeestatzmittels verwestet werden. ...» Die Bevölkerung, Erwachsene sowie Kinder, wird aufgefordert, dl« r«if«n Fruchtendes mist der Landes-Sperrkarte für Septbr. Thomas. —" Auf «üren Kopf entfällt Ls find nur reife Früchte zu sammeln. Die Früchte find vor der Ablieferung von Blat tern, Stengeln und Äefien zu besteien. Ftöha- den 10. September 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. KvgWMngSvestim zur Regelung -es Verkehrs mit Laus-ran-kohle.. MX nein In Ergänzung und zur Erläuterung der Bekanntmachung über den Verkehr mit Haus brandkohle vom 27. Juli 1917 wird hierdurch bestimmt: „ 1. Der Verkehr mit Torf, Torfkohle, Torfschlamm und Koks unterliegt nickt den Be stimmungen der erwähnten Bekanntmachung, ist also markenfrei. Eme Meldepflicht bezüglich des Eingangs von Torf, Torfkohle und Torfschlamm besteht nicht, wohl aber bezüglich des Eingangs von Koks, obwohl dieser markenfrei ist. 2. Drei Zentner FSrderwhle werden gleich einem Zentner Stein- oder Braunkohle oder Anthrazit gerechnet. Es können deshalb aus jeden Abschnitt der Kohlengrund karle anstelle von einem Zentner Stein- oder Braunkohle oder Anthrazit drn Zentner Förderkohle geliefert und bezogen werden. 3. Auf Anttag kann die zuständige Ortskohlenstelle den Bewohnem von Häusem oder Hänsergruppen, die bei Eintritt schlechter Witterung infolge der Lage aus steilen Ab hängen oder abseits vom Verkehr oder insolge anderer örtlicher oder persönlicher Ver hältnisse kaum od« nur unter sehr erschwerten Umständen die Möglichkeit Haden, Brennstoffe heranzuschaffen, gestatten, sich ungeachtet der vorgesehenen Rationierung > gemäß der Koblenrarten und -Bezugsscheine auf einmal und für den ganzen Winter beliefern zu lassen. Insoweit Eindeckung erfolgt ist, sind die Kohlenkarten und -Be zugsscheine an die Ortsbehörde zurückzugeben und dürfen solche nicht ansgehändigt werden. Flöha» am 14. September 1917. » , D«L^iommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. »t- «»«ß