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Erzgebirgischer Vollssreund. Tage- und Ämlsklak für die Gerichtsämter Grönhain, Johanngeorgmstadt, Schwarzenberg und Wildenfels-, sowie für die Stadttäthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hasenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schwär- zenb'erq, Wildenfels und Zwönitz. 4«. I "E"" N'LnL'E"»' Freitag, dm 17. Februar ! V""' > »"iS. Prei» vierteljährlich >1' Ngr. — Jnseraten-Annabme für die am Abend erscheinende Nummer bi« Vormittag« 11 Mr. DrleäiKuiiK. Die auf den 18. Februar » e. anberaumte Versteigerung einer Plattmafchine findet nicht statt. Johanngeorgenstadt, am 15. Februar 1865. Das Königliche Gerichtsamt. In JnterimSverwaltung: , Schubert. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten GerichtöamteS sollen den 19. April 1865 das dem Schankwirth Anton Theodor Ficker in Grünstädtel zugehörige Haus- und Feldgrundstück Nr. 1 des Brandkatasters, Nr. 1. 216 des Flurbuchs, Nr. 1 des Grund- und Hypothekenbuchs für Grünstädtel, welches am 9. Februar 1865 ohne Be rücksichtigung der Oblasten auf 2905 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, waS unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle auöhängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Schwarzenberg, am 10. Februar 1865. Das Königl. Gerichtsamt daselbst. Wichmann. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes soll den 31. März 1865 das zu dem Schuldenwesen des Handelsmanns Friedrich August Weigel in Raschau gehörige Haus- und Garten Grundstück Nr. 143 des Brand - Katasters, Nr. 143 des Grund- und Hypothckenbuchs für Raschau, welches am 17. Januar 1865 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 900 Thlr. — - — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, waS unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannnt gemacht wird. Schwarzenberg, den 24. Januar 1865. Königliches Gerichtsamt daselbst. Wichmann. 20, resp. 16 und sechs Jahren schwerem Kerker vcrurtheilt worden. Die Todesstrafe ist gleichfalls in 20jährige Kerkerstrafe umgewandelt worden. Unter den Verurtheilten ist Almasy die weitaus hervorra gendste Persönlichkeit. Mit Ausnahme von Deak dürfte gegenwär tig kein Ungar populärer im Lande sein, als Almasy. Den extrem sten politische» Grundsätzen ergeben, ist er zugleich jeder Zoll ein echter starrer Aristokrat; aber er war doch einer der wenigen unga rischen Großgrundbesitzer, welcher freiwillig die Grundentlastuug durchführten. Sein jetziges Geschick macht einen um so unheimli cheren Eindruck, als sein Verschulden in tiefes Geheimniß sich hüllt. Die Wiener Ztg. beschränkt sich darauf, indem sie die gefällten Ur theile publicirt, ganz im Allgemeinen von „hochverrätherischen Pla nen" zu reden. Almasy ist „aus Zusammentreffen der Umstände", also bei fehlendem Geständniß, zu 20jähriger schwerer Kerkerstrafe verurtheilt worden, und nach Anhörung des Urtheiles erklärte er: „Ich bin kein Hochverräther." Aus früheren politischen Rücksichten plaid irt heute die Ost-D. Post für Begnadigung der Verurtheilten. Aller dings bildet der eben gefällte Spruch des Militärgerichts ein trauriges Intermezzo in den hoffnungsvollen Tagen der Vorberei tung zum Landtage! Die Bestimmung des Strafsatzes ist über das gesetzliche Minimum für Fälle, wo keinVekenntniß vorliegt, hinaus gegriffen worden. Um so nothwendiger erscheint es aber, aus Rück sicht auf die Stimmung in Ungarn wie auf die öffentliche Meinung überhaupt, daß man es nicht bei der bloßen Verkündigungen des Ur theils bewenden lasse, sondern wenigstens so viel aus der Motivi- rung desselben veröffentliche, um evident zu zeigen daß eine strenge Gerechtigkeit geübt würde. Das Loos, welches Ungarns populärsten Manu getroffen, wird im Lande als ein öffentliches Unglück empfun den. Die gebildete Gesellschaft der Hauptstadt stellte sofort die Car- nevals-Vergnügungen ein. An Stelle der Bälle nnd Concerte trat Tagesgeschichte Deutschland. Oesterreich. Die konstitutionelle Vorstadt-Zeitung in Wien bringt eine neue „Enthüllung" betreffs der preußischen Absichten auf Schleswig-Holstein. Danach soll Preußen beabsichtigen, in Schles wig-Holstein eine Secundogenitur zu errichten, d. h. die Herzogthü- mer unter das Scepter eines preußischen Prinzen zweiter Linie zu stel len, und soll Prinz Karl als Eandidat hierfür aufgestellt sein. Ob Oesterreich-geneigt sei, auf den Vorschlag einzugchen, und ob der Besuch des Prinze» Karl in Wien damit im Zusammenhänge ge standen, bleibt unentschieden. Gegenüber den andern Prätendenten werde die Procedur folgende sein: Die preußischen Kronsyndici wer- den entscheiden, daß weder Oldenburg, noch Augustenburg, noch Brandenburg Ansprüche auf das ganze Land haben. Da aber Schles wig-Holstein nach seinen Grundgesetzen ungetheilt bleiben müsse, so werde denjenigen von Rechts wegen das Land zugesprochen, welche die weitesten Ansprüche haben. Da Prinz Karl als Eandidat der preußischen Regierung, als Erbe der brandenburgischen Titel noch keinen überwiegenden Rechtsanspruch besitze, so solle die Cedirung der oldenburgischen Ansprüche an ihn den Ausschlag geben. In Voraussicht dieses Projects scheine Rußland nur seine Rechte an Oldenburg abgetreten zu haben. Wir geben diese Mittheilung wie der, natürlich ohne irgendwie sie beglaubigen zu wollen. Gegen die innere Wahrscheinlichkeit eines derartigen Projects gehen nns vom Standpunkte des preußischen Interesses selbst manche Be denken bei. Wien, 11. Febr. Die langwierige Untersuchung gegen Paul Almasy und acht Genossen hat mit einer furchtbaren Verurtheilung geendet. Die Geständigen sind zum Tode, die nicht Geständigen zu