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Pulsnitzer Tageblatt : 29.07.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-07-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1840937203-193107290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1840937203-19310729
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1840937203-19310729
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Stadt Pulsnitz
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Pulsnitzer Tageblatt
-
Jahr
1931
-
Monat
1931-07
- Tag 1931-07-29
-
Monat
1931-07
-
Jahr
1931
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Vulsmher Tageblatt Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz «>»«»-»» Postscheck-Konto Dresden 2188. Giro-Konto 146 Erscheint an jedem Werktag Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.60 E bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.50 E; durch die Post monatlich 2.40 freibleibend Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in O/: Die 41 -nm breite Zeile (Mosse's Zeilenmesser 14) 1 MIN Höhe 10 H/, in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 Mst amtlich 1 mm 30 O/ und 24 Nst Reklame 25 <SA< Tabellarischer Satz 50 °/o Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V-10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblätt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgerichtshPirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstcina, Niederstem«, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 174 Mittwoch, den 29. Juli 1931 83. Jahrgang Amtlicher Teil Die Kreishauptmannschast Bautzen hat die Satzung über Erhebung einer Biersteuer in den selbständigen Gutsbezirken genehmigt. Lie kann bei dem Bezirksverbande der Amtshauptmannschalt sowie bei den selbständigen Guts bezirken eingesehen werden und gilt hiermit als veröffentlicht. Kamenz, am 28. Juli 1931. Bezirtsverband der Amtshauptmannschaft Aamenz Im Konkurs über das Vermögen ber Geschöftsinbaberin Met« Kappler in Pnlsnitz soll die Schluhoerteilung erfolgen. Hierzu Veden 136095 RM zur Verfügung Zu bervckfich» tigen find Forderungen zum Betrage von 15 440 59 RM, darunter 2812.76 RM bevorrechtigte. Das Schlutzoerzetchnis liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht aus. Pulsnib, am 28. Juli 1931. Rechtsanwalt Vf. Flatter als Konkursverwalter Anzeigen Haven in Vieser Zeitung großen Erfolg! W Me MU M» MlMMMkW In dieser Woche erhält man: 300 M aus Bankguthaben, 30 Mark von der Sparkasse Unbeschränkte Vorauszahlung für Mieten Bedeutsame sächsische Bankfusion — Aufruf Hugenbergs zum Volksentscheid Der Kongreß der sozialistischen Arbeiterinternationale Amtlich wird mitgeieilt: Der Rest dieser Woche ist da durch gekennzeichnet, daß zu den für die regelmäßigen Lohn- und Gehaltszahlungen bereitzustellenden Zahlungsmitteln noch die Anforderungen des Monatsendes hinzutreten. Es erschien daher nicht ratsam, darüber hinaus für die nächsten Tage eine umfangreichere Auflockerung des bisherigen Zah- lungsverkehrs vorzunehmen. Die am Dienstag erlassene Der- orduung der Reic^regierung sieht daher nurunwesen t- liche Erhöhungen der zahlbaren Beträge vor. Die beteiligten Stellen werden dafür sorgen, daß vom Be ginn nächster Woche ab die Wiederaufnahme eines normalen Zahlungsverkehrs eintritt. Me Erleichterungen, die bis zum Wochenende eintreten, betreffen einmal die Erhöhung der Barauszah lungsgrenze von 200 auf 300 RM auf Kontokorrent guthaben, während es hinsichtlich der Auszahlung ausSpa r- lonten und Sparbücher bei 30 RM verbleiben Mußte. Die Auszahlung auf Kreditbriefe ist ebenfalls auf 300 RM erhöht worden. Freigegeben zur unbeschränkten Barauszahlung und folgeweise bei Ueberweisungen sind über die bisher be stehenden Fälle hinaus die Mietzinsen für Wohnungen und gewerbliche Räume, sofern der Kontoinhaber nicht Ein nahmen aus Lohn, Gehalt, Ruhegehalt usw. bezieht, ferner zur Einlösung von Zinsrcnten und Gewinnanteilscheinen. Die Ueberweisungen sind im allgemeinen auf 4000 Reichsmark täglich, insgesamt 16 000 Reichsmark bis zum Wochenende erhöht worden und dem Ueberweisungsver- band wird der Tagesbetrag von 50 000 Reichsmark voraus sichtlich auch weiter erhöht werden. Bestimmungen über den Wechselverkehr. Zur Wechseleinlösung sollen täglich 8000 Reichs- Mark, also 32 000 Reichsmark bis zum Wochenende ausge zahlt werden dürfen. Die Wechselprotestfristen sind entsprechend den bisherigen Regelungen wieder staffelweise hinausgeschoben worden, während eine Verlängerung der Vorlegungsfrist für die nach dem 21. Juli 1931 ausgestellten Schocks nicht mehr notwendig ist. Ferner aber ist vorgesehen, daß die Bankinstitute Wechselverbindlichkeiten nicht nur wie bisher aus eigenen Akzepten, sondern auch aus ihren Giros erfüllen dürfen. Schließlich stellt die Verordnung sicher, daß bestätigte Verrechnungsschecks auch noch in den ersten Tagen des August ausgestellt werden dürfen, und daß die Einlösung auch durch Gutschrift auf einem Konto erfol gen kann, das nicht bei dem bezogenen Kreditinstitut geführt wird. Selbstverständlich kann die Gutschrift nur im Rahmen der für Ueberweisungen freigegebenen Beträge stattfinden/ Im übrigen bleiben auch diesmal die Vorschriften über den Schuldncrschutz, über die Ausnahme der Reichspost, der Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank und die Vor schriften über die unbeschränkte Berfügungsfreiheit über neue Konten und über überwiesene Gehaltsteile aufrechterhalten. Aus dem veröffentlichten Inhalt der neuen Notverordnung ergibt sich des Näheren, daß unbeschränkte Barauszahlungen also geleistet werden dürfen zum Zwecke der Zahlung von Löhnen, Ge hältern, Versorgungsgebührnissen, Arbeitslosen- und Krisenunter stützungen, Leistungen an Versicherte, Steuern, Beiträgen zur So- zialoersicherung usw., wie es bereits in der früheren Notverord nung über die Bankfeiertage verordnet war. Die Annahme von Einzahlungen unterliegt keinen Beschränkungen. Ueber Guthaben, die nach dem 15. Juli in bar eingezahlt wurden, hat der Kontoinhaber freies Verfügungsrecht. Das gleiche gilt auch für die nach dem 25. Juni überwiesenen Löhne, Gehälter, Ruhegehälter, Versorgungsgebührnisse und ähnliche Bezüge. Die Ueberweisungen der Banken sind unbeschränkt zulässig, um die zugelassencn Barauszahlungen zu ermöglichen, soweit sie sich innerhalb desselben Instituts vollziehen, soweit dadurch Zah- lungcn zur Durchführung der Reichsversichernngsordnung usw. bewirkt werden, soweit Leistungen an einen Vcrsichcrungsträgec zur Erfüllung einer Beitragspflicht bewirkt werden und ans Gut haben, über die frei verfügt werden kann, und zwar bis zu einer Höhe von 16 000 RM, aber nur auf ein bereits bestehendes Konto eines Dritten bei einem von den Bankfeiertagcn betroffenen In stitut. Es folgen dann die paragraphierten Bestimmungen über den Wechselverkehr. Bei Wechseln, deren Fällig keitstag in der Zeit vom Sonntag, dem 19., bis Donnerstag, dem 23. Juli 1931 einschließlich liegt, kann die Erhebung des Protestes nicht vor dem dritten Werktag und darf noch am vierten, fünften und sechsten Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Bei Wechseln, deren Fälligkeitstag in der Feit vom Freitag, dem 24., bis Dienstag, dem 28. Juli 1931 einschließlich liegt, kann die Er hebung des Protestes nicht vor dem dritten Werktag und darf noch am vierten und fünften Werktage nach dem Zahlungstage geschehen. Bei Wechseln, deren Fälligkeitstag in der Zeit vom Mittwoch, dem 29. Juli, bis Sonnabend, dem 1. August 1931 ein schließlich liegt, kann die Erhebung des Protestes nicht vor dem dritten Werktag und darf noch am vierten und fünften Werktag nach dem Zahlungstage geschehen. Für die Kreditinstitute gelten hinsichtlich der Erfüllung ihrer eigenen Verbindlichkeiten aus Wechseln vom Mittwoch, dem 29. Juli 1931 ab keine Beschrän kungen des Zahlungsverkehrs. Bedeutsame sächsische Bankfusidn. Allgemeine Deutsche Kreditanstalt — Sächsische Staatsbank. Der Verwaltungen der Sächsischen Staatsbank und der Adca haben die Vereinigung ihrer Interessen be schlossen. Ausgehend von der Tatsache, das unter den heutigen Verhältnissen das Bankgewerbe in Deutschland übersetzt ist und daß ein Zusammenschluß beider Institute sür das sächsische Wirtschaftsleben eine kräftigere Stütze bieten kann als die getrennte Arbeit, erfolgt durch die Vereini gung beider Banken, über die schon seit längerem Erörterungen gepflogen worden sind, die Schaffung eines großen leistungsfähigen Bankinstitutes. Es dürfte damit zu rechnen sein, daß an dere Banken sich der Kombination anschlietzen. Die Durch- sührung des Zusammenschlusses ist in der Weise geplant, daß unter der Firma „Allgemeine Deutsche Kreditanstalt — Sächsische Staatsbank" eine Kommanditgesellschaft aus Aktien gegründet wird, neben der die Sächsische Staats bank für rein staatliche Zwecke bestehen bleiben wird. Beide Banken haften für ihre Verbindlichkeiten gemeinschaftlich und unbeschränkt. Da gemäß dem Staatsbankgesetz für die Sächsische Staatsbank der Staat für die Verbindlichkeiten der Staatsbank volle Gewähr leistet, bedeutet dies die Garantie des Freistaates Sachsen für sämtliche Verbindlichkeiten beider Institute. Die Beamten beider Banken werden von dem Gemein schaftsunternehmen übernommen. England als Vermittler. In Berlin sprach man während des Besuchs der eng lischen Minister viel von der Freundschaft zwischen England und Deutschland, sprach man von der notwendigen inter nationalen Gemeinschaftsarbeit der Völker, sprach man über Abrllstungsfragen, die allgemeine politische Lage, und währenddessen vollzieht sich im stillen ein Finanzkrieg, der von Frankrech inszeniert ist und seine Schatten auf die Zu kunft vorauswirft. Bemerkenswerterweise hat man sich bet den Berliner Besprechungen des Reichskanzlers mit dem amerikanischen Staatssekretär des Aeußeren und den eng lischen Ministern MacDonald und Henderson darauf be schränkt, sich über allgemeine politische Fragen zu unterhalten und ist auf die für Deutschland doch so wichtigen finanziellen Fragen kaum eingegangen. Nach den Erklärungen des eng lischen Ministerpräsidenten MacDonald will man diese Frag« den Bankiers überlassen. Tatsächlich sind der englische Ban kier Sprague und der schwedische Bankier Wallen berg bereits in Berlin eingetroffen, um die wirtschaftliche und finanzielle Lage Deutschlands zu prüfen. Das ist alles gut und schön. Doch man beachte, wie gerade in diesem Zeitpunkt die französische Presse schreibt, ohne Paris und Washington, ohne Frankreich und Amerika, wäre eine wirtschaftliche Sanie rung Europas und insbesondere Deutschlands n i ch t möglich. Da liegt der Hase im Pfeffer. Frankreich hat es auf Grund der deutschen Reparationszahlungen ver standen, seine militärische und ganz besonders noch seine finanzielle Macht zu stärken und auszubauen. Es hat Gold und reiche Geldmittel aufgehäuft, und glaubt nun, seine Wünsche den Völkern Europas diktieren zu können. Wenn man das sich vor Augen hält, so ist die poliiische Haltung der englischen Regierung zu verstehen. England befindet sich selbst in den Finanzkrallen Frankreichs und sucht sich zu retten, indem es zwischen Frankreich und Deutschland eine Vermittlerrolle zu spielen und sich damit den Dank Frankreichs einzuhcimsen sucht. Die Tatsache, daß über eine Anleihe der Bank von England bei der Bank von Frankreich in Höhe von 400 Millionen Reichs mark verhandelt wird, sagt mehr als genug. Seit rund 25 Jahren ist es das erste Mal, daß die Bank von England in Frankreich pumpen geht. Weiter ist bezeichnend, daß ein französischer Journalist schreiben kann, das Anleiheabkommen werde in fünf Minuten unterschrie ben sein, wenn man in England Geld wünsche. Ob Frank reich die Anleihe an England ohne politische Garantien gibt? Wir Deutschen können die Franzosen wirklich nicht für fo edelmütig halten, gerade nach den Erfahrungen der letzten Monate. Vielleicht ist hier Ungarn das beste Lehrbeispiel. Die englische Presse bringt gerade in diesen Tagen große Be richte, daß Ungarn in Verbindung mit der Gewährung einer 7-Millionen-Pfundanleihe politische Zugeständnisse an Frankreich habe machen müssen. Ungarn habe sich verpflichtet, alle nationalistische Propaganda cinzustellen, die gegen Frankreich gerichtet sei, und habe versprochen, seinen Heereshaushalt einzuschränken. Politische Kreise sprächen davon, daß sich Ungarn tatsächlich unter französischen Ein fluß begeben habe. Das bedeute eine vollständige Aende» rung der Machtverhältnisse in Zeniraleuropa. Bitteren Ge- fühles schreibt hierzu die Londoner Zeitung „Daily Expreß": daß Frankreich die Macht seines Goldes wieder dazu be nutzt habe, um seine militärische und politische Vorherr schaft in Europa zu festigen. Und da sollte es uns besser gehen als Ungarn? Gewiß, Deutschland hat gewissermaßen Vorteil davon, daß die Bank von England die französische Anleihe erhält. Denn Englands Finanzlage ist so schlecht, daß es die Lon doner Beschlüsse von sich aus nicht durchführen kann. Ohne die französische Anleihe müßte England nämlich seine kurz- frilthzen Kredite aus Deutschland berausziehen, und das so-
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