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Wochenblatt für Pulsnitz, Äünigsbrück, Rndtberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Vcrichtsbehör-en und -cr stn-tischcn Dchör-cn zu Pulsnitz un- Königsbrück. MO. 30. Mittwoch, den >3. April 1804. Bekanntmachung. Zn dem HauSgruudslücke No.I85 zu Bretnig soll eine Gemische Bleiche eingerichtet werden, was hierdurch nach ß. 26 des Ge- wcrbegescfwö uiiler der Aufforderung an Jedermann bekannt gemackl wird, etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlage bis längstcii- den 12. tilusUsit'n Monutö bei Verlust aller nicht auf PnvatrcchiStileln beruhenden Einsprüche allhier anzubnngc». Kpiiigltches Gcrichtsamt Pnlßnitz, am 8. April 1864. Fellmcr. Bekanntmachung. Die in no. l3, 19 und 25 dcS dicßjährigcn Amtsblattes für den 15. laufenden Monats bekannt gemachte, nothwendige Ver steigerung der Karl August Ferdinand Krausen zugehörigen Gartennahrung snl» cut. m>. 31 zu Großnaundorf findet nach erfolgter Zu rückziehung des Antrages nicht statt, was' hierdurch bekannt gemacht wird. Pulßnitz, am II. April 1864. Das Köni-jliche GerichlSamt daselbst. Frllmer. Tarnung vor mit giftigen Farben bedeckte» Tapete» und Bunt- »apieren sund vor mit solche» Farbe» ausgeführter Stuben »ialerei. Da zu Anfertigung der Papiertapcten und Buntpapiere mehrere gif tige Mineralfarben verwendet werden, so von Arsenik da- umcr sehr verschiedenen Namm im Handel verkommende Schweinfurter Grün larscnsaures Kuvseroxyd), da- Scheel'sche Grün (arsenigsaure« Kupfer oxyd) wohl auch da- unter dem Namen Rauschgclb bekannte Schweselar sen, von Blci mehrere weiße, gelbe und rothe Farben, von Kupfer und Kobalt mehrere blaue und grüne Farben, letztere jum Theil au- gelben und blauen giftige» Farbe» durch Mengung hergesielll, mehrere dieser hier genannten Farbe» aber auch zum Anstrich und zum Au-malcn der Stube» benutzt werden, sonach unter gewissen Umstande» für die Bewoh ner derauig au-geschmückier Räume erhebliche Gesmidheil-nachtheilc zu fürchten.sind, bei de» Buntpapiere» außerdem »och in der Verwendung derselbe» zum Empackeii von Condilor- und Pfeffcrküchlerwaaren ander- weite Gefahren der Gesundheit drohen, so hat das Ministerium des Jnncrn für nöthig befunden, al- Warnung und Belehrung Folgendes zur allgemeinen Kenntnis! zu bringen. l„ Die giftigen Farben der Tapeten wirken dann nachtkclln für die Bewohner lapezirler Räume, wen» sie nicht gehörig fest aus her Fläche der Tapete haften,e daher entweder ursprünglich mit einem ungenügenden Bindemittel aiisgelragen und nicht gehörig geglättet oder nicht, wie bei manchen Sorten gebräuchlich m.l Lack gedeckt sind, oder wenn, abgesehen von der Güte der Tapeten, dieselben an feuchten Wänden angebracht werden, durch welche der Leim bald erweicht, bald durch Sonnenwärm rder .ncizung wieder trocken, durch solchen ost wiederholten Wechsel aber allmäl'ig zerstört wird und die Farbe nicht mehr sesthalt, so daß diese nun ebenfall- abstänbl oder abblätterl. Man sehe also darauf, gut geglättete oder mit Lack gedeckte Tapete» zu erhalte» und sic nur auf die vorher gut au-getrocknete Wand befestigen zu lassens man hüte sich, sie an solche Wände anzubringen, welche anhaltend feucht oder dem Wechsel von Feucht- und Trockcnwerdeii ausgesetzt sind, wenigsten- müssen sie an sol chen Wänden öfter- erneuert werden. Auch achte man an allen lapczir- ten Wanden sorgfältig darauf, ob sich an denselben eine Veränderung im Ansehen der Farben oder ein Abstäuben und Abdiätlern derselben bei dem Reiben mit dem Finger oder mit einem reinen Leintuche bemerklich mache. 2 ., Das Ausmafcn der Slub-n mit giftigen Mineralfarben wird dadurch unschädlicher gemacht werden, wenn es nur an trocken blei benden Wände» geschieht, au solchen aber unterlassen oder durch Malerei mit unschädlichen Farben ersetzt wird!, welche dem Feuchtwerdcn entweder durch ursprüngliche Anlage de- Gebäudes oder durch die in diesen Räu men vorgenvmmenc Beschäftigung ausgesetzt sind. Auch ist das vollkom mene Au-trocknen der Wand vor dem Aufträgen der giftigen Farben, das Vermischen des zu verwendenden Kalkes mit einer nicht zu wässerigen Kuhmilch oder das Ueberziehen des fertigen und au-getrockneten Anstrichs mit einem gut deckenden Bindemittel (wie Wasserglas u. drgl.) anzurathe«. 3 ., Am nachtheilgsten wirken die mit giftigen Farben bedeckten Tapeten, so wie der Anstrich und die Malerei der Wände mit solchen Farben, in Schlafzimmern, weil in derartigen Räumen der Mensch am längsten anhaltend zu verweilen pflegt, und der ausgcathmete Waffcrdampf nicht nur die Lust feucht erhält, sondern auch in mancher Jahreszeit an de» Wändui sich nicdcrschlagt und auf den Ueberzug derselbe» zerstörend ein wirkt. Ma» vermeide also hier die Tapezirung und Malerei mit giftigen Farben oder wenigsten- die mit den gefährlichsten derselben: den grünen und blauen. Ebenso in Arbeit Sräu nie n, in welchen durch die darin auSgesührle Beschäftigung die Luft anhaltend wasserreich und feucht wird oder mit chemischen Stoffen sich schwängert, welche die Farben umzuän- dcru, den Leim und Kalk oder die Deckmitlel ihrer bindenden und decken den Kraft zu berauben vermögen!, wie Dämpfe von Essig, Ammoniak, Chlor, Schwcfelwasserstoffgas u. a. m. Bedürfen doch Räume von solcher Bestimmung am wenigsten einer derartigen Wandverzierung. 4 ., Die Buntpapiere, von denen namentlich die weißen, gelbe« und rothcn mit Bleifarben, die blauen und grünen mit Kupferfarben auf Emer Seite bedccki zu sein pflegen, werden nur dann zum Linxackcn von