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Fernsprecher: R»H Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton tReichenbrand, Neooigtstraße 11). sowie von den Herren Fttseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein 'und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Aozeigen-Annahme ir, der Expedition bi« spätestens Freitag« nachmittags » Uhr. bei den Annahmestellen bis nachmittags » Uhr. »«reliiÄnserat« müssen dir Freitags nachmittags » Uhr eingegangen sein und können nicht ttnrch leteph»» ausgegebcn werden. Ar 3V Sonnabend, den 31. Juli ISIS Abgabe von markenfreiem Brot. Durch Ankauf von beschlagnahmefreiem Mehl ist es möglich geworden, markenfreies reines Roggenbrot in den nächsten Wochen abgeben zu können. Die Abgabe soll möglichst an die mehrbrotbedürftigen Einwohner und zwar Freitag bis Sonntag jede Woche bei den hiesigen Bäckern erfolgen. Der Preis für das 4-Pfund-Brot ist auf 1 Mark 5 Pf. festgesetzt worden. Am den Bedarf und die Abgabe zu regeln, werden fede Mittwoch vorm. 11 bis 12 Uhr Marken im Rathaus (Gemeindekassenzimmer) ausgegeben und dort das Weitere bestimmt. Der Gemelndevorstand zu Reichenbranb, am 28. Juli 1915. Grundsteuer. Am 1. Angust dfs. Js. wird der 2. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig und ist spätest.»- dw rum ,o. A»g"„ ». I. bei Vermeidung des Mahn-bez. Zwangsoollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 28. Juli 1915. Der Gemeindeoorstand. Nahrungsmittel-Verkauf. Sonnabend, den 7. August 1915, nachm 5—8 Ahr — Schulturnhalle Siegmar — werden verkauft: Reis, Graupen, Linsen, Erbsen, Bohnen, Kartoffelmehl, Tee, Kakao und Heringe. Preise sind die bekannten. Siegmar. 31. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Waffergeld und Wafserzins. Der am 15. d. M. fällig gewesene 2. Termin Wassergeld und Wasserzins ist bis spätestens den 30. Juli dieses Jahres an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 23. Juli 1915. Der Gemeindeoorstand. Staatsgrundsteuer betr. Der am 1. August d. I. fällige 2. Termin Staatsgrundsteuer 1915 ist bis längstens den 10. August er. an die hiesige Ortsftruer^kinnahme abzuführen. .... -FUegmar, Zi. Zull 1916. Der Gemeindevorstaud. Bekanntmachung. Am 1. August dieses Jahres ist der 3. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an die hiesige GemeindekassenverwMung abzuführen. W ^ Neustadt, am 28. Juli 1?15. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 1. August diese» Jahres ist der H. Termin der staatlichen Grundsteuer mit 2 Pfg. für jede Steuereinheit fällig. Diese Steuer ist bis spätestens zum 10. August 1SI5 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- beziehungsweise Zwangsvollstreckungs verfahren eingeleitet werden. Reustadt, am 28. Juli 1915. Der Gemeindeoorstand. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat August soll Dienstag, den 3. August d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—230 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 231—500 im hiesigen Rathaus erfolgen. Lohn, und Mietzinsbücher sind mitzubringen. Der Gemeindeoorstand zu Ravenstein, am 29 Juli 1915 Gefunden: 1 Schlüssel. Zugelaufen: 1 kleiner hellgrauer Spitz. Der Gemeindevorstand zu Rabsnstein, am 29. Juli 1915. Gemüse- re. Verkauf. Der Einzelverkauf von beschlagnahmsreies Roggenmehl Vs „ 35 ., Kaffe« V« .. 90 „ Reis (nur noch I. Qualität) 1 , 100 „ Schnitt- und Suppennudeln 50 „ Flelschkonserven, mit Büchse etwa 1 Pfund 130 ., Kakao Vr oder 1 Büchse 220 , Montag, den 2. August d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Uhr aus- gegeben, um dm Andrang zu regeln. Die Marken. Gesäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 29. Juli 1915. Grundsteuer. Am 1. August d. I. werden der H. Termin der diesjährigen Grundsteuer und die Grund- steuer-Zuschlage zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrats fällig. Dieselben sind spätestens bis zum 10. August d. I. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsoollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer-Einnahme zu bezahlen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 29. Juli 1915. Schließung der Expeditionsräume. Die Geschäftsräume der hiesigm Gemeindeverwaltung und des hiesigen König!. Standes amte» müssen wegen Reinigung Freitag und Sonnabend, den 6. und 7. August d. I. für den öffentlichen Verkehr geschlossen bleiben. In der Zeit von 11—12 Uhr vormittags werden jedoch dringliche Angelegenheiten erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein» am 29. Juli 1915. Verpflichtung. Herr Karl Friedrich Berthvld von hier ist heute als Racht-HUfsfchittzaiaM» fur'ffieNgrli'Ori' Rottluff, am 22. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde in der Zeit vom 2. bis 6. August d. I. erfolgen Rottluff, am 27. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Aus Anlaß der durch den Krieg entstandenen Schwierig keiten hat der Ärztliche Vezirksverein Lhemnih-Land beschlossen: 1 Die EonntllgrsvrechstunLen fallen aus. 2 Die Bestellung zu Besuchen für de« lausenden Dag hat bis 8 IlhrWor- mittagr zu erfolgen. Bericht über dir Sitzung de« Gemeinderates zu Neustadt vom 23. Füll ISIS. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Es wird Kenntnis genommen: 1.) von einem Schreiben des Herrn Amtshauptmannes Michel, wonach der genannte Herr infolge Berufung als Vortragender Rat in das Ministerium des Kultus und öffenttichen Unterrichts am 1. Oktober dieses Jahres aus seinem gegenwärtigen Amte scheidet. Man beglückwünscht den Herrn Amis- Hauptmann zu seiner Berufung, bedauert aber andererseits sein Scheiden sehr. verbandsversammlung vom 28. Juni s. c. und 3.) von einer ministeriellen Verordnung, die Besetzung freiwerdender Verwaltungsstellen mit Militäranwärtern und Inhabern von Anstellungsscheinen betr. 4. ) spricht man sich grundsätzlich für die Versicherung der Herren Gemeindeoertreter gegen Anfall aus und beschließt, vom Gemeinde- versicherungsverbande Unterlagen für eine ev. Aufnahme der Ver sicherung einzufordern. 5. ) wird über ein Gesuch in einer Besitzwechselabgabensache Be schluß gefaßt. 6. ) befürwortet man in einer Bausache die erforderliche Ausnahme- bewilligung von den entgegenstehenden gesetzlichen und ortsgesetzlichen Bestimmungen. 7. ) finden die in der heutigen Sitzung des Sparkassenausschusses gefaßten Beschlüsse in 2 Zinsenrestsachen Zustimmung. 8. ) wird vom Eingänge der Lbereignungsanzeige des Grundbuch amts für Juni Kenntnis genommen und wegen Erhebung von Zu- wachssteuer für den in der Anzeige aufgeführten Grundstückskauf Entschließung gefaßt. 9. ) Entsprechend dem Vorschläge des Derfassungsausschusses wird die neue Zuwachssteuerordnung in 1. Lesung mit den seitens des Ausschusses vorgeschlagenen Änderungen genehmigt. 10. ) berichtet der Herr Vorsitzende über den Ankauf von 60 Zentnern beschlagnahmefretem Roggenmehl. Der Ankauf wird gutgeheißen und beschlossen, das Mehl zur Abgabe von reinem Roggenbrot an die Einwohner zu verwenden. 11. ) werden die Bestimmungen für den Brotverkauf zu Punkt 10 festgesetzt. Relchenbrand, 31. Juli. Morgen Sonntag, den 1. August, am Jahrestag des Kriegsanfangs, findet auf Verordnung des eo.-luth. Landeskonsistoriums wie in allen Kirchen unseres Landes auch hier eine Gedenkfeier statt, bei welcher der demütige Dank unseres Volkes für Gottes wunderbare Hilfe und unser gemeinsames Flehen um seinen ferneren Beistand, um entscheidenden Steg über unsere Feinde, um gnädige BHütung unseres wirtschaftlichen Lebens und um treue Durchhilfe zu einem ehrenvollen Frieden zum Ausdruck kommen soll, aber auch der tiefe Ton der Buße beim Blick auf den oft noch mangelnden Ernst in unserem Volksleben nicht fehlen darf. Möchte eine zahlreiche Gemeinde das Opfer des Dankes und des Gebetes darbringen. Ebenso wird auf den Vormittag 11 Ahr stattfindenden Kindergottesdienst auch an dieser Stelle aufmerksam gemacht. A.nMMenlc I« leime Le«. »MM lloi-iee, flssokenlsole, ferner »SinNIove SoIonisI*»snen in bester Qualität zu billigsten Preisen empfiehlt vroxeris LiSKmar RrLoli Lottullss. S«n,pr«chkr SW. S«s« N» 2«.