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Ui». I SS Dienstag, den 31. Mai Nachrichten Aachener Krnsblatt für den Äreis-Wrections-Syirk Mutzen. MlEM für die Berichts- und Vermattungsbezirke Lautzen, 8chirgiswatda, Rönigsmartha, Weißenberg, Herrnhut, Zstritz unö Lernstadi. Netackur uv» Verleger: E. M. Mouse in LaAtztR Bekanntmachung. Die Prüfung im englischen Hufbeschlage betreffend. Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 24. Mai 1870 wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch in diesem Jahre, wie Mwhnlich im Herbste eine Prüfung derjenigen Hufschmiede, welche sich um die von Hedren Standen für Aneignung des englischen Hufbe- Mgcs ausgesetzten Prämien bewerben wollen, und denen an Erlangung eines Zeugnisses darüber gelegen ist, von der nicdergesetzten Com- mision, und zwar in der Lchrschmicdc zu Reichenau stattfindcn wird, und ist der Beginn derselben auf den 18. Oktober n) Löbau, den 28. Mai 1870. in Anfertigung zweier tadelloser Eisen nach Angabe der Commission, in vollständiger Fertigkeit der Zurichtung des Hufes mit dem arabischen und englischen Wirkmesser, im fehlerlosen Aufpassen und Aufschlagen der gefertigten Eisen auf die betreffenden Hüfe und in einem mündlichen Examen über die Beschaffenheit des Hufes, dessen Thätigkeit in seinen einzelnen Theilen, über den zweck mäßigen Beschlag bei gewissen Hufkrankheiten und über die Bcschaffenbeit eines guten Hufbeschiages überhaupt bestehen. <-) 6) iiih 9 Uhr festgesetzt worden. Die Anmeldung zur Prüfung hat bei Verlust des Anspruchs auf Berücksichtigung spätestens bis zum 1. October »ifmden Jahres zu erfolgen, und ist in der Landständischcn Canzlci in Bautzen schriftlich oder mündlich zu bewirken. Die Aufgabe der zu Prüfenden wird gleichwie zeithcr Nachdem die in dem Zittauer sogenannten Hospitalforste, unweit der Landesgrenze, in der Richtung nach Lückendorf zu neu imchtcien Mtlttairschiesjstttnde mit den, Monak Juni d. I. unter Anwendung der entsprechenden Sichcrhcitsmaaßregeln in Benutzung Wommen werden sollen, wird Solches hiermit unter der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, bei Betretung des gedachten Forste« kjchndlich der denselben durchkreuzenden Waldwege die nöthige Vorsicht anzuwcnden und den Weisungen der auszustcllcnden Sicherheitsposten MMlbcn nachzukommen. Die Königliche Amtöhauptmannschaft. von Thielau. Die Zuerkennung nachbenannter Prämien erfolgt jedoch nur an Diejenigen, welche die praktische und theoretische Aufgabe am voll- Migsten lösen, und Besitzer von Schmieden im Landkreise der Obcrlausitz oder deren Söhne, oder Pächter von dergleichen Schmieden find, ml sind zu dcni Behufe zwei Prämie» eiue jede zu 26 Thlr. — Ngr. — Pf. M den Herre» Stauden des Landkreises zur Disposition gestellten Mitteln ausgesetzt worden, über deren Ertheilung rcsp. im Zeitpunkt der Aushändigung derselben die Commission bei der Prüfung mündlich Eröffnung zu machen sich vorbchält. Eine Prämie von 40 Thlrn. — Ngr. — Pf. aber wird gewährt dem Besten der schon geprüften Schmiedemeister, welcher bch seine Arbeit zu beweisen vermag, daß er von Zeit seiner ersten und gut bestandenen Prüfung an wesentliche Fortschritte im Vcrständniß ml Ausübung des englischen Hufbeschlages gemacht hat, und behält cs sich die Commission wiederum vor, an Prüfungsstelle eine besondere Asgabc im Umfange des bis jetzt in den Lchrschmieden gelehrten englischen Hufbeschiages zu stellen. Die Prüfung geschieht kostenfrei und haben die wohl Bestandenen einer öffentlichen Empfeblung sich zu gewärtigen. Bautzen, am 31. Mai 1870. Die Landständische Prüfungscommission - durch deren Vorstand Graf Etusiedel. Erledigt kl sich der gegen den Dienstknecht August Runar aus Halbendorf unter dem 11. Januar d. I. erlassene Steckbrief durch Runars Aufgreifung. Königliches Gcrichtsamt Bautzen, am 28. Mai 1870. Bodel. B e ta n n l m a H uH In der Nacht zum 16. v. M- ist in der Mühle zu Halbendorf ein Fischkasten mit 3 großen Karpfen und einem großen Hechte, M in der nämlichen Nacht in der Mühle zu Neudorf ein Fischkasten mit 2 Hechten, ca. 9 Pfund Bärschen und Rothaugen und einer /iMdie kleiner Hechte entwendet worden. Sachdienliche Spuren dieses Diebstahls bittet man anher anzuzeigen. Bautzen, am 28. Mai 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Bodti. O. Kupfer,