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Donnerstag. Rr. SV. 3. August 1882. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt für die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadtrüthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wSchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabend». — Zu beziehen durch all« Post. Anstalten und die Agenturen. — Prei» vierteljährlich 1 Mark LS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blatter eine sehr wirksame Berdreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Der am 25. Oktober 1864 zu Gruna bei Dresden geborene Schmiedegeselle Hermann Friedrich Birkner hat sich auf eine Gendarmerieanzeige, eine in Reichstädt verübte Sachbeschädigung betreffend, zu verantworten und wird geladen, Donnerstag, den 1?. August 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Unterzeichneten sich einzufinden. Rian bittet, Birkner'n von dieser Vorladung in Kenntniß zu setzen. Dippoldiswalde, den 31 Juli 1882 Der Königliche Amtsanwatt. vr. zur. Fraustadt. Fünfte Sitzung des Bezirksausschusses vom 24. Juli 1882. Rücksichtlich der Seiten der Gemeinde Dittersdorf mit Rücken Hain und Neudörfel beabsichtigten Aufnahme eines Darlehns von 65,000 Mark behufs Abstoßung der Kaufgelder für die vom Rittergute Lauenstein erkauften Waldgrundstücke erachtete der Bezirksausschuß in seiner Sitzung vom 27. Juni d. I., zugleich in Rücksicht auf einen aus der Gemeinde eingegangenen Protest gegen den gedachten Waldankauf, zunächst die Einholung eines forstmännischen Gutachtens hierüber und speziell auch über die künftige Er tragsfähigkeit des Waldes für nöthig. Dies ist Seiten der kgl. Amtshauptmannschaft geschehen und ist in dem bezüg lichen Gutachten des Herrn kgl. Oberförsters Winter das fragliche Kaufsgeschäft als für die Gemeinde Dittersdorf außerordentlich günstig bezeichnet. Der Bezirksausschuß ge nehmigte daher in seiner heutigen Sitzung nach längerer, hauptsächlich den Modus der Kapitalbeschaffung betreffenden Diskussion sowohl den Kaufsabschluß mit der Gutsherrschaft Lauenstein, als auch die Aufnahme des dazu nöthigen Ka pitals bis zur Höhe von 65,000 Mark bei einem oder mehreren Kreditinstituten, unter der Voraussetzung jedoch, daß die Zins- und Tilgungsraten für das Kapital in einer die jährlichen Reinerträge aus den Holzschlägen nicht wesent lich übersteigenden Höhe festgesetzt werden, und wurde die Amtshauptmannschast zu weiterer definitiver Erledigung der Sache nach dieser Richtung hin ermächtigt. Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung war die von der Gemeinde Kreischa beschlossene Neufeststellung der Abgaben von Tanzvergnügungen rc. zur Armenkaffe daselbst. Der Herr Vorsitzende, Amtshauptmann von Kessinger, be zeichnete eine durchgängige Regelung dieses Gegenstandes und zu diesem Behufe die Aufstellung eines bezüglichen Musterregulativs für den hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk auf Grund der einschlagenden Bestimmungen der Armenordnung vom 22. Oktober 1840 für zweckmäßig. Der Bezirksausschuß erklärte sich damit völlig einverstanden und setzte deshalb die Entschließung auf den vorliegenden Spezial fall noch aus. Der Stadtrath zu Frauen st ein hat zu einer Zeit, wo ihm noch die volle verwaltungsrechtliche Kompetenz zu stand, auf Widerruf und unter Feststellung einer gewißen Zeitdauer Konzessionen zum Schankbetrieb ertheilt, deren Verlängerung nach Ablauf der gestellten Frist bis in die neueste Zeit lediglich durch alljährliche Abführung der stipu- lirten Gewerbesteuer zur Stadtkaffe stillschweigend ausgewirkt worden ist. Diese Konzessionen haben gegenwärtig nicht mehr als zu Recht bestehend angesehen werden können, da von dem Zeitpunkte an, wo die Stadt Frauenstein dem Be zirksausschüsse der kgl. Amtshauptmannschast unterstellt wor den ist, das Befugniß zur Ertheilung der Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft, Schankwirthschaft und des Branntweinkleinhandels nach § 33 der Gewerbeordnung auf den Bezirksausschuß übergegangen ist und zu dessen Kogni tion mithin auch die Entschließung wegen der Erneuerung einer durch Zeitablauf ungiltia gewordenen Erläubniß zum Schankbetrieb gehört. In dessen Folge sind nun der Han delsmann Robert Ebert, der Kaufmann Wilhelm Eduard Richter und der Tuchhändler August Wilhelm Müller in Frauenstein, welche eine Erlaubniß der vorgedachten Art bisher besessen haben, mit Anträgen auf Konzessionsertheilung bei der kgl. Amtshauptmannschast eingekommen. Bon diesen mit stadtgemeinderäthlichem Gutachten heute vorliegenden Gesuchen wurde dasjenige Müller's um Schankkonzession ge nehmigt, die Gesuche Ebert's wegen Branntweinkleinhandels und Richter's wegen Brantweinschanks aber, und zwar im Mangels eines örtlichen Bedürfnisses und bez. eines geeig neten Lokals abgelehnt. Der Bezirksausschuß genehmigte sodann die im Ein- verständniß der Betheiligten von der kgl. Oberforstmeisterei Bärenfels vorgeschlagene Regelung der künftigen Ge- meindezubehörigkeit mehrerer vom kgl. Forstfiskus verkaufter