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IrMöm PMsfMO. Tage- Md ümisblatt (4625) (4636—37) (4669—70) (4668) .e In Interimsverwaltung, «eil. Bekan n t m ach u n g. de« 11, 12., 13. und 14 September 186S Der. Stadtrat h das. Pfennigwerth. Bekanntmachung. Die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben bei der Landesimmobiliar-BraudversicherungSanstalt deS Königreichs Sachsen auf da» Jahr 1864 ist an RathSstelle hier zur Einsicht auSgelegt. . Zwönitz, am.26. August 1865. Der Stadtrath das. Pfennigwerth. Donnerstag, dm 31. August. ! Preis viert^ljährlich^^Nstr^-T^-Inseraten-Anuahme^für^d^ Bekanntmachung. Wie bereit« früher bekannt gemacht, werden von jetzt ab nur diejenigen Fieranten zum Feilhalten an hiesigen Jahrmärkten zugelassen werden, welch» ihre Stände gelöst habet«. Diese mit nächstkommendem Jahrmarkt, dm 11. September d. I. beginnende und innerhalb der nächsten 6 Jahre gültige Lösung hat bis spätesten» gedachten 11. September d. I., Vormittags 11 Uhr, bei unterzeichnetem Stadtrathe zu geschehen und sind die prii»umer»acko zu entttchtendenLösegebüh- ren für diesen sechsjährigen Zeitraum bis auf Weiteres folgendermaßen festgestellt: für eine 6 eklige Eckbude an der Straße 1 Thlr. 15 Rgr. — - „ „ andere 6ellige Bude ... .1 „ — „ P—. ' „ einen gewöhnlichen Schuhmacher- oder Hutmacherstand) „ „ „ Tisch und dergl. Z „ dm gewöhnliche» Stand der Topfhändler — - 20 Ngr. — Elterlein, dm 28. August 1865. Der Stad trathdase (4634—35) Die Schulanlag« auf 1865 ist zur Schulkasse hier einzuzahleu. Zwönitz, am 26. August 1865. für die GerichtSümter »nd Stadträthe Grüntzam, IMnngeorgenstadt, SchNmzellberLWildküfck». A«c, Elterlein, H-rtenstem, Lößnitz, RcMdtel i«nd Zwöititz. . » ^0^ Erscheint täglikd mit Ausnahme (4466) Di« nachstehenden, da» freie Umherlaufen der Hunde betreffenden Vorschriften werden zur pünktlichen Befolgung hierdurch eingeschärst 1) Wer seinen Hund außer seinem Hause und Gehöfte frei ümherlaufen läßt, hat ihn mit einem Maulkorbe zu versehen. 2) Wer außerhalb der Wohnung von seinem Hunde sich begleiten läßt, hat ihn an einer Leine zu führen. 3) Die ohne Maulkörbe frei umher laufenden Hunde werden weggefangen und getödtet und 4) die Eontravenientm gegen Vie Bestimmungen unter 1) und 2) werden mit einer Geldbuße von —« 10 Ngr. —« beziehentlich mit Ge- fänguiß bestraft werden. Lößnitz, am 28. Skrgust 1865. ' Die Stadt Polizeibehörde. vr Krauße, Bürgermeister. von der 10. Bormittagsstunde an, sollen in dem Fürst!. Steiner Forste in dem Holzschlage am Waldwiesenhang 53 weiche Stämme und 72 weiche Klötzer, 35Z Schock Zaunstecken und Rechenforcheln, 7 Klftm. weiche Scheite und Klöppek«, gewöhnlichermaßen verkauft werden. Versammlung und Anfang von 10 Uhr Vormittag bei« obigen Holzschlage an der Mulde unterhalb Langenbach. Hartenstein, dm 29. August 1865. Die Fürstliche Forstverwaltung Sochor. Meher. 8 e k » u y t m L ek u » x. Da am 27. diese» Monat- in Alberoda ein toller Hund wahrgenommm worden ist, so sind in der Dauer von 12 Wochen, vom Erlaß dieser Be kanntmachung an, im Verwaltungsbezirke des unterzeichneten GerichtSamtS alle Hunde entweder Üngesperrt zu halten, oder, sowett dieS nicht thunljch ist, mit gut construirtm und da» Beißen vollständig verhindernden Maulkörben zu versehen. Hunde, welche Merkmale von Hundswuth zeigen, sowie von solchen gebissene Hunde und Katzen sind sofort zu tödten, zwei Ellen tisf mtter der Erde zu verscharren und mit Kalk za bedecken. Zuwiderhandlungen gegm diese Unordnung werden unnachsichtlich gestraft werden. Lößnitz, am 29. August 1865. Fürstl. Schönburg. Gerichtsamt daselbst In Stellvertretung: ' Act-Rebel. 18SS: