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kenberger Tageblatt Md den Stadttat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck Und Verlag von C. Ä. Roßberg In Frankenberg i. Sa. Dienstag, »e« 28. August 1917 7«. Jahrgang a Wie 10 to Verkäufers befin! Dresder Dres Tageblatt-Besttlluugen ,ett oder die Aufzeichnungen über Zu- und i „u 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu nerzuMeisung gekürzt öder entzogen werden. , den 23. August 1917. ! in der Nachtwac-, — Frankenberg, den BekanttLmachuna, , für den Viehhan-elsverband im Königreich Sachsen betreffend. ggenden Zusatz: »zeige ist der Ortsbehörde, in deren Bezirk sich die Viehhaltung des «mitteln. llugust 1917. Ministerium des Innern. Auskunft oerweigett oder wird mit Geldstrafe bis zu kann ihm die Funetzuweist Dresden, den 23. Ausfuhr von Stroh. Die Ausfuhr von Stroh aus dem Kommunalverbande der Amtshauptmannschaft Flöha ist nur mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Flöha, am 25. August 1917. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Flöha. Grneute Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts. Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung in Berlin vom 8. August 1917 (Reichsanzeiger Nr. 192 v. 14. August 1917) wird hierdurch auf folgende» htn- gewiesen: Die in der Bekanntmachung, betr. Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts vom 17. Juni'1917 (Reichsanzeiaer Nr. 145 v. 21. Juni 1917) — abgedruckt in den Amtsblättern unterm 7. Juli 1917 — vorgeschriebenen Meldungen sind in der Zeit vom 1. bk» S. September erneut zu erstatten. Im übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen der Bekanntmachung, betr. Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts vom 17. Juni 1917. Meldepflichtig sinh — darauf sei noch besonders hingewiesen — alle gewerblichen Ver braucher von Kohle, Kok» und Brikett» in einer Menge von monalllch 10 Tonnen (--> 200 Zentner) und darüber. Alle anderen Gewerbetreibenden, insbesondere auch Bäckereien Fleischereien, Gast höfe und ähnliche Betriebe und zwar auch, wenn sie monatlich mehr wie 10 to (— 200 Zentner) verbrauchen, haben ihren Bedarf bei der zuständigen Ottskohlenstelle zu melden und die Erteilung eine» entsprechenden Kohlenbezugsscheines zu beantragen. Flöha, den 24. August 1917. Die Königliche Amtshauptmannschast. S) an den Lies Bestellt der Me Meldekarte zu richten, Lieferer nur die bei i, ... „ den andere« Lieferern bestellten Mengen ohne „ Anmeldungen der Almosenempfanger und anderer armer Personen zu der am Ernte dankfest erfolgenden Verteilung von Siiftungszinsen und Geschenken können >och, den 29. August diese» Jahre», vormittag 8 Aht, des Rathauses bewirkt werden. Sen 27. August 1917. Der Stadttat. Höchstpreis für Vollmilch. Mit Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern wird hiermit folgendes festgesetzt Anlieferung von Vollmilch durch die Erzeuger an solche Händler, die außerhalb von Chemnitz oder den Gemeinden ErfenMag, Einsiedel, Harthau, Schönau, Neustadt, Siegmar, Reichenbrand und Ebersdorf ihren Wohnsitz oder ihre geschäftliche Niederlassung haben, aber diese Milch mit Geschirr nach Chemnitz oder den genannten Gemeinden einführen, darf der Höchst preis 28 Pf. das Liter, nicht übersteigen. . Chemnitz, den 25. August 1917.DieKreishauptmannschast. 8 2. Die Viehbestände in der Gemeinde sind kurze Zeit vor den in 8 1 genannten Terminen durch einen Beauftragten der Ortsbehörde nachzuprüfen und nach dem Ergebnis der Prüfung die Viehlisten nachzutrygen. Außerdem hat nach Genehmigung ieder Hausschlachtung durch den FleischbekchÄttr eine Nachprüfung des Schwsinebestandes stattzufinden. Die Nachprüfung ist vom Prüfenden in der Bemerkungsspalte der Viehliste unterschriftlich zu bestätigen. 8 3. Der Viehhalter hat über alle Zu- und Abgänge in einfacher Form schriftliche Aufzeichnungen zu machen, die über alle An- und Verkäufe, HauÄchlachtungen, Notschlachtungen und sonstigen Zu- und Abgang Aufschluß gebe«. Bei den Nachprüfungen hat er über die Veränderungen seines Viehbestandes alle erforderliche und verlangte Auskunft zu erteilen. Die Vorstände der Kommunalverbände überwachen die Führung der Viehlisten und Orts listen. Sie haben jedes Vierteljahr mindestens stichprobemätzige Nachprüfungen vorzunehmen. Verordn»!««, v-.«»-«». d»-nn-m und der Finanzen, die Ausstellung der Notschlachtungszeugniste betreffend, vom 2. Mai 1900 — Z. V, Bn S. 255) ist verpflichtet, eine Abschrift der Ortsbehorde, in deren Bezirk sich der Not- Wachtfall ereignet, zu übermitteln. In der Abschrift brauchen nur die Fragen 1 bis 6 des ersten Blattes d«s Zeugnisses beantwortet zu werden. Dre sven, den 23. August 1917. Ministerium des Innern. n. Die Meldungen sind gleichlautend m erstatten: ») an die für den Ott der gewerblichen Niederlassung des Meldepflichtigen zuständige Kriegswirtschastsstelle (Königliche Amtshauptmannschast Flöha), b) an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Meldepflichtigen zuständige Kriegsamtsstelle (Dresden); °) an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung Berlin: M an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Meldepflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten, welche mit der unter « genannten nicht gleicklautet, sond«n für jeden Lieferer nur die bei ihm bestellte Menge und außerdem in einer Gesamtsumme noch die bei rn besteltten Mengen ohne Namensnennung de» anderen Lieferers angibt. Angaben macht, die erforderliche Abgang seines Viehes unterlägt, 6 Monaten besttast. Ueberdies Ministerium de» Innern. Wnsükrung vo« Biebitsten. 81. Die OrtsbekHrden sind verpflichtet, für jede Viehhaltung, in der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Federvieh gehalten werden, eine Liehliste nach dem vorgeschriebenen Vor druck zu führen. Neben den Listen für die einzelnen Viehhaltungen ist eine Ortsliste zu führen, in die am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember >eden Jahres die Aufrechnungs- summe aus den Einzellisten zrr übertragen sind. , Auf Grund der bet der Ortsbehörde eingehenden Kaufsanzeigen der Viehhändler, Ankauf scheine für Nutz- und Zuchtvieh, Hausschlachtungsgenehmigungen, Notschlachtungszeugnstse sind Zu den Meldungen sind nicht mehr die für die erste Meldung ausaegebenen Meldekarten, sondern neue, in einzelnen Punkten abgeänderte Vordrucke zu benutzen, die bei der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha zum Preise von 15 Pfg. für vier zusammenhängende Karten er hältlich sind. Deutsches Rationalfest. Das Deutsche Nationalfest foll in diesem Jahre hier von stadtwegen am Sonnabend, den 1. September, folgendermaßen öffentlich gefeiert werden. Abend 7 V- Ahr Gedächtnisfeier — unter Beteiligung der Militärvereine — am Denkmal im Friedenspark. Hierauf: musikalische Darbietungen durch die hiesige Garnisonkapelle, ebenfalls im Friedenspark. Die Einwohnerschaft wird um allgemeine Teilnahme an diesen Veranstaltungen und darum gebeten, zum Zeichen der Mttfeier am l. und 2. September die Häuser mit Flaggen zu schmucken. Stadttat Frankenberg, am 25. August 1917. Schreibgewandte Hilfskräfte (männliche oder weibliche, nicht zu junge) stir die hiesige Ortskohlenstelle gesucht. Bewerber werden ersucht, Gesuche nebst Zeugnissen und Lebenslauf sowie Angabe der Lohnansprüche Li» zum 29. August 1917 bei uns emzureichen. Stadttat Frankenberg, am 25. August 1917. Vie stdeiMttre Von Professor Dr. Fritz Kern, Frankfurt a. M. „Das Publikum must endlich die Gültigkeit der zugleich französischen und europäischen These aner kennen, das; Deutschland am Rhein endet. Dies« natürliche Grenze zu gewinnen, ist die unwidersteh liche Tendenz.unseres nationalen Wesens. Die Ge schichte lehrt, dass dir preußische Herrschaft über die Rheinland? seit . 1815 eine für die Ruhe der Welt mörderische Widersimrigkert ist. Wenn wir diese okzj- dentalische Frage nicht lösen, sichern wir unsere Kin der nicht, gegen die Schrecken eines neuen Krieges . . Der RhM ist nicht preussisch, er ist ein alter gallischer Strom;.'.'. Vielleicht werden die Rhemlande, von dem preußischen PanzA befreft, in einigen Jahren das entwickeln, wö» Charles Maurras ihre fran zöfifchen Anlagen pennt, Für den Augenblick genügt es, wenn keine Ecke Preußens mehr in das fränkische Land des Westens ME Lyrin jm „Oeuvres, 7. Juli 1916. Präsident Poincarö führte im Februar 1017 mit seinem durch den deutschen Reichskanzler jetzt entschleierten Gehettn- vertrag wieder einmal den Wahrscheinlichkeitsbeweis dafür, daß d«e Rheingvenze nicht aussterhen wird," solang« es Fran- zoen auf der Welt gibt. Die Rheingrenze, zusamt dem Haß gegen das starke Germanenvolk, das sich erkühnt hat, zu borde« Seiten dieses „achtfranzösischen Stromes" zu fiedeln, geistert unsterblich b?r unseren Nachbarn weiter. Der Fran- zo e ist. wie kaum «in anderer Europäer «in leidenschaftlicher, eingefleischter Träger feiner Geschichte, und er hat vielleicht gerade darum so wertig geschichtlichen Sinn. Jedenfalls ruht auf der ganzen bisherigen deutschen und französischen Ge schichte gemeinsam diese gespenstige Hypothek, und wenn uns der KriegsausMNg nicht dagegen sicherte, Müßte unsere Zu kunft noch chW«: schwor - mit ihr belastet sein- Der Rhett» Mt.ßttmn beiden Usern war im Vertrag von BerMjM3)..deMz zugetetlt, nicht lange danach Mer pyn HMBH I mit ^erlegener Macht au Deutsch land gebracht worden. Die französischen Könige hielten jedoch ach ihrem Erbrecht auf das ganze Reich Karls des Großen fest. Aus diesen, Familienanspruch erwuchs der nationale« Eroberungsgedanke. Ms der deutsche König ttn 10. Jahr hundert einmal in der Ferne weilt, streift der französische König stracks nach Aachen, uni den goldenen Adler über der Kaiserpfalz nach Westen zu drehen; er büßt diesen sym bolischen Ueberfall mit der Belagerung von Paris. Die Pyrenäen, die Alpen, dqs Meer setzen die organische Gej- sialt Frankreichs nach, drei Seifen fest. Für Eroberungen offen stand den Franzosen nur die vierte, di« Ostseite, wo seit dem 13. Jahrhundert keine starke Kaisergewalt mehr dem französischen Ausbreitungsdrange wehrte. Sofft« dort nicht auch eine „natürliche" Grenze Frankreichs zu finden sein? Freilich! Stand doch schon bei Julius Cäsar zu lesen, der Rhein trenn« Gallien und Germanien. Also zugleich eine natürliche und eine geschichtliche Grenze! Ums Jahr 1270 beginnen die französischen Grenzen rheinwärts zu marschieren. Die damals deutschen Lande vo» Antwerpen über Lambray, Verdun und Lyon bis Marseille, Niederlande, Großlothringen und Burgund, die damals reich ste» und blühendsten Striche des Abendlandes, werden die Staffeln der französischen Eroberung nach Osten. Um 1300 raunt sich das französische Volk schon zu, der deutsche König habe, zunächst in einem Geheimvertrag, das link« Rhein user abgetreten. Die Elsässer sind damals auf deutscher Seite die ersten, den Erbfeind ttn begehrlichen Nachbarn zu erkennen und das übrig« Deutschland zu warne». Aber Frank reich fährt fort, sich erobernd dem Rhein zu nähern, unter Richelieu, Ludwig XlV.^ der Revolution, und steht mit Napoleon I. so einigermaßen am Ziel, mit Brückenköpfen sogar bis an di« mecklenburgischen Grenzpfähle hi». Ein langer Prozeß, in den, aber bis 1813 und 1870 .immer die selbe Partei siegte. Die französische Partei ist ein wenig verwöhnt worden: sie hat an ihrer Geschichte «in gefährliches Erbteil, «in schimmerndes Gewebe von kriegerischem Ruhm und schrankenloser Ansbreitungssucht. Ein« unsinnige Lei denschaft, die «in ganzes Volk verzehrt und einfachste Tat- ! sachim abwürgt. > Frankreich bedient sich seit 700 Jahre» vielfach der Ad vokaten als Staatsmänner. Briand und Ribot haben heute genau dieselbe unnachahmliche, feurig entrüstete, prächtige Heuchelei zur Verfügung, die schon ums Jahr 1300 im Munde der damaligen Kronjuristen sittlich empört war, wenn sie ein deutsches Gebiet beschlagnahmten, natürlich ttn Namen der Unschuld empört über die deutsche Infamie, ein Land zu besitzen, das zu haben dem französischen König nach Recht und Gerechtigkeit zustünde . . . Und niemals haben die fran zösische» Machthaber, wen» sie am Rhein die Hegemonie über Europa suchten, etwas anderes gesucht, als Entschädigungen, Rückforderungen (röcuperatkons), Wiedervereinigungen (rö- umons), Befreiungen (desannerions). Gott, das Recht und die Natur standen genau so hinter Ludwig XlV. und seinem inordbrennenden Apostel Mölac, wie hinter dem Präsidenten Poincarö und seiner Advokateisregierung. Auch Pohicares Edelmut, die Mainzer, Kölner und Krefelder nicht direkt zu annektieren, sondern als einen „un abhängigen" Nheinbundstaat, unter Pariser Oberleitung na türlich, von Deutschland abzutrennen, also das Selbstbestim- mungsrecht der vom preußischen Joch zu befreienden uv- keltischen Rheinländer zu achtel», die dann in «in paar Jährchen nach Lorins oben wiedergegebener Ansicht ihre französische Seele schon von selber entdecken würden, auch dieser modernste Ausdruck für saure Trauben, „Rheinbund" anstatt „Rhein- grenze", ist ein ehrwürdiges altes Erbstück der französischen Autokratie. Der Rheinbund war immer «in Uebergang zur Rheingrenze. Philipp d«r Schöne (1300), Ludwig XlV., Na poleon I. haben di.' Abhängigkeit der Deutschen auch in dieser Form zu verschleiern gesucht. Wirklich neu und modern ist an Poincarö nur, daß er sich außer von den der „Gloire" auch von wirtschaftspolitischen Spekulanten beraten läßt. Ma» sagt: Grenzen von 1790 und meint — Kohl«! Dl« gute alte Rheingrenze geht mit der Zeit und sucht di« „natür- lichen" Grenzen auch unter der Erde. Der Gang des Krieges hat von den vielen Beweggrün den des Weltkrieges «inen nach dem anderen verblassen lassen, sogar das. sogenannte Testament Peters des Großen, das den Russen Zattngrad (Konstantinopel) versprach. Jetzt schält