Volltext Seite (XML)
Anfang Vr8 Uhr. aS Schicksals An- 6(Steinbach) >/,8 ll. trehlen Ans. 8 Uhr. iser «ns. 8 Uhr. asani «ns. 8 Uhr. »ntag." — Altes chauspielhauS: ctng: .Prinzen »tharreu gibt e« hl, welches zuerst Zungen im Darme Mikroorganismen leicht verdaut und > tritt bei der Lr. nicht nur ein ver, körpergewicht h«bt S2g rroben! LLeliv; - bis 2o,-. HVvotei»: ! 4.L0. 873 - rr,-. «öllseliail und Naedt- 802 »schsN. i, BsI. 1371 Dresden »bschatz l dort Spazier ein Tänzchen 927 r nach Stetzsch, kTO aek. ld: !)2» t8gS88V 5. »»« . Die derzeit schwebende Untersuchung gegen Beamte der Kolonialabteilung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gibt namentlich der liberalen Presse Veranlassung, sich aut das hohe Roß zu setzen und diese Handlungen als die größten Staatsverbrechen zu beurteilen. Eine solche Stellung nahme ist um so verwunderlicher, als dieselben Blätter sehr oft „in der Lage" sind, „aus bester Quelle", „von zuver lässigster Seite" dies und jenes zu beriechen; wenn man aber genauer hinzusieht, stammen alle diese Informationen auch von Beamten, in der Regel sogar von höheren. Da soll dann alles klappen: wenn aber einmal effvas heraus- kommt, was gewissen Leuten unangenehm wird, so entriistet mau sich surchtbar über die Verletzung des Amtsgeheim nisses und doch kann es Fälle geben, wo die Beamten einfach verpachtet sind, sich im Interesse des öffentliclxm Wohles über das Gebot der Amtsverschwiegenheit hinwegzusetzen und öffentlich zu reden. Höher als die Rücksickff auf diesen oder jenen einzelnen Beamten steht das Gesamtwohl. Tie Berliner Zeitung „Beamtenwohl", das Organ Berliner Beamtenvereinigungen erörtert diese Dinge ein gehend und kommt zu ganz zutreffenden Ansichten. Für zwei Fälle schließt es mit Recht jede mildere Beurteilung der Verletzung der Amtsverschwiegenheit aus; es sind dies 1 wenn die Verletzung aus Eigennutz, um schnöden Geldes willen, erfolgt; 2. wenn es sich um militärische Geheimnisse und Landesverrat handelt. Ggnz gewiß wird hiermit jeder mann einverstanden sein. Dann aber meint das genannte Blatt, daß es sehr viele Fälle gebe, in denen eine Ver letzung der Amtsverschwiegenheit milder zu beurteilen sind: unter Umständen aber könne dies sogar zur Pflicht werden, und null meint das Blatt, daß es unter 50 Beamten wohl kaum 10 gebe, die in ihrer Laufbahn nicht einmal gelegent lich still oder laut gesagt hätten: das müßte die Ober- rechnungstammer, der Rechnungshof, wissen! Die etats rechtlichen Verstöße seien nämlich in jeder Beziehung im Wachsen! Tie leitenden Beamten der neueren Zeit nehmen es nach dem genannten Blatte mit den etatsrechtlichen Vor schriften nicht mehr so genau: man bezeichne es bereits als den Ausfluß des „subalternen Geistes", wenn ein Unter gebener ans die lare Auslegung Hinweise: wage es dieser gar, sich derselben entgegenzusetzen, so bekomme es ihm nicht immer gut! Ganz schweigen wolle man auch nicht und so ballt man eben die Faust in der Tasche und räsonniert. Ein Kollege erzähle es dein anderen, bis einmal jemand dabei ist, der an die Amtsverschwiegenheit nicht gebunden sei: dann komme die Sache in die Oeffentlichkeit und der „amt liche Vertranonsbruch" sei fertig! Nun sei der Lärm ein sehr großer; nicht um die meist faule Sache kümmere man sich, sondern um die „pflichtvergessenen Beamten". Ta rufe man: weslxrlb hat der Beamte die Sache nicht angezeigt? „Ja wem? Dein nächsten Vorgesetzten? Wenn dieser aber selbst der Missetäter ist und die Gewalt in der Hand hat?" Man möge sich doch nur einmal in die Lage eines solchen Be amten versetzen: er habe seine ganze Laufbahn zu risn.eren. Wiederholten sich nun solche Vorkommnisse, so könne einen Beamten auch leicht die sittliche Entrüstung packen und er gehe eben an die Oeffentlichkeit! Einem solchen Beamten müßten mindestens mildernde Umstände zugesprochen wer den. Mair wird gar nicht in Abrede stellen können, daß in diesen Ausführungen sehr tvahre Gedanken niedergelegt sind. Uns sind Fälle bekannt, wo ein Beamter jahrelang an seine Vorgesetzten Eingaben richtete, in denen er ans grobe Verfehlungen aufmerksam machte: nichts wurde unter sucht: nichts geschah. Der Beamte wandte sich in seiner Nor an Abgeordnete und nun wurde er wegen Verletzung der AmtsversclKviegenheit ans dem Dienste entlassen. Man wird weiter sagen müssen, daß .es in der Regel die gewissen haftesten Beamten sind, die auf solche Verstöße Hinweisen: wer sich nur lieb Kind machen will, der schweigt vollständig und-hilft mit vertuschen! Auch das heutige VerMtnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen sei die Ursache solcher Vorkommnisse: der Vor gesetzte komme nrit dein Untergebenen kaum in Berührung: ein Teil der Vorgesetzten untersclxitze die Tätigkeit der Unter gebenen: mancher sucl)e durch äußeren Schneid den Mangel seiner Fähigkeiten und Kenntnisse zu verdecken. D-w Untergebene durchschaue dies sofort und sammle nun Ma terial gegen den Vorgesetzten: er tue dies oft nur aus Not wehr und dann ergebe sich mit der Zeit ein sehr schveres Anklagematerial. Eine Hauptquelle der Verletzung der Amtsverschwiegen heit sei endlich darin zn suchen, daß zu viele Erlasse als „ge heim" und „vertraulich" bezeichnet würden; in der Regel habe der Beamte so viel zu tun, daß er nur seine Dienst sachen versehe: komme ihm aber ein „geheimer Erlaß" unter die Augen, so werde dieser ganz sicher gelesen: schon die Neu gierde reize. Man erzähle den Inhalt anch anderen! Des halb sei absolute Oeffentlichkeit geboten. Die Geheimnis krämerei müsse anfhören. Wenn aber durch die Verletzung der Amtsverschwiegenheit Mißstände aufgedeckt würden, so hänge man nicht nur die kleinen Beamten, die ans der Schule geplaudert hätten, sondeim verfüge eine viel höhere Strafe über jene Beamten, die durch ihr ordnungswidriges .Handeln ihre Untergebenen zu dieser Pflichtverletzung ge radezu verleitet lmben. Ganz mit einverstanden! Diese Auslassung ans Beamtenkreisen verdient alle Beachtung: man wird zunächst gar nicht in Abrede stellen können, daß die mittlere Beamtenschaft ein ausgezeichnetes Heer von Beamten darstellt. Wir haben uns sclvm oft mit solchen Beamten unterhalten und stets den Eindruck ge wonnen, daß hier nicht nur höchst fähige, sondern anch sittlich ernste Männer arbeiten, denen das Wohl der Allgenminhcit über alles geht. Man findet hier vielfach Leute, die jeden höheren Beamtenposten mit Glanz ausfüllen könnten. Wenn nun ans solchen Kreisen ein derartiger Notschrei kommt, so verdient er alle Beachtung: namentlich mögen die leitenden Staatsmänner darnach sehen, daß keine Veranlassung zu einer Verletzung des Dienstgeheimnisses mehr vorliegt: dann steht es anch um das Staatswohl am besten und das Parlament wird nichts mehr zu klagen haben. Politische Rundschau. Dresden, den 24. Juli 1908. — Doch ein Amncsticerlaß? „Die „Rhein.-Wests. Ztg." schreibt: „Gegenüber den verschiedenen Stimmen, die es als gewiß bezeichnen, daß eine Amnestie aus Anlaß der Geburt des ersten kaiserlichen Enkels nicht zu erlvarten ist, können wir unsere frühere Meldung aufreckch erhalten. Der be treffende kaiserliche Erlaß wird nach der Rückkehr des Mo narchen von seiner Ncrdlandsfahrt erfolgen, und zwar wahrscheinlich am Tauftage des kleinen Prinzen. — Der Ersatz des Kaiserschiffes „Hohenzollern" wird in der Presse lebhaft besprochen. 1392 hat man diese Jacht in den Dienst gestellt. Sie war im Reichstag in erster Linie als Aviso für größere Kommandoverbände ge- fordert worden und sollte nur daneben auch als Kaiser schiff verwendet worden. Später hat man es gerade um gekehrt gehalten: die Jacht diente nur als Kaiserschiff: jetzt soll sie nacy erst 13jähriger Dienstzeit bereits ans- rangiert werden. Selbst die großen Linienschiffe müssen 25 Jahre halten und die großen Panzerkreuzer 20Jabre. Wenn die „Hohenzollern" schon in der Hälfte der Dienst zeit seeunfähig geworden ist, hängt dies nickt in letzter Linie auch damit zusammen, daß dieses Schiff, wie ein- mal in der Budgetkommission mitgeteilt worden ist, das ganze Jahr im Dienste steht; die Kessel seien stets ge- heizt, die Mannschaften stets dienstbereit. So ergibt sich von selbst die hohe Abnutzung des Schiffes. Dar Reichs Die Unwirksamkeit des Protestantismus im öffentlichen Leben luar auf der Freien Kirchlich-Sozialen Konferenz in Kassel im April dieses Jahres von R. Grützmacher, Professor der protestantischen Theologie in Rostock, zum Gegenstand eines Vortrages geinacht worden, der jetzt in der „Reformation" >lNr. 26 vom 30. Juni 1906) veröffentlicht wird. Traurig stellt der Vortrag fest: „Ter Protestantismus hat das öffentliche Leben noch nicht zu beeinflussen vermocht, weder so, daß seine Bäcl>e und Rinnsale im Meer der Oeffentlichkeit münden, noch so. daß in dessen Flutzeitcn auch seine Felder eine befruchtende Wirkung empfingen. Nur die schlechten und schädigenden Wirkungen des öffentlichen Lebens lxit der Protestantismus passiv empfangen . . . Der Protestantismus ist keine Macht im öffentlichen Leben der Gegenvxirt, sonderlich nicht, wenn inan mit seinem Einfluß den anderer Parteien, wie etwa Katholizismus oder Sozialdemokratie vergleicht." Woher kommt diese Erscheinung, die im Wesen des Protestantismus und auch nicht' im Wesen des öffentlichen Lebens begründet sei? Denn eben, so meint der Referent, das Wesen des Protestantismus erfordere Betätigung im öffentlichen Löben, „weil er olle Gestaltungen des natür lichen Lebens auch in öffentlich sozialer Form auf Gottes Schöpfungsregiment zurückführe und der Erlöfungskräft: Jesu für bedürftig und fähig hält." Das öffentliche Leben auf der anderen Seite „hat auf allen Gebieten Fragen, oder richtiger noch alle Fragen des öffentlichen Lebens haben Seiten an sich, die nicht allein durch technische Rücksichten, sondern vielmehr durch sittlich-religiöse Gedanken und Pri». zipien bestimmt werden". Wenn also nach Grützmacher der Grund für die gänz liche Ausschaltung des Protestantismus aus dem öffentlichen Leben nicht in dessen Wesen liegen kann, daun muß er eben gesucht werden bei denjenigen, welchen die Geltendmachung des Protestantismus obliegt. Und da legt der Referent den Finger aus einen recht wunden Punkt, wenn er meint, die innere geistige Ver flachung, der Abfall von den ewigeil übernatürlichen Ge danken des Christentums, die fortschreitende Vermensch lichung Christi habe dein Protestantismus seine „Salzkraft" und damit seine Wirksamkeit genommen, indem der mo dernen Welt aus lauter Kvnzessionsmacherei eine Religion schließlich augeboten wurde, welche deren Spott und Ver achtung hei-ausfordern mußte. „Eine geistige Macht bleibt nur so lange anziehend, wie sie etwas Besonderes lxck, eine Religion nur so lange, als sic ewige Güter darbietet, das Christentum nur so lange, als es den Glauben der Apostel und der Reformatoren fest- hält . . . Die starken Geister haben für das seines Ewig keitsgehaltes beraubte Christentum immer nur Spott ge habt. Man erinnere sich nur Lessmgs Urteil über den Rationalismus, an Fr. Nietzsches „Unzeitgemäße Be trachtung" über D. F. Strauß, an Ed. von Hartmanns ver nichtende Kri-tik von Harnacks Wesen des Christentums. wer»« die »elU^Ue oder »««, ««um »« LS 4 > «eName m. SO 4 die geile, verecha., d. Nieder», bedeut,«avatt «»chd»»a«mt, ««»akti», «ud »«schiiftSft»»,, !L,»«d»» vtllutd«» 4S. — Sernsdr.-ai-v kr. I.W«. tag wird auch fragen müssen, wie hoch die Kosten der Jndiensthaltung dieses Schiffes seit 1892 gewesen sind. Für das Jahr 1906 sind diese allein auf über 365 000 Mk. angeschlagen: dazu treten noch die Löhnungen und die Ge halte der Besatzung, die mancherlei Zulagen, die eventuelle Doppelrechnung der Dienstzeit usw., lauter Ausgoben, die sich im Laufe der Jahre sehr summieren. Der Hinweis, daß der Kaiser keine Dotation vom Reiche erhalle, ist nicht durchschlagend, um solche Ausgaben zu rechtfertigen: es ist übrigens offenes Geheimnis, daß schon wiederholt Versuche gemacht worden sind, eine solche Dotation in den Reichshaushalt einzustellen; aber sie haben schon in den vorbereitenden Instanzen auf sehr erhebliche Schwierig keiten gestoßen. Ob nun schon in diesem Jahre oder erst im nächsten die Kosten für den Ersatz der „Hohenzollern" gefordert werden sollen, steht noch dahin, aber sicher ist, daß eine solche Forderung erscheint. — Die neuen Männer in der Kolonialabteilnng. 5 neue Geheimräte sind in der Kolonialabteilung ernannt worden: eine Anzahl neuer Ernennungen steht noch bevor. Das sehr wichtige Finanzresort hat der preußische Gcheim- rat Dr. Kruße übernommen; man rühmt ihn als einen sehr tüchtigen Mann, der besonders auf genaue Einhaltung der Etatsvorsckriflen Hallen will, und so den vieUn Be schwerden des Reichstages Rechnung trägt! Der freisinnige Regierungsrat Ebermeicr ist der zweite neue Beamte; cr war in Ostafrika und Kamerun tätig und arbeitet seit einiger Zeit in der Kolonialabteilung. Ucber seine Er nennung hört man verschiedene Urteile, man weist darauf hin, daß er als Oberrichter in Ostafrika ein Duell aus- gefochten habe, dessen Ursache bis bellte nicht geklärt ist, daß er in Kamerun einfach den zweiten Oster- und Pfingst- feiertag als amtlichen Feiertag abgeschafft hat usw; ob er sich nun in der neuen Stellung bewähren wird, muß ab- gewartet werden. Ein ganz neuer Mann ist Regierungs- rat v. d. Grüben, der seither gar nicht im Kolonialdiknst gestanden hat. Allgemeine Billigung findet die Beförderung des LegationsratS Schnee, der ein sehr tüchtiger Beamter ist; solange er in Samoa als Vertreter des Gouverneurs tätig war, hat cr sich allseitiger Beliebtheit erfreut; in der letzten Zeit war er Kolonialattnchs in London. Der letzte der neuen Männer ist Legationsrat Dr. med. Jocobs, ein Verwandter des verstorbenen Staatssekretär von Richt- hofen; er war seither im Konsiilardienst beschäftigt. Als stellvertretender Generalkonsul in Kapstadt kalte er für die Versorgung unserer Truppen in Südwestafrika viele Arbeit; die Art und Weise, wie er diese in der Budget- kommission des Neichstoges schilderte, hat damals einen recht guten Eindruck erhalten. So viel steht heute schon fest, daß diese neuen Männer ein größeres Vertrauen haben als die seitherigen, deren Abgang nur zu begrüßen ist. — Ju Sachen der Raubanfälle auf Etsenbahnzügen schreibt die „Nordd. Allg. Ztg ": Noch dcm bedauerlichen Naubaufall gegen Frau Gcheimrat Noelle bei Rathenow hat sich des Publikums und der Presse eine große Un ruhe bemächtigt. Fast täglich werden neue Attentate ge» meldet, und von allen Seiten werden Vorschläge zu ihrer Verhütung gemacht. Zum Glück hat sich bei näherer Prüfung ergeben, daß die meisten neueren Meldungen von Raubanfällen aus der Lust ergriffen oder mindestens stark übertrieben waren. Die mit großer Sicherheit ge brachte Nachricht von der Beraubung eines Reisenden in Westfalen zwischen Letmathe und Nochrodt hat sich als völlig unzutreffend erwiesen, ebenso wird jetzt der räuberische Ueberfall im Arnsberger Tunnel amtlich dementiert. Die Blätter, die von diesen Vorfällen berichtet hoben, haben sich also von böswilligen oder leichtgläubigen Berichter stattern täuschen lassen. Derartige falsche Gerüchte tragen natürlich nicht zur Beruhigung des Publikums bei, und Das allerdeutlichste Beispiel haben nur aber in der ninnittel- baven Gegenwart erlebt. Platter und hausbackener, jedes ewigen Gehaltes barer, konnte man die Gestalt Jesu Christi nicht dorstellen, als das Frensfe» in seinem Roman getan lxit. Frenssen in seinem Hochmut hoffte, die modernen Menschen würden diesem Ehristusbild zn jauchzen und ängst liche Leute ans unserer Seite lxrbe» das vielleicht anch ge fürchtet. Was aber ist geschehen? Alle tieferen und stärkeren modernen Geister lxrbe» sich mit bitterster' Ironie und innerlichem Abscheu von dieser Grundlage deutscher Wiedergeburt abgewandt, ein unwiderleglicher Beweis da für, daß der Protestantismus um so unwirksamer wird, ie mehr man ihn seines Ewigkeitsgetzaltes beraubt. Jeder solche Versuch ist und war eine Philistertat, die dein Pro testantismus seiner .Kraft beraubte und ihn in die .Hände seiner Feinde gab." Neben diesem Grund, der als wichtigster zuerst be handelt wird, beilagt Grützmach'r »och als zweiten Grund, der den Protestantismus zur Unfruchtbarkeit und Erfolg losigkeit im öffentlichen Leben verurteilt, den Mangel einer tirchlichen Organisation. Ter Mangel einer solche» führe den Protestantismus zur Zersplitterung und zur Un selbständigkeit gegenüber dem Staut. „Der konfessionelle Territorialstaat mit absolutem Fnrstcnregimeiit ist durch den Paritätiscl>en, wenn nicht religionslosen Staat mit konstitutionellen, parlamenta rischen Negicrnngsormen abgelöst. Das muß seine Folgen auch für das Verhältnis des Staates zur Kircl)e nach) sichj