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Schönburger Tageblatt »scheint werktügl. Nach«. Bezugspreis monat- Wh tm Vorau- 1Ä R.-Pfg- freibl., ausschi. Träger!. Mnzelne Nr. tONetch-Ps-, SonntagS-Nr.ZO R.-Pf. «nzeigenprets»! 6gesp Petitzeile 0,1S R.-Mark, ,G. außerhalb de- Bezirke- 6,20 R.-Mark, ögesp. Neklamezeile 0,45 R.-Mark, Linweise auf Anzei chen und Eingesandt« 0,10 R.-Mark, Nachweise- Und Offertengevühr 0,20 R.-Mark, Rabatt nach «rif. Schwieriger Satz (Tabellen) mit Aufschlag. s««a»L«« IST», hrnspr.q» Nr. ». Postschtteßf-q Nr. ». P«mcheikk»nt» Amt Leipzig Nr. 44ZS. Bankkonto: Bereinrbonk N> »olbiz, tziliale Waidenourg. Eladtgirokonto Waldenburg Sa. Dadatte geuen nur bei pünktlicher Zahlung, bet »wanglweise» «utreibun, der Rechnung,betrüg« wird jeder Nachlaß hinfällig UN- Valienbnrger Aasiger Diese« Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen de» Amtsgericht- und de- Stadtrat- zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreich« andere staatliche, städtische u. Gemeinde-Behörde» ihrs Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. Mitglied des Glich fische» und de» Deutschen Zeitung,verleger-Dercin, s«. D.) — Verlag,ort Waldenburg Gachsen. Anzeigen bi- vorm. 9 Uhr am Ausgabetag erbelei». Ausgabe nachmittag- Uhr in der Geschäfts stell« in Waldenburg Sa., Obergasse 38. Erfüllungs ort Waldenburg. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Lerrn Otto Förster; in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lerman« Richter; in LangenchurSdorf bei Lerrn Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn LinuS Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten. Im FaNe hShkrrr Gemalt, Krieg. Streik, Aussperrung, Maschinen bruch, Storungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Liefere^ bat der Bezieher keinen Ansprvü aus Erhalt der Zeitung »de* Rückzahlung de, Bezugspreises, ssur Richtigleit der durch Fern sprecher aufgegebenen Anzeigen übernehmen wir keine Bemühe Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, LangenchurSdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Neichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Nr. 244 Dienstag, dm 18 Oktober 1S27 50. Jahrgang. Streik im mitteldeutschen Braunkohlen-Bergbau. Amtlicher Teil. Wahl derMertraueusmänaer u. Ersatzmänner in -er Angeßellienverßcherung. D!« Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner findet für die Arbeitgeber und Angestellten am Sonntag, den IS. November 1927, von 11 Uhr vormittags bl» 1 Ahr nachmittags im Nathaussaale zu Waldenburg für den Wahlkieis, umfassend den Bezirk der Stadt Waldenburg, statt. E- sind zu wählen 6 BeUranensmänner und 12 Ersatzmänner. Die Vertrauens, und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den Belsicherten, die nicht Arbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Wahlbr rchtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weib lichen Geschlechts, sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Stadt Waldenburg wohnen Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt ge- schäftsfShiger natürlicher Personen, 2, bei juristischen Personen die Mitglied,! des Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Gesell- schafter, soweit sie nicht von der Vert-etung ausgeschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Bezirke der Stadt Wal denburg wohnen oder beschäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben Wählbar als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wählbar sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und besch änkt ge schästsfähiger natürlicher Personen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Has ung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesell schaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind, 3. die bcrollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge stiasgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bellei- düng öffentlicher Ämter verloren hat oder wegen eines Ver brechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, Z»folgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahien eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach 8 375 des Angestelltenversicheruugsgesetzes von der Beitragsleistung befreit sind, sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Berhätt» nlswahl» Die Wahlberechtigten werden aufgefordert,- bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag dem unterzeichneten Wahlleiter Vorschlags listen einzurcichen, die von wirtschaftlichen Vereinigungen von Arbeit gebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereint gnngen aufzustellen sind. Diesen Vorschlagslisten stehen nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung solche Vorschlagslisten der Arbeitgeber oder der Versicherten gleich, die von mindestens fünf Wahlberechtigten unterschrieben sind. Die Vorschlagslisten find für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt auszustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens so viel Namen enthalten, als Vcrtrauensmännner und Ersatzmänner zu wählen sind. Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihrnfolge aufzuführen. Line Trennung der Vorgeschlagenen nach Vertrauens männern und Ersatzmännern ist unzulässig. Mit der Einreichung der Vorschlagslisten ist von den Wahlberech tigten ein Listcnvertreter und ein Stellvertreter, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter bevollmächtigt sind, zn benennen. Die Vorschlagsliste nach 8 7 Abs 2 der Wahlordnung soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unterscheidenden Merk malen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten nach 8 7 Ab!. 2 der Wahlordnung unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vor schlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet einge: eicht werdrn oder wenn sie den Vorschriften des 8 7 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung nicht entsprechen und der Mangel nicht rechtzeitig be hoben wird Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den anderen Vorschlagslisten gegenüber als «irre einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unter zeichner dec Vorschlagslisten oder die Listenvertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag die Er klärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein fallen Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 22. Oktober 1927 nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so fi det für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig bezeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk er forderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuwcisen. Für die bei der Reichsversicherungsanstalt versicherten Angestellten dient die Versicherungskarte, für die Ersatzkassenmitglieder eine Bescheinigung der Ersatzkasse als Ausweis. In der BersicherungSkarte oder der Be scheinigung muß wenigstens ein Beitrag innerhalb der letzten 12 Monate vor der Wahl nachgewiesen sein. Hat ein Ersatzkassenmitglied noch eine gültige Versicherungskarte, so darf ihm die Ersatzkasfe keine Bescheinigung ausstellen. Die Wahlberechtigung der Arbeitgeber wird durch eine von der Gemeindebehörde des Betriebssitzes ausgestellte Bescheinigung nach gewiesen. Die Ersatzkassenmitglieder und die Arbeitgeber werden aufgefordert, sich die Bescheinigungen ausstellen zu lassen Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimm zettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahl raums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen. Ten Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimm abgabe ihren Stimmzettel in verschlossenem Wahlumschlage dem Wahl- leiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brief lich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vorsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezir kes ausgehändigt. Der Brief muß spätestens am Wahltage Nachmittags l Uhr bei der unterzeichneten Behörde eingcgangen sein Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. Wahlberechtigten Versicherten, die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus zwingenden Gründen außeihalb ih es Wahlbezirkes auf halten, stellt der Wahlleiter auf Antrag gegrn Hinterlegung der Ve:- sicherungskarle oder der Bescheinigung der zuständigen Eisatzkaffe einen Wahlschein aus. Im übrigen gilt der vorhergehende Absatz entsprechend. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angesangenc hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine S imme. Kein Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einen besonderen Umschlag zu legen. Enthält ein Umschlag mehrer« Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind; andernfalls sind sie ungültig, Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezrik in dem er wohnt, ausüben. Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten ge stimmt werden; auch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Stadtrat Waldenburg, den 30. September 1927. Bürgermeister »r. Bulling, Wahlleiter. Herr Alfred Hultsch hier ist al, Polizeihilfswachtmeister und als Schulhausmeister für die Stadtschule in Pflicht ge- nommen worden. Waldenburg, den 17. Oktober 1927. Der Stadlrat. Die vorm. Otto'schen Feld» und Wkesengrundstücke sollen Mittwoch, den 18. d. M., auf 6 Jahre verpachtet werden Zusammenkunft Nachmittag 2 Uhr „Roter Graben". Stadtrat Waldenburg, den 17. Oktober 1927 Der Reichspräsident gab am Freitag Abend den Teil nehmern des internationalen Arbeitsamtes eine« Tee- Empfang. Der Reichstag tritt morgen Dienstag zn einer Zwischen- tagnug zusammen. Das iuternatwnalc Arbeitsamt hat seine Berliner Tagung beendet. Der albanische Gesandte in Prag wurde ermordet. Der Papst fordert Wiederherstellung feiner weltlichen Unabhängigkeit. Die chinesischen Sü-truppen sollen die Armee Tschang- tsolins geschlagen haben. In Peking wurde der Belagerungszustand verkündet. General Gomez wurde mit seinen letzten 35 Anhän gern in Hautaco eingeschlosse«. 'Waldenburg, 17. Oktober 1S27. Am morgigen Dienstag tritt der Reichstag zu einer kurzen Zwischentagung zusammen, in der zwar zwei wichtige Fragen zur Beratung kommen werden, von der aber keinerlei Entscheidungen zu erwarten sind, da es sich nur um erste Lesungen handelt. Die Reichsschulgesetzvorlage und die Besoldungsresorm — die im Mittelpunkt der Beratungen stehen werden — haben schon im Reichsrat zu lebhaften Auseinander setzungen geführt, und auch im Reichstag dürften die Gegensätze scharf auseinanderprallen. Tas gilt insbe sondere von dem Reichsschulgesetzentwurf, über den im Reichsrat überhaupt keine Einigung erzielt werden konnte. Weder der Regierungsentwurf noch die Aus schußbeschlüsse konnten eine Mehrheit erlangen. Den einen gingen die vorgenommenen Aendcrungen nicht weit genug, den anderen zu weit. Für die Reichsregierung hat sich dadurch die Lage insoweit vereinfacht, als sie dem Reichstag nunmehr nur die Regierungsvorlage zuzuleiten braucht, unter Hinweis darauf, daß im Neichsrat keine Einigung zu erzielen war. Erst die Beratungen im Reichstagsaus schuß dürften Klarheit darüber bringen, ob sich wenig stens im Reichstag eine Mehrheit zusammenfindet. Da bei darf man als selbstverständlich ansehen, daß auch der Reichstag an der Regierungsvorlage noch Äende- rungen vornehmen wird. Die Frage wird dann sein, ob die so geänderte Regierungsvorlage die Billigung des Reichsrats finden wird. Da man im Reichstag im günstigsten Falle auf eine einfache, sicher aber nicht auf eine Zweidrittelmehrheit rechnen kann, so würde es der Reichsrat in der Hand haben, durch seinen Ein spruch die Vorlage endgültig zu Fall zu bringen. Wie man sieht, sind die Aussichten für das Zu standekommen des Reicksschulgesetzes nicht gerade gün stig. Wenn man sich oer lebhaften Kämpfe erinnert, die seinerzeit in Preußen um die Volksschulgesetz frage, insbesondere um den Zedlitzschen Entwurf, tob ten, so wird man sich darüber allerdings nicht wun dern dürfen. Im Reiche war man bei der Behand lung dieser Frage bisher überhaupt noch nicht über ganz schüchterne Anläufe hinausgekommen. Die frü heren Entwürfe endeten alle schon in den Papierkörbcn des Reichsinnenministeriums. Der Keudellsche Entwurf ist wenigstens schon bis zu den parlamentarischen In stanzen gelangt, und wenn er auch im Papierkorb des Reichstags oder des Reichsrats enden sollte, so wird er in jedem Fall doch zu einer gewissen Scheidung der Geister führen. Jedenfalls wird die Schulgesetzsrafc nicht mehr zur Ruhe kommen, und falls der Keu- dellsche Entwurf scheitern sollte, kann man damit rech nen, daß die Schulgesetzfrage bei dem kommenden Wahlkampf eine wichtige Rolle spielen wird. Ueber die Frage der Besoldungsresorm wird man sich im Reichstag leichter einigen können, da die Notwendigkeit der Aufbesserung allgemein an erkannt wird. Hier ist es nur die Deckungsfrage, die schon im Reichsrat zu lebhaften Erörterungen und zu einem Beschluß geführt hat, dem die Reichsregie rung nicht beitreten konnte. Sie wird daher, wie sie im letzten Kabinettsrat beschloß, dem Reichstage eine Doppelvorlage machen, die ursprüngliche Regierungs vorlage und die vom Reichsrat abgeänderte, wonach die Ueberweisungen des Reiches an die Länder von 75 auf 80 Prozent der Einkommensteuer: erhöht wer den sollen. Wenn auch eine außenpolitische Aussprache für diese kurze Zwischentagung nicht vorgesehen ist, so kfl doch mit der Möglichkeit zu rechnen, daß die Frage des Besatzungsaboaus in irgend einer Form zur Sprache gebracht werden wird, falls diese Frage nicht inzwischen in befriedigender Weise geklärt sein sollte. Endlich ist noch das Liquidationsschäden- gesetz zu erwähnen, mit dem sich der Reichstag noch zu beschäftigen haben wird. Das Schwergewicht der Verhandlungen wird aber auch hier im Ausschuß lie gen, der die Wünsche und Klagen der Interessenten im einzelnen nachzuprüfen haben wird. Hindenburg-Spenden aus dem Ausland. Eine vorläufige Uebersicht. Die Leitung der Hindenburgspende gibt jetzt eine vorläufige Uebersicht über die bisher aus dem Aus land eingegangenen Beiträge zur Hindenburg-Spende bekannt, die schon recht beachtlich sind. Aus dem europäischen Ausland (außer Deutsch- Oesterreich) kamen bisher insgesamt 60 356 Mark (23 Staaten mit überwiegend kleinen, aber, zahlreichen