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165. Sonntag, den t9. Juli 1868. Aauhener E Aachrichim. KrejMatt für dm Äreis-Directions-Sezirk Gautzen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Redacteur und Verleger: L. M. Monse in Bautzen. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Verzeichnung der besonders geschickten Hufbeschläger betreffend. Nach 8 2 des in Nr. 23 des Bundesgesetzblattes für den norddeutschen Bund publicirten Bundesgesetzes vom 8. lausenden Monats, den Betrieb der stehenden Gewerbe betr., soll für den Betrieb eines Gewerbes ein Befähigungsnachweis in der Regel nicht mehr erforderlich sein. Diese Bestimmung bezieht sich unter andern auch aus den, in ß 16 des Eewcrbegesetzes vom 15. October 1861 erforderten Befähigungsnachweis für die Ausübung des Hufbeschlages, m welcher Beziehung aus die demnächst im Gesetzblatte erscheinende Verordnung zu verweisen ist. Mit der nunmehrigen Beseitigung des nurgedachten Befähigungsnachweises erledigt sich aber in Sonderheit auch die in Z 15 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. April 1863, die Prüfungen im Husbeschlage betreffend, — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1863 Seite 362 st. — vorgesehene zeitweilige Veröffentlichung von Ver zeichnissen der besonders geschickten Husbeschläger im Lande und die Aufzeichnung der Letzteren. Es werden daher hierdurch alle, auf die Zusammen stellung und Einreichung dieser Verzeichnisse bezüglichen Anordnungen außer Kraft gesetzt. Dresden, am 16.Juli 1868. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Forwerg. Bekanntmach un g. Nachdem die unterzeichnete König!. Amtshauptmannschaft die Function des Feuer-Polizei-Commissars indem, die Ortschaften: Milkwitz mit Groh- und Kleinbrösern, Loga, Saritzsch, Luga, Quoos, Ucbigau und Krienitz umfassenden 28. Districte Herrn Schmiedebesitzer Andreas Zimmerman» in Luga und dessen Stellvertretung Herrn Ortsrichter Müller in Saritzsch unterm heutigen Tage übertragen hat, so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnih gebracht. Bautzen, am 15. Juli 1868. Königliche Amtshauptmannschast daselbst. von Salza und Lichtenau. Bekannt m a ch u n g. Nachdem von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast der Kaufmann Robert Kastner in Gröditz zum Feuerpolizei-Commissar und der Rittergutspachter Louis Günther daselbst zum stellvertretenden Feuerpolizei-Commissar sür den, die Ortschaften Gröditz, Wuischke bei Gröditz, Weicha, Nechern mit Zipskretscham, Belgern, Wurschen, Drehsa, Connewitz nnd Kotitz umfassenden 40. District ernannt worden sind, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Löbau, den 15.Juli 1868. Die Königliche Amtshauptmannschast. In Interims-Verwaltung: Schäffer, Regier.-Affessor. Jochim. Bei dem unterzeichneten Stadtrathe ist fernerweit auf das Jahr 1868 vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen das 11., 12., 13., 14. und 15. Stück, enthaltend: No. 78) Landtagsabschicd für die Ständevcrsammlung vom Jahre 1866 bis 1868, vom 30. Mai 1868; No. 79) Verordnung, die Einführung einer neuen Arzencitaxe betr., vcm 20. Mai 1868; No. 80) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 26. Mai 1868, die Emeritirung stündiger Lehrer an den Volksschulen betreffend, vom 28. Mai 1868; No. 81) Verordnung, die Einführung der Kirchcnvorstands- und Synodalordnung in der Oberlausitz betr., vom 28. Mai 1868; No. 82) Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr., vom 2. Juni 1868; No 83) Bekanntmachung, die Benennung der Stadt Bautzen betr., vom 3. Juni 1868; No. 84) Verordnung, Abänderungen des Regulativs für die Bildung der ärztlichen Kreisvereine betr , vom 1. Juni 1868; No. 85) Verordnung, die Expropriation für Anlegung einer Haltestelle an der Zwickau-Schwarzenberger Staatseisenbahn bei Wilkau betr., vom 4. Juni I868; No. 86) Gesetz, die juristischen Personen betr., vom 15. Juni 1868; No. 87) Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Borna betr., vom 11. Juni 1868; No. 88) Gesetz, die Gültigkeit der Localbauordnungen betr., vom 11. Juni 1868; No. 89) Dccret wegen Bestätigung der Statuten sür die Krankenkasse der Leipziger Cigarrcnmachcr und Sortircr, vom 11. Juni 1868; No. 90) Bekanntmachung, die anderweite Anleihe der Stadt Leipzig betr., vom 12. Juni 1868; No. 91) Gesetz, die Abänderung mehrerer Bestimm ungen des Gewcrbegcsctzes vom 15. October 1861 betr., vom 23. Juni 1868; No. 92) Dccret wegen Bestätigung der Statuten für die bergmännische Lebcnsversicherungsgesellschaft zu Brand, vom 20. Juni 1868; No. 93) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, den Wcchsel- stempel betr., vom 4. Juni 1868; No. 94) Verordnung, die Einführung von Stcmpclmarken betr., vom 5. Juni 1868; No. 95) Bekannt machung, die Valuta beim Wechselstempel betr., vom 6. Juni 1868; No. 96) Verordnung, die Erlassung eines allgemeinen Berggesetzes betr., vom 16. Juni 1868; No. 97) Dccret wegen Bestätigung der Statuten für die allgemeine Begräbnihkasse zu Buchholz, vom 18. Juni 1868; No. 98) Bekanntmachung, die Ernennung des Kommissars für den Bau der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn nebst Zweigbahnen betr., vom 27. Juni 1868; No. 99) Gesetz, die Ausgabe neuer 4procentigcr Staatsschuldcncassenscheine im Betrage von 20 Millionen Thalern betr., vom 26. Juni 1868; No. 100) Bekanntmachung, die Erweiterung des freien Verkehrs mit Branntwein betr., vom 27. Juni 1868; No. 101) Bekanntmachung, das Regulativ über die zollamtliche Behandlung der mit den Posten eingehenden, ausgehenden oder durchgehenden Gegenstände betr., vom 30. Juni 1868; No. 102) Gesetz, eine Beschränkung der Wirksamkeit der von den Ehegatten vorgenommcnen Ver äußerungen, das Verfahren auf Einsprüche Dritter bei der Hülfsvollstrcckung und einige Bestimmungen über die Zwangsversteigerung betr., vom 30. Juni 1868; No. 103) Verordnung, die Expropriation von Eigenthum für Erweiterung des Bahnhofs des Leipzig-Dresdener Eisen bahn zu Wurzen betr., vom 26. Mai 1868; No. 104) Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Zschopau betreffend, vom 24. Juni 1868;