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Dresdner Journal : 18.02.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186902187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690218
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-02
- Tag 1869-02-18
-
Monat
1869-02
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 18.02.1869
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40. Donnerstag, den 18. Februar. Idanurmentrpreise: lm La»ä»: Fiikrliek: K rklr.— Kxr ^jLdrliok: 1 „ 1b „ IlouAtliod:— „ lb „ Limvtli« Kumme ra: 1 ,, I» kriuieu tritt jlkrUol» 2 "rklr. 8temp«lx«diikr, »u,»erk»1b ä«, Kurää. Lunele» kost nuä Stempolsusekluxkilirn. -»skratknpreisr: kür äe» k»um einer xespulteueo /eil« t 1 Kxr Bluter „Lioxesnoät" äi« Leil«: 3 Kxr. erscheinen: Hixttek, mit Xusu»km« äer 8oon unä keiert»^», Lbeuäs kür cleu folxeuäeu 1»x DreMerIonriml. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 18«». Dnstraltnannahmt auswürt«: l.»!pri^: k». Le^nosrirriiu, Öowmieslooilr üe» Oresllner ^ournsls; «deaäu«.: 8. Lxoi.en, Lion» ko er; Hemdur^-Norlin- Vi»»-I.«ix»i^-L»»«l-k'r»llükurt » Nl.: bi Vooi.«», Lcrlü». tieorivs'ijoke ttucük., liereiFiiriie'» Uureuu, livnor.!»» Glosse: Lrsmeu: L. 8v«l.orri«; Lresleu; l,. Zr^üoiri«'« ^nnoueenbureeu, 8r^r L keevxv; kreuükurt »H.: ^xi-oeli'sdis ltueMi.; LSI»; ^v. liLveueil, keris: ire, Lvl.i.i»e L Oo., (8, kluo« äs I» üourss); kr»x; ku. Lsul-icus tjuetid., Vien: OrrLi.1». Herausgrbrr: KLukxl. kipeäitiou 6«, Oresäner äouru»!», Oresüeu, Llurisuitr»»«« Ko. 7. Amtlicher Theil. *4 Dresden, 17. Februar. Seine Durchlaucht der Erbprinz und Ihre Königliche Hoheit die Frau Erb- Prinzessin zu Hohenzollern-Sigmaringen sind gestern Abend 'L6 Uhr von Berlin hier cingetroffen und »m Palais Seiner Königlichen Hoheit des Prin zen Georg abgetreten. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Tagesgeschichte. Berlin: Vom Bundesrathe. Reichs- Wahlgesetz. Verhandlungen des Abgeordnetenhauses. Vermischtes. — Lübeck: Bürgerschaftssitzung. — Wien: Zur Wahlreformfrage. Ernennungen. Aus dem Wehrausschuß. — Triest: Verurtheilung. — Pesth: Stadtanlehen. Israelitischer Schulfond. — Paris: Aus dem gesetzg. Körper. Zur belg. Eisen bahnangelegenheit. Carlistcn internirt. Dementi. — Bern: Handelsvertrag mit Deutschland. — Kopen hagen: Steuerangelegenheit. — St. Petersburg: Aus Persien. — Washington: Gerichtliche Ent- scheidung. Dampfer verbrannt. Telegraphische Nachrichten. Frankfurt a. M., Mittwoch, 17. Februar. (W.T.B.) Die Stadtverordneten beschlossen, be züglich der Receßfrage in einer gestrigen geheimen ^Sitzung (in welcher die von Berlin zurückgekehrtcn Cvmmissare Bericht erstatteten) nach fünfstündiger Debatte mit 27 gegen 24 Stimmen, die nach Ber lin entsandte Deputation mit Vollmacht zu einem Abschluß auf der Höhe von 3 Millionen zu ver sehen. Wien, Dienstag, 16. Februar, Nachmittags. (Tel. d.Boh.) In der heutigen Sitzung des Abgeordneten hauses stand auf der Tagesordnung die Debatte über die formelle Behandlung der galizischen Re- solution. Graf Dürckheim beantragt, die Negierung zur Vorlage der Resolution an das Haus aufzufordern. — Groß (Wels) nennt das Vorgehen des Ausschusses unwürdig und einen Winkelzug, weil die Resolution im Ausschüsse nur privatim mitgetheilt wurde. — Mi nister Giskra erklärt die Angriffe Dürckheim's für ungerecht; die Negierung stehe auf dem Boden der Verfassung und wünsche die Erörterung und verfas sungsmäßige Behandlung der Resolution. — Der An trag Dürckheim's wird verworfen; der Ausschußantrag, die galizische Resolution dem Verfassungsausschusse zur Berichterstattung zu überweisen, wird fast einstimmig genehmigt. Die "Abtretung eines türkischen Hafens wurde von Montenegro nickt gefordert, wurde also auck von Rußland und Preußen nickt befürwortet und von der Türkei nickt günstig ausgenommen. Agram, Dienstag, 16. Febr. (Tel. d. Deb.) Eingclangtcr offirieller Mittheilung zufolge wer den beide Majestäten am 8. März in Agram cin- treffcn. Paris, Dienstag, 16. Februar, Abends. (W. T. B.) Der „Constitutionncl" tadelt die Haltung des belgischen Ministeriums in der Eisenbahn frage, welche ein durch das Wohlwollen Frank reichs gegen Belgien nicht gerechtfertigtes Miß trauen zeige. Der „Constitutionncl" drückt die Ueberzeugilna aus, die französische Regierung werde allen Einfluß aufwenden, um das belgische Ministerium von seinem, mit der Neutralität so wenig übereinstimmenden Entschlusse abzubringen und zur Aufrcchthaltung des volkswirthsmaftlichen Einvernehmens mit Frankreich zu vermögen. Ueber die belgische Eisenbahnangelcacnhcit schreibt heute der „Public": Es eristirt keine belgische Frage, wohl aber eine von dem belgischen Mini sterium zur ungelegenen Zeit aufgeworfene, sehr ernste volkswirthscdaftlichc Frage. Wir wissen nicht, ob dieselbe durch wohlbcrrchtigte Repressa lien sriten Frankreichs oder aber durch den Sturz deS gegenwärtigen Eabinetü in Brüssel gelöst wer den wird. Auck die „Patric" bringt einen Artikel gegen die belgische Regierung. Vom LaplataKriegSsckauplatzc wird ge meldet: Nach einem am 27. December stattaefun- denen Kampfe hat sich Lopez mit dem Rest seiner Truppen in daö Innere des Landes zurückgezogen. Angostura eapitulirte am 3V. December und die Brasilianer besaßen einige Tage darauf die para- guitiscke Hauptstadt Asiuncion. Weitere Nachrichten auS Rio-de-Janeiro melden: Der Krieg kann als beendet angesehen werden. Lopez soll auf bolivianisches Gebiet oder, nach Andern, nach Corrientes geflohen sein. Die Einwohner, swelcke bei Annäherung der Alliirten Assuncion verlassen hatten, sind wieder in die Stadt zurückgckehrt. Paris, Mittwoch, 17. Februar. (W.T.B) Graf Walewski ist gestern Abend hier eingetroffcn. Heute findet eine Ätzung der Eonferenz behufs Unter zeichnung deS Schlußprotokolls statt. Der „Patric" zufolge dürften die allgemeinen Wahlen wahrscheinlich für den 3l. Mai ausge schrieben werden. Madrid, Dienstag, 16. Februar. (W.T.B.) Die „Eorrespondcncia" schreibt: In parlamenta rischen Kreisen zeigt man sich der Idee günstig, Serrano, Prim und Topete mit Bildung eines neuen Ministeriums zu betrauen, und man nennt als die wahrscheinlichen Mitglieder desselben Ri vero, Ulloa, Cantero, Silvera und Martos. An Stelle Rivero s würde alsdann RioS RosaS für daS Präsidium der Cortes aufgestellt werden. Dasselbe Blatt will wissen, England würde die Candidatur des Königs Ferdinand im Princip acceptiren, mit der Beschränkung, daß derselbe auf alle eventuellen Anrechte auf den portugiesischen Thron vorgängig verzichten müßte. London, Dienstag, 16. Februar, Abends. (W. T. B.) Die Thronrede, mit welcher das Par lament beute Nachmittag eröffnet wurde, lautet: - „Mylords und Meine Herren! Ich wende Mich an Ihren Beirath so früh, als mir irgend die durch den Rücktritt der letzten Verwal tung erforderlichen Einrichtungen gestatten. Mit be- sonderm Interesse darf Ich Ihnen die Wiederaufnahme Ihrer Arbeiten in einem Augenblicke empfehlen, in welchem der aus dem Volke hervorgchcnde Zweig der Gesetzgebung gewählt worden ist mit dem Vortheil einer sehv bedeutenden Wahlrcchtserweiterung Meines treuen und loyalen Volkes. Ich bin in der Lage, Sie davon in Kenntniß zn setzen, daß die Beziehungen mit allen fremden Mächten andauernd die freund schaftlichsten sind, und Ich habe die Genugthuung, zu glauben, daß dieselben aufrichtig die Wünsche thcilen, von welchen Ich für die Aufrechterhaltung des Friedens beseelt bin. Ich werde zu jeder Zeit bemüht sein, Meinen ganzen Einfluß für die Förderung dieses wich tigsten Gegenstandes aufzubietcn. In Gemeinschaft mit Meinen Verbündeten bin Ich bestrebt gewesen, durch freundschaftliche Zwischenkunst einen Ausgleich in den Differenzen herbeizufübren, welche zwischen der Türkei und Griechenland sich erhoben haben, und Ich freue Mich, daß unsre vereinigten Anstrengungen zum Er folg gehabt haben, cimr ernsten Unterbrechung der Ruhe in der Levante vorzubcugcn. Ich bin mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika in Unter handlung getreten behufs Ausgleichs von Fragen, welche die Interessen und die internationalen Bezieh ungen der beiden Länder berühren, und Ich hege die ernsteste Hcffnung, daß diese Unterhandlungen zum Resultat haben werden, die Freundschaft, welche stets zwischen Amerika und England bestehen sollte, auf eine feste, dauerhafte Grundlage zu stellen. Ich habe mit Bedauern vernommen, daß Ruhestörungen in Neu- Seeland vorgcfallen und daß dieselben leider auch von Grausamkeiten begleitet gewesen sind. Ich hege das Vertrauen, daß die Colonialrcgierung und die Einwohner es weder an einer energischen Unterdrück ung des Ausstandes, noch an derjenigen Klugheit und Mäßigung fehlen lassen werden, welche, wie Ich erwarte, der Wiederkehr derselben vorznbcugen ge eignet sind. Meine Herren vom Hause der Gemeinen! Die Voranschläge für die Ausgaben des kommenden Finanzjahres werden Ihnen unterbreitet werden. Die selben sind mit sorgfältiger Rücksicht auf die Wirksam keit der Verwaltungszweige aufgestellt worden und werden eine Verringerung der Lasten für das Volk aufweiscn. Mylords und Meine Herren! Die stets wachsenden Bedürfnisse und die verschieden gestalteten Interessen des Königreichs werden mehrfache Fragen von staatsrechtlicher Bedeutung zu Ihrer Prü fung gelangen lassen. Die Lage Irlands gestattet Mir, zu glauben, daß Ihnen die peinliche Nothwendigkeit erspart bleiben wird, zu welcher das letzte Parlament sich bewogen ge fühlt hat, die Sicherheiten der persönlichen Freiheit in jenem Fände durch Suspendirung der Habcascorpus- acte zu beschräuken. Ich empfehle Ihnen, den gegen wärtigen Modus bei Vollzug der Parlaments- und der Munieipalwahlen in Prüfung zu ziehen und zu erwä gen, ob es nicht möglich sein dürfte, weitere Bürg schaften für deren ruhigen Verlauf, Aufrichtigkeit und Freiheit zu schaffen. Es wird Ihnen eine Maßregel vorgelegt werden, die zum Zweck hat, in Bezug auf die Steuerzahlung den auf einzelnen Klassen der Ge- werbtrcibcndcn lastenden Druck, soweit derselbe eurer Abhilfe fähig zu sein scheint, zu mildern. Sic werden ferner ersucht werden, Ihre Aufmerksamkeit einigen Gesetzentwürfen zuzuwenden, betreffend die Erwei terung und Verbesserung des Schulwesens in Schott land; cs werden gleichzeitig Gesetze cingcbracht werden, welche bezwecken, die erheblichen Einkünfte, welche einige englische Schulen besitzen, in wirksamerer Weise für Erziehungszwecke zur Anwendung zu bringen. Es wird ferner eine Vorlage eingebracht werden, durch welche vermittelst der Einsetzung von Finanzcommissaren für die Grafschaften das Princip der Repräsentation auch für die Controle der Grafschastssteueru zur Einfüh rung gelangt. Auch auf die Bankrotgesctzgcbung wer den Sie einen Blick zu werfen haben, und zwar wird es sich dabei um eine wirksamere Vertheilung der Eon- cursmasse, sowie um die Abschaffung der Schuldhaft handeln. Die Gestaltung der kirchlichen Angelegenhei ten Irlands wird Ihrer Erwägung baldigst unter breitet werden; die in dieser Frage gebotene Gesetz gebung, welche eine endliche Erledigung herbcifüdren soll, dürfte die erheblichsten Ansprüche an die Weisheit des Parlaments macken. Ich bin überzeugt, daß Sie bei der Förderung dicses Wcikcs jedes bcrechligtc Jn- tercsse, das in Betracht kommen kann, sorglich beachten werden, daß Sie sich leiten lasscn von dem st.ten Stre ben, das Gedeihen der Religion zu fördern, indem Sie den Principicn der Billigkeit und Gerechtigkeit gemäß handeln, daß Sic die Wirkung des einmülhigen Ge fühls und der öffentlichen Meinung Irlands an der Hand der Loyalität und des Gesetzes sicherstcllcn, das Gcdächtniß an frühere Kämpfe in jenem Lande ver wischen und die Sympathien eines uns geneigten Vol kes erhalten und pflegen. Bei jeder Angelegenheit, welche das öffentliche Wohl angcht, und namentlich bei einer so wichtigen, ist es Mein Gcbct, daß der All mächtige stets Ihre Bcrathungen leiten und zu einem glücklichen Erfolge führen möge." Beide Häuser des Parlaments genehmigten die Anträge auf Erlaß einer Adresse. Im Unterbaust sprach Disraeli sich über daS Ergcbniß der Eonferenz aus und stellte dasselbe als ein günstiges dar. Der Premierminister Glad stone bemerkte, Preußen habe vornehmlich die Con- fercnz angeregt, doch gebühre sämmtlicben Bcthci- ligten gleicher Dank. Die betreffenden Acten kön> nen nicht vorgelegt werden, weil dieselben noch nicht abgeschlossen sind. Die Verhandlungen mit Amerika würden voraussichtlich ein günstiges Re sultat haben. Konstantinopel, Dienstag, 16. Februar, Abends. (W.T.B) Ein hiesiges Blatt theilt mit, daß der Prinz und die Prinzessin von WaleS Kon stantinopel nickt besuchen würden. Die Cmpfanbs vorbercitungen in dem PalaiS „Sali Bazar" seien eingestellt worden. Zum Gouverneur von Kandia ist Omer Fewzi Pascha und zum Commandantcn der Armee von Thessalien Mahmud Pascha ernannt wordcn. Der Sultan beabsichtigt die Errichtung eines Mausoleums zum Andenken Fuad Paschas TlMSgcschichte. * Berlin, 16. Fcbruar. Der „St.-Anz." publicirt eine vom gestrigen Tage datirte Bekanntmachung des Kanzlers des Nvrddcutschcn Bundes, betreffend die Er nennung zweier Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes, durch welche zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß auf Giund der Artikel 6 und 7 der Veifassungsurkunde für den Norddeutschen Bund von Sr. Majestät dem Könige von Preußen der StaatS- und Kriegsministcr, General der Infanterie v. Roon, und von Sr.Majestät dem Könige von Sachsen an Stelle des geh. Finanzraths v. Thümmel der geh. Justizrath Klemm zu Bevollmächtigten zum Bun- dcsrathe ernannt worden sind. — Die „N. A. Z." schreibt: Nach der Verfassung des Norddeutschen Bun des findet bekanntlich sür jede Session des Bundes- raths eine Erneuerung der Zusammensetzung seiner Ausschüsse statt, und zwar werden die Mitglieder des Ausschusses für das Landheer und die Festungen und des Ausschusses für das Seewesen von dem Bun desfeldherrn ernannt, die der übrigen von dem Bun desrathe gewählt. Nach den für die gegenwärtige Ses sion allerhöchst vollzogenen Ernennungen sind im Aus schüsse für das Landhccr und die Festungen vertreten: Prcußcn durch den Kriegsministcr General v. Roon und durch den Gcnerallieutenant v. Podbielski, König reich Sachsen dnrch den Oberst v. Brandenstein, Meck lenburg-Schwerin durch den Staateminister v. Bülow, SachscwKobnrg-Gotha durch den Staatsministcrv. See bach und Anhalt durch den Negicrungsrath ve. Sin- tenis; im Ausschüsse für das Seewesen: Preußen durch den Viceadmiral Jachmann, Mecklenburg-Schwerin durch den Staateminister v. Bülow, und Bremen durch den Senator Gildemeister. — Die „N. Pr. Ztg.", welche meldet, daß Herr v. Roon von jetzt ab im Ausschüsse für das Landhccr und die Festungen den Vorsitz führen wird, bemerkt zur Berufung desselben in den Bunves- rath: „Seine bisherige Stellung außerhalb des Bun- dcsorgantsmus brachte angesichts seiner Aufgaben als Kriegsministcr des Bundcsfelvhcrrn manche Unzuträg- lichkiiten mit sich." — Wie die „N. Pr. Zig." hört, wird unter den Vorlagen für den Bundes» ach und den Reichstag sich auch der Entwurf eincs dcfinitivcnRcichs- wahlgesetzcs befinden. Nach Art. 20 der Bundes verfassung erfolgen bekanntlich die Wahlen zum Reichs tage bis zum Erlaß eines förmlichen Reichswahlgcsctzcs provisorisch nach Maßgabe des Gesetzes, auf Grund dessen der erste Reichstag des Norddenlschen Bundes gewählt worden ist. Ein definitives Wahlgesetz erweist sich aber schon deshalb als noihwendig, weil bei der jetzigen Einrichtung die Wahlen zum Reichstage in den verschiedenen Bundesstaaten nicht ganz gleichmäßig voll zogen werden. — Die Einladungen an die Mitglieder beider Hänscr des Landtags behufs vertraulicher Be sprechung des Entwurfs einer Kreisorduung sind, demselben Blatte zufolge, gestern ergangen. Vom Herren- Hause sind eingeladen worden: Graf Borries, Nasch, Graf Schimmelmann, Freihcrr v. Niedesel, Freiherr v. Manteuffel (Krvsscn), Graf Arnim-Boitzenburg, v. Kllist-Nctzow, v. Arnim-Kröcheludorf, v. Bemmann Graf v. Fmstenberg-Heroringcn, GrafKönigsmarck.-O, Feuilleton. f Dresden. Im Kunstvereinslocal auf der Brühl'schen Terrasse ist gegenwärtig eine vortressliche Büste von Professor Schilling ausgestellt. Ein reizen des Kinderköpfchen ist in derselben in aller seiner Na turfrische und Lebenswärme wtedergegeben. Die lie benswürdige naive Auffassung wie die meisterliche feine Durchbildung lassen die Büste sehr beachtenswerth er scheinen. Von Gemälden sodann ist, außer dem bereits an dieser Stelle besprochenen farbigen Entwurf des Directors Schnorr v. Carolsfeld, ein Bild von Si monson hervorzuheben, das in fleißiger, geschickter und ansprechender Weise den heiligen Bonifacius in seinem Apostelberuf vorführt. Die Kirche ist der grüne Wald, die Kanzel eine niedergeworfene Eiche, um welche sich die kräftigen Söhne des Sachsenlandcs schaaren, an dächtig den verheißungsvollen Worten des Predigers lauschend. Ferner finden wir Genrebilder von Ed. Seydel, während das Porträtfach durch Prof. Gönne, dem noch Frankel anzureihen ist, gut vertreten wird. Guido Hammer verherrlicht, wie in den meisten seiner Bilder in einer Wildgruppe den Schmuck unsrer Wäl der: das anmuthige Reh mit seinem waldfrischen Auge, den Hirsch mit seinem stolzen Zackengeweih. Auf land schaftlichem Gebiet ist eine größere Arbeit von Ed. Leonhardi zu nennen, die sich durch sorgfältiges Natur- studtum und gelungene Ausführung auszeichnet; ihr reihen sich Landschaften von C. Krüger, Wolf, Hohneck, Rettich u. s. w. an. Auch die Domäne der malenden Damenwelt, die Blumenmalerei, ist durch Bilder von Helene Noack u. A. vertreten. Endlich begegnen wir noch in einer interessanten Collection von Aquarellen französischen und deutschen Künstlernamen von gutem Klange. Literatur. Die ordentlichen Mitglieder in der Juristcnfacultät Leipzig haben begonnen, die von ihnen abzufassendcn Programme in einer Sammlung zu ver einigen und herauszugeben. In dieser Sammlung wer den aber nicht nur diese Programme enthalten sein, sondern man wird auch früher veröffentlichte akademische Gclegcnhcitsschriftcn und andere von Mitgliedern der Juristcnfacultät verfaßte Abhandlungen in dieselbe auf- nehmcn. Von diesem beim Universitätsbuchhändlcr A. Edelmann in Leipzig unter dem Titel: „Samm lung von Abhandlungen der Mitglieder der Juristcnfacultät zu Leipzig" erscheinenden, be sonders für Fachmänner höchst wcrthvollem Unternehmen liegen uns gegenwärtig bereits die 4 ersten Hestc des I. Bandes vor. Das 1. Heft beginnt mit einer grö ßern, durch mehrere Hefte fortlaufenden Abhandlung über: „das Superficiar- oder Platzrecht" aus der Feder des Ordinarius Geh.:Rath vr. v. Wächter. Diese Abhandlung bildet eine zweite, vielfach vermehrte und verbesserte Auflage von 5 in den Jahren 1866 bis 1868 herausgegcbrnen Programmen des berühmten RcchtSlehrers, und behandelt unter sprcicllster Rücksicht nahme auf die gesammte über diesen Gegenstand vor handene Literatur bis auf die neueste Zeit, zunächst in ihrem ersten Theile die Lehre von der Superficies nach gemeinem Rechte, um sodann im 2. Theile die Ge setzbücher von Preußen und Oesterreich, und die Ge setzentwürfe von Hessen, Sachsen (1852, welcher das Platzrecht völlig übergangen hatte) und Bayern (1864) einer eingehenden Besprechung und Kritik zu unter werfen. Der dritte Tbril endlich handelt von den in Sachsen gegenwärtig hierüber geltenden Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, in welchem das Platzrecht unter dem vom Verfasser nicht als ganz treffend bezeichneten Ausdrucke Bau- und Krller- rrcht Im drittcn Abschnitte, welcher den den )nsin lichcn Dienstbarkeiten handelt, seine systcmaüsche Stel lung in Art. 661 gefunden habe, womit sich der Ver fasser allerdings wiederum nicht einve»standen erklärt, da das eigentliche und unbeschränkte Platzrccht gar nicht zu den Dienstbarkeiten gehöre. Auf dcn materiellen In halt der Schrift spccicll cinzugehcn, würde hier kaum die geeignete Stelle sein, es würde dies auch viel zu weit führen, und beschränken wir uns daher auf die Be merkung, daß der Verfasser bei Gelegenheit der Be sprechung des Entwurfes und seiner Motiven, nicht nur eine Geschichte sciner Entstehung und Literatur cinsügt, sondern auch beiläufig das Jnprcssationssystcm des sächsischcn Ncchtcs überhaupt (Eintragung in die Grund-und Hypethckenbücher) einer eingehend, n kriti- schcn Besprechung unterwirft, um hieran dann die aus führliche Eommcntirung der bctrcffenden Gcsctzcsstcllen (Natur, Inhalt, Gegenstand, Begründung, Ucbertrag- barkeit und Erlöschen des Platzrcchtcs) anzuschlicßcn. Dieser größern Arbeit folgt eine kürzere, aber ebenfalls sehr interessante Abhandlung des Professors Hofraths vr. Osterloh, enthaltend:„Vorschläge zu zweckmäßi ger Regelung des Verfahrens in geringfügi gen Rechtssachen". Der Verfasser hat bei dieser Heiner Arbeit besonders die in dem Entwürfe einer deutschen Civilprcccßcrdnung enthaltcncn Bcstimmungcn im Auge gehabt. Nach einer allgemeinen Betrachtung über die Natur der geringfügigen Rechtssachen und über die Nothwendigkeit, für diesclbcn rin summarischeres Verfahren beizubehaltcn, spricht sich der Verfasser auf der andern Seite gegrn eine zu große Ausdehnung ihres Bereiches aus, wclche um so bcdcnklichcr sei, als die Schwierigkeit der Erörterung bei einer Rechtssache keineswegs von der Höbe des LbjrctrS bedingt sei, und überdies geringfügige Rechtssachen an und für sich dcn nämlichrn Anspruch auf gründliche Erörterung hätten, ; ic g'kferc. In Bezug auf dir Cache sclbst befür wortet derselbe daher bei ganz geringfügigen Rechts sachen eine angemessene und erhebliche Verkürzung der Fristen, sowie Wegfall der Behandlung in collegialischer Form, perhorrescirt aber entschieden das gänzliche Ab- gehcn von denjenigen großen Grundsätzen, welche in neuerer Zeit als die allein richtigen und zur Sicher stellung der Parteien und des Richters gegen Ueber- stürzung, sowie zur Sicherstellung der Gründlichkeit der Erörterung unentbehrlich, ziemlich allgemeine Anerken nung gefunden hätten, namentlich also das Abgehen von dem Principe des wirklich mündlichen Verfahrens und dcn Ersatz dcsselbcn durch das protokollarische. Letzteres lediglich eine Schatürung des schriftlichen Ver fahrens bildend, sei dessen bedenklichste Form, indem cs, ohne dieselben Garantien zu bieten, alle Nachtheile desselben im Gefolge habe, und sehr leicht zu einer Uebcrstürzung der Parteien und des Richters führe. Entschiedenen Tadel erhält daher die Bestimmung in 8 448 des deutschen Entwurfes, welcher sür die ge ringfügigen Rechtssachen von der Beibehaltung des im Allgemeinen cinzuführenden schrifilichcn Vorverfahrens absehe und an Stille dcs mündlichen HauptvcrfahrcnS das protokollarische setzen zu müssen geglaubt habe, zu' mal hierzu, wie Verfasser des Weitern ausführt, bei einer zweckmäßigen Modifikation dcs Vo» verfahrens und bei Einführung einer protokollarischen Vorvcrhand- lung eine Nothwendigkeit gar nicht Vorgelegen habe. Beide Abhandlungen sind bei aller Gründlichkeit so klar und lriüt faßlich geschricbcn, daß sie auch den weniger Gelehrten zugänglich und vrrsiändl.ch sein dmftcn. Sie sind daher ganz besonder- auch jüngernJuristen dringend zum kritischen Studium zu empfehlen. Die Sammlung erscheint in einzelnen Heften, von denen 20 bis 30 Bo gen einen Band bilden, und kann man dieselbe sowohl band- als heftweise beziehen. — a.
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