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Grschektt tü-ttch früh 6V, Uhr. Ntsaxtk«» «a> SkPkttti«, Jvhanmsgasse S3. SPrechß»«>t» Irr Lröacttlm: Vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 4—k Uhr. Annahme der für die nächst- lolarndr Rümmer bestimmten Ttnierate an Wochentagen bis 8 Uhr Nachmittags, an Tonn- und Festtag« srüh disUhr. Zn »rn Minien für Zns. ^««ichmr: Otto Klemm, UniversttätSstr. 22, LoutS Läicht. Katharinenstr.18, p. nur bis '/F Uhr. VcipWcr Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichtt, Handels- md Geschäftsverkehr. A»sts»e Xdo»«k»eut§prrt» viertelt- 4V.ML, iacl. Brinaerlohn b ML, durch di« Post bezogen ü Ml. Jede einzeln« Nummer ro Pf. Bel^exrmplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilage» ohne Pofibefvrderung S« ML nttt Postbefbrderuug 4L ML Inserate -lacsp. Bourgeois. 20 Pf. Größere «Schriften laut unsere« Prrisoerzeichmtz.—Labellarttcher Satz nach höherem Tarif. Sleclamen „ter de» Uevnellonnstrtch die Spaltzeil« 40 Pf. Inserate sind stets an d.Le-cdtti», zu senden. — Rabatt wich nicht gegeben Zahlvogpr»«ullm«r»ui1<i oder durch Postvorschuß. M 60. Donnerstag den 1. Mürz 1877. 71. Jahrgang. Bekanntmachung. Durch Herrn Hofrath vr. G»sta» Friedrich Hoff«««« sind unS „a»S etae« Nachlasse" 500 für die RathS-Osficianteu-Wittwen- und Waisencasse, 500 -4 für die Wittweucasse der Rath-dimer und Feuerwehrleute, 500 «L für die Wittwen- und Waisen-Pension-caffe der Polizeibeamten übergeben worb«, für welche Schenkungen wir Namen- der gedachten Casim dem unbekannt« Sckenkgeber den aufrichtigsten Dank nachrufen, w.lcher aber zugleich auch de« hochverehrte« Ma»«e gilt, welcher von Neuem Set«e nun schon so oft unserer Stadt und der« gemein nützigen Anstalt« durch reiche Zuwendungen bewiesene wohlwollende Gesinnung bethätigt hat. Leipzig, dm 24. Februar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Terutti. Zur gefälligen Beachtung, Unsere Expedition ist morgen Freitag dm 2. März nur Vormittags bis 1-9 Uhr geöffnet LxpvÄllIoi, ÄV8 LelpLlxor Bekanntmachung. Das von Nikolaus Schlautitz, Bürger zu Leipzig, im Jahre 1512 gestiftete Stipendium an jährlich 39 12 ist von Oste« d. I. ab an ein« Studirenden au- dem Gescblechte der Schlantitz, in der« Ermangelung an hiesige BürgerSsöhne von nnS auf 2 Jahre zu vergeben. Diejenigen Herren Studirendm, welche sich um diese- Stipendium bewerben wollen, veranlass« wir, ihre Gesuche nebst dm erforderlich« Bescheinigung« diS zu« 17. Marz d. I. schriftlich bei »n- einzureichm. Spätere Bewerbung« könn« Berücksichtigung nicht find«. Leipzig, am 27. Januar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Messerschmidt Bekanntmachung. Herr Adv Prasse hier hat au- Anlaß seine- 50jährigen Jubiläum- al- Advokat der Rüder- Stiftung ein Geschenk von 150 gemacht. Wir bring« diese Schenkung hiermit unter dem Au-druck unsere- best« Danke- zur öffent lichen Kenntniß. Leipzig, den 27. Februar 1877. Der Nath der Stadt Jetzig. >vr. Georgi. Messerschmidt. Bekanntmachung. Ein von Ada« Müller (oder Möller), Bürger zu Leipzig, 1554 gestiftete- Stipendium von 40 46 jährlich ist an hiesige Studirende und zwar zunächst an Verwandte des Stifter-, 'n der« Ermangelung an Merseburger Stadtkinder und wenn der« keine die hiesige Universität besuchen, beliebig auf 2 Jahre von Ostern d. I. an zu vergeh«. Wir fordern diejenigen Herr« Studirendm, welche sich in einer der angegebenen Eigenschaften um diese- Stipendium bewerben wollen, hierdurch auf, ihre Gesuch- mit den erforderlich« Beschei nigungen bi- zum 10. März d. I. schriftlich bei unS einzureichen. Spätere Gesuche können Berücksichtigung nicht find«. Leipzig, am 27. Januar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. M-sierschmidt Bekanntmachung. An der hiesigen Gewerbeschule ist mit nächste Ostern eine Lehrersteüe für de» v«ter- richt in der M«cha»tk und t« eonstrncttvea Zeichnen zu besetzen Der Gehalt beträgt bei 22 wöchentlichen Unterrichtsstunden 2400 jährlich Bewerber, welche eine polytechnische oder eine andere höhere Schule besucht und eine Staat-Prüfung bestanden Hab«, wollen Gesuche uud Zeugnisse biS zum 15. März d. I bei un- einreichm. Leipzig, dm 28. Februar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. Wilisch. Refdr. Bekanntmachung. Die Gisenardette» zur Einfriedigung der nenen ThomaSschule an der Schreker. Plagwitzer und Sebastian Bach-Straße hier soll« mit Vorbehalt der AuSoahl unter d« Biete« an ein« Mindestfordernden vergeben werden. Die Zeichnung«, Detail- und Vertrags-Bedingungen sind in dem Bureau de- gedacht« Baue- eiuzuseh« und die Arbeit--Blankette ebendaselbst gegen Vollzug der Empfang-quittung zu erhalt«. Die Gebote sind bis spätesten- de» 7. Mürz d. I. Abeud- 5 Uhr versiegelt und Mit der Aufschrift „Einfriedigung, Thomasschul-Neubau" versetz« bei unserem Ba«a«t emzureichen. Leipzig, den 27. Februar 1877. DeS RathS der Stadt Leipzig Ba»'Dep«tatto». Bekanntmachung. Die Lieferung von 500 Stück Baumschutzkürben, bestehend in walzenförmigem Korbgeflechte vor ca. 30 EenUmeter unterem und ca 20 Centimeter oberem Durchmesser bei einer Höhe von 1 Meter 90 Centimeter, soll in Submission vergeben werden. Geeignete Bewerber hierfür wollen versiegelte Offert« mit Bezeichnung „Baumschutzkörke" bit zum 3. März s. o. Abend- 6 Uhr aus dem Rathhause, wo auch die näheren Bedingung« z» er fahr« sind, abgeb«. Leipzig, den 23. Februar 1877. DeS RathS Stratze»ba«-Deputatio«. LtchÜg, 28. Februar. Zur ReichSgerichtSfrage, die auch nach der letzten BundeSrathSsitzung in der Schwebe geblieben ist, bringt die AugSb. „Allg. Ztg." einen bemerkenSwerthm Artikel, der deutlich er kennen läßt, daß man in Bayern entschieden zur Wahl Leipzig- zum Sitze des Reich-gericht- veigt. Das Blatt sagt: In der letzten Zeit hat man versucht, die Entscheidung über den Sitz des deutschen Reichsgerichts zu eine» Prüfstein der nationalen und politischen Gesinnung der zur Abstimmung berufenen Staaten und Vertreter zu machen. Der Reichskanzler hat in einem dem Bundes» rach überreichte» Gesetzentwürfe die Reich-Hauptstadt Berlin als GerichtSsttz vorgeschlagen und für diesen Vorschlag einige empfehlende Momente angeführt. Von anderen Seiten hat man sich gegen Berlin ausge sprochen, und namentlich Leipzig, den Sitz de- deutschen ReichSoderhaudelsgericht«, als vorzüglich geeignet er kenne» wollen, das künftige Reichsgericht in seinen Mauern aufzunehmeu. Im Bundrsrathe hat der Vorschlag der preußischen Regierung die Empfehlung des JustizausichusstS gefunden, ist aber nicht der ofortigen Zustimmung der Mehrheit begegnet: die ächfische Regierung trat für Leipzig em, andere Bundes- taaten secondirien ihrem Vorschlag, uud die Ent- cheidung wurde verschoben. Dieser Hergang hat einer Anzahl preußischer und sonstiger norddeutscher Blätter Veranlassung gegeben, gegen die Leipzig geneigten Stimmen die heftigsten Bonoürfe zu erheben. In dem Versuche, nach den zahlrricheo Reichsbehörden, die an den Mittelpunkt de« «eich«» uud die Residenz des Kaisers gebunden sind, nicht auch noch rin« Reichs-«Hörde, deren Sitz nicht tu Berlin zu sein braucht, dahin verlegen zu wollen, glaubt man einen Angriff auf die Reichshauptstadt und dm führenden ersten Bundesstaat erblick.«« zu dürfen, und läßt sich dadurch in einem Grad« ver- finnmen, dm man gegenüber einem solchen Anlaß für unmöglich halten sollte. Di« bittersten Anschuldigung« muß sich dabei nicht einmal Sachs«, welches sein Leipzig vorgeschlageu hat, sondern Bayern gefall« lassen, da« ohne jedes partikulare Interesse aus rein sachlichen Gründen seine Stimme für Leipzig abzugeben geneigt ist In einer viel citirt« Lorrespondenz (,» der „Weser Ztg.'"), der« Gewicht durch die Aufnahme in die leitend« Berliner Journale der der Reichs- regierung zunächst stehenden Partei« verstärkt wurde, be'tzt es ru sehr entschiedenem Tone: Da» rücksichtslose Vorgehen der bayeriichea Regierung in der für Preußen so höchst wichtig« Frage habe in preußischen Kreis« um so empfindlicher überrascht, als die bayerische Regie- ruog nicht einmal d« Versuch gemacht bade, sich mit den preußisch« Staat-männern zu verständigen. Die preußisch« Reairruug Hab« bei jedem Anlaß, neucstens noch bet d« Justizgesetz«, das Möglich« gethan, um den bayerisch« Souderinterrffen rntgegeuzutommen, so daß der bayensche Jastizminister ein schmeichelhaftes Schreiben seine« Königs und eine hohe Auszeichnung Hab« erhalten könn«. Kaum zwei Monate später stellte sich Bayern an die Spitze der „Toalition der Mittel- staatcht", um Preußrn zu isolirm. Dieses Bestreben könne auf die künftigen Beziehung« der beiden größten Bundesstaat« nicht ohue Einfluß bleib«. Die Em pfindlichkeit PreußeuS richte sich vorzugsweise gegen Bayern, da dessen Votum im Bunde»rath bei oer gegenwärtigen Lonstellation' das entscheidende sei. Sachsen vertrete dabei doch nur eigene Interessen, und Württemberg sei von Anfang an für Leipzig gewesen, durch den gleichen Entschluß BayeruS aber selbst aufs Höchste überrascht worden. Diese Behandlung einer zunächst zwischen den Bundes regierung« , in zweiter Linie zwischen ihnen und der Volksvertretung des Reiches schwebenden Frage ist denn doch nicht blos vom bayerisch« Standpunkte, sondern auch im Sinne echterRe,chsfreundschaft und einer verständi- gen praktischen Politik, für welche ein wohlgrsichertes unge störtes Wirken des Reichsgerichts, nicht seine Residenz m Berlin die Hauptsache ist, entschieden abzulehneu. Ein rücksichtsloses Vorgehen soll e« sein, wenn Bayern bei einem Vorschläge Preußens nicht sosort zustimmt, sondern sich für den Antrag eines andern Bundes- staates ausspricht. Für einen solchen Fall will man Bayern die Verpflichtung ausrrlegt wissen, sich vorher mit d« preußischen Staatsmännern zu verständig«. Welch« Sinn, müssen wir fragen, hat denn daun ein« Berathung in derjenigen Behörde des Bundes, welche gerade für diese Thätigkeit bestimmt ist? Wenn Bayern die Haupt- und Residenzstadt München oder das an altdeutschen Erinnerungen reiche Nürnberg hätte in Gegenvorschlag bring« wollen, dann hätte eS wohl Anlaß gehaht, vorher an die preußische Negierung heran- zutreten nnd bei derselben Kühlung für einen solchen Plan zu suchen. Wenn es aber ohne jedes partikulare Interesse die Anträge Preußens und Sachsens im BundrSrath an sich kommen läßt, so kann von ihm doch Nichts weiter verlangt werden, als daß es die selben in ihrer sachlichen Begründung gewissenhaft prüft uud sich danach bei seiner Abstimmung ent scheidet. Die letztere nach Rücksichten ernzurichten, die mit der Frage de» ReichsgerichtssitzrS Nichts zu thun haben, würde vielleicht Lourtoisie gegen Preußen, jeden falls aber Pflichtverletzung gegm daS Reich und das deutsche Volk sein. Ob Herr vr. v. Fäustle die Dank barkeit seines König« für die gelungen« Wahrung bayerischer Staatsinteressrn bei der Feststellung der Justizgesetze uur durch da» Entgegenkommen preußischer Staatsmänner zu verdien« im Stande war, lasten wir dahingestellt sein: auf di« bayerische Abstimmung in der jetzt vorltegmdrn Frage kann uud darf eine solche Erinnerung, auch wenn st« in taktvollerer Form vor- arbracht würde, nicht d« gelingst« Einfluß ausüb« Die Drohung, daß di« bayerisch« Regierung ihre even tuelle Abstimmung ,« Leipzigs Gunsten mit verändert« Beziehungen zu Preußen zu büßen haben würde, möchten wir nicht erst ernsthaft discutlrru: sie fällt von selbst mit ihrer unrichtigen Voraussetzung, daß Bayern «ine „Eoalition der Mittelstaaten" anführr, um Preußen zu „isoliren"! Die Verantwortlichkeit für ihren Beschluß gegenüber dem Reichstag zu übernehmen, würdm sich die Staaten der vermeintlichen Eoalstion gewiß um so weniger scheuen, als aller Boraussicht nach ,m ReichS- ta' d,e guten sachlichen Gründe, die für Leipzig sprechen, selbst von zahlreichen preußischen Mitglied««, darunter ewigen der ersten Führer der nationalen Partei, voll kommen richtig gewürdigt und aller Wahrscheinlichkeit nach auch in der Berathung und Abstimmung zum Ausdruck kommen werden. Dem Eifer der publicistischen Stimmen ist inzwischen ein kleiner Dämpfer aufgesetzt worden... Im gemein- deutschen Interesse wäre es freilich bester gewesen, wenn die jetzt widerlegte Anschuldigung nicht erst vorgebracht und verbreitet worden wäre. In der Sache selbst wird der übertriebene Eifer ungeduldiger Anwälte eine« preußischen Particularismu« kaum dazu brigrtrag« bab«, die Gegner Berlins zu einer Aruderung ihres Votum- zu bestimm«. Tagesgeschichtliche Uebersicht. Leipzig, 27. Februar. Der Reichstag hielt am DienStag seine dritte Sitzung. Am Tische tes BundeSratheS befanden sich Staat-minister Hofmann und mehrere Com» misiarien. An Vorlagen waren eingegangen: 1) Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben deS deutschen Reiche- für da- Jahr 1875 2) lieber- sicht der außerordentlichen Einnahmen und A»S- gaben, welche mit der fran-ösischen Kriegsentschä digung in Verbindung stehen, für das Jahr 1875, und 3) der Entwurf eines Patentgesetzes. Die von den Abtheilungen vorläufig für gültig erklär ten Wahlen wurden bekannt gemacht. 2V Wah len sind wegen eingegangener Proteste an die WahlprüsungS-Commission gewiesen, darunter die Wahlen der Abgg. Hasenclever und Grum- brecht. Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der Antrag de-Äbg Demmler, betreffend die Aufhebung des gegen den Abg Liebknecht beim preußischen Obertribunal wegen Belei digung de- deutschen Krieg-Heere- schwebenden Strafverfahren-. Bei Begründung diese- An träge- berief sich der Abg. Demmler darauf, daß früher vielfach derartige Anträge gestellt und vom Haufe angenommen seien und daß er de-halb von einer Begründung seine- Anträge- absehe. Der Antrag wurde angenommen T)er Gesetzentwurf, betreffend die Untersuchung bei Seeunfällen, wird auf Antrag de- Abg. Kapp einer besonder» Commission von 14 Mitgliedern überwiesen. Die Begründung, die den dem Reichstage vor gelegten Patentgesetzentwurs begleitet, giebt zunächst eine Uebersicht Über die Entwickelung der Patentschutzsrage, sowie der gegenüberstehenden Ansichten und zeigt, wie sich in neuerer Zeit die öffentliche Meinung mit entschiedenem Ueber- gewicht der Erhaltung des Patentschutzes zu geneigt hat. AlSdann wird die Vorlage, wie folgt, begründet: „Wenn die Herbeiführung einer einheitlichen deutschen Gesetzgebung nicht völlig in da- Ungewisse verschoben werden soll, so wird dieselbe unter solchen Umständen auf der Grund lage der Anerkennung de- Patentschutzes in An griff genommen werden müssen. Die Erfahrung« der letzten Jahre lassen aber auch die längere Vertagung einer einheitlich« Ordnung te- Patentwesen- alS ganz unthunlich erscheinen Ungeachtet der durch die Uebereinkunsl vom 21. September 1842 für die ZollvereinSstaaten gewonnenen gemeinsam« Grundlage hat sich das Patentrecht doch in diesen Staaten verschieden entwickelt und diese Verschiedenheit ist noch größer geworden, seitdem dem Bunde in den mecklen burgisch« Staat« nnd in den Hansestädten, sowie ferner in Elsaß-Lothringen Gebiete hinzu getret« sind, welche einen Patentschutz überhaupt nicht kenn« oder diesen Schutz doch von ganz anderen Voraussetzung« au- regeln. Durch diese Ungleichheit de- Recht- bezüglich der Erfindung--1 patente ist ein Zustand erwachs«, welcher mit! der verfassungsmäßigen Einheit de- Reiche-, mit der biS jetzt erzielten Einheit der gewerblichen Gesetzgebung und mit der Gemeinsamkeit der VerkchrSinleressen Deutschland- in dem auffal lendsten Widerspruche steht. Im praktischen Leben wird die Recht-Ungleichheit schwer empfunden. Die verschiedenen Anforderungen, an welche in den einzelnen Staat« die Ertyeilung der Patente geknüpft »st, und das verschiedene Verfahren in PatentangelegeuHeiken sind für d»e Gewerbetreiben den m bobcm Maße belästigend. Die Tbatsache, daß iür denselben Gegenstand in dem einen Staate ein Patent erlheilt, in dem andern versagt wird, wirkt nicht nur aus die Thätigkeit und Stellung der Behörd« empfindlich zurück, sondern drückt auch die Werthschätzung der ertheilten Patente selbst herab. Endlich wird dadurch, daß gewisse Gegenstände in dem einen Theile Deutschlands dem freien Verkehre angehören, in dem andern durch Patente ihm entzogen sind, ein für Industrie und Handel unbequemer und selbst nachtheiliger Zustand geschaffen Unter solchen Umständen fällt der Werth der Rechtseinheit so schwer in da- Gewicht, daß ein längerer Aufschub der reich-gesetzlichen Regelung nicht zu rechtfertig« wäre. Die Frage, ob der Patentschutz für dir Entwickelung de- GewerbefleißrS in der Thal von so erheblicher Bedeutnng ist. wie e- h-utzutage vielfach angenommen wird, kann zur Zeit auf sich beruhen kle ben. Selbst wenn man da- Urtheil darüber d'irch dm derzeitigen Au-spiuch der öffentlichen Meinung noch nicht für abge schlossen ansieht, wird die reich-gesetzliche Regelung des Patentschutze- gegenwärtig um so weniger Bedenk« erreg« können, al- die groß« In dustriestaat« Europa- den Patentschutz schwerlich in absehbarer Zeit ausgebm werden. Deutsch land würde, zur Beseitigung desselben ent schloss«, vielleicht in der Lage sein, mit einer darauf gerichteten Reform vorauzngehen, wenn die Aussicht vorläge, unter den übrig« In» dustrieftaaten demnächst Nachfolger zu find« Ob e- aber gerathm, ob e- überhaupt möglich wäre, einen solch« Schult zu thnn, wenn die G-wißheit dauernder Jsolirnng für Deutschland gegeben ist, erscheint mehr al- fraglich. Diese Erwägungen sind e-, welche die verbündeten Re gierungen bestimmt haben, auf dem Boden deS PatentschutzeS die Reform zu versuchen. Wenn eS ihnen zunächst erwünscht erschien« ist, sowohl über da- Bedürsniß der Reform an sich, al- a-ich über dm Weg und da- Ziel derselben der Zu stimmung der betheiligten Kreise sich zu ver sichern, und wenn der BundcSrath demgemäß be schlossen hat. behusS der Erörterung derjenigen Ver hältnisse, welche bei der gesetzlichen Regelung veS Patentwesen- in Betracht zu ziehen sind, ein« Nachforschung zu veranstalt«, so hat das Eie» gebmß der letzteren nur einen weitern Grurzv ge bot«. den bezeichnet« Weg ewzrschlag«. ^Ans Grund des Beschlüsse- de- BandesrathÄ ist ern« Versammlung von 25 Sachverständig«, welche ,'1, «