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Dresdner Nachrichten : 15.05.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-187305152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18730515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18730515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1873
-
Monat
1873-05
- Tag 1873-05-15
-
Monat
1873-05
-
Jahr
1873
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.05.1873
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Aber wir wollten wenigstens zeigen, daß cs besser werden könnte, wenn der Eieist der Berwaltung ein anderer wäre. Oder wäre in der Baupolizei überhaupt der Geist ganz entbehrlich? locales und Sächsisches. — Ueber den jetzigen Eommandantcn des Königsteins, General- Der Kunst- und Buchhändler Dieterici zu Annabcrg hat j major v. Leonhardi, halten mehrere liberale Blätter das Gerücht ! ausgesprengt, derselbe sei katholisch geworden. Wir haben früher der bevor- einmal die Notiz gebracht, daß dessen Lohn sich in Italien vom ungemessener Menge, soviel das Bedürsniß erheischt, wer- j stehenden Trennung der Justiz von der Verwaltung künftig nicht! Glauben seiner Väter abgewendet habe. Jetzt hat nun die sich ieirl. Liese Schaffung uneinloSbaren Papiergeldes weit mehr Sitz eines Gerichtsamts sein werden, so sind sie beim Justiz-. „freisinnig" nennende Biedermann'sche „Deutsche Allgemeine" die ministerum um Erhaltung des Gerichts in ihrem Orte vorstellig § Negierung aufgefordert, authentisch zu erklären, ob jener Offizier geworden letzteres macht nun bekannt, daß es augenblicklich den - katholisch geworden sei und wenn nicht, so möge das „Dresdner Gemeinden Entscheidung hierüber nicht zugehen lassen kann, da es I Journal" diesen Jrrlhum berichtigen. Gegenüber dieser im Munde noch mit der Ausstellung eines Planes über die künftige Bildung der! einer „liberalen" Zeitung ungeheuerlichen, an die Inquisition und Gerichtsbezirke beschäftigt ist und nachdem es die Berichte sämmt-! Ketzergerichte gemahnenden Forderung enthält das „Dr. I." eine menge sestsetzt, wird für beide Halsten Oestreich Ungarns einstweilen : das Ehrenkreuz des Albrechtordens erhalten. außer Kraft gesetzt; derPreßbeugel bewegt sich und nagelneue Bank- ^ — Ta mehrere Gemeinden besorgen, daß sie bei noten in den fabrieirl entfernt, selbst durch die trübe Lage des öslreichischen Geldmarkts gerechtfertigt zu sein, dürste dem Eredite des öslreichischen Staats Ichwere Wundcn schlagen. Wie ist der große Schwindellrach an der Wiener Börse entstanden? In vollem Friede», bei ungestörtem, wenn auch nicht blühenden Handelsbetriebe, in Voraussicht einer ffemlich günstigen Ernte, nach Festigung der inneren Verfassungs- Verhältnisse Oestreicha durch Einführung der direlten Reichslags- wahlcn, am Beginne einer zwar kostspieligen, aber epochemachenden und Millionen ins Land bringenden Weltausstellung, fern von Geld und Ereditnoth, nahe der Regelung der Währungsverhältnisse kam die innere Fäulnis; binnen wenigen Stunden zum Ausbruch. Es zeigte sich dabei, daß die soliden, reellen Papiere nur soviel ein büßten, als üblich ist zu Zeilen eines gewöhnlichen Eoursrückgan, ges: nur die Lchwindelpapiere stürzten von ihrer Schivindelhöhe herab. Nun sind die Einwirkungen auch aus das Privatpublilum und den Handel unbestreitbar; aber wenn jetzt die Negierung den Börsenspielern zu Hilfe kommt, so übernimmt sie mit die Verant wortlichkeit für die demnächstige Wiederholung solcher ungesunder Zustände. Börsenspekulanten haben ein schlechtes Gedächtnis;. Kam men sie jetzt mit einem blauen Auge davon, so werden sie bald wie der beginnen, dem Handel und der Industrie die Geldmittel zu ent ziehen, deren sie zu ihrem Aufschwünge bedürfen. 'Noch wichtiger wäre es für die öffentliche Moral, das; die Katastrophe ihren natur gemäßen Verlauf genommen hätte. In seltener Frivolität hatten die Oestrcicher seit Monaten mit dem großen Krach im Voraus co quettirt. Jedermann sagte den Zusammenbruch des wüsten Speku lationstreibcnü voraus, aber Jedermann hatte den Hintergedanken, er werde sich schon zur rechten Zeit herausziehen und jeinSchafchen ins Trockne bringen. Dieses Börsentreiben hatte dem ganzen ge sellschaftlichen Verkehr den Stempel der Frivolität ausgeprägt. Alles Ernste wurde frivol, das Frivolste hingegen mit Ernst betrieben: Der Börsensport, der übertriebene Luxus, die Maitressenwirthschaft. Es wäre sehr zu wünschen, daß die Katastrophe, die, so schmerzlich sie Einzelne trifft, aber für Unzählige eine durch Nichts zu ersetzende heilsame Lehre darstellt, ihren erziehenden Eharakter durchführe. Zwar sagt die Regierung OestreichS: sie wolle nur dem Handel, nicht der Börse zu Hilfe kommen; aber wo ist die Grenze zwischen Beiden ? Selbst ein Blatt, das mit der Börse in so engen Beziehungen steht, wie die N sr. Pr., findet, daß eigentlich kein genügender Grund vorhanden war, eine so exorbitante Maßregel, wie die Aufhebung der Bankatte zu rechtfertigen. Die Wahlen, welche in Frankreich mehrere Radikale und einen Bonapartisten derNationalversammlung zusührten, haben unter den Franzosen wenig Aufsehen erregt. Alan erwartete einen derartigen Ausfall. Doch herrscht im Elift'e, woselbst Thiers residirt, äußerste Unruhe über die künftige Entwicklung der inneren Berhältnisse. Thiers wird nach verschiedenen Richtungen hingezerrt und kann noch immer zu keinem Entschlüsse kommen, ob er eine mehr conservative oder republikanische Politik Anschlägen soll. Besondere Besorgnisse floßt ihm die Haltung der verschiedenen monarchischen Fraktionen ein, die offen darauf ausgehen, Thiers zu stürze». Die Monarchisten weisen darauf hin, daß die radikale Strömung immer mehr anwächst und selbst einer eonservativen Politik, wie sie Thiers befürwortet, wenig Aussichten aus Bestand bietet. Daß die Wahle» in Spanien fast ausschließlich zu Gunsten der Republikaner ausgefallen sind, nimmt Niemanden Wunder. Seit sam wäre es, wenn es anders wäre, da sich die Monarchisten fast gänzlich der Wahl enthalten haben. Das belgische Unterrichlswesen ist auf der großen Wiener Aus stell u»g durch — drei U nwis sende Brüder vertreten. Haufen neugierigen und erstaunten Volkes halten die sonderbaren Gestalten umringt und als „Krähen, Krähen!" begrüßt. Unter ihrer Leitung erscheint natürlich das klerikale Unterrichtswesen in seinem schönsten Glanze, vertreten und veranschaulicht durch allerlei Apparate, Kar ten, Tabellen w., vor allem aber durch ihre eigene Person. Die öffentlichen oder Staats-Schulen sind indeß auch vertreten — durch ein Exemplar der offiziellen Berichte, welche alle drei Jahre den Kammern vorgclegt werden müssen Dieselben liegen in einem Pult, sorgfältig verschlossen. Uebcr diese sonderbare Art, die Ver tretung des belgischen Schulwesens auf der Wiener Ausstellung zu vrganisiren, ist der Minister Delcour interpellirt worden. Die .atholischc Majorität hat indessen Alles in Ordnung gefunden, und der beantragte Tadel ist mit 51 gegen 30 Stimmen abgelchnt worden. Was die Frage des deutschen Zweimarkstückes betrifft, so wird die Zustimmung des Bundesrathes zu dem ReichstagSbeschlusse nur unter Voraussetzungen erfolgen können, welche die Gründe, nuS denen die meisten Abgeordneten des Südens für das Zweimarkstück gestimmt haben, wieder aufheben. Der Durchführung des Münz- gesetzes würde das Verbot des österreichischen Guldens vorausgehen müssen und die Ausprägung des Zweimarkstücks erst erfolgen, nach dem durch die Ausgabe der geringeren Reichsmünzen und die Ein ziehung der süddeutschen Scheide uiw Silbermunzen das Marksystem unbestrittene Geltung erlangt hat. Der Zweck, das Zweimarkstück als UebergangSmünze zu benutzen, oder durch die Einfügung dessel ben im Süden die Angewöhnung an das Martsystem zu ersparen, würde also nicht erreicht werde». Eine eigenthümliche Art, einen Reichslagsbeschluß nuszuführen! licher Äerichlsämter zur Vorbereitung seiner Entschließung cingeholt fließend geschriebene Abfertigung, die durch ihre Entschiedenheit und hat, jetzt vorerst obigen Plan den Amtshauptmannschastcn zur gut achtlichcu Auslassung vorgelcgt hat. Erst, wenn diese Gutachten voiliegen, weiden die Ministerien der Justiz und des Innern ge meinsnm den definitiven Plan über die künftige Gestaltung der Bezirksgerichte ausstellen. — Untere Schilderung des Geschäftsganges bei der städtischen Baupolizei hat in weiten Kreisen soviel Zustimmung gefunden, daß wir, zugleich um die uns gewordene Zusendung zahlreichen Ala tenal-s zu erledigen, hieraus wohl noch des Oefteren zurückkommen werden. Es ist uns bisher noch Niemand zu Gesicht gekommen, der dieser Behörde für ihre Wirksamkeit sich zu Dank verpflichtet gefühlt hätte. Diese seltene Einstimniigkeit des Urtheils tann nicht ohne innere Begründung sein. Wohl schließt man von dem allgemeinen Tadel die beiden Baucommissare aus, man rühmt im Gegcnthell ihre Willigkeit, Pflichttreue, Einsicht und praktische Erfahrung und macht sie nicht für die Fehler ihrer Vorgesetzten verantwortlich. Aber das ganze System unserer Baupolizei findet um so schärfere Anfech tung Ungefähr so ist der Gedankengang des Publikums. Die Aufgabe einer Baupolizeiverwaltung ist eine doppelte. Sie ist l. rein polizeilicher Natur, indem über die Zulässigkeit und AuS- sührungsweise der Bauprojecte zu entscheiden und zu wachen ist; sie ist 2. organisatorischer Natur, sofern im Voraus entweder neue BebauungS- und Bestraßungspläne über noch unbebautes Land aufzustellen, oder bereits bestehende Pläne wiederum abzuändern oder zu ergänzen sind. Die Verwaltung der Baupolizei berührt unmittel bar den Wohlstand der Stadt, das Vermögen des Einzelnen, das Mark des städtischen Gemeinwesens, da die räumliche Entwickelung der Stadt die Grundlage für ihr Wachsthum auch in industrieller, commerzieller, gesundheitlicher und jeder anderen Richtung ist. So wohl der Grundstücks- und Hausbesitzer wie der Miethbewohner, der Fabrikbesitzer wie der bloße Werkstätten- oder Laden-Inhaber wird von der Art und Weise, wie Straßen und Häuser entstehen, entweder Nutzen oder Schaden ziehen. — Wie nun verfährt die hiesige Baupolizcibehörde behufs der Erfüllung ihrer Aufgabe? Im Mate riellen pflegt sic ihre Entscheidungen theils ans der vielfach veralteten Loealbauordnuiitz von 1827, theils aus einer Anzahl von Special regulativen aller möglichen Jahrgänge zu schöpfen, deren Erzeugung, Existenz und Fortbestand schon an und für sich dieser Behörde zum Vorwürfe zu machen ist, denn ein schöpferischer Geist an der Spitze dieser Verwaltung würde diese Regulative schon längst einheitlich verschmolzen und der Gegenwart angepaßt haben. Wenn ein freier, frischer Geist die Leitung einer Verwaltung belebt, so vermögen aber selbst harte und veraltete Gesetze die gedeihliche Fortentwickelung des Lebens im Staate und in der Gemeinde nicht zu stören. Beherrscht dagegen Engherzigkeit, Selbstsucht, Rechthaberei, Knifflichkeit und Einbildung den, der ein Gesetz anzuwendcn hat, so wird er schließlich auch selbst aus dem freisinnigen Gesetze becnacnde und belästigende Bestimmungen herausfinden; denn er legt das Gesetz eben in seinem Sinne aus und vermag daher in dasselbe Grundsätze und Ideen hineinzuverlegen, die der Gesetzgeber selbst nicht gehabt hat. Bei längerer Handhabung nnmer der nämlichen Gesetze wünscht er geradezu, daß der von ihm erfundene und kein anderer Sinn in ihnen enlhallen sein möge. Oft werden bei Lauunternehinungen nicht nur die billigen, ausreichenden Anforderungen an die Unlernehmcr ge stellt, sondern so viele als nur möglich, gleichsam, als wenn cs die Aufgabe und der Nutzen der Gemeindeverwaltung wäre, dem Einzelnen möglichst viele Opfer auszuerlegen. Mag auch der Erfolg und die Zulässigkeit der gestellten Anforderungen von vornherein, schon wegen ihrer Ungeheuerlichkeit völlig unwahrscheinlich sein, so werden sie dennoch gestellt; c -s >vi rd cben versucht! Der Ver suchte ist nun zum Rceurrircu an die obere Behörde gezwungen und erleidet zwar durch den damit verknüpften Zeitverlust und Aufschub seines Unternehmens oft den allei'euipfiiidlichsten Schaden — denn wenn irgendwo, so ist bei Bauunternehmungen die Zeii Geld! indeß, der Versucher versucht sein Heil und wälzt die schlicßliche Entscheidung derSachevon sich ab und der anderen Behörde z u. Welche Belästigungen und Arbeiten nicht blos für vas Publi kum, sondern für die oberen Instanzen eine solche zur Mode gewor denc Gcschäftsbchandlung mit sich führt, bedarf keines Nachweises. Obere Instanzen sind allerdings dazu da, Jrnhümer der unteren Instanz zu corrigiren, nicht aber dazu, zur Gewohnheit gewordene unnöthige Weiterungen regelmäßig zu verbessern. Ein solches Ver fahren untergräbt aber auch die Achtung, die jeder gute Bürger vor seiner Obrigkeit haben soll. Wir Bürger wollen von unfern frei- gewählten Obrigkeiten so regiert sein, daß wir nicht nöthig haben gegen kleinliche, peinliche, verkehrte Entscheidungen bei der Landes regierung Schutz zu suchen. In keiner Stadt Sachsens herrscht unter den Bürgern ein solcher Mißmuth gegen die Baupolizei, wie in Dresden. Darum — fort mit dieser unberechtigten Eigenthüm lichkeit! Was wir in Obigem entwickelten — wir schlugen es weniger in der Voraussicht vor, daß cö befolgt wird, denn Schlendrian und Molluske,uutige Passivität sind schlimmere Gegner, als eine in falsche Klarheit sich vortheilhaft von den sonstigen Erklärungen des amtlichen Blattes unterscheidet. Es heißt darin u. A.: Soll die Regierung den Betroffenen amtlich befragen? und wenn er nun, wozu er jeden falls berechtigt ist, die Antwort auf eine solche Frage ablehnt, soll er dann durch dienstliche oder gerichtliche Zwangsmittel dazu angehal ten, sollen etwa Zeugen abgehört oder sonstige Recherchen angestclll werden ? In Sachsen herrscht auf Grund der bestehenden ReichL- und Landesgesetze vollständige Glaubens- und Gewissensfreiheit, herrscht die vollkommene Gleichberechtigung aller Eonfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung, insbesondere ist die Befähigung zur Bekleidung von öffentlichen Aemtern vom religiö sen Bekenntnisse unabhängig. Die Regierung hat daher nicht einmal das Recht und noch viel weniger die Absicht, sich um die inneren religiösen Ueberzcugungen der Staatsbeamten — seien e? Militärs oder Eivilbeamte — zu bekümmern. Ein tapferer, ehren hafter und pflichtgetreuer Offizier, ein fleißiger, pslichtgelreuer und verdienter Beamter haben den gleichen Anspruch aus Beförderung, sie mögen einer Eonfession angehören, welcher sie wollen. Dabei wird es die Negierung auch bewenden lassen. Sie muß daher die Forderung, die religiösen Ueberzeugungen eines Offiziers oder Beamten, sowie die Frage, welcher Eonfession er angchört, zu unter suchen und nach dem Ergebnisse die deshalb etwa umlaufenden Ge rüchte authentisch aufzuklären, entschieden ablehnen und als voll kommen unberechtigt zurückweisen. — Der Gesandte des deutschen Reichs in Wien, General v. Schweinitz, gab am 9. Mai in seinem Hotel eine glänzende Soiree, zu der die Elite der Wiener Aristokratie und der anwesenden Deut schen Einladungen erhalten hatte. Der deutsche Kronprinz und die Prinzessin Victoria machten den zahlreichen fürstlichen Gästen, die sich eingefunden hatten, die Honneurs, da sie sich gewissermaßen zu Hause und auf deutschem Boden befanden. Sämmtliche in Wien anwesende Erzherzoge, der Prinz von Wales und sein Bruder, Prinz Arthur, der Kronprinz von Dänemark, der Großherzog von Olden burg, der Prinz Georg von Sachsen wurden vom Kronprinzen aufs Liebenswürdigste empfingen und der Kronprinzessin zugeführt, die in einem reich decorirten Gemach Eercle hielt. — Bei den sich mehrenden Extrazügen nach Wien sei cs ge stattet daran zu erinnern, daß sämmtliche Touren über Prag selbst einen großenUmweg darstellen. DieTourDresden Tetschen-Bensen- Kolin-Znaim-Wien ist die kürzeste. Wer Abends 8 von Dresden fährt, ist früh ffs9 in Wien ohne W agenw echsel; uns ohne Ertrazug kostet diese Schnelltour, welche jeden beliebigen Aufenthalt resp. jeden Rückweg frei läßt, uur 10M> Thlr. in 2. Elaste. — Die in Wien anwesenden anglikanisch-protestantischen Amerikaner feierten am 11. ihren ersten Gottesdienst in der k. k. evangelischen Garnisonskirche, welche ihnen das Generalkommando auf die Zeit der Weltausstellung zur Benützung iu der Mittags stunde bewilligte. Der Geistliche aus Dresden, Dr Mombert, sprach nach dem Altargebete den Dank der amerikanischen Kirche dafür sowohl der hohen Militärbehörde als auch dem evangelischen Militär- Supcrinlendenlcn aus. der die Ueberlassung der Kirche vermitteln'. — Aus dem Rechmingsbnche eines seit ^ Jahren hier ange- stellten städtischen Lehrers wird uns - auf zwar geheiinniß- vollem, aber richtigen Wege — folgende Bilanz, am I. d. M. ge zogen, »ütgetheilt. Die Leser mögen sich darnach ausrechnen, was dem Lehrer für seine etwaigen privaten Bedürfnisse verbleib! Ein nähme: 52 Thlr. 15 Ngr. Gehalt erhalten, in welcher Summe noch 0 Thlr. 20 Ngr. für Ertrasluuden enthalten sind. Ausgabe: 7 Thlr. 2 Ngr. 2 Pf. für Personalsteucr und Beitrag zur Peusions- casse; 24Thlr.Wirthschaftsgeld für den Monat Mw für einen funs köpfigen Haushalt der natürlich der Stellung des Familienhauptes nach ein äußerlich anständiger ftin soll und musst; 9 Thlr. Deficit vom Ätonat April :Ei, ei, wird da die hohe Schulobrigkeit sagen ; 10 Thlr. zurückgelegt als monatlicher Beilrag zum Miethzins und zur Lebensversicherung ; 4 Thlr. 2 Ngr. Kleider und Lchuhwerk :e. für die Kinder Gesammtausgabe .54 Thlr 4 Ngr. 2 Pf., verbleibt von der Einnahme 10 Ngr. 8 Pf. Für diesen tleberschuß kann der Lehrer nun innerhalb vier Wvchen sich »ist seiner Familie einigc Ausflüge erlauben und dabei, wenn auch nicht luxuriös, so doch recht anständig — entbe h ren! — Tic Orangerie wird jetzt aus ihrem Wiutergebäuve a» de» Herzogin Garten herauSgesahren und im k. Zwinger aufgesüllt Bei der Witterung? - Der Commune Plauen ist vom Hofmuhlenbesitze! Bienerl ein schönes Geschenk gemacht worden. SeineLiebe zu dem Orte, in welchem seine mit reichem Erfolg gesegnete Mühle liegt, bekennt er dadurch thalkräftig. daß er zur Erbauung eines SchulhauseS cir werthvollcs Stuck Bauland von ea. 2 Scheffeln unentgeldlick hergiebt und sich außerdem bereit erklärt hat, der Gemeinde die zun Bau nöthigenEapitalien aus 10 Jahre ohne Zinsenvorzuschießm Wir dankendieseNotiz mehreren Bewohnern Plauens, die im Trcu<g> der allgemeinen Anerkennung die man daselbst d>n hochherzigen Ge
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