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Großenhainer MtthcklW- M AizchtlilÄ. MmtS-katt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^>. 78. Donnerstag, den 28. Juni 186«. Großenhain, am 25. Juni 1866. Großenhain, am 20. Juni 1866. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann- Das Gerichtsamt und der Stadtrath daselbst. Pechmann. Heerklotz. ^er^entlickle ITnrlnbnNN Johann Traugott Dietrich aus Quersa, dessen der- maliger Aufenthalt nicht zu ermitteln ist, wird andurch vorgeladen, sich spätestens bis zum 12. Juli 1866 an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu melden, um sich über eine wider ihn vorliegende Diebstahlsanzeige zu verantworten. Alle Behörden werden ersucht, Dietrichen im Betretungsfalle anher zu weisen. Von dem K. Preußischen Herrn Militairgouverneur von Sachsen ist heute der Kriegsstand im gesummten Königreich proclamirt worden. Diese Maaßregel ist, nach der uns von dem K. Preußischen Civilcommiffar Herrn Landrath von Wurmb ertheilten Versicherung, nichr durch besondere Vorkommnisse im Lande herbeigeführt worden, sondern eine Folge der Occupation des Landes durch Preußische Truppen und aus militärischen Rücksichten nothwendig. Wir fordern daher die Bewohner aller Landestheile, mögen diese letzteren zur Aeit von Preußischen Truppen besetzt sein oder nicht, hierdurch auf, sich der verhangenen Maaßregel mit Ruhe und Ergebung zu fügen und Alles zu ver meiden, was nach derselben zu einem Einschreiten der MilitaLrgewalt Anlaß geben könnte. In Folge eines besonderen Antrages des K. Preußischen Herrn Civilcommiffars machen wir noch darauf aufmerksam, daß auch Sächsische Militairpflichtige, welche sich etwa noch zur Armee begeben und Sächsische Beamte, welche ihnen hierbei behilflich sind, oder die zur Ueberweisung von Kriegsreservisten vorgeschriebenen amtlichen Schritte thun, sich hierdurch nach der Auffassung der K. Preußischen Militairbehörden eines standrechtlich zu bestrafenden Vergehens schuldig machen. Sachsen! Es ist eine traurige Pflicht, welche wir mit dieser Bekanntmachung erfüllen, wir müssen sie aber erfüllen, um großes Unglück von Einzelnen und von dem ganzen Lande abzuwenden. Ruhige Ergebung in das zur Zeit Unvermeidliche ist das Einzige, was wir Euch jetzt empfehlen können. Dresden, den 25. Juni 1866- Die LaN d e sc 0 MMissi0N. v. Falkenstein, v. Friesen. Di. Schneider, v. Engel. 3u Besorgung der Etappen-Geschäfte für die jetzt durchmar- o* schirenden Militairtruppen sind besondere Etappen-Comm^ je in den einzelnen Amtsbezirken des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Districts errichtet worden. Dieselben bestehen am Sitze der Königlichen Gerichtsämter Großenhain, Lommatzsch, Meißen, Nossen und Riesa, aus den dortigen Herren Vorständen der Königlichen Gerichtsämter und Raths- Collegien, denen für Meißen der Regierungs-Referendar von Harttmann zugesellt worden; sämmtliche Etappen - Commissionen stehen aber unter Oberleitung des Unterzeichneten. Den Anordnungen dieser Commissionen, resp. ihrer Requisitionen und Verfügungen überhaupt, ist unbedingter Gehorsam zu gewähren, widrigenfalls sofortige executive Maßregeln zu befürchten sein würden. In besonderer Regierungs-Ermächtigung: die Königliche Amtshauptmannschaft zu Meißen, am 24. Juni 1866. von Egidy. - ———-— > — > —» JHekHNUkNMckMIM Nachdem die Besorgung des Etappenwesens in dem Bezirke, 2 r)* welcher hierzu aus den um die Stadt Großenhain gelegenen Ort ¬ schaften gebildet worden ist, von der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen kraft erhaltener Regierungsermächtigung den unterzeichneten Behörden übertragen worden ist, so wird solches hiermit zu aUseuiger Kenntniß gebracht. Nachdem der Strobhutfabrikant Herr Karl Eduard Steyer hj„ als Agent der Berlinischen Feuerversicherungs-Gesellschaft für Stadt und Gerichtsamtsbezirk Großenhain am heutigen Tage in Pflicht genommen worden ist, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, am 23. Juni 1866. Der Stadtrath daselbst. Heerklotz.