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wez«g«»reia monaüich Mk. 4.75, durch Boten frei in« Hau« gelirfmt, bei Abholung in den Geschäftsstellen M. 4.50, Wochen- k-rten 1.1« Mk. Bet Postbezug vierteljährlich M. 15.- au«schl. LustellungSgeböhr. Einzelne Nummer 25 Pfg. Ausgabe werktäg lich nachmittags. Falls durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, sperre, Aussperrung der Anzeiger verspätet oder nicht erscheint, ist der Verlag nicht zum Ersatz verpflichtet. — Postscheckkonto Leipzig 4S214. Geschäftsstelle: Hohenstein-Ernstthal, Bahnstr. 8. OderlMMMtzer TAgsölKtt Gersdsrser TagebLaLt Auzetgeuprel« die «gespaltene KorpuSzetle 75 Pfg., Reklame- zrile 2.— Mk.; bei Wiederholungen tarifmäßiger Nachlaß. — AuSkunftSerteilung und Vermittlung von schriftlichen Angeboten 80 Pfg. — Anzeigenaufgabe durch Fernsprecher schließt jeden Ersatzanspruch aus. — Bei zwangsweiser Einziehung de» An zeigengebühren durch Klage oder im Konkurssalle gelangt d« volle Betrag unter Wegfall der bei sofortiger Bezahlung be willigten Abzüge in Anrechnung. — Fernsprecher Nr. 151. — sür Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Nüsdors, Bernsdorf, WüjlenbraM, Mittelbach, Grüna,llrspmng, Kirchberg, Erlbach, Meinsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf usw. L 180 SoWerrta«, Kes s. MM IS20 47.3GMß Landwirte! Der „Reichsausschuß der Deutschen Landwirtschaft" ruft zur Beschleunigung des Aus» drusche» und der Ablieferung des Brotgetreides auf Der Vezirksverbaud schließt sich diesem Aufruf an Nur durch schnelle und reichliche Ablieferung kann die jetzige Notlage behoben und damit eine Verbesserung des Brotes erreicht werden. G«Girks»erb«»b Glauchau, den 4. August 1929. KM« ». Welck, Amtshauptmaun. — Nr. 1410 Getr. A. — Obwohl in der Bekanntmachung vom 31. Juli 1920 ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, daß der Verkaufspreis der ausgelegten Waren anzugeben ist, hat eine große Anzahl Handelsgeschäfte diese Borschrist nicht beachtet. Die gesetzlichen Bestimmungen werden hiermit erneut bekannt gegeben, sie lauten: Der Verkaufspreis ist an den in Schaufenstern, in Läden, Marktverkauisständen, auf den Wagen oder Ständen der Stratzmhändler oder in ähnlicher Weise ausgelegten Waren aus kleinen an der Ware selbst oder den Behältnissen, in denen sich die Waren befinden, onzusteckenden oder sonst zu befesti genden Tafeln anzugeben. Die Schrift auf den Tafeln muß mindesten» 5 cm hoch und deutlich lesbar sein Wer den Borschristen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnisstrafe bis zu t Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Der Kleinverkaufsprei» für Eier beträgt ab 9 August 1920 1,20 Mk 1 Stück. Hohenstein-Ernstthal, am 5. August 1820. Die städtische Preisprüfungsstelle. 0!WW_N.ö!t«.cwSWWWMMZW».«W«»«WMWWWWWW»WW»WIW«W»WMM»WWWMMWWW»W Gouda-Käse, Pfund -- Mk. 2,85. 1—1350, 4001—4575: Schmidt, 1351—2600, 4576-4980, 6201-1210, 7091-7500: Beyer, 2601—3340, 4981—5600: Lästig, 3341-8700, 5601 bis 5850: Horn. , Zuteilung für Kinder bis 4 Jahre, jede Person 1 Päckchen. Lebensmittelkarte C. 1—400: Elster, Dresdner Str, 401—610: Lange, Bahnstr, 2001—2610: Konsum-Verein. Es ist abzuschneidcn Marke E von der roten und Marke O 14 von de: grauen Karte. Auslandsbutter, jede Person 50 Gramm — Mk 1,65. 1966 —2600, 4576—4980, 6201 bis 6210, 7001—7500: Beyer. 2601—3340, 4981-5600: Lässig. Landbutter, jede Person 50 Gramm ---> Mk. 1,10. 3341—3760, 5601—5850: Horn. 1—599: Schmidt. Oberlungwitz. Kartoffelverkauf. Freitag, den 6. d. W , erhält jede Person in den Ortsl-Nr. 41—120 vormittags von 8—11 Uhr gegen Verlegung der Fiühkartoffelkarte 2 Pfund Kartoffeln. 1 Pfund kvftet 45 Pfg. Warenverkauf. Freitag, den 6. August, auf Lebensmittelkarte Nr. 8 Pfund Hafer flocken für 1,20 Mk., Vr Pfund Nudeln für 1. Mk, 40 Gramm Käse für 72 Pfg. Auf die Kinderkarte Nr. 8 wird '/« P!und Ktndernahrung für 55 Pfg. abgegeben Marmelade — zum Preise von 3,50 Mk. 1 Pfund — ist in den Geschäften von Konsumverein Haushalt, Filiale, Heinrich Färster und Konsumverein I für alle Einwohner zu haben. Anstelle von Kartoffeln gelangt in allen hiesigen Verkaufsstellen zur Abgabe: Bohnen 1 Pfund 2,20 Mk, Erbsen 1 Pfund 2,60 Mk , Erbsenmehl 1 Pfund 1,20 Mk., Hafermehl 1 Pfund 2,20 Mk. und Tapiokamehl 1 Pfund 3 — Mk. Dberluugwitz, am 5. August 1929 Der Gemeiudevorstaud. WWMWWWWWW»WWWW»«WW»WU»W»WWWWW«WWWW»>W»» WM »IWWWIWWWWWWWWWWWWWWWWWMWWMWWSW^» Der nm LshNhW. - Mit dem 1. August ist das neue Gesetz über den Lohnabzug in Kraft getreten. Auch die vor läufigen AnSsiihrungSbestimmnngen zu diesem Gesetz sind soeben erlassen worden. Nach den neuen Bestimmungen gilt nun folgendes: 1. Zum Barlohn ist hinzuzurechnen der Wert der Naturalbezüge, z. B. Kost und Wohnung. Tie Höhe dieses Wertes wird durch die einzel nen Landesfinanzämier festgestellt und seinerzeit bekannt gegeben werden. Bis zu dieser Regelung sind die Naturalbezüge einzusetzen mir dem Weile, der sich aus den Lohntarffverembarungen ergibt. Wo solche Vereinbarungen nicht bestehen, sind die voin VersichernngSamte festgesetzten örtlichen Preise maßgebend. Jedoch ist bis zu der Fesl- setzung durch das LandeS'inanzamt als Wert oon Natural- und Sachbezügen lein höherer Be trag als 5 Mk. für den Tag, 30 Mk. für die Woche und 125 Mk. für den Monat anzurech neu. Als Arbeitslohn gellen Löhne, Gehälter. Besoldungen, Tantiemen, Gratifikationen oder sonstige für Arbeitsleistungen gewährte Bezüge, sowie Wartegelder, Ruhegehälter, Witwen« und Waisenpensicnen und andere Bezüge oder geld- werte Vorteile für frühere Dienstleistung oder Berufstätigkeit. 2. Tie Beiträge für Kranken-, Unfall-, Haft pflicht«, Angestellten-, Invaliden- und Erwerbs- losen-UnierstütznngSlassen, sowie für Witwen«, Waisen« und PcnsionSkassen und Beiträge zu ös- sentlichen Berufs« und WirtschaftSvcrtretungen können vom Arbeitslohn abgcsetzt werden, soweit sie vom Arbeitgeber entrichtet und zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet werden. 3. Bei Arbeitnehmern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet ein Abzug vom Arbeitslohn nicht statt. 4. Der Steuerabzug wird nicht mehr vom ungekürzten Tage-, Wochen- oder MonatSlohn vorgenommen. Es bleiben vielmehr gewisse Telle des Lohnes vom Steuerabzüge frei. Diese Teile sind so berechnet, daß die sozialen Ermäßigun gen deS Einkommensteuergesetzes bereits beim Steuerabzug berücksichtigt werden. Vom lOprozentigcn Lohnabzug blei- ben frei: bei Tageölohn bercchnung 5 Mart für den Tag, sowie 1,50 Mk. für die Ehe frau des Arbeitnehmers und für jedes zur Haus haltung des Arbeitnehmers zählende minderjäh rige Kind; bei Wochenlohn 30 Mk. für die Woche sowie sür die Frau und jedes min derjährige Kind je 10 Mk.; bei Monats- lchn 125 Mk. für den Monat nnd je 40 Mk. für die Ehefrau und jedes minderlährige Kind. Uebersteigt unter Berücksichtigung dieser Ermäßi gungen der Lohn, aus das Jahr umgerechnel, die Summe von 15 000 Mk., sc werden 15 Pro zent erhoben; geht Lehn oder Gehalt über 30 000 Mark, so kommen 20 Prozent Gehaltsabzug in Frage, bei mehr als 50 000 Mk. 25 Prozent usw., bis bei Beträgen von jährlich über 1 Mil lion 55 Prozent dezS Gehalts oder der Tantieme abgezogen werden. Ter Arbeitgeber hat bei jeder Lohnzahlung festzustellen, ob der Arbeitslohn unter den vor genannten Bedingungen die bezeichneten Grenzen überschreitet. Bei der Umrechnung des Arbeits lohnes auf ein Jahr ist das Jahr mit 300 Ar beitstagen, 50 Wochen oder 12 Monaten zu« «runde zu legen, sofern nicht nach der Art der Arbeitstätigkeit «ine kürzere Beschäftigungsdauer sür das Jahr anzunehmen ist (z. B- bei Sai sonarbeitern). Wern also beispielsweise ein ver- bciratcter Arbeitnehmer mit 4 Kindern nach Ab zug der obengenannten Beiträge zur sozialen Versicherung 756 Mk. McnatSlohn bezieht, so berechnet sich der Steilerabzug folgendermaßen: Es sind zunächst 125 Mk. abzusetzen und weiter fünfmal 40 — 200 Mk. für die Ehefrau uud 1 Kinder, so daß insgesamt 325 Mk. dem Steuer- abzug nicht unterliegen. Es bleibt dann noch für den Steuerabzug eine Summe von 431 Mk.. von denen 10 Prozent einzubehalten sind. TaS würde 43 Mk. 10 Pfg. ausmachen. Jedoch ist in deii AnSführungSbestunmnngen vorgeschrieben, daß der Betrag ans volle Mark nach unten ab- mrunden ist. Für das Steuerjabr 1920 werden ihm somit, da der Abzug erst seit dem 25. Juni 1920 in Kra.'t ist, und er daher in diesem Jahre bei Monatslöhnen nur für 10 Monate erfclgt, >33 Mk. einbehalten. TaS steuerpflichtige Ein- ^nnmen für 1920 berechnet sich dagegen auf min destens 4200 Mk., wovon sür 1920 488 Mk. an Einkommensteuer dcinuüchst zu entrichten sind. Oder ein anderes Beispiel: Ein unvcrheirater Steuerpflichtiger bezieht einen Wcchcnlchn nacki Abzilg der PersichernngSbeilräge in Höhe von 260 Mk. In diesem Falle sind 30 Mk. abzu- 'ehen, so daß nur von 230 Mk. der lOprozem lige Abzilg gemacht zn werden braucht. Wird der Abzug in diesem Jahre für 40 Wochen (vom 25. Juni 1920 ab) gemacht, fo werden dem Ar beitnehmer insgesamt 920 Mk. einbehaltcn. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von rund 11 500 Mk. hat er aber für 1920 demnächst 1755 Mark Einkommensteuer Zu zahlen. BerschleMWtlittit? Die polnische Regierung ist der Ansicht, daß die Scwjetregierung die Waffcnstillstandsvcrhand- langen in der Hoffnung auf die verspätete Hilfe der Bundesgenossen aufschicben will. Das Datum des 4. August als Tag des Beginns der Frie- densverhandlnngen sei unmöglich, denn eine mir so weitgehenden Vollmachten versehene Delega tion, wie sie die Sowjetregierung fordert, könnte mit ihren Vorbereitungen weder bis zn der ge forderten Zeit fertig werden, noch bei Fehlen der Verkehrsmöglichkeiten nach Minsk gelangen. 2009 Flüchtlinge aus Polen trafen bereits in Soldau (Ostpr.) ein. Die Po len bilden eine Gefahr für die deutsche Bevölke rung, da sie stark ruhrvcrscucht sind. Es besteht deshalb die Msicht, die Grenze bei Neidenburg zu sperren. Die alliierten Truppen sind jetzr alle nach Allenstcin zurückgezogen. Der italienische Botschafter hat die deutsche Regierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß der Abtrans port der italienischen Truppen ans dem ostprcußischen Abstimmungsgebiet am ft. August erfolgt. Die militärische Lage gestaltet sich für die Polen inzwischen immer schwieriger, da die Erfolge der Russen anhalten. Miawa und Ciechanow sind im Besitz der Nuj- sen. — lieber Thorn und Graudenz er- schien ein russisches Flugzeug und wars Sowjet- Proklamationen ab. 45 Kilometer vor Warschau. Tie Vortruppen der Roten Armee stehen noch knapp 45 Kilometer von den Außenforts der Festung Warschau entferß-it. Am Sonntag sind zum ersten Male russische Flieger über Lem Fe- smngswcrk erschienen, ohne jedoch Bomben ab« zuwerfen. Eine offiziöse Mitteilung des Landcsvertci- dignngsratcS in Warschau gibt zu, daß die crfic polnische Armee nahezu ausgcriebcu wurde. Die pclmschen Verluste werden auf 12 000 Tote, Verwundete nnd Gefangene beziffert. Scüwere Verluste hat auch di« vierte polnische Armee erlitten, die nahezu die Halste ihres Be standes eingebüßt hat. Russische Friedensbedingungen. Vor seiner Abreise nach England hat nach einer Meldung der „Franks. Ztg." Volkskommis sar Krassin dem Vertreter einer schwedischen Zei tung gegenüber geäußert, er beurteile die bevor- ftr.ende Londoner Verhandlungen zuversichtlich. Eine nnabweisliche Bedingung des russisch-pol nischen Friedensschlusses werde der freie bculsch-russischc Handel über Polen bilden. Gegen eine Erneuerung oder Verftär- tnng deö polnischen Heeres werde Rußland sich bei den Waffcnstillstandsverhandlungen sichern, ^n: Ratew Heere befänden sich einige französi sche und ungarische Osfiziere, die Anwesenheit oemschcr müsse er abstrellen. Amerikas UnterßGtzung. „Daily Mail" und „Morningpost" melden aus Newhork: Ter Senatsausschuß hat einstimmig eiv.e Resolution für Polen angenommen. Der Beschluß sordert von dem Präsidenten die finan ziell«, wirtschaftlich« und militärische Unterstützung Polens für seine politische Unabhängigkeit gegen Sowjetrußland. „Jcurnal" schreibt: Es sei bestimmt, die Ver« Wandlungen mit Rußland zu den Bedingungen, die Rußland hinsichtlich Polens gestellt hat, wie der aufzunehmen. Die Alliierten hätten keine i Wahl, denn ein Bruch würde den Krieg bis zum k Neußersten gegen Rußland bedeuten. Es wäre > dann notwendig, daß Deutschland vor der entwaffnet würde. Mit der deutschen Drohung im Rücken würde man den Krieg ge gen Rußland nicht beginnen. Das Blatt berich- let dann, daß über die erwähnten Punkte ein Gedankenaustausch zwischen London und Paris slattfindct. Eine „Sicherhettswehr-Linie" um Polen. In britischen offiziellen Kreisen wird siir den Fall, daß die Bclschcwistcn sich der Stadt War schau bemächtige» und eine Scwjetregierung er richten sollten, die Errichtring einer SicherhcitS- webr-Linie nm Polen herum, das vorläufig sei nem Schicksal überlassen werden würde, ins Auge gefaßt. Keine englische Hilfe für Polen. Im englischen Unterhaus erklärte Bonar Law, die englische Regierung habe niemals die Absicht gehabt, die deutsche oder ungarische Re gierung um ihre Mithilfe gegen Rußland zu bit- len. Mit vcllcr Schärfe wandte sich Bonar Law gegen das Abenteuer, in das Polen sich gestürzt babe. Polen allein fei für die eingctretenen Er eignisse verantwortlich. England schicke auch kei- nerlei Waffen oder Munition nach Polen. Der Reichstag Ster die WeitsloWeit. Berlin, 4. Ang. Tie dritte Lesung des NcthauShalts wird fortgesetzt. Beim Haushalt des Reichswirtschaftsministc- riumS unterstützt Abg. Oberfohren (D.-N.) eine Entschließung zugunsten der stark notleidcn Vcn Rentner und Pensionäre, denen eventuell Beihilfen zu gewähren seien. — Der Vorschlag findet einstimmige Annahme. Beim Rcichswehrministerium fordert Abg. Frau Zietz (Unabh.) bessere Fürsorge für die Kriegsbeschädigten. Abg. Fries (Unabh.) fordert die Beseiti gung der Seelsorge beim Heere. Die Soldaten hätten während des Krieges' da» offizielle Christentum sattbekommen. Abg. v. Gallwitz (D.-N.) erhebt Ein spruch dagegen, daß die Militärgeistlichen, denen das Heer ungemem viel zu danken habe, hier heruntergerissen werden. Mg. Dr. Schreiber (Zentr.): Die Mili tärseelsorge hat bisher im Zeichen der edelsten Humanität gestanden und soll darin auch fiir die Zukunft stehen. Abg. Korell (Dem.) hält «S für erwiesen, daß die Geistlichen im Kriege ihre volle Schul- digkeit getan haben. Abg. Plöttner (Unabh.) sieht in dem ! Militarismus die Schutzgarde des Kapitalismus. Abg. Dr. M u m m (T.-N.) wendet sich er- neut gegen die Herabwürdigung der Militärgeist- lichcn. Abg. Andre (Zentr.): Dem ruhigen Bür ger tut die Reichswehr nicht weh, sondern nur denjenigen, die die Revolution verewigen wollen. Denken Sie an Zittau! Die Unabhängigen don- nem hier dauernd gegen den Militarismus in Tentichland. Den russischen Militarismus aber beben sie in den Himmel. (Zuruf bet den Un abhängigen: TaS ist etwas anderes! Heiterkeit.) Sie sind die Partei des Hasses. Abg. Adolf Hoffmann (Unabh.): Sind wir die Partei des Hasses, so sind Sie die P a r- tei des Volksbetruges. Wir bekämp fen in erster Linie den Mißbrauch der Religion zu politischen Zwecken. Darin hat der Militär- geistliche Ungeheure? geleistet. Ein Geistlicher hat einen Katechismus für Söldaton verfaßt, in dem es heißt: „Wenn da? Bajonett in der Brust des Feindes knirscht, auch das ist Gottesdienst." Herr Schreiber stellte sich hier hin mit dem Gesicht eines wohlgefälligen Pharisäers. (Der Redner wird zur Ordnung gerufen.)