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Elbeblatt und Anzeiger Amtsötatl für die Königlichen GerichMniter sowie die StadtrLthe zu Riesa md Strehla. Redaktion und Verlag von E. F. Grellmann. 88. Dienstag, den 8. November 1870 Dich« Blatt „Lididiatl und Anzrlgkr" erscheint wdchenllich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und laste« vierteljlihrlich 10 Ngr. — Beftellungm werden bei jeder Poftanstait, in unsere» -»Pediitanen in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoneen sind ferner bevollmöchligt haasenstein unb Bogle» in Hamburg- Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. «ngler in Leipzig, 8- W. Daalbach in Dresden und Lugen Fort in Leipzig. S. ----- g' >g Mtttheilungen au» dm Attest der Stadt- verordneten. (Sitzung vom 4. November 1870.) Anwesend di« Herren: «isebera (Bors.), lAIauche, Uhrborn, H. Beurig, Springer, Mbiu«, Dhierbach, veil, Hoffmann. Di« erst« Verfammlung im SessionSzimmer de» neum Schulgebäudes rrösstiete der Voisttzende bei un- anzubringen. Als Wahltermin haben wir Montag, den 28. November d. I. anberaumt und laden die stimmberechtigten Bürger gedachten Tages in der Zeit von Morgens Ist bis Mittags 1 Uhr aus hiesigem Rathhause zu erscheinen und die ihnen zuvor einzuhändigenden Stimmzettel vor der niedergesetzten Wahldeputation persönlich bet Verlust des Stimmrechtes für den gegenwärtigen Fall, abzugeben. Auf dem Stimmzettel selbst find von den in der aushängenden Wahlliste aufgeführten Bürgern 10 Ansässige und 5 Unansässige aufzuzeichnen, und ist, zu Vermeidung einer anderweiten Wahl, bei Ausfüllung der Stimmzettel hierauf und aus vollständige NamenSaufführung der -».Wählenden, genau zu achten. Strehla, am 8. November 1870. Der Stadtrath. Schreiber, Brgrmstr. Kirchenvorstandswahl. Sonntag, dm 13. November, unmittelbar nachdem Vormittagsgottesdienste, der an diesem Tage bereit» um 8 Uhr beginnt, wird im Gottes haus« di« Wahl der zukünftigen Kirchenvorsteher für Riesa, Poppitz und Mergendorf stattsinden, und zwar haben sich die Riesaer Wähler vom Schluß des Gottesdienstes bis spätesten» Schlag 1 Uhr, die Poppitzer und Mergendorfer bi» Schlag IS Uhr einzufinden. Insbesondere wird noch auf Folgendes aufmerksam gemacht: I) Bei der Kürze der Zeit und der Menge der zur Wahl Angemeldeten, läßt sich da» AuStragen von Stimmzetteln nicht mit genügmder Genauigkeit auSführen, daher die Wähler bei der Wahl irgmd einen ihnen beliebigen Zettel gebrauchen mögen. S) Die Riesaer Wähler habm je zehn Personen, die Poppitzer je eine und die Mergendorfer gleichsfalls je eine Person für da» Kirchen vorsteheramt zu erwählen, daher auf dm Messer Zetteln je zehn Namm zu verzeichnen sind, auf dmm von Poppitz und Mergendorf da gegen nur je ein Name. 3) Dw Namen der Gewählt«» find auf dem Stimmzettel deutlich und, wenigsten» da, wo Verwechselung möglich ist, mit Angabe des Stan des, beziehentlich der Vornamen zu verzeichnen. 4) Di« Stimmzettel sind nicht, wie bisweilen gemeint wordm ist, mit dem Name« des Wählers zu unterzeichnen. 5) Jeder Wähler hat seinen Stimmzettel persönlich in di« Wahlurne zu legen. Riesa, dm S. November 1870. Htz. Ek. BSttche», Pf. Bekanntmachung. ES hat sich durch thierärztliche Sektion ergebm, daß ein, am 22. dieses Monats in ZauSwitzer Flur wegen Tollwuthverdacht» getvdteter fremder Hund wirklich toll gewesen ist. Mit Rücksicht hierauf sind in sämmtlichen links der Elbe gelegenen Ortschaften des hiesigen GerichtSamtsbezirkS, einschließlich der Stadt Strehla, 12 Wochen lang, also bis zum 2 8. Januar 1871 sämmtliche Hunde einzusperren oder, wenn sie herauSgelassen werden, mit einem aus Metallstäben oder Drathgitter gefertigten, daß Beißen verhindern den Maulkorbe zu versehen. Hunde, welche ohne vorschriftsmäßigen Maulkorb in den gedachten Ortschaften und der Stadt Strehla Herumlaufen, werden eingefangen, deren Besitzer aber bestraft werden. Strehla, am 27. October 1870. Das Königliche Gerichtsamt das. Strauß. tober diese- Jahre» an, eine MirthzinSzulage von IS Thlr. pro Jahr zu verwilltom. 2) Da» Dankschreiben Hm. Lehrer vemmann«, für dir im Mai diese« Jahre» statsgeftmdme, ihm erfreulich gewefme Regultrung seiner GehaltSver- hältniffe, wurde zur Kenntniß gmommm. 3) Dem Rachrbeschluß, die Pflasterung de» Wege- zwischen den Hoffmann'schm und Pmkert- i schm Häusern jetzt vornehm^ und eine offene den StrHmbau bei I wurde einhellige Zi 4) Die zur Prüfung vorgelegt« Parochialcaft senrechnung pro 1889, sowie die Echulcaffenrech- nungm von 1868 und 1869 wurdm nach Vor trag de» Bericht» für richtig und justtficirbar er klärt. ö) Da» Collegium rrtheilt« schließlich einem Abkommen fein« allseitig« Zustimmung, welche» der Rach unten» 13. Occhr. ,. e. mit den» Gast- hofsbesitzer Hm. Zenker, in Bezug auf dir Räu mung zetther miethcontractlich innegehabter Loca- lilätm im Gasthaus zmn Kronprinz, getroffen. Bekanntmachung. An Stelle der in diesem Jahre durch Wahlmänner zu vollziehenden Ergänzungswahl in das Stadtverordneten - Collegium ist nach Z. 9 Abs. 2 de» Gesetzes vom 5. März diese- Jahres eine totale Erneucmng des Stadtverordneten-Collegiums vorzunehmen und hat die Wahl, nach 8. 2 diese- GesetzeS, direkt durch die Bürgerschaft, (ohne Vermittlung von Wahlmännern) zu erfolgen. Die zu diesem Behuf« auSgesertigten Wahllisten hängen von heute an im Rathhause, im Gasthof zum Sterne und in der Schankwirthschaft des Herrn Thierarzt Schneider zur Einsicht für Jedermann au». Einsprüche gegen die Wahlliste find, nach Z. 135 der Allgemeinen Städteordnung, wenigstens acht Tage vor dem Wahltage, für dieses Mal spätestens bis Montag, den 21. November