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Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand, Nevoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein lund Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ifpaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederhotungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Anuahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden.! Fernsprecher Amt Siegmar 244. 2 Sonnabend, den 15. Januar 1916 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 13. Januar 1916. Die Gemeindevorstände. Butterkarten. 8 1. Im Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz einschließlich der Stadt Limbach darf Butter an Verbraucher gewerbsmäßig nur noch abgegeben werden, wenn sich der Empfänger im Besitze von Butterkarten oder Butterbezugsausweisen befindet. Von dieser Bestimmung wird der gesamte Handel mit Butter bettoffen, also auch der Verkauf von Butter durch den Erzeuger (Landwirt) unmittelbar. Dagegen bleibt der Verbrauch des Erzeugers (Landwirts) in seiner eigenen Wirtschaft frei. Ebenso bedarf es der Butterkarten nicht, wenn ein Betrieb Milch in eine Molkerei liefert und hierfür zum Teil Butter für den eigenen Verbrauch zurückerhält. 8 2. Die Bütterkarten werden für die Person und Woche ausgestellt. Sie lauten auf Vs Kilogramm IVs Stück Butter), gewähren jedoch kein Recht auf Bezug dieser Menge. Sie gelten für ganz Sachsen. Sie werden nur an Personen ausgegeben, die selbst oder durch zum Haushalt gehörige oder besonders zur Vertretung ermächtigte Personen die schriftliche Erklärung abgeben, daß sie keine Butter von Orten außerhalb Sachsens beziehen. 8 3. Angehörige eines Familienhaushalts, dessen Vorstand ein geringeres Einkommen als 1900 Mk. hat und eines Haushalts mit mehr als 3 Kindern unter 14 Jahren, dessen Vorstand nicht mehr als 3100 Mk. Einkommen besitzt, sind insofern bevorrechtigt, als die billigere Butter auf Antrag zunächst ihnen zur Verfügung gestellt wird. Zu diesem Zwecke werden ihre Butterkarten mit einem 8 gekenn zeichnet. Diese Vorzugskartcn berechtigen jedoch zum Bezüge der billigeren Butter nur insoweit, als solche in den einzelnen Gemeinden jeweilig zum Verkaufe kommt, andererseits gelten sie nicht nur für die billigere, sondern für jede Sorte Butter. Wer den Antrag aus Erteilung einer Vorzugskanc stellt, hat das Vorhandensein der Voraus- setzungen durch Vorlegung von Steucrzetteln oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen. Die Butterkarten werden durch d e GemeEndebeh" den n ch d h hi "b etr ff Verloren- Karten werden mcht ersetzt. ^ ^ Die Inhaber von Gastwirtschaften, Pensionen, Krankenhäusern und ähnlichen Anstalten erhalten Butterbezugsausweise. An Krankenhäuser und ähnliche Anstalten werden auf Antrag Vorzugs- ausweift für^billigere Butter gewährt. ^ blelbt^rb^ ^werbsmäßig an Verbraucher^abgibt, ist verpflichtet, über die^von ihm gezogenen ^ Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraf? ^Für die Stadt Limbach bleiben bis auf weiteres die dortigen ortUchen Dorschnste» „> Geltung. ^ ^ Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu Chemnitz, am 10. Januar 1916. Der Kommunalverband der Amtshauptmannfchaft Chemnitz. Bntterkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Butterkarten erstmalig auf die Zeit vom 17. Januar bis 26. Februar 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Vorlegung des Brotmarkenheftes Dienstag, den 18. Januar 1916, im hiesigen Rathause I. Bezirks Brotkartenhestnummer 1 —100 vorm. 9 bis 10 Uhr 101 — 200 10 „ 11 „ 201 - 300 11 .. 12 „ II. Bezirks 301 — 400 9 .. 10 „ 401 — 500 10 .. 11 501 — 600 11 „ 12 „ Ili. Bezirks 601 — 700 9 „ 10 701 — 800 10 .. 11 .. 801 — 900 11 .. 12 ,. IV. Bezirks 901—1000 9 .. 10 „ 1001—1200 „ 10 .. 11 .. -immer. Die Butterkarten werden nur an Personen ausgegeben, die selbst oder durch zum Haushalt gehörige oder besonders zur Vertretung ermächtigte Personen die schriftliche Erklärung abgeben, daß sie keine Butter von Orten außerhalb Sachsens beziehen. An Kinder können Butterkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Butterkarten nicht ausgegeben. Reichenbrand, am 13. Januar 1916. Der Gemeindevorftand. !> Gemüse- re. Verkauf in Reichenbrand. Solange der Vorrat reicht, findet Montag» nachm, von 2 bis 1 Uhr im hiesigen Freibankiokai der Einzclverkauf non Zocker H kg 28 Ps, «rbsen V- >-S S0 Ps. Reis Ve KZ SV Pf. «rietz b0Pf. »akao V- ><e 2S0 Pf. Speck V->-S 220 Ps. an die hiesigen Ortseinwohner statt. Abgezahltes Geld und Einschlagpapier ist mitzubringen. Reichenbrand, den IS. Januar 1916. Der G-meinLeoorstand. Wehrbeitrag betr. Die letzte Rate des W-Hrbeitrages ist dis längstens den IS. Februar ISIS Reichenbrand^». ^Januar I9IV? Der Semeindeoorstand. Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Bund Schlüsseln, 1 Ofentür. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 14. Januar 1916. Waffergeld und Wasserzins. Der am 15. d. M. fällige 4. Termin Waffergeld und Wafserzins 1915 ist bis längstens den 30. dieses Monats an unsere Wasserwerkskasse abzuführen. Siegmar, 14. Januar 1916. Der Gemeindevorstand. Hundesteuer betr. Halts für 1 Hund^lO Mark, für den 2. Hund 15 Mark, für den 3^ Hund 20 Mark und für jeden Die Steuer ist bis längstens den 31. d. M. an unsere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 6. Januar 1916. Der Gemeindevorftand. Wehrbeitrag! Die letzte Rate des Wehrbettrages 191? an ufisere Steuerkasse abzuführen. Siegmar, den 6. Januar 1916. Der Gemeindevorstand. Sigmar. Anmeldung der Kinder, die Ostern ^1916 schulpflichtig werden. die Schule eintreten sollen, sind im Direktorzimmer hiesiger Schule anzumelden und zwar die Knaben: Donnerstag, den 27. Januar, nachm, von 2—4, die Mädchen: Freitag, den 28. Januar, nachm, von 2—4. Bei der Anmeldung ist für alle Kinder eine Ämpfbescheinigung, für Kinder, die auswärts geboren sind, außerdem eine Geburtsurkunde und eine Taufbescheinigung beizubringen. Eine Tauf- bcscheinigung^ist^ abe^ auc^ für hier gcborerie Kinder erforderlich, wenn die Eltern einem anderen als "si-gmZr,'°d-n Janüa?1916, H. «ra-A Oberl, Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der frühere Lagerist Herr Mar Merkel von hier als La^erverwalter für ^as Unterzeichnete Derbandsgaswerk in Pflicht genommen Worden ist.^ Männliche Jugendpflege—Siegmar. Die zweitägige Wanderung nach dem Fichtelberge soll bei günstigen Witterungsverhältnifsen Sonnabend» 22. d. M. stattfinden. Anmeldung: Montag um 7 Uhr abends in der Schule und Donnerstag im Lesezimmer bei dem Führer, Herrn Lehrer Bahl. Siegmar, 15. Januar 1916. Ortsausschuß für Jugendpflege. Klinger, 2. Vors. Schulanmeldung. Die Anmeldung der Ostern 1916 schulpflichtig werdenden Kinder in der Gemeinde Neustadt hat Montag, den 24. Januar 1916, nachmittags von 4 bis 5 Uhr in hiesiger Schule zu erfolgen. Für sämtliche Kinder sind die Impfscheine und für auswärts geborene außerdem die Geburts urkunden und die Taufbescheinigungen mitzubringen. Neustadt, am 10. Januar 1916. Der Schulvorstand. Geißler. Vorsitzender. Bntterkartenausgabe in Rabenstein. Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt nur geg^i Vorlegung der Brotmarkenhefte Sonntag, den 16. Januar, in der Zeit von 10Vs —12 Uhr vormittags in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute (Brotpfleger). Die Butterkarten werden nur an Personen ausgegeben, die selbst, oder durch zum Haushalt gehörige oder besonders zur Vertretung ermächtigte Personen die schriftliche Erklärung abgeben, daß sie keine Butter von Orten außerhalb Sachsens beziehen. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Buttermarken nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Butterkarten zu erinnern. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 13. Januar 1916. Gemüse- re. Verkauf. Der Einzelverkauf von , Nudeln Vs I<8 50 Pf. Weizengrieß Vs „ 50 „ Kaffee V4 » 90 , Reis (nur noch l. Qualität und nur höchstens 1 für die Familie) 1 „ 100 „ Kartoffelmehl . Vs 30 „ Kakao Vs oder 1 Büchse 220 „ Bohnen Vs 50 „ Erbsen, grün V-z „ 50 „ Fleischkonserven Büchse ca. Vs Inhalt 130 ., Pfeffer-(Honig-)kuchen je nach Größe der Pakete (wird auch, soweit der Vorrat reicht, schon vorher abgegeben) durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Dienstag, den 18. Januar d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Uhr aus gegeben. um den Andrang zu regeln, und gelten nur für den Tag. an dem sie gelöst sind. Die Marken, Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 14. Januar 1916. Wehrbeitrag betr. Es wird darauf hingewiesen, daß das 3. Drittel Wehrbeittag bis längstens den 15. Februar 1916 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen ist. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 16. Januar 1916.