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Sächsische Clheilung. Amtsblatt siir dar Mögliche Luitsgerichl and den Zladtrath ju KHandau, sowie für den MdlMneinderalh w Hohnßcin. Dreiunddreißigster Jahrgang. 83. Schandau, Mittwoch, den 16. October 1888. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, die Urwahlen zur Ergänzungswahl für die Handelskammer in Vivsilv« betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern unter gleichzeitiger Anordnung der Vornahme der zur Ergänzungswahl für die Handelskammer in Dresden erforder lichen Urwahlen die in Bezug auf die Bildung der Wahlabtheilungen und die Zahl der in jeder derselben zu wählenden Wahlmänncr gemachten Vorschläge 'genehmigt hat, so das; m der VII., die Amtsgerichtsbezirkc Pirna nnd 'Stolpen' umfassenden Wahlabtheilung drei Wahlmänner, in der VIII., die Amtsgerichtsbezirkc Sebnitz nnd Neustadt umfassenden Wahlabtheilung zwei Wahlmänncr und in der IX., die Amtsgerichtsbezirkc Königstein und Schandau umfassen den Wahlabtheilung ein Mahlmann zu wählen sind, so werden nunmehr andurch alle nach 8 17 sub 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 in Verbindung mit den Bestimmungen unter III des Gesetzes, einige durch die Reform der directeu Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betr., vom 2. August 1878 stimmberechtigten und wählbaren männlichen Personen der vorerwähnten Wahlabtheilungen hiermit äufgcfordcrt, bchnfs dieser Urwahl Donnerstag den 24. Oetober dieses Jahres in der Zeit von Bormittags 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr und zwar 1 ., die Stimmberechtigten aus den Städten Pirna, Dohna, Liebstadt, Wehlen, Gottleuba, Berggietzhtibel und Stolpen, sowie aus den sämmtlichen übrigen Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Pirna und Stolpen bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Ernst 8vl»»»olv in Pirna oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Gustav ^Vvlvl»vlt daselbst im DeputatiousUmmer des dasigeu Stadtraths (Rathhaus 1 Treppe), 2 ., die Stimmverechtigten aus der Stadt Königstein uud den sämmtlichen übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Königstein bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Immanuel VUIvmnnn in Königstein oder dessen Stellvertreter Herrn Kansmann Gustav Hivilvr daselbst in den; dasigeu Gasthofe zum blauen Stern, 3 ., die Stimmberechtigten aus den Städten Schandalt und Hohnstein und den sämmtlichen übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkcs Schandan bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Hngo 8«I»öi»Iivrr in Schandau oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Otto HüUmv daselbst im Sitzungszimmer des dasigeu Stadtraths, 4 ., die Stimmberechtigten aus der Stadt Sebnitz und den sämmtlichen übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Sebnitz bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Ernst Gotthold Ilo^vr in Sebnitz oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Hermann ILiviIvI daselbst in der linken Partcrrestnbc im Gasthofe zur Stadt Dresden, 5 ., die Stimmberechtigten ans der Stadt Nenftadt und den sämmtlichen übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Neustadt bei dem Wahlvorsteher Herrn Fabrikant Franz Ludwig LippuvI» in Nenstadt oder dessen Stellvertreter Herrn Fabrikant Emil Oscar ILivI»tvr daselbst in der dasigen Hartmann'schen Restauration persönlich sich einznfindcn und anANinclden, hierbei, soweit uöthig, ihre Stimmbercchtig- nug nachzuweisen und sodann die Abstimmung mittelst eines ihnen auszuhändigenden Stimmzettels vorzunehmcn. Für die Handelskammer sind stimmberechtigt uud wählbar alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäfts augehörcndeu mänulicheu Personen, welche als Kaufleute oder als Fabrikanten in oem Eiukvmmensteuer-Cataster ihres Ortes nach einem Einkommen von über 1900 Mark — Pf. abgeschätzt, 25 Jahre alt und nicht etwa nach 8 44 der revidirten Städtcvrdnnng nnd beziehentlich 8 65 der revidirten Laudgcmeindeordnung vom 24. April 1873 von dem Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Ver übung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Pirna, am 30. September 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. Lv Murstrv. Berthold. M e k a n n 1 in a ch u n g, die Urwahlen zur Ergänznngswahl bei der Gewerbekammer zu betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Juueru unter gleichzeitiger Anordnung der Vornahme der zur Ergänzungswahl bei der Gewerbekammer zu Dresden erforder lichen Urwahlen, die in Bezug auf die Bildung der Wahlabtheilungen und die Zahl der in jeder derselben zu wählenden Wahlmäuner gemachten Vorschläge genehmigt hat, so das; m der V., die Amtsgerichtsbezirkc Pirna nnd Stolpen umfassenden Wahl abtheilung 4 Wahlmänncr, in der VI., die Amtsgerichtsbezirke Schandau und Königstein umfassen den Wahlabtheilung 2 Wahlmänner und iu der VII., die Amtsgerichtsbezirkc Neustadt und Sebnitz umfassenden Wahlabtheilung ebenfalls 2 Wahlmänncr zn wählen sind, so werden nunmehr andurch alle iu diesen Wahlabtheilungen aufhält lichen Stimmberechtigten hiermit aufgefordert, behufs der vorbemerkteu Urwahl Donnerstag den 24. October dieses Jahres in der Zeit von Bormittags 9 Uhr bis Nachmittags 4 Uhr und zwar: 1. die Stimmberechtigten aus dcu Ortschaften Gottleuba, Berggießhübel, Liebstadt, Bahra, Bienhof, Mchtc, Giesenstcin, Göppersdorf, Hartmanusbach, .Haselberg, Hellendorf, Klepplsch, Markers bach, Gersdorf, Oelsen, Wingendorf, Herbergen, Seitenhain, Großröhrsdorf, Oberschlottwitz, Biensdorf und Borna im Gasthofe zum Kronprinzen in Gottleuba bei dem Wahlvorsteher Herm Baumeister Adolph ILvppel»«»» iu Gottleuba oder dessen Stellvertreter Herrn Kürschnermeister Arthur ILrüxvr daselbst, 2. die Stimmberechtigten aus der Stadt Pirna, sowie aus den übrige» links der Elbe gelegenen Ortschaften des Amtsgerichtsbczirks Pirna im Deputationszimmer des Stadtraths zu Pirna, (Rathhaus 1 Treppe) bei dem Wahlvorsteher Herrn Tapezierer Emil ULUr in Pirna oder dessen Stellvertreter Herrn Korbmachermcister Ernst ILIvnKvI daselbst, 3. die Stimmberechtigten aus den Ortschaften des AmtsgcrichtsbezirkS Pirna rechts der Elbe im Erbgerichte zu Lohmen bei dem Wahlvorsteher Herrn Banmeister Hermann I?vL8«8vr iu Lohmen oder dessen Stellvertreter Herrn Tischlermeister Julius ITnrtinnnn daselbst, 4. die Stimmberechtigten aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkcs Stolpen in dem Rathssitzungszimmer daselbst bei dem Wahlvorsteher Herrn Kürschnermeister Wilhelm ZLvn« in Stolpen oder dessen Stellvertreter Herrn Lohgerbermcister Max daselbst, 5. die Stimmberechtigten aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Schandau im Sitzungszimmer des dasigen Stadtraths bei dem Wahlvorsteher Herrn Tapezierer Gustav HnnsvUilil in Schandau oder dessen Stellvertreter- Herrn Seifensiedermeister Adolf 8trudvII daselbst, 6. die Stimmberechtigten ans den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks König stein in dem Gasthofe zum Kronprinzen in Königstein bei dem Wahlvorsteher Herrn Bildhauer Otto ^Lillvr iu Königstein oder dessen Stellvertreter- Herrn Schneidermeister Wilhelm Hiin8tv«lt daselbst, 7. die Stimmberechtigten aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkcs Nenstadt in der Restauration von Julius Hartmann in Neustadt bei dem Wahlvorsteher- Herrn Niemermeister Clemens ILimntl» daselbst oder dessen Stellvertreter Herrn Buchbinder-meister Wilhelm Hülrnvr ebendaselbst, 8. die Stimmberechtigten aus deu Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Sebnitz in dem Gasthofe zur „Stadt Dresden", Parterrestnbe links in Sebnitz bei dem Wahlvorsteher dem Weber und Obstweiufabrikantcu Herrn Friedrich Ernst Oppvlt zu». daselbst oder dessen Stellvertreter dem Knospeufabrikanten Herrn Friedrich August Wvl»iivr jun. ebendaselbst, persönlich sich einzufinden und anzumeldcn, hierbei ihre Stimmberechtigung, soweit nöthig, nachznweisen und sodann die Abstimmung mittels emes ihnen anszuhändlgenden Stimm zettels vorzunehmen. Für die Gewerbekammer sind stimmberechtigt und wählbar alle dem Bezirke an gehörigen Gewerbetreibenden, welche a., als Kaufleute und Fabrikanten in dem Eiukvmmcnstener-Cataster ihres Orts nach einem Einkommen von 1900 Mark — Pfg. und darunter, jedoch min destens nach einem solchen von über 600 Mark — Pfg. abgeschätzt sind, oder b., ohne zu den Kaufleuten oder Fabrikanten zu gehören, nach einem Einkommen von über 600 Mark — Pfg. abgeschätzt find', o., das 25. Lebensjahr erfüllt haben nnd 4., nicht etwa nach 8 44 der revidirten Städteordnung und bez. 8 35 der rem- dirten Landgemeindeordnung vom 24. April 1873 vom Stimmrechte in der Gemeinde oder infolge der Verübnng eines Verbrechens von den staatsbürger lichen Rechten ausgeschlossen sind. Pirna, am 30. September 1889. Königliche Amts Hauptmann schäft. Maistrv. j Berthold.