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Dresdner W Journal. ALoniglieh Sächfisch-V ^taatsanzetgev. Verordnungsblatt der Ministerien «nd der Ober- und Mttelbehörden. ' Nr. 258. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. Freitag, 5. November IM). Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag- nachmittag-. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile N. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gefp. Textfeite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redalticnsstnch (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Staatssekretärs Dernburg. Der Staatssekretär erklärte, er setze großes Vertrauen in die Zukunft Südafrikas, sowohl vom deutschen wie vom britischen Südafrika. Am meisten Eindruck habe auf ihn während seiner Reise die Blüte gemacht, zu der ganz Südafrika unter dem Ein flüsse von Cecil Rhodes gelangt sei. Er, Dernburg, habe die Überzeugung, daß auch Wasser in Deutsch-Südwest- afrika zu beschaffen sei. Nur dieses sei notwendig für eine gedeihliche Entwickelung des Landes. Diamanten seien genug vorhanden; vielleicht gäbe es deren zuviel. Sodann äußerte sich Dernburg über die Ergebnisse seiner Studien, über den Baumwollbau in den Bereinigten' Staaten und die Lage der Schwarzen. Zur Neuregelung der Sonntagsruhe im Handels- gewerbe. Die Erhebungen für die beabsichtigte Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe nn Handelsgewerbe, sind abgeschlossen und dürften nun mehr zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs führen: Wie verlautet, haben die Ermittlungen in Überein stimmung mit den früher von dem Beirat für Arbeiter statistik veranstalteten Erhebungen ergeben, daß die volle Sonntagsruhe in Kontoren und in nicht mit offenen Verkaufsstellen verbundenen Betrieben durchführbar ist, und daß es nur der ausnahmsweisen Zulassung einer höchstens zweistündigen Beschäftigung für gewisse Fälle und Gewerbezweige bedarf. Der in dem vorläufigen, durch die Presse bekanntgewordenen Entwurf einer Ab änderung der gesetzlichen Bestimmungen aufgestellte Grundsatz der völligen Sonntagsruhe, der in mehreren Gemeinden bereits orte statutarisch durchgeführt ist, wird sich für diese Betriebe daher auftechterhalten lassen. Die Befugnis, eine beschränkte Beschäftigung -uzulassen, wird den höheren Verwaltungsbehörden und der otts- statutarischen Regelung vorzubehalten sein. — Für die offenen Verkaufsstellen, insbesondere für solche, die sich auf dem platten Lande, in kleinen und mittleren Städten befinden, hat sich eine gewisse Beschäftigungszeit als notwendig erwiesen. Die in dem vorläufigen Entwurf vorgesehene Ausnahme würde in der Praxis zur Regel geworden sein. Immerhin hat sich gezeigt, daß eine dreistündige Beschäftigungszeit (bisher fünf Stunden) all gemein auSreicht, sofern die Ausnahmen für Gewerbe beibehalten werden, deren Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Lagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Be völkerung erforderlich ist. Eine Scheidung der Städte nach der Zahl der Einwohner und die gesetzliche Fest legung einer kürzeren Beschäftigungszeit oder der vollen Sonntagsruhe für die größeren Städte hat sich nicht al- -weckmäßig erwiesen. Die weitere Einschränkung und Untersagung der Beschäftigung wird wie bisher dem Ortsstatut überlassen werden können. LS kann erwartet werden, daß die Zahl der Städte, die einschränkende Bestimmung.'», erlassen, sich auch ohne gesetzlichen Zwang Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Ministerialdirektor im Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts Geh. Rat Kretzschmar zum Mit- gliede des Disziplinarhoss und den Geh. Regierungsrat in demselben Ministerium vr. Schmaltz zum Mitgliede der Disziplinarkammer auf die Zeit von fünf Jahren zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, den Oberzollinspektor und Vorstand des Hauptzoll amts Leipzig I Finanzrat Wendt zum Finanzrat in Gruppe 1 der IV. Klasse der Hofrangordnung und Mit gliede der Zoll- und Steuerdirektion und den Juristischen Hilfsarbeiter bei der Zoll- und Steuerdirektion Finanz amtmann vr. jur. Mey zum Oberzollinspektor und Vor stand des Hauptzollamts Dresden II zu ernennen. Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Oberzollinspektor und Vorstand des Hauptzollamts Plauen vr. jur. Küttner in gleicher Eigenschaft zum Hauptzollamte Leipzig I ver setzt worden. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Gerichtsassessor Walter Winkler in- Leipzig zum Landrichter bei dem Landgerichte Leipzig zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Professor an der Kunst gemerbeschule Seyffert in Dresden die ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg verliehene Verdienstmedaille für Wissenschaft und Kunst in Gold mit der Krone annehme und trage. Für den Monat Oktober 1909 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwitten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat November 1909 an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangenden Pferde futters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbäude des Regier«ng»vezirk» vautzen folgende Durchschnitte der höchste« Preise für Pferdesutter mit einem Auf schläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Königliche Kreishauptmannschaft. 7583 Hafer 100 Kg Heu 100 kg Stroh 100 kg Zittau: 16 M. 51 Pf. 10 M. 50 Pf. 5 M. 2b Pf. Bautzen: 17 - 62 - 11 - 13 - 5 - 63 - Kamenz: 16 - 75 - 11 - 55 . 5 - 24 - Löbau: 16 . 17 - 9 - 45 - 5 - 25 - Vautzen, am 4. November 1909. V46 Die gemäß 8 9, Absatz 1, Ziffer 3 des Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichs gesetzblatt Seite 361 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarktotte im Oktober d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Ver gütung für das von den Gemeinden und Quattierwitten im November d. I. an Militarpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefntter beträgt in: Chemnitz (Stadt u. Land) Flöha Manenberg Annaberg Glauchau Hafer 100 kg Heu 100 kg Stroh 100 kg 18 M. 76 Pf. 12 M. 44 Pf. 7 M. 14 Pf. 18 M. 06 Pf. 10 M. 50 Pf. 4 M. 72 Pf. Lheumitz, am 4. November 1909. 311 »V Königliche Kreishauptmannschaft. 7584 Für den Monat Oktober 1909 sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quattierwitten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat November 1909 an Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Futters in den Hauptmarktotten der Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Leipzig folgende Durchschnitte Ver höchsten Preise für Pferdefntter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Leipzig für die Stadt Leipzig und die Bezirke der Amts hauptmannschaften Leipzig, Borna und Grimma: Döbeln für den Bezirk der Amtshauptmannschaft: Oschatz - - » - » - Mittweida - - - - Rochlitz: Hafer 100 kg Heu 100 kg Stroh 100 kg 18 M. 29 Pf. 16 - 91 - 17 - 98 - 17 - 85 - 11 M. 84 Pf. 11 - 55 - 9 - 98 - 12 - 60 - 7 M. 35 Pf. 7 - 46 - 5 - 78 - 6 - 30 - Leipzig, am 3. November 1909. Königliche Kreishauptmauufchaft. HO 437o 7585 Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben beschlossen, von jeder der 4 Setten derjenigen Geldlotterie, die vom Kirchen- und.Schulvorstande zu Arnstadt mit Genehmigung des Fürstlich Schwarzburgischen Ministeriums in den Jahren 1910 und 1911 zum Besten der Wiederherstellung der dortigen Bonifaziuskirche ver anstaltet werden wird, je 20000 Lose zum Vertriebe in Sachsen zuzulassen. Tie Genehmigung ist an die Bedingungen geknüpft worden, 1. daß der Vertrieb der in Sachsen zugelassenen Lose ausschließlich dem Kollekteur Alexander Hessel in Dresden übertragen wird, 2. daß die Nummern der nach Sachsen einzuführenden Lose vor Beginn des Vertriebs der Polizeidirektion zu Dresden bezeichnet und mit dem Stempel des unter 1 bezeichneten Kollekteurs versehen sowie 3. daß die Nummern der auf Sachsen entfallenen Gewinnlose alsbald nach der Ziehung im „Dresdner Journal" und in der „Leipziger Zeitung" veröffentlicht werden. 503 »III, Dresden, den 23. Oktober 1909. . 7580 Die Ministerien der Finanzen «nd des Innern. Die Verficherungsaktiengefellschaft „Niederländischer Lloyd in Amsterdam" hat auch für die Feuerversicherung als Hauptbevollmächtigten für dos Königreich Sachsen gemäß § 115 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungsünternehmungen vom 12. Mai 1901 Herrn Subdirektor Max Loschke in Leipzig-Reudnitz, Göschen- straße 20, be stellt. 603II vr Dresden, den 2. November 1909. 7531 Ministerium des Innern, II. Abteilung Auf Antrag Beteiligter wird hiermit gemäß 88 100 und 100b der Reichsgewerbeordnung angeordnet, daß vom 1. Januar 1V10 ab sämtliche Gewerbtreibende, welche in der Stadt Rabenau und den Landgemeinden Kleinölsa, Großölsa und Seifersdorf das Holz bildhauerhandwerk ausüben, der neu zu errichtenden Holzbildhauer- (Zwangs-) Innung zu Rabenau mit dem Sitze in Rabenau anzugehören haben. Die Ortschaften Rabenau und Kleinölsa scheiden unter dem gleichen Tage aus der Bildhauer-, Modelleur- und Stuckateur- (Zwangs-) Innung zu Dresden aus. Dresve«, am 1. November 1909. S8S6IV Königliche Kreishauptmaunfchaft. 7578 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I« Geschäftsbereiche des Ministerium- der Kiaauze«. Beider Post-Verwaltung sind ernannt worden:v. Skolnicki, seither Ober-Postpraktikant in Dirschau, Wagner, Ober-Post- praktikant bei einem Berkehrsamte, als Ober-Postpraktikanten bei der Ober-Postdirektion in Leipzig. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus «ad -ffeatliche« Unterrichts. Zu besetzen: die Kirchschulstelle in Lastau bei Colditz. Koll.: die oberste Schulbehörde. Außer freier Wohnung im Schulhause 1500 M. Grundgehalt, 150 M. für Fortbildungsschule, 100 M für Berwaltung, 379,49 M. vom Kirchendienst (einschl. 42 M. für Chorsingestunde). Gesuche mit den erforderlichen Unterlagen bi- 20. Nov. an den Königl. Bezirks schulinspektor in Grimma. lBehördliche Bekanntmachungen erscheine» auch im Anzeigenteile ) Nichtamtlicher Teil. 0 Vom Königlichen Hofe. Dre-den, 5. November. Se. Majestät der König wird mit Ihren Königl. Hoheiten dem Kronprinzen und dem Prinzen Friedrich Christian abends 8 Uhr dem im Saale des Bereinshauses zugunsten der Dresdner Kinderheilanstalt stattfindenden Vortrage des Schriftstellers Hrn. Georg Frhrn. v. Ompteda über „Eine Überschreitung des Matterhorns" beiwohnen. Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde werden den Bottrag ebenfalls besuchen. Hosterwitz, 5. November. Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde ist heute von der Königl. Billa in Hosterwitz nach dem Königl. PalaiS am Taschenberg übergesiedelt. Deutsches Reich. Einberufung des Reichstags. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Kaiserliche Beiordnung vom 3. November, wonach der Reichstag auf den 3V. November d. I. einberufen wird. Der Reichskanzler wird mit den zu diesem Zwecke nötigen Vorbereitungen beauftragt. Staatssekretär Dernburg über Südafrika. (W. T. B.) London, 5. November. „Daily Lhronicle" ver- öffentlicht heute ein drei Spalten lange- Interview des