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Urschet«! tikgltch früh SV, Uhr. »cöattto» mö LkPktitti, Johannisgaste 33. SoreaPiutr« »kr Lröaktt«»: Kormittags 1»—12 Uhr. Nachmittags 4—k Uhr. «mmh«e der für die nächst- folgende Nummer bestimmten Inserate an Wochentagen bis 8 Uhr RachmittaaS. an Sonn- «nd Kesttagen früh dis V,S Uhr. L» de« Filiale» s»r Z»s. Aaaahme: Ott» Klemm. Univrrsitätsstr. 22, Louts Lösche, «atharinenstr.18, p. nur bis Uhr. Miprigcr LaMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Li>»»»k«kal§»rri» viertelj. SAM, inel. Briugerloha L ML. durch die Post bezogen « ML Jede einzelne Nummer 30 Ps Belegexemplar 10 M. Gebühren für Extrabeilage» «hnr Postbrfvrderuug 3V ML Mit Hafibefvrderuug 4L ML Zistrate 4g«sp Bourgeois-. 20Pr Größere Schriften laut rmserew PreiSverzeichniß —Tabellansche-. Satz nach höherem Tarif. Reklame« «»Irr dem Le»«rti-«-riR die Spaltzril« 40 Pf. Inserate find stets an d. LrjubUta» zu senden. — Rabatt wird niebl gegeben. Zahlung praenam«r»L«li oder durch Postvorschuß. kv 76. Sonnabend den 17. März 1877. 71. m- Jur gcWigeu Beachtung. -m Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 18. März nnr Vormittags bis '>,9 Uhr geöffnet. Lxpvcklllo» ÄV8 laelpLlxvr Vnßkvblalt^« Bekanntmachung. Unsere Bekanntmachung vom 10. dS. MtS., die Aufforderung z» nachträglicher Anzeige von Ehefrauen und Kindern mit eigenem Vermögen für die Zwecke der Einkommensteuer betreffend, nimmt Bezug auf die frühere ausführliche Bekanntmachung vom 18. Januar 1877 und bezeichnet die zu meldenden Kategorien von Personen in etwa« kürzerer Fassung. Da jedoch letztere Fassung ohne den Hinblick auf die ältere Bekanntmachung zu Mißverständnissen Anlaß geben könnte, so wollen wir die Personen, um welche es sich dabei handelt, hiermit nochmals genauer dahin präcisiren, daß die- 1) Ehefrauen, welchen die freie Verfügung über die Nutzungen ihres Vermögens oder eine- ThcilS desselben zusteht, 2) Kinder, welche in väterlicher Gewalt stehen, deren Vermögen aber nicht dem elterlichen Nießbrauch unterliegt und 3) Unmündige mit eigenem Vermögen, wobei aber noch vorausgesetzt wird, daß auch die Kinder und Unmündigen entweder über 18 Jahre alt sind, oder deren Vermögen einen Ertrag von über 500 qiebt, sind. Soweit diese Personen also nicht schon in Folge der Bekanntmachung vom 18. Januar 1877 in die HauSlisten ausdrücklich mit ausgenommen worden sind, sind dieselben nachträglich, und zwar spätesten- bis den 2L. Marz v., bi- zu welchem Tage wir hiermit die fragliche Frist erstrecken wollen, durch die betreffenden Familien« Häupter, resp. Hausbesitzer bei Vermeidung der gesetzlichen Nachtheile nach Namen, Stand, Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnung, bez. unter Angabe der genauen Adresse der Vormünder, unserem Statistischen Bureau, Ritterplatz, Georgenhalle, 2. Etage, anzuzeigen. Leipzig, den 16. März l877. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Meflerschmidt. Bekanntmachung. DaS 5. Stück deS diesjährigen Gesetz und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen ist bei uns eingegangen und wird bi- zu« tz. kftg. MtS. auf dem Rathhaussaale zur Einsicht nahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 22. Verordnung, die Aushebung von Pferden rc. für den Bedarf der Armee be treffend; vom 1. März 1877. - 23. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer von St. Egidien über Lichtenstein, Callnberq und OelSnitz nach Stollberg zu führenden Ersenbahn nebst Zweiglinien OelSnitz Kaisergrubc und Höhltcich- Lugau betreffend; vom 14. Februar 1877. - 24. Verordnung zur Ausführung von H 13 deS Gesetzes vom 9. April 1872, die Reorganisation deS Lanstesculturralh- betreffend, sowie des Gesetzes vom 15. Juli 1876 wegen Abänderung einiger Bestimmungen deS vorgedachten Gesetzes; vom 19. Februar 1877. - 25. Bekanntmachung, die Feststellung der Beiträge zur Deckung des Bedarfs des LandeSculturrathS betreffend; vom 20. Februar 1877. - 26. Bekanntmachung, die Kinder« Heilanstalt zu Dresden betreffend; vom >22. Februar 1877 - 27. Verordnung, die an die Standesbeamten abzuliefernden Duplicate von Leichen- bestattung-scheinen betreffend; vom 24. Februar 1877. - 28. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative über die Pensionirung der städtischen Beamten und die Bildung einer Pension--Caffe in Löbau enr- haltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 27. Februar 1877. Leipzig, den 16. März 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. Bekanntmachung. Im Anschlüsse an die wegen Ueberwachung der Rindviehdestände, sowie wegen der veterinär- polizeilichen Beaufsichtigung des Schlachten- von Wiederkäuern durch Bekanntmachungen vom 14., 17., 19. und 20 Februar 1877 von uns erlassenen Vorschriften verordnen wir hierdurch Folgende-: 1) Nicht nur die Händler und Besitzer von Rindvieh, sondern auch alle diejenige« Herso«e«, bet d»«e» Ri«dvieh, Ziege» oder Schafe, wenn auch nur vor übergehend oder auf kurze Zeit, eiagesiellt werde», insbesondere Fleischer. Gast- wirthe und Besitzer von Vrehställen, habe« vo» dem Gt«ftelle» de- Btehe» «»»erzügltch ««d spätestens hi»«e« vier»»drwa«zig Stunde«, thunkcbst aber schon vorher, unter Angabe der Stückzahl, de- UrsprungSorteS und de- Stand orte» hei »»serer Rathswache A»zetge z« erstatte«. Dergleichen Vieh darf weder geschlachtet, noch aus der Stadt fortgeschasst werden, bevor es von dem bestellten Biebrevisor Herrn BezirkSthierarzt Hrtetsch oder dessen Stellvertreter untersucht worden ist. Dessen etwaigen Anordnungen ist übrigens sofort und auf daS Strengste nachzugehen. 2) Diejenigen Fleischer und Händler, welche frisches Fletsch in die hiesige« Landsietscherdalle« oder sonst hierher etnsilhre«, also auch diejenigen hie sigen Fleischer bez. Fleischverkäuser, welche auswärts ihre Gchachträume haben und dort schlachten, haben sich mit Beschei»tgn«ge« darüber, da- da-Schlach- te« der detresfe«de» Thtere n«ter thterärztltcher Mnssicht geschehe« «nd d«st je«e ges»»d des««de» worbe», zu «ersehe» und diese Bescheinigun gen, welche von den Aufsichtsbeamten abgeforvert werden, hier stet- beiz«» bringe«. Zuwiderhandlungen hiergegen werden, insoweit dieselben nicht nach G. 328 de- Strafgesetz buches zu bestrafen sind, polizeilich mit Geldstrafe bis zu LS« Mar? »der mit Hast bi- zu « Woche« geahndet. Leipzig, am 6. März 1877. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Reichel. Bekanntmachung. Das Hochreservoir und die Wasserleitungsröhren werden in der Zeit vom 17. bis mit 21. dfs. Mts. gespült werden. Leipzig, am 13. März 1877. De- Rath- Dep«tatio« z«r W«fferlett«»g. vr Georgi. Lan6el8L6kran8ta1t vio ^omeläuog äsrjsnigea Li»»«I»n»»I«I»i'I1i>g;V, velcd« Ir. vstor» iu ä!e vuuckels- lebruostolt eiutrotcn sollen, erbittet sieb cker vuterrsiebnets in cksr 2eit von» LL. IHK« »»1t L8. ML«» v»«nn1tt»L« vo« L« LI« LS»/, Lll»r «o wügliek unter persönlicher Vorstellung «ler änraweläenckon sareb ibrs Herren krineipule. vr 0«ov»>»««, Virvetor Der Rath der Stavt Leipzig hat mir mitgetheilt, daß er z«r Feier de- «ebnrt-tage- Set«er Majestät de- Kaiser- ILoiniiorstng; ««« SS. ck. M. Utting;, L /, Lll»« ein Festmahl i« Schütze«ha»se veranstalten werde und hat mich aufgesordert, die Herren Professoren, Docenten und Beamten der Universität hiervon noch besonder- in Kenntniß zu setzen. Indem ich dieser Aufforderung hierdurch Nachkomme, bemerke ich, daß Tafelmarken zu 3 bei Herrn I. B Hansen, Markt Nr. 14, «nd bei Herrn C. Hofs mann im Schützenhause, bei Ersterem bi- mit dem 20. d M., auSgegeben werden. Leipzig, den 15. März 1877. Der Reetor der Vmversitä't. C. Thiersch. Bekanntmachung. ES sind für die hiesige Gasanstalt zu liefern: die im laufenden Jahre »nd im Jahre 1878 erforderlichen gußeisernen hydraulischen Ver schlüsse, sowie II. 1. 3000 laus. Met. Muffenröhrcn von 6 sächs. Zoll Durchmesser, jede Röhre von mindestens 3 Meter Baulänge (laut Zeichn. 2. 3000 lauf. Met. Muffenröhren von 4 sächs. Zoll Durchmesser, jede Röhre von mindeften- 3 Met. Baulänge (laut Zeichn. 8 ), 3. 1000 lauf. Met. Muffenröhrcn von 1»/, sächs. Zoll Durchmesser, jede Röhre von nur 4 sächs. Fuß Baulänge (laut Zeichn. 6.), 4. 15 Stück Kreuzstücke, 8-6 sächs. Zoll (laut Zeichn. v ), Maximalgewicht per Stück 85 Kilogr., 5. 25 Stück Kreuzstücke, 6-4 sächs. Zoll (laut Zeichn. L ), Maximalgewicht per Stück 68 Kilogr., 6. 30 Stück Kreuzstücke, 4 sächs. Zoll (laut Zeichn. kV), Maximalgewicht per Stück 48 Kilogr. 7. 25 Stück IMcke, 6 sächs Zoll (laut Zeichn. 6 ), Maximalgewicht per Stück 61 Kilogr . 8. 25 Stück ^stücke, 6-4 sächs. Zoll (laut Zeichn. L), Maximalgewicht per Stück 57 Kilogr. 9. 25 Stück Tstticke, 4 sächs Zoll (laut Zeichn. ^), Maximalgewicht per Stück 35 Kilogr., 10. 3» Stück große Syphons mit Deckeln (laut Zeichn. A.), Maximalgewicht per Stück 220 Kilogr., 11. 15 Stück kleine SyphonS mit Deckeln (laut Zeichn. v.), Maximalgewicht per Stück 126 Kilogr., 12. 150 Stück Krümmer mit Flansche. Iff, sächs. Zoll Durchmesser (laut Zeich« bl.). Maxi malgewicht per Stück 10 Kllogr, 13. 150 Stück Krümmer mit Fuß und Muff, 1»/, sächs. Zoll Durchmesser (laut Zeicbn. kl ), Maximalgewicht per Stück 1l Kilogr., « 14. 15» Stü^k Candelaber mit Böcken, bestehend aus Bock, Uaterfchaft und Oberschaft. Der Unter- und Oberschast sind zusammenzupassen, zu verschlossern und ohne besondere Ver gütung auch mit den erforderlichen 3 Schrauben zu versehen bez. zu liefern (laut Zeichn. 0), Maximalgewicht der gesammten Theile 215 Kilogr. Die Lieferung zu I. erfolgt nach besonderem Auftrag Die gesammten Röhren und Elsentheile unter II sind von jeder der vorstehenden 14 Nummern in drei gleich großen Lieferungen zu effectuiren und zwar ein Dritttheil innerhalb sechs Wochen von dem Tage an, an welchem der Direktor der Gasanstalt Auftrag zur Au-sührung ertheilt hat, daS zweite und letzte Dritttheil je secbS Wochen später. Die Lieferung aller dieser Stücke soll an den Mindcstsordernden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Submittenten, vergeben werden. Verzeichnisse der erforderlichen Gegenstände, Zeichnungen und Lieferungsbedingungen sind in kiesiger Gasanstalt gegen Erstattung der Copialien in Empfang zu nehmen, die Offerten aber diS längstens Sounabeud de« 2Ü. März d. I. Nachmittag» « Uhr versiegelt und mit der Aufschrift „Lieferu«g von Gusietse«" versehen an Unterzeichnete Deputation oder die Nuntiatur deS RatheS einzusenden oder abzugeben. Nicht versiegelt oder verspätet eingegangene Offerten können keine Berücksichtigung finden. Leipzig, am 12. März 1877. D«S Rath- Depntatto» zar Ga-nnstalt. Bekanntmachung. DaS der Stadtgemeinde gehörige, am Heter»siei«weg Rr. LL gelegene Gr««d- stück z«r Grüne« Linde, Nr. 30l Abtheil. 8 deS BrandkatafteiS, soll znm DerEnnf«, bez. daS Vordergebäude auf de« Abbruch» Mo»ta, de« 2«. dies. Mo« , Vormittag» LL Uhr an RathSstclle versteigert und vorbehaltlich deS Beschlusses über den Zuschlag i« folge«der Weise ««»geboten werde», nämlich znerst daS ga«ze Gr««dstück, so wie eS steht und liegt, zum Verkaufe mit der Verpflichtung für den Ersteher zum Abbruche de- Vordergebäude- «nd unter Au-schlust deS nach der sestgestellten neuen Straßen- und Baufluchtlinie davon zur Etraste«verbretter«ng zu verwendenden Grunde- und BodenS, welcher nicht mit verkauft wird, da»u »och einmnl daS Grundstück mit Ausschlust de» besonder» aus den Abbruch zu versteigernden Dordergebä'nde- und «ach Abtre»«»»g des z»r Gtrasie»verbretter««g zu verwendenden Grunde« und BodenS de- letztere» mit den Sette«- und Hintergebäude», so wie Alle« steht und liegt, ebenfalls zum Verkaufe, -«letzt das Vordergebäude auf den Abbruch für den Full, daß der Zuschlag aus vas zweite AuSgebot erfolgt. Der BersteigerungStermin wird pünktlich zur angegebenen Stunde eröffnet und die Verstei gerung jede-mal geschlossen werden, sobald auf die in obiger Reihenfolge auSgebotenen Berstei- gerungSobjecte weitere Gebote nicht mehr erfolgen. Die Verfteigerungsbedingungen und ein Situation-plan liegen von Do»«er-t«g de» LS. dies. Mo«, «b in unserem Bauamte (RathhauS, 2. Etage) zur Einsichtnahme aus. Leipzig, den 10. März 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Eerutti. Bekanntmachung. Die Lieferung »o« 88 Zeichentische« und den übrigen Gegenständen zur Ausstattung zweier Zeichensäle soll mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bietern an den Mindestsorderndeu veraeben werden. Anschlagsformulare und Bedingungen sind auf der Schulexpedition zu erhalten, woselbst auch die Anerbieten versiegelt und mit der Aufschrift „Zeichentische" versehen bis 24. März d. I. Abend- 6 Uhr einzureichen sind. Leipzig, den 14. März 1877. Der Sch«lan»sch«st der Stadt Leipzig. vr. Panitz. Ahnert Oeffentliche Buchhändler-Lehranstalt. Zu der Sonntag de« L8. März Vormittag» ^L2 Vhr im kleinen Saale der Buch händlers örse stattfindenden Schlußseierlichkett deS Schuljahre- und der damit verbundenen Entlastung der Abiturienten ladet die Herren Princrpale, die Eltern und Angehörigen unserer Zöglinge, sowie Alle, die sich für die Anstalt interessiren, ganz ergebenst ein vr. Sachse, Direktor.