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216 1889. Sonntag, den 15. September. Ämlrblalt der Lönigl. ÄmtslMPtmmnschast Flöha, des Königt. Ämtrgerichls md des ZtMmts M Frankenberg °9 L°° im »1 lv. Frankenberg. »r. 8t»lL««r. Gr. 17S6. Mr, 1828. 1874. 1877. zur ven » - Erscheint täglich, mit ilusnahme der Sonn-und Festtage, abends sür den fol genden Tag. PmS vierteljährlich I M. so PH.. monatlich so P!g., Einzel-Nr». ö Psg. Beltelliingen nehmen alle Post anstalten, Postbr'en und die Ausgabe stellen des Tage blattes an, m e» Zs « o 0.50, 0.-, rte ige ä i- g 9.50. frisch. SRttätt werd« mit » Pfg. für Nc gespallene ü-rlm»- zelle berechnet. Kleinster Inserat« betrag ao Pfg. komplizierte und W> tellarlsche Inserat!! nach besondere» Tarlf. gnferaten-tlnna-M für die feweUtgg «lbend-Ninnmer dit vormittag« 10 Uhr t Die Preußen verschütten den Schloßbrmmen zu Stolpen, dessen Bau von 1608—1630 gedauert hatte, erst 1833 wurde die Neuausgrabung vorgeuommcn. Herzog Ernst von Sachsen-Altenburg *. Die letzten deutschen Truppen verlassen Frankreich. Feierliche Grundsteinlegung zum Nationaldcnkmal auf dein Niederwald in Gegenwart des deutschen Kaisers. weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht (8 1), nicht in das Jmpflocal gebracht werden, so haben die Ellern oder deren Vertreter dieses spätestens am Terminslage dem Jmpfarzle anzuzeigen. Jllnstrirte ilettc und Monatlich Preis vicr- 5. Jähr- >: : Toiletten n, cnthal- Abbildnn- ung, welche it der Gar- nväsche siir ir das zar- Leibwäschc hwäsche rc., n Utusaiigc. :rn für alle i 400 Mu- untsiickerei, rmmcn bei ,en (Fran- ,selbst auch o geliefett 8 W. .... An einem im Impftermine bekannt zu gebenoen Tage erscheinen die Impflinge Nachschau. Dieselben erhallen, wenn die Impfung Erfolg hatte, an diesem Tage Impfschein. Der letztere ist sorgfäilig zu verwahren. 8 11 Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder 1873. Militär-Konvention zwischen Preußen und den thüringischen Staaten außer Schwarzburg-Sondershausen. 1882. Kaiserparadc des 12. Armeekorps hinter Mcrgendorf bei Riesa vor Kaiser Wilhelm I. 1«. September. 1 Korb 1 tM» ). v- 8 Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 14. September 1889. -f Wohl den interessantesten Punkt der Tagesord- Derhattungsvorschristen für die Angehörigen der Impflinge. 8 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphlherilis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 5. Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert. 8 6. Bei günstigem Wetter darf dasselbe ins Freie gebracht werden. Man vermeide Hochsommer nur die heißesten Tagesstunden und die direcle Sonnenhitze. k W ß 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. 8 3. Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflings di: wichtigste Pflicht. 8 4- Wenn das tägliche Baden des Impflings nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung Nicht. üssobon !i!. 8.- pi'oblen osoIM, a. WZ 8 7. Die Impfstellen sind mit größter Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Beschmutzung zu bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit sein, damU sie nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. 8 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage ab kleine Bläs chen, welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber ver größern und zu erhabenen, von einem rolhen Enlzündungshofe umgebenen Schutz pocken entwickeln. Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen von selbst abfälll. Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keinen Nachlheil. Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. 8 9. Bei regelmäßigem Verlaufe der Impfpocken ist ein Verband überflüssig; falls aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke breile Röthe entstehen sollte, oder wenn die Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchten oder noch besser mit Vaseline bestrichenen kleinen Leinwandläppchen. Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen. Bekanntmachung. Das Abimpfen betreffend. Eltern, welche ihre erstmalig geimpften Kinder abimpfen lassen möchten, wollen mir dies beim Impfen oder bis fpätestens 5 Tage nachher mittheilen. Das Avimpfen durch den Arzt ist nicht nur unschädlich, sondern läßt sogar im Gegeutheil die Impfpusteln zumeist rascher abheilen. Hol;-Auktion. Im Pfarrwalde zu Langenstriegis sollen Donnerstag, den 19. September a. v., Nachmittag 4 Uhr 6 fichtene Stämme, 1 ficht. Klotz, 14 ficht. Stangen, 7 Meter ficht. Rollen und 840 Gebund ficht. Reisig öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Zusammenkunft im Pfarrwalde. nung der gestrigen Sitzung des hiesigen Stadtverord- netenkollegrums bildete die Beschlußfassung über das in Sachen des Reichsstraßenbaues eingegangene neueste Projekt, das Wintersche Straßenbauprojekt von der Altenhainer zur Freiberger Straße über die Mühlbach und hatten sich ans dem Neustadt-Bezirk verschiedene Interessenten an diesem vielbesprochenen Unternehmen, welches eine direkte Berbindlmg der Neustadt mit dem Bahnhof anstrebt, eingefunden, welche den Verhand lungen über diese Angelegenheit mit reger Aufmerk samkeit folgten. Das auf Anregung der hiesigen Stadt verwaltung vom Regierungsbaumeister Winter aufge stellte neue Projekt der anzulegenden Reichsstraße zer fällt in 3 verschiedene Vorschläge, welche aber sämtlich zu ihrer Durchführung einen ganz wesentlich höheren Bekanntmachung. zu Tchönerstadt hat beschlossen, den in der Nähe des dortigen Erbgerichts vom Hauptdorfwege abzweigenden, nach dem Oederan-Haus- dorfer Verkehrswege führenden öffentlichen Weg — Nr. 411 des Flurbuchs — ^Walt elnzuzlehen, daß derselbe für die Zukunft nur als Fußweg beziehentlich als Wlrthfchaftsweg für die angrenzenden Grundstücksbesitzer dienen soll. hiergegen"binnen Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Einwendungen drei Wochen scheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei deren Verlust schriftlich hier anzubrmgen sind. - » » , Königliche Amtshauptmannfchaft Flöha, am 12. September 1889. I. V.: Lossow, Bezirksassessor. P. Tages-Gedenkblätter. 13. September. 1812. Einzug der Franzosen und Napoleons in Moskau, auch eine Anzabl Sachsen waren dabei. . 1830. König Anton ernennt den Prinzen Friedrich August ^um Mitregenten. — Unruhen zu Altenburg, die bis 15. «Sep tember dauern und mit Gefangennahme der fremden Rädelsführer durch die Bilrgergardc enden. 1879. Gustav Reinhart, Direktor der Blindenanstalt zu Dresden, „der Vater der Blinden", P z» Dresden. 14. September. , . 1867. Kronprinzessin Karola von Sachsen ruft den Albcrtvercin ins Leben. „„„ . 1870. Auf der Festung Königstein treffen .493 französische Kriegs gefangene von Sedan ein, meist dem 30. Infanterie- Regiment angehörig. 15. September. . 1768. Friedrich August der Gerechte tritt die Regierung an. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen betreffend. w ^"ößheit des Gesetzes vom 8. April 1874 unentgeltlich vorzunehmenden öffentlichen Impfungen beziehentlich Jmpfrevisioneu werden in diesem Jahrx in der Zeit vom 8. Mai bis mit 3. Juli und vom 28. August bis mit 25. September SN Zsilvl* IMttAVSvK nachmittags und zwar die Jmpfnngen von 3 bis Sz Uhr und die Be sichtigung der zur Nachschau zu bringenden Kinder von 3^ bis 4 Uhr in der Aula des Bürgerschulgeväudes stctlfinden. Ellern, Pflegeeltern nnd Vormünder aller in hiesiger Stadt aushälllichen Kinder, welche im Jahre 1888 oder in früheren Jahren geboren und noch nicht, bez. ohne Erfolg geimpft worden sind, wexoeu hierdurch aufgesordert, zu einem der oben angegebenen Impftermine im Jmpflocal mit ihren impfpflichtigen Kindern zu der oben festgesetzten Zeit pünktlich zu erscheinen. Eltern, welche Kinder aus Gesundheitsrücksichten zur Zeit nicht impfen lassen wollen, haben dieselben behufs unentgeltlicher ärztlicher Untersuchung in den Jwpiterminen vorzustellen. Eltern rc, deren impspflichtige Kinder durch Privatärzte bereits geimpft worden sind, oder während der Jmpsperiode noch nicht geimpft werden, oder aus Grund privatärztlicher Zeugnisse zurückgestelll worden sind oder noch zurückgesteUl werden, haben Impfscheine und bez. Befreiungszeugnisss in den Impfterminen oder an Naihsstelle vorzulegen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen der Impfung oder der ihr folgenden Gestellnng zur Revision entziehen, oder Jmpf- scheine und Äefreiungszeugnisse obiger Aufforderung gemäß vorzuzeiaen unterlassen, werden nach 8 14 des Jinpsgesetzes mit Geldstrafe bis zu Sv Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft werden. Gleichzeitig machen wir auf die nachstehenden Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge aufmerksam Frankenberg, am 1. Mai 1889. Der Rath. »i7. Kaeubier, Brgrmstr. erkauf, e neue t u.ohne Ameri- n ein ge- passend neues erkaufen. nberg. «sie sition äis uurelutx- ües 6e- mä einen ns L Stück >älun§. er deutschen iebersetzun