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ÄckaKilM M AW« AmtzckW Mr. 201. zu Nr. 48 des Hauptblattes. 1925. Beauftragt mit der Herausgabe; RegterungSrat Brauße in Dresden. 2 Uhr waltung der vormaligen Königlichen Schlösser), durch Beamte (Drucksache Nr. 971). 'ommen. soweit es die Strafverfolgung etnzuleiten. Abg. Siewert (Komm.) begründet den Antrag, indem fangener einverstanden. Fraktion gegen dieses Kapitel stimmen wird, die Ein stellungen in Kap. 23 des Nachtrags zum Staatshaus haltsplan für 1924 unverändert nach der Vorlage Nr. 159 gegen die Stimmen der Kommunisten genehmigt. Punkt 4. Zweite Beratung über Kap. 22 (Ver- irgend geht, werden wir versuchen, den Wünschen des Herrn Abgeordneten Ellrodt nachzukommen, Der Antrag des Ausschusses in Drucksache Nr. 1136 geht dahin, die Einstellungen bei Kap. 22, 24 und 42 unver ändert nach der Vorlage Nr. 159 zu genehmigen. Abg Ellrodt (Komm.): Die Kommunistische Fraktion ist damit einverstanden, daß die vormaligen königlichen Schlösser unter eine einheitliche Verwaltung gebracht werden, kann sich aber nicht damit einverstanden er klären, daß sie weiter so wie jetzt verwendet werden. Da das Wohnungselend in Sachsen so groß ist, die Krankheiten so um sich greifen, die Genesung der Kranken so hohe Erfordernisse an den Staat stellt und das Kinderelend in Sachsen so groß ist, beantragen wir, die Regierung zu crsuüen, die in Sachsen vorhan denen ehemaligen königlichen Schlösser zu Kinder heimen, zu Genesungsheimen und, wo das angängig ist, zu Wohnungen herzurichten. Ferner werden wir gegen Kap. 24 stimmen, weil wir uns nicht dazu entschließen können, 162000 M. für die Reparatur des Zwingers auszuwerfen, solange noch Arbeiterfamilien in halbverfallenen und ganzverfallenen Wohnungen, in Löchern Hausen müssen. Am RegterungStische zeitweilig der Ministerpräsident 24 (Sammlungen für Kunst und Wissenschaft) und sämtliche Minister sowie eine große Anzahl Re- und 42 ä (Ministerium des Innern) des Nachtrags Landtagstzerhandlungen. 11S. Sitzung. Donnerstag, de« 1S. Februar 1V2S. " Präsident Winkler eröffnet die Sitzung 8 Minuten mittags. gierungSvertreter. zum ordentlichen Staatshaushaltsplan für 1924 (Vor- In Erledigung von Punkt 1 werden ohne Berichter- , läge Nr. 159). Mündlicher Bericht des Haushaltaus stattung und Aussprache dieEinstellungeninKap.25(Ver-Schusses Drucksache Nr. 1136, sowie Anfrage Drucksache zlnfung der Staatsschulden), 38 (Justizministe- Nr. 1026 und erste Beratung über den Antrag des Ministerialdirektor vr. Hedrich: Auf die Ausfüh rungen des Herrn Abgeordneten Ellrodt möchte ich er- widern, daß eins der vormaligen königlichen Schlösser, das Schloß Großsedlitz, bereits jetzt als Kinderheim be nutzt wird, und wir können es vielleicht auch noch weiter ausbauen. Im übrigen haben wir uns bemüht, in die vormaligen königlichen Schlösser Wohnungen ein zubauen oder sie zu Wohnungen zu verwenden, soweit cs irgend yeht. Ich habe im Ausschuß schon dargelegt, daß wir bis jetzt in den vormaligen Schlössern nicht weniger als 110 neue Wohnungen erstellt haben. Im übrigen sind die Schlösser, soweit es die Räumlichkeiten zulas en, zum großen Teil zu Geschäftszwecken und zur daß, wenn einer der Gefangenen eine Arreststrafe von . mehreren Tagen erhält, die Angehörigen des Gefangenen nicht benachrichtigt werden, und es deshalb sehr oft vor- kommt, daß sie, wenn sie während dieser Zeit Besuch bekommen, den Gefangenen nicht sehen dürfen. Oft müssen die Besuchenden eine weite Strecke mit der Bahn zurücklegen, es wird Fahrgeld ausgegeben/ ja sogar sehr oft Arbeitszeit versäumt, und dann müssen sie unverrichteter Sache zurückkehren. Wir erwarten, daß das Justizministerium Anweisung gibt, daß alle Angehörigen in solchen Fällen benachrich tigt werden, und wünschen weiter, daß auch wäh rend dieser Zeit Besuche zugelassen werden. Es hat sich überall gezeigt, daß die neuen Strafvoll, zuasbestimmungen vielleicht ganz gut gemeint sind, aber nücht so angewendet werden, wie es notwendig ist. Wir wünschen, daß diese Dinge unbedingt abgestellt werden. Weiter erwarten wir, daß man den,Gefan- genen in bezug auf die Lieferung von Literatur und Zeitungen noch mehr entgegenkommt. Man sollte darauf hinwirken, daß die Zensur der Zeitungen großzügiger gehandhabt wird, als das bisher der Fall war. Es sind uns Mitteilungen zugegangen, daß man z. B. von der „Chemnitzer Volksstimme" von einem ganzen Monat an die Strafgefangenen nur 6 vollständige Exemplare aus- geliefert hat, daß man vom „Kämpfer" von einem Monat gn Erledigung von Punkt » d« r-g-,o-dnun„ Meine Damen und Herren l werden ohne Beratung und Aussprache nach einer Da- Innenministerium ist allerdings entschlossen, gegen kurzen Erklärung des Abg. Renner (Komm.), daß seine jeden Beamten, der der Mißhandlung eines wehrlosen Die Anfrage Drucksache Nr. 1026 wird abgesetzt. Der kommunistische Antrag Nr. 971 lautet: Trotz der Zusage des Innenministers, daß gegen Polizeiveamte, welche sich Mißhandlungen von Ge- fangenen zuschulden kommen lassen, eingeschritten werden soll, ist von einer Strafverfolgung dieser Prügelhelden bisher noch nichts bekannt geworden. Erneut ist nun auch in dem Prozeß gegen Arbeiter aus Pockau-Lengefeld vor dem Gericht in Freiberg festgestellt worden, daß die Gefangenen von Gendar- meriebeamten in gemeiner Weise mißhandelt wor den sind. Der Zeuge Bürgermeister Müller hat vor Gericht festgestellt, daß beim Abtransport der Gefangenen schwere Mißhandlungen vorgekommen sind. Der Angeklagte Andreas sagte aus, daß er von Polizeibeamten mehrfach geschlagen worden ist. Der Angeklagte Claußnitzer machte die Feststellung, daß die Aussagen mit dem Gummiknüppel und durch Mißhandlungen erpreßt worden sind. Diese vor aller Öffentlichkeit gemachten Aussagen haben bisher den Innenminister Müller noch nicht veranlaßt, ein Verfahren gegen die Beamten wegen Amtsübertretung und Körperverletzung einzuleiten. Der Landtag wolle beschließen: Dw Regierung wird beauftragt, gegen alle Beamten, die vor Gericht durch Zeugenaussagen von Ange klagten der Mißhandlung von Gefangenen bezichtigt worden sind, ist sofort das Disziplinarverfahren und Gefangenen überführt ist, dem also eine solche Miß handlung nachgewiesen ist, mit aller Entschiedenheit einzuschreiten, und hat es auch getan. Es kann aber selbstverständlich nicht auf eine bloße Bezichtigung hin, wie sie im Anträge erwähnt ist, mit einem Disziplinar verfahren vorgehen. Es ist auch nicht richtig, wenn im Anträge gesagt ist, daß in der Verhandlung vor dem Schöffengericht in Freiberg die Beamten, die hier in Frage kommen, solcher Mißhandlungen überführt worden seien: im Gegenteil hat nach dem Berichte des in der Verhandlung anwesenden Oberstaatsanwalts eine solche Mißhandlung nicht festgestellt werden kön nen. Es liegen lediglich Anzeigen wegen solcher Miß handlungen, die gegen Verhaftete vorgekommen sem sollen, vor. Die Staatsanwaltschaft, also eine von der Polizei unabhängige, nicht dem Ministerium des In nern Nachgeordnete Behörde, hat aus Anlaß dieser An zeigen sehr eingehende Erörterungen vorgenommen. Diese Ermittlungen haben zwar bestätigt, daß in ein zelnen Fällen vom Gummiknüppel Gebrauch gemacht worden ist, aber nur da, wo dies zur Brechung des Widerstandes bei Verhaftungen erforderlich war, nach dem vorher von Verhafteten auch von Feuerwaffen Gebrauch gemacht worden sei. Es ist ein einziger Fall übrig geblieben, wo nach den Erörterungen ein un berechtigter Gebrauch von Gummiknüppeln nachzuweisen war, und das ist gerade der Fall des Elektroingenieurs Claußnitzer, den der Herr Antragsteller erwähnt hat, bei dem aber gerade festgestellt wurde, daß Cl. auf den Beamten sechsmal geschossen hatte. Es ist aber trotz dem, da im ßegebenen Falle der Gebrauch der Waffe als unberechtigte Überschreitung des Waffengebrauchs angesehen wurde, gegen diesen Beamten auf eine Strafe, allerdings nur eine Geldstrafe, erkannt worden; wegen der übrigen Fälle, die ihm noch zur Last gelegt worden sind, mußte das Verfahren mangels Beweises eingestellt werden. Auch gegen diese Bestrafung hat der Beamte Einspruch eingelegt und das Verfahren schwebt gegen wärtig noch. Das Innenministerium wird, soweit sich bei Abschluß des Verfahrens ergeben wird, daß der Beamte unberechtigterweise von der Waffe Gebrauch gemacht hat, selbstverständlich auch disziplinarisch gegen den Beamten vorgehen. Unterlagen aber dafür sind, solange das gerichtliche Verfahren schwebt, noch nicht gegeben. Ohne weitere Aussprachen werden hierauf die Ein stellungen in Kap. 22 und 42^ einstimmig, in Kap. 24 gegen die Stimmen der Kommunisten genehmigt und die übrigen Anträge abgelehnt. Punkt 5: Zweite Beratung über Kap. 43 (Kreis- und Amtshauptmannschaften und Zweigamt Sayda) des Nachtrags zum ordentlichen Staatshaus haltsplan für 1924 (Vorlage Nr. 159). — Mündlicher Bericht des Haushaltausschusses Drucksache Nr. 1137, sowie Anfragen Drucksachen Nr. 894, 1095 und 1097. — Ab. Schnirch (Mehrh. der Soz.): Da keine Aussicht besteht, das Zweigamt Sayda aufzuheben, mußte zu nächst eine Wohnungsgelegenheit für dessen Vorstand geschaffen werden. Ans den Verhandlungen, welche im Ausschuß vorgetragen worden waren, war zu er kennen, daß die Ausgabe, welche dafür eingesetzt ist, erträglich genannt werden kann, und daß die Stadt Sayda dem Staate mehr entgegengekommen ist. Die andere Frage war die Beschaffung einer Woh nung für den derzeitigen Kreishauptmann Buck in Dresden. Hier machten sich Stimmen bemerkbar, welche glaubten, das; es nicht notwendig war, die an gebliche Villa für den Kreishauptmann Buck zu kaufen. Von der Regierung wurde darauf hingewiesen, daß es notwendig war, eine Dienstwohnung zu schaffen, und daß man den Kauf getätigt habe, auch ohne zuvor die Genehmigung des Landtages oder des Zwischenaus schusses einzuholen, weil nach Meinung der Regierung das Angebot so war, daß auch die nachträgliche Zu stimmung des Landtages sicher gewesen sei. Der Ausschuß beantragt, die Einstellung in Kap. 43 nach der Vorlage Nr. 159 zu genehmigen. Die Anfrage Nr. 1095 lautet: 1. Ist es zutreffend, daß die den Kreis- und Amtshauptmannschaften unterstellten Regierungs kommissare unter Übergehung ihrer vorgesetzten Be hörden auch unmittelbar an den Minister berichten? 2. Ist eS zutreffend, daß ihre Berichte nicht nur wirtschaftliche, sondern entgegen ihrer Bestimmung auch politische sind? 3. Welche Dienstvorschriften bestehen darüber? 4. Ist es von der Regierung beabsichtigt, durch Wegnahme des LandesinformattonSamtes von der Staatspolizeiverwaltung und unmittelbare Unter stellung unter das Ministerium des Innern die frühere Einrichtung der Rcgierungskommissare wieder auf leben zu lassen? Abg. Beutler (DyLmat. — zur Begründung): Die Anfrage Nr. 1095 bezieht sich auf die Herren Regierungs kommissare. Diese sind zwar umgetauft worden, und heißen jetzt RegierungSamtmänner, und sie sind auch unter dem leisen Druck des Reiches von dem Etat der Polizei hinübergeführt worden in den Etat der inneren Verwaltung, wir möchten aber gern wissen, was die Herren dort eigentlich tun. Wir haben ja früher die Vermutung gehabt, die sicher wahr war, daß die Herren rium) und 62» (Höhere Staatslehranstalt für j Abg. Bertz u. Gen, betr. Mißhandlung von Gefangenen Gartenbau zu Pillnitz) des Nachtrags zum ordent- durch Beamte (Drucksache Nr. 971). lichen Staatshaushaltsplan für 1924 nach der Vorlage Nr. 159 genehmigt. Punkt 2: Zweite Beratung über Kap 40 (Land gerichte, Amtsgerichte, Staatsanwaltschaften und Gefangenenanstalten) des Nachtrags zum ordentlichen Staatshaushaltsplan für 1924 (Vorlage Nr. 159). — Anderweiter mündlicher Bericht des Haus haltausschusses Drucksache Nr. 1130. — Hierzu beantragt der Ausschuß unter Zurückziehung des Antrages in Drucksache Nr. 1073, in Tit. 17 als Pos. s einzufügen: „«) Erwerbung eines Grundstückes in Pirna.... 56160 Goldmark" und mit dieser Regelung Kap. 40 im übrigen un verändert nach der Vorlage Nr. 159 zu genehmigen. Abg. Siewert (Komm): Seit wir in Sachsen die neuen Bestimmungen über die Behandlung der Straf gefangenen haben, müssen wir feststellen, daß die Be handlung der Strafgefangenen nicht besser, sondern schlechter geworden ist. Aus allen Gefängnissen und von allen Strafentlassenen gehen uns Klagen darüber zu. Bor allen Dingen wird lebhaft darüber geklagt, daß die gewünschten Zeitungen nicht ausgehändigt werden, daß die Zeitungen vollständig zerfetzt und zer rissen sind und daß kein Zusammenhang aus den Zei tungen Herauszusinden ist. So wird der Strafgefangene durch diese Schikanen gepeinigt. Bei der kleinsten Differenz mit den Aufsichtsbeamten, mit den Straf vollzugsbeamten, vor allen Dingen mit dem höheren Beamtenpersonal hagelt es Arreststrafen, die wiederum in rücksichtslosester Weise ausgeführt werden. Bon einigen Strafgefangenen ist Klage darüber geführt worden, daß Pakete, die an die Gefangenen geschickt worden sind, nicht ausgehändigt worden sind, daß man^ an die Strafgefangenen kein einziges ganzes Exemplar ausgeliefert hat. Die meisten waren vollständig zcr-j schmtten. Von einer ganzen Kämpfernummer erhielt der Gefangene nur ganz kleine Ausschnitte. Der Zensur stift wirkt vielmehr revolutionär als das Tollste, was In diesen Zeitungen geschrieben wird. Die Kommu- nistische Fraktion und auch die linken Sozialdemokraten batten dem Landtage einen Amnestieantrag unterbreitet. er die "darin enthaltenen Angaben unterstreicht "und er- gänzt Die Regierung hat bisher immer versucht, durch 'h em Iustizmimster keinen Funken Vertrauen Erkürungen und durch Berichtigungen solche Anklagen abzuschwächen, so daß die Beamten glauben, daS Mmi- Hrerauf wird der Ausschußantrag gegen die Stimmen sterium sei mit den Mißhandlungen unschuldiger Ge- der Kommunisten angenommen. den Gefangenen aber gesagt hat: Wenn ihr bereit seid, n di- Hilft- d-S Inhalts an di- SanitStSalN-ilung ab! Unm. U lW zuli-s-rn, w-rd-l ihr die and-r- Hilst- d-S Inhalts de. Mlnnaelw.Ä! § . Wie glauben, daß derartige Dinge unmöglich ! R U ÄtLn sind, und daß dos Justizministerium die Dinge unter- uchin und dagegenHroM machen must Welter wird ^-armasi^ R-sid-uM kaum ' ? r" zu Kinderheimen ausgefallen tonnen. AVer sol von den Strafgefangenen sehr unangenehm empfunden, morden mir verlocken den Münicken bes