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Amts- und Änzeigeblatt Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »O»uo«pket« vitrteltührl. Ml. L70 »tnsLttrkt. d— .mlustr. Untrrhaltung»blaUt»" tn d«r Geschäft». PS», bei unserm Voten sowie bei allen Reich», »osianflalten. — Erscheint tSalich abend« mit »»«nahm« der Sonn- und Feiertag» sür den folgenden Lag. T« k°e« »ö»ee«r Aevialt — Nri<e «der !«at«er »r»endwelch!! Ntln>7!,m de« L-lriede« der tzetüm^ der Lleseranten »drr »er - dar der »«ieder Uimn Lnwruch »« dl,!,ran« oder diachUeleruna der jjelturr, d»«r eu' »Oil. »adlua, de« »erudtdeeri«« Kel. Adr. r M Eibenstock, Larlrselb, hnnbrhübel, UeUgvvtUtl Neuheide, GberMtzengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrii», Mdenthal «sw. Verant»»rU Schriftleiter, Drucker m» Verleger: «mit Hannebshntn Eibenstock. ««. Jahrgavg. Sonnabend, den 4. Januar Anzeigenpreis: die kleinspaUia« Zeit« SV Ps, Im Rellamrtrll die Zeile tv Psg. Im amtlichen Teile die gesvaltrne Zeile 50 Psg. Annahme der Anzeigen bt» spätesten« vormittag» 10 Uhr, für größere Tag» vorher. Tin« Gewähr für di» Ausnahme der Anzeige» am nächsten oder am oorgeschriebenen Lag« sowie an bestimmter Stell« wirb nicht aeaeben, ebensowrnig sür di« Richtigkeit der durch Fern- sprech« ausgegebrnrn Anzeigen. Anmfprecher Mr. >10. ISIS Wahlen znr Volkskammer der Republik Sachsen. Als vorläufige Vertretung des gesamten Volkes der Republik Sachsen wird eine Volkskammer gebildet, die aus 96 Abgeordneten besteht. Die Wahlen zu dieser Volkskammer finden Sonntag, den 2. Februar 1919 statt Da« Staatsgebiet ist in 3 Wahlkreise geteilt. Der 3. (Chemnitzer Wahlkreis) um- faßt die Bezirke der ehemaligen Reichstagswahlkreise 15—23 (30. NattonalwahlkretS). Zu wählen sind 37 Abgeordnete. Ich fordere die Parteien deS 3. Wahlkreises auf, die Wahlvorschläge für die Wah len zur Volkskammer der Republik Sachsen spätestens bis Dienstag, den 14. Januar 1919 tn meiner Geschäftsstelle, Chemnitz, Stadthaus, Poststr. 47, II etnzuretchen. In den Wahlvorschlägen müssen die vorgeschlagenen Personen mit Ruf- und Fa miliennamen aufgeführt und ihr Stand oder Beruf sowie ihr Wohnort so deutlich ange geben werden, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. ES dürfen auf jeder Liste nicht mehr als 37 Personen vorge schlagen werden. Von jeder vorgeschlagenen Person ist eine Erklärung über ihre Zu stimmung zur Aufnahme tn den Wahlvorschlag anzuschlteßen. In demselben Wahlkreise darf ein Bewerber nur einmal vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 100 im Wahlkreise zur Ausübung der Wahl berechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichner haben ihren Unter schriften die Angabe ihres Berufes oder Standes und ihrer Wohnung beizufügen. Den Wahlvorschlägen sind Bescheinigungen, die die Gemeindebehörden unverzüglich gebühren- frei auszustellen haben, beizufügen, wonach die Unterzeichner in die Wählerliste aus genommen worden sind. Mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden. Die Erklärungen über die Verbindung müssen von den Unterzeichnern oder ihren Bevollmächtigten spä- testens Sonntag, de»26. Jan. 1919, in meiner obenbezeichneten Geschäftsstelle ein gehen. Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinschaftlich zurückgenommen werden. Die verbundenen Wahlvorschläge gelten den anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag. In den Wahlvorschlägen ist ein Vertrauensmann und ein Stell vertreter zu bezeichnen, der für die Verhandlungen mit mir und dem Wahlausschüsse zur Rücknahme der Wahlvorschläge sowie zur Abgabe und Rücknahme von VsrbindungS- «rklärungen bevollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, fo gilt der erste Unterzeichner als solcher. Erklärt mehr alS die Hälfte der Unterzeichner eines Wahlvorschlages schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des früheren Vertrauensmannes, sobald mir die Erklärung zugeht. Unter mehreren Wahlvorschlägen dürfen nicht dieselben Unterschriften stehen. Rich t zugelassen werden Wahlvorschläge oder Verbindungen von solchen, die verspätet etnge- reicht oder erklärt sind oder den vorstehenden Erfordernissen nicht entsprechen. Zu Mitgliedern deS gemäß § 22 der Wahlordnung vom 30. November 1918 zu bildenden Wahlausschusses habe ich berufen die Herren 1. RegterungSamtmann vr »slek, 2. Privatmann Lax«» liainmvi-, 3. Arbeitersekretär Lobert 8tr»ab« und 4. Professor Lr Lebr« als Mitglieder, und die Herren 1 . Stadtamtmann Vr Lblltan und 2 Kaufmann Lvr»b»rck bVIakelin»»» als Ersatzleute, sämtlich in Chemnitz wohnhaft. Chemnitz, den 1. Januar 1919. Der Wa-llommissar sür den 3. Wahlkreis. Stadtrat vr Lärtvlx. Auf Blatt 30 deö Handelsregister« für den Stadtbezirk (Firma: O. HK. LrleSrlvb in Eibenstock) ist eingetragen worden: Der bisherige Inhaber Odrwtikm ickildslm ^rivärivd tn Eibenstock ist auSgeschieden, Inhaber ist der Kaufmann Lari iVildolm frisäriod in Eibenstock, die Prokura deS Kaufmanns Var! tckilkvim friväriod tn Eibenstock ist erloschen. Eibenstock, den 31. Dezember 1918. Das Amtsgericht. Verkauf vo« Streichpaste Sonnabenb, den 4. dsS. Mt«., tn den Fletscheretgeschästen der Gruppe II. PrrtS: 1 Pfund-Dose 4 Mark. Eibenstock, am 3. Januar 1919. Dev Stadtvat. Erwerbslofeu-Unterstützung kommt Dienstag, den 7. Januar 1919 vormittags zur Auszahlung von 8—19 Uhr an weibliche Erwerbslose, 10—12 „ „ männliche Erwerbslose, die spätestens am 2». Dezember 191« Antrag gestellt haben und seit diesem Tage erwerbslos sind. Die UnterstützungSberechttaten haben die Gelder persänlich abzuhebeu und dabet die Kontroll» und Answeiskarten vorzulegen Am Zahltage können keine Unterstützungsanträge entgegengenommen werden. Eibenstock, den 3. Januar 1919. Dev Staötvat. Mietzinsbeihilfen an Angehörige von Kriegsteilnehmern und an Erwerbslose kommen in der Stadtkasse zur Auszahlung am Donnerstag, den 9. Januar 1919, und Freitag, ,, 10. ,, ,, an die Vermieter gegen Vorlage der Auswetskarte. Eibenstock, den 3. Januar 1919. Dev Slcrötvat. Die Entrichtung der Umsatzsteuer für die Monate August bis mit Dezember 1918 betreffend. Auf Grund des 8 17 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes und der §8 45 und 51 der Ausführungsbestimmungen dazu werden die zur Entrichtung der allgemeinen Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Personenvereini gungen in Eibenstock aufgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamt betrag der steuerpflichtigen Entgelte für die Monate August bis mit Dezember 1918 bis spätestens Ende Januar 1919 dem unterzeichneten Umsatzsteueramt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtßfteüe mündlich zu machen. AIS steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirt schaft, der Viehzucht, der Fischerei und deS Gartenbaues, sowie der Bergwerkbetrieb. Die Absicht der Gewinnerztrlung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Ge werbebetriebes im Sinne des Umsutzsteuergesetzes.' Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw.) sind nicht steuerpflichtig. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände auS dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch ent nehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt. Von der allgemeinen Umsatzsteuer sind diejenigen Personen usw. befreit, bet denen die Gesamtheit der Entgelte 1» einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 M. be trägt. Sie sind daher zur Einreichung einer Erklärung nicht verpflichtet Eine Mitteilung an das Umsatzsteueramt über die in Anspruch genommene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht. Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 150 M. nach sich. DaS Ulnsatzstcucrgesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wts- sentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum Machen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 M. bis 100000 M. ein. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu ver wenden. Diese werden den in die Steuerrolle eingetragenen Steuerpflichtigen zuge stellt. Soweit dies nicht der Fall sein sollte, können sie bei dem Umsatzsteueramte kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind. Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnisse deS Umsatzsteueramts, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmen. Eibenstock, am 2. Januar 1919. Der Aal der Stadt Eibenstock als Amlahsteueramt. Die Entrichtung der Umsatzsteuer auf Luxus gegenstände ILnsnssteuerj betreffend. Auf Grund deS tz 17 Abs. 1 deS Umsatzsteuergesetzes und der 88 45 und 51 der AuSfUhrungSbcstimmuugrn dazu werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer auf LuxuS- gegenstände verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Per sonenvereinigungen tn Eibenstock aufgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag dec steuerpflichtigen Entgelte für den Monat Dezember 1918 bts spätestens Ende Januar 1919 dem unterzeichneten Umsatzsteueramt schriftlich ein zureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen. Die Steuerpflicht erstreckt sich nicht auf Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechts anwälte, Künstler usw.). Tie Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände auS dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch ent nehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufen! gezahlt zu werden pflegt. Der Umsatzsteuer auf Luxusgegenstände unterliegen auch diejenigen Personen usw., bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 Die Nichteinreichung der Erklärung zieht «ine Ordnungsstrafe bi« zu 150 M. nach sich. DaS Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wis sentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bi« zum Machen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht