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An ihre Stelle treten neue Postwerthzeichen mit dem Deutschen Reichsadler und der Bezeichnung Deutsche Reichspost in solgenden Werthsortenr a) in ven in der Thalerwährunz rechnenden Gsbietstheilen, mit Einschluß von Elsaß-Lothringen: Freimarken zu j, z, H, l, 2 und 5 Groschen, Franco-Couverts zu 1 Groschen und gestempelte Streifbänder zu z Groschen, b) in den in der Süddeutschen Guldenwährung rechnenden Gebictstheilen, einschließlich des Großherzogthums Baden, dessen Postwesen vom 1. Januar k. I. von der Deutschen Reichspostverwaltung mit übernommen wird: Freimarken zu 1, 2, 3, 7 und 18 Kreuzern, Franco-Couverts zu 3 Kreuzern und gestempelte Streifbänder zu 1 Kreuzer. In den Farben stimmen die neuen Postwerthzeichen mit den bisherigen überein. Dienstsreimarken werden vom 1. Januar 1872 ab nicht mehr ausgegeben. Die neuen Deutschen Freimarken werden von den Postanstalten zu dein Nennwerthe des Stempels an das Publicum abgelafsen. Für Franco-Couverts ist außer dem Nennwerthe des Stempels (1 Gr. bz. 3 Kr.) eine Herstellungsgebühr, und zwar, bei den Couverts zu 1 Gr. von 1 Pfg. pro Stück, bei den Couverts zu 3 Kr. von 1 Kr. für je 3 Stück, zu entrichten. Gestempelte Streifbänder kommen nur bei den größeren Postanstalten, in Partien zu 100 Stück zum Verkauf. 100 Streifbänder a z Gr. kosten 1 Thlr. 6 Gr. 10 Pf., 100 Streifbänder a 1 Kr. — 1 Gulden 53 Kr. Der Verkauf der neuen Postwerthzeichen wird bei den Postanstalten in Elsaß-Lothringen und im Großherzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats December d. I., bei allen übrigen Deutschen Reichs-Postanstalten schon Mitte December d. I. beginnen. Verwendbar werden die neuen Postwerthzeichen aber überall erst mit dem 1. Januar 1872. Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publicums verbleibenden Freimarken, Franco-Couverts und gestempelten Streifbänder der bisberigen Art können bis einschließlich 15. Februar 1872 bei den Post-Annahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werths umgetauscht werden. Der Um tausch findet je nach der Münzwährung der zurückzulieserndcn Postwerthzeichen nur bei den Postanstalten desjenigen Münzgebietes statt, in welchem die Ausgabe der umzutauschenden Postwerthzeichen erfolgt ist. Vom-16. Februar 1872 ab werden die bisherigen Postwerthzeichen zum Umtausch nicht mehr angenommen und ver lieren ihren Werth. Es empfiehlt sich, schon jetzt beim Ankauf von Marken rc. der bisherigen Art den Bedarf thunlichst nicht über den 31. Dec. hinaus zu bemessen. Berlin, den 12.December 1871. Kaiserliches General-Postamt. In Vertretung: Wiebe. Die Herren Ortsvorstände im hiesigen Gerichtsamtsbezirke werden hiermit angewiesen, die behufs der Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster auf das Jahr 1872 anzufertigenden Einwohnerverzeichnisse unter Berücksichtigung der in 8 32 und 33 der Verordnung vom 23. April 1850 enthaltenen Vorschriften auszunehmen und solche längstens - bis zum 10. Januar 1872 bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. anher einzureichen, wobei annoch zu bemerken kommt, daß auch die Armenverzeichnisse oder nach Befinden Vacat- scheinc beizusügen und Vie Orts Deputirten am Schluffe des Einwohner-Verzeichnisses namhaft zu machen sind. Königliches Gerichtsamt Schirgiswalda, am 14. December 1871. Seyfert. Bekanntmachung. Die Herren Ortsvorstände im hiesigen Gerichtsamtsbezirke werden hiermit angewiesen, die behufs der Erhebung der Hundesteuer auf das Jahr 1872 an- zufertigenden Verzeichnisse aller in ihren Orten vorhandenen steuerpflichtigen Hunde unter Bezugnahme der im 8 3 des Gesetzes, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer, vom 18. August 1869 (Gesetz- und Verordnungsblatt v. I. 1869, Seite 509 flg.) enthaltenen Bestimmungen aufzunehmen und solche längstens bis zum 10. Januar 1872 bei Vermeidung einer Ordnungsstrase von 1 Thlr. anher einzureichen. Königliches Gerichtsamt Schirgiswalda, am 14. December 1871. Seyfert. Erlediget ist der unterm 9. ds.'Ms. nach dem inzwischen eingelieferten Handarbeiter Audrens Urban aus Malschwitz erlassene Steckbrief. Bautzen, am 14. December 1871. Das Königliche Gerichtsamt im Bezirksgericht. Blesky. Iw Lause der vergangenen Woche sind aus einer Wohnung allhier ein halbwollenes grünes Kleid mit gleichfarbigem kleinen Muster und ein wollenes braunes Jaquet nnt Atlasausputz entwendet worden, was zur Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch hekannt gemacht wirh. Stadtpolizerbehorde Bautzen, den 14. December 1871. Heerklotz, Stadtrach. Den Kirchenvorstand zu St. Michael in Bautzen bilden gegenwärtig nachbenannte Mitglieder: 1) Herr Rittergutsbesitzer Theodor Graf zur Lippe auf Teichnitz und Lubachau, Stellvertreter des Vorsitzenden; 2) - Diaconus Johann Karl Mroö, Protokollant; 3) - Rittergutsbesitzer Karl August Jeremias auf Rattwitz; 4) - Rittergutsbesitzer Otto Julius Hetzer auf Nieder-Keyna; 5) - Vorwerksbesitzer und Gemeindevorstand Johann August Petrasch auf der Seidau, Casfenverwalter; 6» - Haus- und Feldbesitzer Traugott Falten auf der Seydau; 71 - Kleingärtner Peter Böhmer in Blösau; 8> - Grobgärtner und Gemeindevorstand Georg Nedo in Jenkwitz; 9) - Ganzhüfner Johann Pannach in Burk; 10) - Halbhüsner Andreas Förster in Nimschitz; 11) - Nahrungsbesitzer Johann Fröde in Lubachau; 12) - Nahrungsbesitzer und Gemeindevorstand Peter Pötschke in Großwelka; 13) - Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Johann Zieschang in Stiebitz; 14) - Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Karl Hermann Fahuauer in Boblitz: 15) - Ortsrickter Andreas Ernst Lücke auf Landhauptmannschaftl. Seydau; 16) - Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Andreas Iockusch in Nimschitz; 17) - Halbhüfner Peter Lehman» in Strehla; 18) - Nahrungsbesitzer Johann Augustin Noack in Soculahora; 19) der unterzeichnete Vorsitzende Bautzen, am 12. December 1871. Karl Theodor Weyke, Pastor zu St. Michael.