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jur ök kal.unö LtSN§<hrnBchTröWmMle,Grünham.Karkn8tsm.Tshann* Mrgen8ta-1.LsßM K-MMl.-schMberg.ZcywavrnberL brw.Wil-WlL Le^warraodai^lS. Vvlnfwuad -ch<u«b«A V"nf,rr«ch,r: S-^neeb-k-g 1-. Aus 81 UMbMolksfreunö s W Tageblattmö Mufsblatt V Nr. 254. D« „a«,«»Ir-M «-NAr-j!»" «M<»t a«nch Mt nach den e-nn» un»v«kt»grn. «»onnemrn» ^»aUlch «» Vig. Inserate: «mTmublatttejlrk derglium der gsp.Pettuell« »Vst., dedak/ für autvlrl« li As . tm ammcheu Lell der Itaum der Mp. il»rpuLj«lt 4L Pst. tm Rell.-TM dt» »s». «oq>u»i«tl» SS Wg. . Mittwoch, 30. Oktober 1907. mMag U Uhr. Sine Bürgschaft für »le nichstllglar Lula,»ar »ar ilazsta« » t an den »argrschrtetenen Lag«, sawle an bestimmter Stele wtr» »sch» gegeben, ebenso wird für die Richttgleil, tele>cho7risch»ouf,eg«beiiec Sittjesten nicht garanttert. «ubwürtige Auftrlge nur gegenLorauabeiLhiui». FürMg- gabe etngesandter Manustrt»te mocht sich die «kd-kttan nicht»-r-im»o,tlt-. so. Jahrg. Schwarzenberg. Teil seines Untergrabens — Flurstück 730 des Flurbuchs für Schwarzeisberg, Abteilung Flur, — der seinen Hofraum berührt, am linken Ufer durch eine Mauer zu befestigen - hierdurch wird der Graben etwas beengt und soll dafür am rechten Ufer verbreitert wer den, soweit es der dort vorhandene Felsen zuläßt. Alsdann will Herr Hofmann einen Teil des so hergeftellten Untergrabens überwölben, um dadurch seinen Hofraum zu ver größern. Zeichnungen und Beschreibungen können an Natsstelle eingesehen werden. Etwaige Einwendungen hiergegen sind innerhalb 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr erhoben werden. Schwarzenberg, am 26. Oktober 1907. Der Rat der Stadt. vr. Rüdiger, Bürgermstr. Dhlr. Mittwoch, den »O. Oktober 1SV7, Nachm. 1 Uhr, sollen in der Schnei- derschen Restanration in Rittersgrün 2 Schock «»gedroschenes Korn und s Tchocknngedroschener Hafer meistbietend gegen Barzahlung zur Versteigerung gelangen. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg, am 28. Okt 1907. Mittwoch, den SO. Oktober 1S07 nachmittags » Uhr soll im Gasthofe zur „Linde" in Wildbach als Versteigerungslocal L Nähmaschine meistö etrnd gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Hartenstein, den 29. Oktober 1907. Der Gerichtsvollzieher de- Königlichen Amtsgericht-. Wahl eines Abgeordneten zur Bezirks versammlung. Die infolge Ablaufs der Wahlperiode sich nötig machende Neuwahl eines Abge ordneten zur Bezirksversammlung für die zu einem Wahlbezirke vereinigten Gemeinden Raschau, Langenberg mit Förstel, Wildenau, Waschlcithe mit Haide und Grünstädtel, findet Freitag, den 8. November LS07, nachm. von 4—S Uhr in Wiesner s Restauration in Raschau St. Katharina statt. Die Herren Stimmberechtigten werden hierzu geladen. Raschau, am 28. Oktober 1907. Gemeindevorstand Jäger, Wahlkommissar. Jahrmarkt in Scheibenberg Sonntag u. Montag, den 3. u. 4. Novbv. 1SK7^ Jahrmarkt (nur Krammarkt) am 4. und 5. November 1907 in Eibenstock. Aus dem Sächsischen Landtage. Am gestrigen Montag stand auf der Tagesordnung der Zweiten Kammer die Interpellation der drei freisinnigen Abgeordneten Bär, Günther und Roch betr. die Schiffahrts abgaben. Die Interpellation lautet: „Da die Bestrebungen der Königlich Preußischen Staatsregierung auf die- Ein führung von Schiffahrtsabgaben gerichtet sind, so ersuchen die unterzeichneten Abgeordneten die Königlich Sächsische Staatsregierung um amtliche Auskunft darüber, welche Stellung sie in dieser Angelegenheit im Bundesräte ver treten hat beziehungsweise daselbst vertreten wird." Nachdem Abg. Günther die Interpellation begründet, ergriff Finanzminister vr. von Rüger das Wort. Er bezieht sich zunächst auf seine im vorigen Landtage auf die gleiche Interpellation gegebenen Erklärungen, in denen die Staatsregierung sich nicht zn den Freunden der Schiffahrts abgaben gezählt habe. Er habe damals Abstand nehmen müssen, nähere Erklärungen zu geben, da gerade Ver handlungen geschwebt hätten, die durch die Kammerver- handlungcn hätten Störungen erleiden können. Die Regierung habe sich aber heute entschlossen, weiter- gehende Erklärungen zu geben, denn erstens schwebten gegenwärtig keine Verhandlungen, die durch die Erörter ungen in der Kammer gestört werden könnten, und zweitens habe auch inzwischen die Stellungnahme der süd deutschen Staaten in der Angelegenheit sich mehr geklärt. Im allgemeinen, führt der Minister dann aus, sei die Lage noch ebenso ungeklärt wie vor zwei Jahren. Die sächsische Regierung stehe nach wie vor auf dem Standpunkte, daß die Einführung von Schiffahrtsabgaben auf den natür lichen, künstlich verbesserteil Wasserstraßen sich weder mit dem 8 54 Abs. 4 der Retchsverfassung, noch mit den ZollvereinS- vcrträgen, noch mit der Rheinschiffahrtsakte vereinbaren lasse. (Beifall.) Nachdem die angesehensten StaatSrechtS- lehrer in dieser Angelegenheit sich geäußert hätten, dürfe er wohl darauf verzichten, die rechtliche Seite der Frage der EchiffahrtSabgabeu aufs neue zu erörtern. Der Herr Minister geht dann näher auf die Schaffung des preußischen Gesetzes vöm 1. April 1905 betreffend den Ausbau der Wasserstraßen ein und kennzeichnet weiter das preußische Bestreben nach der Auslegung des 8 54 Absatz 4 der NeichSverfassung. Nach der Anschauung der sächsischen Regierung müßte der gedachte Absatz »richt „authentisch interpretiert", sondern abgeändert werden, »venu die Grundlage für die Einführung von Schiffahrtsabgaben geschaffen werden solle. (Sehr richtig.) Eine Abänderung der Reichsverfaffung allein würde jedoch noch nicht das Hindernis beseitigen, das in den vertragsmäßigen Vereinbarungen mit den außer deutschen Staaten in dieser Richtung besteht. Für die sächsische Regierulig sei nicht die Rechtsfrage, sondern die wirtschaftlich« Seite der Angelegenheit maßgeoend. Der gewaltige Aufschwung, den die sächsische Volkswirtschaft ge nommen, sei zum größten Teil der Abgabenfreihelt der Elbeschiffahrt zuznschretben, das am Oberlaufe des Stromes gelegene Gebiet sei damit erst dem Massenverkehr er- WiM» worden Die Volkswirtschaft des Königreichs vollzogen habe. Auch die Ein-, Angelegenheit geführten r Frage der Schiffahrtsabgaben geht dann ausführlich auf i» Verlaufe seiner Ausführungen! tionSratS v. NoHtz am 6. Abg. Günther begrüßt ebenfalls die RegterungSer» tlärung mit Genugtuung, bemängelt aber, daß' ein Uebe» blick über die tm letzten Jahre in dieser hochwichtigen Angelegenheit geführten Verhandlungen fehle. Redner acht dann ausführlich auf die Erklärung des Herrn Lega- ». April d. I. im ^Konservativen' Abg. Lang Hamm er-Chemnitz (natl.) gibt ebenfalls seiner Freude über die heutigen Erklärungen des Ministers Ausdruck, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und erkennen ließen, daß sich in bei» Anschauungen der Regierung ei»» Umschwung vollzog mütigkeit des Hauses in der befriedigt ihn.. Im weiter«»» Ve kommt der Redner auf die Erklärung des Herrn Legations rats von Nostitz über die Schiffahrtsabgaben im Konse» Votiven Verein zu Dresden zu sprechen und erwähnt dann» daß zahlreiche Körperschaften im Königreiche sich energisch' und rückhaltlos gegen die Schiffahrtsabgaben ausgesprochen hätten und daß der Reichskanzler selbst zugegeben habe- daß den Einzelstaaten nach 8 54 der Retchsverfassung nicht das Recht zustehe, Abgaben auf den freien Strömen zu erheben, und maßgebende Staatsrechtslehrer seien gleichfalls dieser Ansicht. . Finanzminister vr. v. Rüger stellt einige Aeuße» ungen der Vorredner richtig und weist nach, daß in den Anschauungen der RegiorNug bezüglich der Schiffahrts abgabel» kein Umschwung eingetreten sei. Ich möchte nicht, führte er aus, daß sich hier eine Mythe bilde. Weiter be merkt der Herr Minister: Was die Erklärung eines Re gierungsbeamten in einem hiesigen Vereine im Frühjahr d. I. in Angelegenheit der Schiffahrtsabgaben betreffe, so habe er niemand zu dieser Erklärung beauftragt, innerhalb des Konservativen Vereins die Meinung der Regierung geltend zu machen. Und wenn er diesen Auftrag gegeben hätte, so hätte er sich dafür wahrscheinlich einen anderen Mann herausgesucht. (Bravo!) Abg. Dürr (kons.) weist auf die Bedeutung der An gelegenheit für die Leipziger Kanalfrage hin und hofft des halb, daß das Vorgehen der Regierung Erfolg haben werde. Abg. Zimmermann (Reformpartei): Sämtliche Be rufsstände Sachsens seien interessiert, daß wir mit Schiffahrts abgaben verschont bleiben. Nach den Eindrücken, die er im gegenwärtigen Reichstage gesammelt habe, hege er Zweifel, ob die nationalliberale Fraktion so geschlossen gegen die Schiffahrtsabgaben stimmen werde, wie es im sächsischen Interests erwünscht sei. (Hört! Hört!) Wahrscheinlich werde oer Block in dieser Frage nicht ganz einmütig blei ben, weil nicht nationale Gesichtspunkte, sondern Sonder interessen maßgebend sein würden. Staatsminister!Graf v. Hohenthal bestätigt, daß von einein Umschwünge in der Meinung der sächsischen Negierung keine Rede sein könne. Er stehe vollständig ans dem Standpunkte des Finanzministers. Die von diesem' erwähnte Erklärung eines Negierungsbeamten in Angelegen heit der Schiffahrtsabgaben sc» mit seiner vollen Zustimmung erfolgt. (Bewegung.) Finanzminister Dr.. v. Rüger entgegnet dem Ab geordneten Zimmermann, daß die sächsische Regierung und mit ihr eine Anzahl anderer auf dem Standpunkte stehe, daß zum Zustandekommen einer authentischen Interpre tation die einfache Stimmenmehrheit im Bundesrate nicht genüge. Abg. Neidhardt (nl.) dankt dem Finanzminister für seine bestimmte Stellungnahme. Sachsen habe sich auf die Abgabenfreiheit als auf eine dauernde Grundlage eingerichtet, ihre Beseitigung würde den sächsisch«» TVettbewerL schwer schädige»» und eine Ver minderung des Volkswohlstandes herbeiführen, dies um so mehr, als die Schiffahrtsabgaben nach Tonnenkilometern er hoben »verden sollten. Die nach jahrzehntelangen Kämpfen errungene Abgabeufreiheit habe der» Vorsprung der dem Meere näher gelegenen Gebiete teilweise für Sachsen wie der ausgeglichen. Die infolge der Einführung der Schiff fahrtsabgaben in Aussicht gestellte Verbesserung der Strom rinne bedeute keinen so wesentlichen Vorteil, daß man sich mit den Abgaben einverstanden erklären könne. Die säch sische Regiernng habe sich also auch durch dieses Argument nicht von ihrer ablehnenden Stellung abbringen lassen kön nen. Auch die Besprechungen der Elbuferstaaten, die Ende Mai in Rostock stattgefunden hätten, Hütten in den An schauungen der sächsischen Regierung keine Aenderung her beigeführt. Der Herr Minister schloß seine Auöführnngen ivie folgt: Die sächsische Regierung bedauert außerordentlich, daß cs ihr nicht möglich ist, Mch in dieser Sache Hand in Hand mit der ihr befreundeten und verbündeten prenßtschen Regierung zu gehen, mit der die Gemeinsamkeit fast aller Interessen sie verbindet und mit der gemeinsam zu haudeln ihr stets eine erwünschte Aufgabe ist. So wie die Dinge liegen, glaubt aber die sächsische Regierung, die Verantwort ung für die »»» Aussicht genommene Belastung der Elbschif- fahrt nicht übernehmen zu können. Auf Antrag des Abg. Roch (freis.) tritt das Haus in eine Besprechung der Interpellation ein. Abg. vr. Spieß (kons.) gibt zunächst einen Uebe» blick über die Ereignisse die zur Interpellation geführt haben. Wenn seinerzeit der Finanzminister nicht so klar nnd ausführlich geantwortet hat wie heute, so sind ohne Zweifel Gründe dafür vorhanden gewesen. Um so freudiger ist cs zu begrüßen, daß er heute den Standpunkt der Königlichen StaatSregierung klar gekennzeichnet hat. Die Sachlage an sich freilich ist damit noch nicht geklärt. Nur eins scheint festzustehen, nämlich daß Preußen nicht mehr den Weg der eigenmächtige»» AuSlegnng gehen will. Preußen hat dafür Stimmung zn machen gesucht, daß auch die Land wirtschaft durch die Wasserzölle Vorteile erlange. Er könne versichern, daß mich seine landwirtschaftliche»» Frnnde gegen die Zölle sind. Wir können »vohl darauf vertrauen, daß die sächsische Negierung eine solche Interpretation des 8 54 der Reichsverfaffung mit herbeiführe»» Helsen werde, die eine Eülführnng der Zölle verhindert. Abg. Grumbt (kons.) tritt für die Freiheit der Stromläufe ein- er findet nur die Kanalabgaben gerecht fertigt und gibt eine historische Ueberficht über die Entwick lung des Projektes der Schiffahrtsabgaben.