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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Lrlegr.-Adrrste: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hanncbohn in Eibenstock. Frrnsprcchcr Nr. 210. 81. 54. Jahrgang. Donnerstag, den 11. Inti Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft beabsichtigt, für ihren Bezirk, aus schließlich der Gemeinde Schönheide, im Herbst dieses Jahres Bausprechstun-en einzuführen. In diesen Stunden, wo an Kanzleistelle der König!. Amtshauptmannschaft über Zweifels fragen bei Bauprojekten, wichtige Projekte, Widersprüche verhandelt werden soll, wird der Herr Hochbausachverständige und nach Befinden der Herr Königl. Bezirksarzt zugegen sein. Der Tag der Bausprechstunden wird später noch bekannt gegeben werden. Damit die Bausprechstunden recht nutzbringend verlaufen, wolle man mit der Bearbeitung der Bauprojekte nicht erst kurz vor dem Herbste, sondern recht zeitig beginnen und damit vermeiden, daß überhastete Projekte zur Vorlage kommen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß die Bausprechstunden nicht dazu dienen. Baulustigen Pläne zu entwerfen oder die vorgelegten Pläne auszukorrigieren oder den Pro jekten eine besonders eilige Behandlung zu sichern. Königliche Amtshauptmarmschast Schwarzenberg, 1027 O. den 4. Juli 1907. Nr. 2V7 der Schankstättenverbotsliste ist zu streichen. Stadtrat Eibenstock, den 10. Juli 1907. Hesse. Mrt. Sonnabend, den 13. dieses Monats, nachmittags 1 Uhr sollen in der Restauration „Imtrakhall'e" hier folgende daselbst eingestellte Gegenstände, nämlich: 1 Sofa, t Ladentisch, t Stehpult, 1 Glaskasten, 2 Fenster-Tchangestelle, 1 Hirsch geweih, 1 silberne Damenuhr mit Kette, 2 Kisten Futtermittel, ca. 1 Zentner Margarine, ritt Pfd. Fett, ' ? Zentner Staubzucker, l Kübel Pflanzenfett, 1 Kiste geriebene Semmel, 8 Beile und 2 Sägen an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 10. Juli 1907. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. General-Versammlung der Krankenkasse für das Handwerk z« Eibenstock (eingeschriebene freie Hilfskasse) Donnerstag, den 18. Juki 1907, abends 9 Myr in Kr«t8«IinvI«l«r'8 Conditorei. 1) Kassenabschluß von 1906. 2) Anträge. Eibenstock, 9. Juli 1907. Der Vorstand. Rich. Tamm. Der neue sächsische Wahlgesetz-Entwurf. In Ergänzung der Ausführungen des Staatsministers Grafen von Hohenthal in seiner Rede beim Bankett des Gemeindetages in Bautzen geben wir im nachstehenden die wesentlichsten Bestimmungen des Entwurfs zum Wahlgesetz der Regierung selbst hier wieder: 8 I. Die Zweite Kammer der Ständeversammlung wird aus 82 Ab- geordneten gebildet, die auf Grund nachstehender Vorschriften zu einem Teile von den amtshauptmannschaftlichen Bezirksverbänden und den Städten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau, zum anderen Teile in direkter, geheimer Verhältniswahl gewählt werde». 8 3. Die Abgeordneten werden aus 8 Jahre gewählt. Rach Ablauf der 6 Jahre wird die Kammer neugewählt. Scheidet ein Abgeordneter vor dem Ablauf der sechsjährigen Wahlperiode aus der Kammer aus, so gilt die Ersatzwahl nur für den Rest der Wahlperiode. Wahl durch Kommunalverbände. 8 7. Die amtShauptmannschastlichen Bezirksverbände, sowie die Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau bilden je einen Wahlkreis. 8 8. In den amtshauptmannschaftlichen Bezirksverbänden wird die Wahl von der Bezirksversammlung vollzogen. In den Städten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau wird die Wahl in gemeinschaftlicher Sitzung des Stadtrates und der Stadtverordneten voll- zogen, welche zu diesem Zwecke zu einem einzigen Wahlkollegium zusammen treten. Nicht wählbar sind bei diesen Wahlen alle Personen: a welche das 30. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben; b. welche nicht mindestens drei Jahre im Besitze der sächsischen Staatsangehörigkeit sind; c. welche im Wahlkreise als Amtshauptmann oder als Mitglied eines städtischen Rats kollegiums tätig sind; ä. welche nach 8 >7 dieses Gesetzes vom Stimmrecht bei den direkten Wahlen ausgeschlossen sind; e. welche bereits in der Ver hältniswahl zu Abgeordneten der Zweiten Kammer gewählt worden sind oder der Ersten Kammer als Mitglieder angehören. 8 9. In den Städten Dresden und Leipzig werden je drei, in der Stadt Chemnitz und in den amtShauptmannschastlichen Bezirken Chemnitz, Zwickau und Pirna je zwei, in den übrigen amtShauptmannschastlichen Be zirken, sowie in den Städten Plauen und Zwickau wird je ein Abgeordneter gewählt. 8 10. Die Wahl erfolgt im Wege schristlicher, geheimer Abstimmung in der Form, daß jedes anwesende Mitglied der Wahlkörperschaft so viele Namen wählbarer Personen auf «inen Stimmzettel schreibt, als Abgeordnete zu wählen sind. 8 1l. Für die Wahl der Abgeordneten entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Sind mehrere Abgeordnete in einem Wahlgange zu wählen, so gelten diejenigen Personen als gewählt, welche die meisten Stimmen und mindesten« die absolute Mehrheit erhalten haben. Wird die absolute Mehrheit bei zweimaliger Abstimmung nicht er reicht, so entscheidet bei der dritten Abstimmung relative Mehrheit der ab gegebenen gültigen Stimmen, bei Stimmengleichheit daS Los. 8. Verhältniswahl. 8 15. Jeder amtshauptmannschaftliche Bezirk und die Bezirke der Städte Plauen und Zwickau bilden je einen Wahlkreis. In den Städten Dresden und Leipzig sind je fünf, in der Stadt Chemnitz sind drei Wahl kreise zu bilden. 8 I«. Stimmberechtigt bei der direkten Verhältniswahl ist jeder im Königreich Sachsen Staatsangehörige, welcher eine direkte Staatssteuer i.n Königreiche Sachsen entrichtet, bei Abschluß der Wählerliste das 25. Lebens jahr vollendet hat, seit mindestens 8 Monaten Wohnsitz oder wesentlichen Aufenthalt im Ort« der Listenaufstellung hat und nicht nach 8 17 des Ge setze- vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. 8 21. AlS Abgeordneter ist bei der Verhältniswahl derjenige wähl- bar, welcher nach 8 10 in Verbindung mit 8 17 diese- Gesetzes stimmbe rechtigt ist, seit mindestens drei Jahren die sächsische Staats angehörigkeit besitzt, eine direkte Staats st euer von we- nigsten» 30 Mark jährlich entrichtet, da« 30. Lebensjahr vollendet hat und rechtzeitig die in 8 22 erforderte Erklärung über Annahme einer etwa auf ihn fallenden Wahl abgegeben hat. 8 22. Wer sich al- Kandidat für die direkte Wahl aufstellt oder auf stellen läßt, muß der Verwaltungsbehörde de- Wahlkreises, in welchem er kandidiert — in den in 8 1 genannten Städten dem Stadtrat, im übrigen der AmtShauptmannschast —, bis längsten» drei Wochen vor der Wahl eine Erklärung darüber abgeben: 1. daß er eine auf ihn fallend« Wahl in die- fem Wahlkreis« annehmen Wird und 2. zu welcher Partei er sich bekennt. 8 29. Für jeden Ort, und wenn er in mehrer« Wahlkreise zerfällt, für jeden Wahlkreis ist von der Gemeindebehörde een« List« der stimmberech tigten Wähler auszustellen, in welcher bei jedem einzelnen Namen unter Be rücksichtigung der Bestimmungen in 8 >0 anzugeben ist, ob dem Wähler eine Stimme oder zwei Stimmen zukommrn. Diese Liste ist ein« Woche lang öffentlich auSzulegen und, daß die- geschehen, ortsüblich bekannt zu machen. 8 »1. In jedem Wahlkreis« werden zur Abgabe der Stimm«, Wahl bezirke gebildet, und zwar für die Städte mit der Revidiert«» Städteord ¬ nung durch den Stadtrat, für die mittleren und kleinen Städte, sowie für die Landgemeinden durch die Amtshauptmannschaft. Kleine Städte, Dörfer und selbstständige Gutsbezirke, sowie einzeln gelegene Grundstücke dürfen mit anderen Ortschaften desselben Wahlkreises zu einem Wahlbezirke ver einigt werden. 8 41. Der Landeswahlkommissar beruft in ein von ihm zu bestim mendes Lokal mindestens 8 und höchstens 12 Wähler zusammen, verpflichtet sie zu Beisitzern durch Handschlag an Eides Statt und ermittelt mit ihnen gemeinsam das Ergebnis, welches die Wahl für das ganze Land gehabt hat, in folgender Weise: Die Gesamtzahl aller abgegebenen gültigen Stimmen wird durch 43 geteilt und die so gefundene Zahl wird auf die nächsthöhere ganze Zahl gebracht. Diese letztere ist die Wahlzahl. Alsdann wird für jede einzelne Partei ausgerechnet, wieviel gültige Stimmen aus alle ihre Kandidaten und damit auch für die Partei abgegeben worden sind und wie oft in dieser Zahl die Wahlzahl enthalten ist. Soviel mal die Wahlzahl in der Gesamtzahl der Stimmen enthalten i st, welche für Kandidaten einer und derselben Partei abgegeben wurden, so viel Kandidaten dieserPartei müssen Abgeordnete werden. Innerhalb jeder Partei gebührt demjenigen Kandidaten, welcher «ine höher« Stimmenzahl erhalten hat, der Vorzug vor dem, welcher die jeweils niedrigere Stimmenzahl erhielt. Haben innerhalb einer Partei zwei Kandidaten gleich viel Stimmen erhalten, und ist nur noch ein Abgeordneter aus dieser Partei zu nehmen, so entscheidet zwischen diesen zwei Kandidaten das Los. Das Los ist durch die Hand desjenigen Beisitzer- zu ziehen, wel chen der LandeSwahlkommiffar dazu bestimmt. 8 42. Kommen durch das in 8 41 geordnete Verfahren etwa noch nicht soviel Abgeordnete, als zu wählen sind, zusammen, so entscheidet unter den Restzahlen, welche sür die einzelnen Parteien geblieben sind, die relative Mehrheit. Haben zwei oder mehrere Parteien auf den noch zu vergebenden Sitz gleiches Anrecht, so wird dieser Sitz derjenigen Partei zugewiesen, deren sür die Erlangung deS Sitzes in Betracht kommender Kandidat die größere Stimmenzahl aufweist. Bei Stimmengleichheit entscheidet da- Los. Die Bestimmung in 8 41, Absatz 6, findet Anwendung. 8 44. Ueber Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl entscheidet die zweite Kammer. 8 45. Wird während einer Landtagsperiode ein nach dem Verhältnis wahlverfahren besetzter Abgeordnetensitz frei, so ist durch das Ministerium des Innern auf Grund der Wahlakten des Landeswahlkommissars von den Kandidaten, welche nicht Abgeordnete geworden waren, derjenige als Ersatzmann einzuberusen, welcher innerhalb der Partei, zu der sich der zu Ersetzende bekannt hat, unter den nichtgewählten Kandidaten die meisten Stimmen erhalten hatte. Bei Stimmengleichheit entscheidet auch hier das Los, welches durch die Hand eines vom Minister des Innern zu bestimmen- den Wähler- zu ziehen ist. In der allgemeinen Begründung wird u. a. gesagt: „Die Regierung hat sich der Erkenntnis nicht verschließen können, daß di« Zweite Kammer kein richtiges Spiegelbild der wahren VolSmeinung sein kann, mit anderen Worten: daß nicht alle-, was im Volke vertretungsbedürftig ist, wirklich zur Vertretung gelangen kann, solange daS bisherige System der Mehrheitswahl beibehalten wird. Denn, wenn derjenige als gewählt gilt, welcher die Mehrheit der in einem Wahlkreise abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, so werden damit die in der Minderheit gebliebenen Stimmen diese- Wahlkreises bedeutungslos. DaS Wahlrecht ist ja aber dem Wähler nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. An sich hat es keinen Wert für ihn, daß er einen Stimmzettel abgeden darf, iondern die Abgabe des Stimmzettels ist ihm nur deshalb wichtig, weil er auf diese Weise «inen — wenn auch minimalen — Einfluß auf die Regierung zu erlangen hofft. Sobald sein Kandidat unterliegt, ist er dieses Einflusses verlustig und seine Stimme verloren gegangen, und da die Minorität selbst dann unvertreten bleibt, wenn sie der Majorität fast gleichkommt, so kann es unter der Herr schast de» System» der Mehrheitswahl geschehen, daß ein« politische oder wirtschaftliche Partei nicht einen einzigen Vertreter in die Kammer entsendet, obschon sich ein großer Teil der Bevölkerung zu ihr bekennt." Dann heißt e« weiter: „Der richtige Gedanke der Verhältniswahl ist — um die» zu- nächst festzuhalten — der: daß „wenn die Vereinigung einer bestimmten Zahl von Stimmen zu einem Vertreter berechtigt, auch jede andere gleich hohe Zahl von Stimmen Anspruch auf einen Vertreter «heben kann." Und hinsichtlich deS Pluralsystems heißt eS: „Wer sich der Tatsache «rrinnert, daß von den 856845 Urwählern der Jahre 1897, 1899 und 1901 nicht weniger al» 48 Prozent Arbeiter und Dienstboten waren, wird der Regierung darin zustimmen, daß der Einfluß diese» SlimmengewichteS zu der Bedeutung, welche die in ihm vertretenen Volksschichten für daS Gedeihen d«S Staate» haben, in keinem richtigen Verhältnisse steht, und er wird dann auch an- gesicht» der Gefahr, die au» diesem Mißverhältnisse für di« übrigen Volks- klaffen erwächst, die Notwendigkeit erkennen müssen, di« minder zahlreichen, aber für die allgemein« Wohlfahrt gleich wichtigen Volksschichten durch eine Stärkung ihre» numerischen Stimmengewichte» gegen die Erdrückung zu schützen, di« ihnen andernfalls von feiten der Massen der Arbeiterbevölkerung droht." Die Zahl der Wähler, welche den gegenwärtig zum Einjährig-Frei- willigen-Dienst erforderlichen Grad von wiffenschastlicher Bildung erlangt haben, beträgt nach einer Berechnung de» Statistischen Landesamtes rund etwa 29000. Von den 858845 Personen, die bei den Landtagswahlen von 1897, 1899 und 1931 wahlberechtigt waren, haben 145417 «in Einkommen von mehr als 1600 Mark versteuert. Wahlberechtigt zum Landeskulturrate waren bei der letzten Landeskulturratswahl 51308. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Reichskanzler Fürst v. Bülow hat seinen Sommerurlaub angetreten. Er verbringt denselben auf der Insel Norderney, wo er am Montag mit seiner Gemahlin eintraf. — Ein Charlottenburger Genosse R. fordert im Vor wärts den Stuttgarter internationalen Sozialistenkongreß auf, „dem Maifest den Charakter eines Opferfestes zu verleihen." Dieser Gedanke soll in der Weise verwirklicht werden, daß durch Beschluß des Kongresses allen Arbeitern, welche die Arbeitsruhe am l. Mai nicht erzwingen können, die Ablieferung ihres Tagesverdienstes vom 1. Mai zur Begründung und Erhaltung eines internationalen Kampffonds auferlegt wird. Genosse R. rechnet allein für Deutschland auf eine Opfergabe von 5 Millionen Mark. Ob der Stuttgarter Kongreß diesem Gedanken näher tritt, bleibt abzuwarten. — England. Ein aufsehenerregender Diebstahl hat die Behörden der irischen Hauptstadt Dublin in fieber hafte Erregung versetzt. Aus dem Dubliner Schlosse sind Kronjuwelen, unter ihnen ein großer Diamantstern und kostbare Steine gestohlen worden. Der Diebstahl stellte sich bei den Vorbereitungen, die für den Empfang des Königs zu dessen Besuch bei der Feier des Ritterordens von St. Patrick in Dublin getroffen wurden, heraus. Es fehlen die königlichen Insignien des Ordens, die auf Schloß Dublin aufbewahrt wurden. — Amerika. Präsident Roosevelt läßt durch den Admiral Browson erklären, daß es sich bei der für den Winter bevorstehenden Fahrt der amerikanischen Schlachtschiffe nach dem Stillen Ozean um eine Schnelligkeitsprobe und ferner darum handle, zu zeigen, daß die amerikanische Flotte imstande ist, gleichzeitig die Küsten linien sowohl des atlantischen wie des Stillen Ozeans zu schützen. Diese Kundgebung erfolge nicht etwa, weil man an eine Kriegsgefahr glaube. Roosevelts Absicht möge vielmehr dahin ausgelegr werden, daß die Flotte zur Sicherung des internationalen Friedens verwendet werde. Kein Augenblick sei für eine derartige Demonstration geeigneter als der gegen wärtige, in dem die Vereinigten Staaten sich im vollkommenen Frieden mit allen Nationen befänden. — Zu der Nachricht, daß die Vereinigten Staaten von Nordamerika die Zustimmung Mexikos zur Errichtung einer ständigen K o h l e n st a t i o n in der M a g d ale ne n b ucht erhalten haben, wird vom Staatsdepartement in Washington erklärt, daß es sich um keine Gebietsabtretung handele. Es sei lediglich die Verankerung einer mit Kohlen gefüllten Hulk in der Magdalenenbucht zur Kohlenversorgung der amerika nischen Flotte von Mexiko gestattet worden. — Japan. Der japanische Admiral Sakamoto soll nach einem Telegramm aus Tokio in der Unterredung mit einem Berichterstatter des oppositionellen Blattes Hotschi Schimbun erklärt haben, auch wenn man sich in Washington für den Krieg entscheide, sei es doch zweifelhaft, ob die in der Flotte dienenden Amerikaner patriotisch genug seien, um zu kämpfen. Die amerikanischen Flottenoffiziere machten brillante Figuren auf Bällen und bei gesellschaftlichen Veranstaltungen, aber sie seien sowohl bei Manöver» wie im Ernstfälle beruflich ganz unzulänglich. Es sei zuviel, von der amerikanischen Flotte im Falle eines Krieges mit Japan brennenden Patriotismus zu erwarten. Admiral Sakamoto soll sich auch dahin geäußert haben, daß