Volltext Seite (XML)
Ao. 48. Iriedrich Heorg Meck's 187». Deutsche Mustnrte Oewrrbereüung. Herausgegeben von vr. A Lachmann. Abonnements-Preis: Jnseraten-Preis: Halbjährlich 3 Tblr. Verlag von K. Berggold in Berlin, Links-Straße Nr. 10. pro Zeile 2 Sgr. Fünfunddreißtglser Jahrgang. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Postämter. Wöchentlich ein Sogen. Inhalt. Gewerbliche Berichte: Reglement der argentinischen Natinnal-Aussteilung in Cordoba. — Die Production des Bergwerks-, Hütten- und Salinenbetrisbes ii» deutschen Zollverein im Jahre 1888. — Verbesserungen a» Spinn- und Donblirmaschinen. — Anleitung zur Verbesserung geringen Weinmoftes. — Die neuesten Fortschritte und technische Umschau i» den Gewerben nnd Knusten: Patente vom Monat October. — Knpferraffinirverfahren von Gnillemin. — Watson's Patent-Flaschenzng. — Ver- damvsnngsfähigkeit von Kesseln, welch- i» der u-berhigs von Schweißöse» liegen. — Anwendung der schwefligen Säure zur Reinigung von Zucker und Spruv. — In England ertheilte neu- Patente aul Farbstoffe. — Die Mlfeder, -ine neue Schreibfeder. — Vertikaler Locomobllkefsel von Gebrüder Schmalz in Offenbach. — Metallen besondere Farben zn geben. — Gewerblich- Notizen und R-cepte: Ein Kitt für Porcellan, Leder rc. — Eorrofion deS BlecheS der Locomotivkessel. — Gleitbacken für Außen-Cylinder- Locomotive. — Korkhol, al» schlechter Wärmeleiter bei Dampfmaschinen. — Bildung eine» norddeutschen Vereins zur U-berwachung von Dampfkesseln. — Lokomotiven für secnn- däre Eisenbahnen. — Verwendung des Eisens zur Bekleidung von Gebäuden. Hewerbüche AerichLe. Reglement der argentinischen National-Ansstellung in Cordoba. Wie seinerzeit durch die österr. Handels- u. Gewerbekammern bekannt gegeben worden ist, soll in Cordoba eine National-Ans stellung der argentinischen Republik stattfiudeu, an welcher sich auch ausländische Aussteller betheiligen können. Wir theilen im Folgenden die Bestimmungen des Reglements für ausländische Aussteller mit, und bemerken nur, daß die iu dem Reglement angegebenen Termine dermalen keine praktische Bedeutung haben, weil die Ausstellung auf das Jahr 1871 ver tagt worden ist und wahrscheinlich im März eröffnet werden wird. Jedenfalls werden also die Anmeldungs- und Einsendungs- Termine noch durch eine besondere Kundmachung geregelt werden, welche nachträglich bekannt gegeben werden wird. Bestimmungen für ausländische Aussteller. ß 1. Jeder Aussteller kann auf der National-Ansstellung in Cordoba ein Muster aller Maschinen für im Lande neue In dustrien, als: Maschinen und Garnspinnereien, für Tuch-, Papier-, Zucker- und Spirituosen-Fabrikation ausstellen. Desgleichen ein Muster aller landwirthschaftlicheu Geräthe und aller solcher Ma schinen, welche die landwirthschaftlichen Arbeiten erleichtern und fördern, als: Locomotiven, Pumpen, Maschinen zur Verarbeitung des Hanfes und Flachses, Dresch-, Mäh- und Auskörnungs-Ma- schinen, Maschinen zur Reinigung des Getreides, Pressen rc. rc.; ferner Muster von Maschinen für Minenbau und Arbeiten, für Ziegelstein- und Dachpfannenfabrikation, für Holz rc.; Sägen, artesische Brunnen rc.; ebenso je ein Stück von aus Gußeisen ge fertigten Zier- und Nutzgegenständen, sowie Modelle von Holz- und sonstigen Bauten zu industriellen Zwecken und Modelle und Pläne von Brücken-, Wegbau-, Bewässerungs- und Entwässerungs- und allen sonstigen die Landwirthschaft, die Industrie und die Communicationsmittel fördernden Anlagen. Z 2. Alle diese Artikel genießen an der Zollstelle in Rosario steuerfreien Eingang; sie wüsten, außer mit etwaigen sonstigen Zeichen, mit der Marke (L. I§. 6.) bezeichnet und an die Pro vinzialcommission in Rosario oder auch an den Agenten der Aus- stellen adressirt werden; im letzteren Falle hat der Agent die Aus stellungsgegenstände der Direction oder deren gesetzlich bevollmäch tigten Vertreter zu überweisen, welche (Direction oder deren Ver- ! treter) die Ausstellungsgegenstände in den uck boo errichteten Entrepots in Rosario in Empfang nehmen werden. Z 3. Die Frachtgebühren pr. Eisenbahn und alle sonstigen i Unkosten der Hinsendung von Rosario nach Cordoba werden von der Nationalregierung bezahlt; dagegen sind die Fracht und Spesen bei Rücksendung etwa nicht verkaufter Gegenstände von den Ausstellern zu tragen. H 4. Der zur Ausstellung der im ß 1 specificirten Gegen stände benöthigte Raum in dem Ausstellnngslocale wird den Aus stellern unentgeltlich zur Verfügung gestellt und denselben auch alle Erleichterungen gewährt, soweit sie mit den Bestimmungen zur Aufrechthaltung der Orbnung und der Controle, die rccht- ! zeitig publicirt werden sollen, zu vereinbaren sind. H 5. Da erkannt worden, daß der zuerst bestimmte Termin zur Einreichung eines Verzeichnisses der für die Ausstellung be stimmten Gegenstände mit Angabe des benöthigten Raumes in Quadrat-Metres oder Yards zu kurz bemessen ist, so wird hier mit der 1. Juni 1870 (jetzt unbestimmt) bestimmt, bis zu welchem Tage die ausländischen Aussteller die betreffenden Verzeichnisse den Herren Vertretern und Consuln der Republik oder den bevollmächtigten Special-Agenten der Aus- stellungs-Direction einzureichen haben, damit sie Anfangs Juli hier eiutrefsen; die Ausstellungsgegenstände selbst müssen spätestens am 15, September 1870 (dermalen noch unbestimmt) in Cordoba sein. Z 6. Alle Vertreter nnd Consuln der Republik werden in der Lage sein, die genaueste Auskunft auf Anfragen über alle die Ausstellung betreffenden Verhältnisse zu geben. H 7. Bei Uebergabe der Ausstellungsgegenstände in Rosario haben die Vertreter des Fabrikanten den Werth des Gegen standes, die Natur der Betriebskraft, den Kohlenverbrauch bei Dampfmaschinen und die Höhe der Spesen anzugeben, welche deren Transport von der Fabrik bis zu ihrer Uebergabe in den Entrepots der Direction in Rosario verursacht hat. Die Aus steller sind verpflichtet, alle während der Ausstellung ihnen wer-