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MSlM ?ürS-IS/. Vo»L».7ö Zwangsversteigerung. Das im Grundbuchr auf den Namen Llwall I^»r«Uw»i>G HVImttlsr eingetragene Grundstück (Mahlmühle mit Wasserkraft) bestehend au« Wohn- und Mahlmühlengrbäude mit Backofen und Keller, Stall» und Scheunengebäude mit Holzschuppen nebst Feldern, Wirsen und Teich, Folium 60 de» Grundbuchs für Schönbrunn, Nr. 74 de« Brandkataster« und Nr. 129, 130, 131, 132», 132d, 137, 138, 139, 140, 141, 142 und 143 de« Flurbuchs für Schönbrunn, nach dem Flurbuche 3 da 64,, » groß und mit 74,„ Steuereinheiten belegt, ort-gerichtlich auf 11,V00 Mk. geschätzt, soll an Ort und Stelle irr Schinbrmm zwangsweise versteigert werden und e« ist der 24. Mai 1899, Bormittags 1« Uhr, al« versteigerungstermin, sowie der 31. Mai 1899, vormittags 1V Uhr, al« Termin z« Verkündung deS BertheilmrgSpimrS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre» Rangverhältnisse« kann in der GerichtSschreiberei de« unter- zeichneten Amtsgericht« ringesehen werden. Bischofswerda, den 21. April 1899. Königliches Amtsgericht. »roße, Ass. Claus. tti.t .1 WstMMW Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d U«rgege«d. «mtStlett der «gl. «»tch«ad>«msch»ft, »er chl. Schilins»««,» ». »e» MHaWtstmmlnter»» «mchw, Vvie »e« «gl. «mt-gcriM» m» Stodtrit-c- M «Mrvatt. In den Monaten Ma» und ds«. I«. wird da« topographische Bürrau im Kgl. SLchs. Geueralstabe im ganzen Bereiche der unter zeichneten Kgl. AmtShauptmannschaft behufs Neuaufnahmen von Sektionen der einheitlichen Reichskarte die trigonometrische Nrtzlegung, bestehend in Errichtung von Signalen und VeobachtungSgerüstrn. Setzen von vermessung-steinen und winkelmessungen von den versteinten Punkten und Beobach- tnngSgrrüsten au« vornehmen. Die topographischen Feldarbeiten sind dem Direktor de« topographischen BüreauS de« Kgl. GeneralstabrS, Herrn Oberst Giyfert vom Ingenieur- und Pionier-Korp«, sowir mehreren ihm untrrstellttn Oifizieren, Topographen und HülsStopographen übertragen worden. Zur Ausführung diese« gemeinnützigen Unternehmen« bedarf e« aber der Mitwirkung, der Gemeinden, der selbstständigen Gut«bezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staat«- und Gemeindebeamten in den genannten Landr-Ihrilen und werden deshalb diese Behörden und Personen hierdurch ausgefordert, zur Erreichung de« beabsichtigten Zwecke« auch ihrerseits kräftig und eifrig «itzuwirken, im Uebrigen aber wird dem Publikum dir >xwG»»S» Golawmmm» Goa» »w»L«»t«Ilt»» AI»m»I,tt»mU»» zur Pflicht gemacht. V«» MooottAGIgt»», L»wld»»«I»«», VooowSoom welow Lrmttloomom «l»w«t»»,»m wGom Vo-MRoammmD,. »«»Im» nrlrck wnl« «»IG»Sr»vo I»I» »« GO M»»dr «ck«r »»4,p»»«I»«mG»w Mottatrmt« U«»l»»ck«t Für Herrn Oberst Seyfert ist von den Kgl. Ministerien des Innern und der Finanzen unter dem 31. Januar ds«. I». ein auf die MrsiongSarbeitrn bezüglicher, an dir Gemeinden, Gut-Herrschaften, Grundbesitzer,, Einwohner, Staat«, und Gemeindrbeamten gerichteter »«om»w Selvttl ausgefertigt worden, nach welchem dir ihm und den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und HülsStopographen zu gewährenden Hülfe- leistungen vorzüglich i» Folgendem bestehen: 1) Bei Besichtigung der Gegenden sind auf verlangen welche dieselben genau kennen und sonst wohlunterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2) Bei Quartirrwrchsrln oder sonstigen dienstliche» Veranlassungen haben dir Gemeinden Herrn Oberst Seyfert, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und HülsStopographen auf verlangen SII»Stt»kttI»iwr«wU» gegen eine billige, di« ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelle» und sichere- Fortkommen zu sorgen. 3) Dir Gemeinde» und Beamten, welche sich im Besitze von IL»vt»» und chmlswmlrm»«» solcher Gegenden befinden, die da zu vermessend« oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben Herrn Oberst Seyfert, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und HülsStopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Nach bildung mitzUttzrilen, auch den kommandirten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich al« möglich zu geben. 4) Gegen Vorzeigung des offü»» VefrHk sind sovzohlHerr OberK SeYfert alSaach^ ds» genannten Offiziere- Topographen und HülsStopographen Überalk uw sie »S verlangen weiden, für sich und ihre Diener und Burschen, die ration-berechtigten Offizier« auch noch für ihre Pferd«, mit geeignetem chw»UGI«w and entsprechender V»»vS«L»»O> zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Betreffenden unmittelbar eine angemessen^ Bezahlung zu erfolgen. In Streitfällen ist ein« Bezahlung nach orts üblichen Sätzen von der Gemeindebehörde frstzustellen. Die Fourage für dir Pferd« der ration-berechtigten Offiziere ist nach den Sätzen de» NaturallristungSgesetze» herzugrben und wird sofort nach ort-üblichen Preisen bezahlt. Urberhaupt wird erwartet, daß Herrn Oberst Seyfert, den Offizieren, Topographen und HülsStopographen »II« »mG«»»m Mailäl«I»tm»U«m, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihre« Auftrage» bedürfen, gewährt werden und wird inSbesonder» zu den Grundbesitzern, Einwohnern und Beamten da» vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereit willigkeit auch diesmal zur Erleichterung deS nützlichen Zwecke» dieser Unternehmung beitragen werden. Bautzen, am 18. April 1899. KöniglicheAmtShauptmannschaft. Hempel. »»» dl»« 0d,vi»t!wk ^»dr Bekanntmachung. Die Liste über di« Abstimmung wegen Errichtung einer Zwangsinnung für das Korbmacherhandwerk im Bezirke der Städte Bautzen und Bischofswerda, sowie innerhalb des Bezirkes oer Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen ist geschlossen worden und liegt vom 15. d. M. ab 14 Tage zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der betheiligtcn Handwerker in hiesiger Rathskanzlei während der gewöhnlichen Geschäfts stunden aus.' Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben. Bautzen, am 8. Mai 1899. Der Kommissar. , lv». Kaeubler, Bürgermeister. Freitag, den 19. Mai 1899, Vormittags 10 Uhr, sollen im Hose dcS hies. König!. Amtsgerichts tzvrhrere Ttzd Taschentücher, verschiedene Hals- und Kopftücher, Hemde«, Schürze«, Frauenjacken, 4 Sick varcheut, » SIE ) Gcheuerschürzenzeug, Fußlappen, L Kiste, » Vlechflafche Eichenholzlack, 1 Blechflasche Lustlack «nd verschiedene Tapeten Hezen sofortige Baarzahlung öffcntlich versteigert werden. Bischofswerda, den 15. Mai 1899. DMMk Der Gerichtsvollzieher beim Königs. Amtsgericht daselbst. irae »»kill«, dorS«»» mit V»nl,»l>«»t« 0 ^»Lr. u . r!- dl, ».-. «