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MM, W«, MM» iid die UWsMi. AmtsbtclLL für die Kgl. Amtshaupünannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Nr. 36* Dienstag, den IG. April 188^ Bekanntmachung. Der Pachter des Nathskellerschankes in Wilsdruff, Herr Bruno Gast daselbst, beabsichtigt, in dem unter No. 98 des Brandversicherungs- Catastcrs für Wilsdruff gelegenen Nathhausgrundstücke eine Kleinviehschlächterei zu errichten. In Gemäßheit § 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besondern Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Be kanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 8. April 1889. Königliche Amtsbanptmannschast. v. Nirchbach. Bekänntmächung. Die diesjährige Stntenmusternng und ^ohlensehau soll für das Zuchtgebiet Altlommatzsch am 25. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, ohne j)rämiirung in L s m in a 1; s ch, Zella am 14. Mai dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, ohne Prämiirung daselbst, Kesselsdorf am 15. Mai dieses Jahres, Vormitt. 9 Uhr, mit Prämiirung daselbst stattfinden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gelangt, wird noch darauf hingewiesen, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuwcisenden Products im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung ins Zuchtregister vorstellen und ihre Products seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur statt zu finden, wenn Prämiirung angesagt ist, und das Fohlen als concurrenzfähig er achtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 16. April dieses Jahres an das Königliche Landstallamt erfolgen. Hiernächst werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirkes ver anlaßt, die Pferdebesitzer ihres Ortes auf die obengedachte Stutsnmusterung und Fohlenschau in ortsüblicher Weise rechtzeitig aufmerksam zu machen. Die Königliche Amtshauptmanuschaft erwartet um so gewisser, daß dieser Weisung gehörig nachgekommen werde, als in den früheren Jahren Klagen darüber laut geworden sind, daß verschiedenen Interessenten der Tag der Schau nicht bekannt gemacht worden sei. Meißen, am 8. April 1889. Königliche Amtsbauptmannschaft. v. Airchbach. Auf Folium 38 des Handelsregisters für den Amtsbezirk Wilsdruff ist heute eingetragmUden, daß aus der Firma: Nsszberg «L Fritsche in Wilsdruff Herr Kaufmann Heinrich Max Fritzsche als Mitinhaber ausgeschisden und Herr Chemiker Hugo Gustav Julius Mav in Dresden in diese als Mitinhaber eingetreten ist. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den n. April 1889. I)n. Gangloff. Bekanntmachung Die Lieferung des für daS unterzeichnete Amtsgericht auf das Winterhalbjahr 1889/90 erforderlichen Heizungsmaterials an circa 180 Hcct. Steinkohle (weiche Schieferkohle), circa 180 Hect. gute böhmische Braunkohle (Stückkohle) sowie 58 Raummtr. gutes, weiches Scheitholz soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Offerte unter Preisangabe des zu liefernden Heizungs materials bis zum 1. Mai d. I. schriftlich anher abzugeben. Die Lieferungen haben frei bis in das hiesige Gerichtsgebäude auf jedesmalige vorherige Bestellung in der gewünschten Quantität zu erfolgen und bleibt die Auswahl unter den Bewerbern Vorbehalten. König!. Amtsgericht Wilsdruff, °m >-. »»,« »s». l»i. Gangloff. Bekanntmachung. Nächsten Mittwoch, den N« dieses Monats, Nachmittags 5 Uhu, soll auf hiesigem Rathhause im Sitzungszimmer die der hiesigen Stadtgemeinde gehörige, an der Struth gelegene Feld- und Wiessnparzelle No. 919 des Flurbuchs für Wilsdruff, eine Fläche von 7 Acker 267 (In oder 4 Ira, 36,Ar umfassend, in verschiedenen Theilstücken, ferner die Parcellen am untern Bache rechts vom Stege und links desselben bis zur Sachsdorfer Brücke zwischen Herrn Uebrig's Wege und der Saubach sowie unter den Weiden an der Meißnerstraße unter den im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Meistbietenden öffentlich auf sechs Jahre anderweit verpachtet werden. Pachtlustige werden hiermit dazu eingeladen. Wilsdruff, den 9. April 1889. Der S t a d t g e m e i n d e r a t h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachnng Eingegangener Beschwerden zufolge wird hiermit das freie Herumlaufenlassen pp. von Enten und Gänsen in hiesiger Stadt bei Strafe W>,»druff, -m IS. April IMS. Der Bürgermeister. Ficker. Potschappel-Wilsdruffer Eisenbahn. Am 1. Mai d. I. tritt aus obengenannter Eisenbahnlinie der Sommerfahrplan in Kraft. Die Abfahrtszeiten der Züge von diesem Tage ab sind folgende: Aus Pstschappel 7-", 12->", 4^, 9-"', „ Wilsdruff 6'», 10"', 3"", 7»». Dresden, am 8. April 1889. Königliche Generaldireetion der sächsischen Staatseisenbahnen. Hoffmann.