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königlich Säehsts^rv Statttsanzrigev. Beror-nungs-latt der Ministerim und der Oder- und Mittelbehörden. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS m Dresden. Sonnabend, 4. November 1911. Nr. 257. vezuz«prei«: Beim «eiuae durch die Erpeditton, «roße Zwingerstraße IS, sowie durch die deutschen Postanstatten 3 Mart vierteljährlich. Einzeln« Nummern td Pf. Erscheint: Werktag« nachmittag«. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1285, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrist der Kmal gesp.A»kündiguna«jeite25Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum aus 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem RedaktivnSstrich lEingesandt) 75 Pf. Preirermäßigg. auf Geschäst-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. I l Uhr. Das Marottoabkommen mit Frankreich wird i« Aus zug veröffentlicht. Le. Majestät der Kaiser hat das Entlass,mgSgesnch des Staatssekretärs v. Lindeß«ifi genehmißt «nd sich damit ein verstanden erklärt, daß der Gouverneur von Samoa vr. Solf bitz auf weiteres mit der Leitnng des Kolonial« amtes betraut wird. * Der italie tfche Ministerrat hat die Einberufung der «lasse 188» zu den Fahnen und die Entsendung eines wetteren «orstStommaudenrS nach Tripolis beschlossen. * Gestern ist eS auf dem Kriegsschauplätze «vr zu einem bedeut,mgSlosen Borpostengeplönkel bei Tripolis gekommen. * , In den Pulverwerken von Ochte in Rußland wurden infolge einer Erplosion drei Personen getötet, drei schwer und 2» leicht verletzt. Infolge Weichenbruches entgleiste der Schnellzug New Aork—Florida bei Raleigh. 18 Personen wurden verletzt. * Die Aufständischen haben fast ohne Widerstand die Ehinescnstadt und daS Arsenal in Schanghai eingenommen. * Auanschikai lehnt es ab, den Vorsitz im Kabinett z« übernehme«. ' — * Die chinesische Nationalversammlung hat die Grund lagen für eine Konstitution ausgestellt, die vom Throne sofort angenommen worden sind. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ortsrichter Karl Robert Gottschalch in Rieder meusegast das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergiüidigst zu ge nehmigen geruht, daß die Nachgenannten die von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Strelitz ihnen verliehenen Ordensdekorationen annehmen und tragen, und zwar das Großkreuz des Greifenordens der Oberkammerherr Graf v. Wallwitz, das Großkomtur kreuz des Hausordens der Wendischen Krone der Ober- schenk Graf v. Einsiedel, das Großkomturkreuz des Greifenordens der Ministerialrat im Ministerium des Königlichen Hauses, Geh. Rat v. Baumann und der Oberzeremonienmeister Graf Wilding v. Königsbrück, das Komturkreuz desselben Ordens die Kammerherren v. Boxbcrg-Rehnsdorf und v. Carlowitz-Ober schöna, das Ehrenkreuz desselben Ordens das Mitglied der Generaldirektion der Königl. musikalischen Kapelle und der Hoftheater, Regierungsrat vr. Adolph, das Ritterkreuz desselben Ordens der Oberbereiter Drechsler, das silberne Berdienstkreuz des Hausordens der Wen dischen Krone der Hoffurier Stephan, der Schloß verwalter Bollprecht, der Rechnungsführer im Ober stallamte Schaarschmidt und der Bereiter Munde, die silberne Verdienstmedaille der Schloßportier Kliche, die Hoflakaien Winkler und Hildebrand, der Heiduck Dienhold, der Kellereigehilfe Bruchholz, der Haus mann Schneider, die Hausdiener Heidrich undRichter, die Kutscher Vokal, Köbe, Reinhardt und der Wagen- Halter Beier. Im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern ist zum stellvertretende« Vorsitzende« der Prüfung», kommifsio» für Apotheker zu Leipzig auf das Prüfung»- fahr 1911/1L der Geheime Hofrat Professor vr. Hantzsch ernannt und genehmigt worden, daß der Apotheker vr.pbil. Loeßner in Leipzig während dsss Winterhalbjahres 1911/12 als Mitglied jener Prüfungskommission tätig ist. Unter Bezugnahme auf Punkt VI der Bekannt machung des unterzeichneten Ministeriums von, 23. August 1911, die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen für Arzte, Zahnärzte und Apotheker auf das Prüfungs jahr 1911/12 (Rr. 202 des Dresdner Journals und der Leipziger Zeitung vom 31. August 1911) wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß wegen Ernennung eines Apothekers zum KommissionS- mitgliede auf dey Rest des Prüfungsjahres 1911/12 weitere Bekanntmachung Vorbehalten wird. sus ä Dresden, den 28. Oktober 1911 791a Ministerium de» Kult«» und öffentliche« Unterricht». Das Königliche Ministerium des Innern hat be schlossen, die Konzession zur Fortführung der Stephanie«- Apotheke zu Drespe« alsbald einem hierzu geeigneten Bewerber für seine Person zu erteilen. Bewerbungen um diese Konzession sind spätestens bis zum 10. Dezember dieses Jahres bei der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschaft einzureichen. Die Bewerber haben außer ihrem Approbations schein, einem behördliche« Leumundszeugnis und einem Lebenslaufe noch eine nach der Zeitfolge geordnete lückenlose Übersicht über die bisherige Tätigkeit seit der Approbation beizufügen, aus welcher hervorgeht: ») die Anfangs- und Endzeit —nach Tagesdaten—, b) der Ort und o) die Art der Tätigkeit. Ferner sind die einzelnen Zeitangaben fortlaufend zu numerieren und die entsprechenden Nummern auf die zugehörigen, der Zeilfolge nach geordneten und ge hefteten Zeugnisse zu setzen. Außerdem wird noch auf Folgendes hingewiesen: I. Bewerber, welche eine Apotheke bereits besessen und sie freiwillig wieder veräußert haben, können in der Regel keine und mir ausnahmsweise beim Vor handensein ganz besonderer Umstände Berücksichtigung finden. . - . 2. Gesuche von Apothekern, welche sich vom Apo thekergewerbe abgewendet und durch Übernahme ander- weiter Geschäfte und Stellungen ihrem Berufe ent fremdet haben, können nicht berücksichtigt werden. 3. Gesuche von Apothekern, die erst seit kürzerer Zeit als 12 Jahre zurückgerechnet approbiert sind, haben keine Aussicht auf Erfolg. 4. Konzessionen werden nur als persönliche ver liehen, sind also unveräußerlich und unvererblich. 7»«r Dresden, am 1. November 1911. vssbVH Königlich« «reiöhauptmannfchift. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteil.) Nichtamtlicher Teil. Bam Königlichen Hofe. Dresden, 4. November. Se. Majestät der König hielt heute die Jagd aus Bärwalder Revier ab und wird abends 9 Uhr den Kommers des Dresdner Alt-Herren- Verbandes der Korpsstudenten Deutschlands im VereinS- hause besuchen. Mitteilungen ans Vee öffentlichen Verwaltung. * Die Berbandsversammlung des Fürsorge verbandes Leipzig tagte am 2. November unter dem Vorsitz« des KreiSbauptmanns v. BuraSdorff im Sitztmgtzzimmer dH Fönigl. Kreishauptmannschaft. Rach einem Berichte deS RegierungSrates Vr. Dietrich unter Zugrundelegung der den Abgeordnete» zugegangenen Denkschrift wurde beschlossen, eine eigene Erziehung-- anstatt für 300 schwer erziehbare Fürsoraezöglinge männ lichen und weiblichen Geschlecht- zu errichten. Aus allen Teilen des Regierungsbezirks waren Anerbieten von Baugelände elngegangen. Unter den zur engeren Wahl gestellten der Städte Dahlen, Grimma, Hainichen, Lei»- nia, Mittweida, Mutzschen und Wurzen wurde daS von Mittweida angenommen. Mit der Fertigstellung der Anstalt wird für Mitte 1913 gerechnet. Es sollen schon jetzt Schritte zur Gewinnung eines geeigneten Leiters der Anstalt getan werden. Seiten- des Königl. Mini- steriums de- Innern wohnte Hr. Geh. Regierungsrat Vr. Blase der Berbandsversammlung bei. Das Marstkaattaame« mit Frankreich. Die bekannten Ereignisse in Marokko haben erkennen lassen, daß die Ordnung in Marokko nicht ohne Eingreifen einer europäischen Macht aufrechterhalten werden kann. Ein Sultan, welcher der tatsächliche Herrscher über da; Reich wäre, und der die Macht hätte, die in der Algecirasakte vorgesehenen Reformen durchzusühren, existiert nicht mehr. Nach der Algecirasakte hatte aber keine einzelne Macht das Recht, die Wiederherstellung der Ordnung in Marokko allein durchzusühren Als Frankreich sich trotzdem dazu anschickte, erinnerte die Deutsche Regierung an die Bestimmungen der Algeciras akte; sie gab ihrer Ansicht, daß sie zur selbständigen Wahrung bedrohter deutscher Rechte ebenso berufen sei, wie Frankreich zur Wahrung französischer Interessen, durch Entsendung eines Kreuzers nach Agadir zum Schutze dortiger deutscher Interessen Ausdruck Dies alles hat dann dazu geführt, daß die deutsche und die französische Regierung sich entschlossen haben, die An gelegenheit unter sich neu zu regeln. Als Grundlage der Verhandlungen diente das deutsch-französische Ab kommen vom 9. Februar 1909. Die beiden Regierungen haben sich nun über einen Vertrag geeinigt, der morgen in Berlin unterzeichnet werden soll und, nachdem der unterschriebene Bertragstext auch der französischen Regierung zugegangen ist, also voraussichtlich Montag früh, gemeinschaftlich der Öffentlichkeit übergeben werden soll Die französische Regierung hat sich zunächst aber mals auf das bündigste verpflichtet, die wirtschaftliche Gleichberechtigung der verschiedenen Rationen in Marokko aufrecht zu erhalten und dafür Sorge zu tragen, daß das Prinzip der offenen Tür, wie es in den vorhergehenden Verträgen festgelegt, durch keinerlei Maßnahmen beeinträchtigt tverde Auch hat die französische Regierung ausdrücklich Rechte und Wirkungskreis der Marokkanischen Staatsbank erneut garantiert. Anderseits Hot die Kaiser!. Regierung ihre bereits in dem Vertrage voni 9. Februar 1909 ausgesprochenen poli tischen Desinteressements näher präzisiert und der fran- ösischen Regierung volle Bewegungsfreiheit für Her stellung und Aufrechterhaltung de Ordnung und für die in Marokko vorznnehmenden Reformen jeder Art zn- gesichert. Sollte die französische Regierung im Ein vernehmen mit der marokkanischen Regierung zur Auf rechterhaltung der. Ordnung und zur Sicherheit wirt schaftlicher Transaktionen marokkanisches Gebiet mili tärisch besetzen, so wird auch dcmg.-genüber die Kaiserl. Regierung keine Schwierigkeiten machen. Tas gleickre gilt von etwaigen Polizeiaktionen zu Lande unv zu Wasser. Endlich hat die deutsche Regierung erklärt, keinen Einspruch erheben zu wollen, sa'.IS der Sultan von Marokko die diplomatischen und Konsnlaragenten Frankre chS mit der Vertretung- der marokkanisch n Interessen und der» - Schlitze der marokkanischen Untertanen im Auslände betrauen sollte. Das gleich: gilt sür den Fall, daß der Sultan den Vertreter Frank reichs bei der marokkanischen Regierung zum Vermittler gegenüber den übri.ien fremden Vertretern zu bestellen wünscht. Diese Bestimmung war für unsere Interessen wertvoll, w.il auf diese Weiseldem gefährlichen Spi l init dem mastju« eilörikien ein Ende gemacht wird, das dazu sichren mußte, daß es uns in strittigen Fälle» an Personen fehlte, an die wir uns halte,» konnten Durch die Neuregelung der Dinge wird einesteils die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung besser als bisher gesichert. Anden,teils werden Störungen der Ordnung und BeltragSverletznngen von den fran zösischen Organen, da wo sie die tatsächliche Macht ansübcn, auch wen» noch eine form ll: Hoheit marokka nischer Behörden besteht, direkt vertreten werden müssen. Betreffen die ersten drei Artikel des Abkommens die französischen Befugnisse unter Voraussetzung der offenen Tür und die Handelsgleichheit, so werden nun in den Artikeln 4 ff. die beiden letztgenannten Grundprinzipien durch Einzelbestimmungen ausgebaut, die für ihre Inne haltung Garantien schaffen, die bisher gefehlt hatten. Die französische Regierung verpflichtet sich, keinerlei Unyleichheiten zwischen den in Marokko handeltreib.«den Nationen zuzulassen, weder in bezug auf Zölle, Steuern und andere Abgaben irgendwelcher Art, noch bei den Tarifen für die zukünftigen Eisenbahnen, Schiffe oder andere Verkehrsmittel. Das gliche soll gelten für alle Fragen des Transitvcrkeh s. Sodann wird die franzö sische Regierung bei der ma rokkanischen Regierung eine verschiedenartige Belwndlm,g der. Staatsangehörigen der verschiedenen Länder unter allen Umständen verhindern Insbesondere w rd sie keinrrlei Verordnungen zulassen, wie -. B. für Maße und Gewichte, EichnngSwesen, An bringung von Stempeln auf Bijouteriewaren und ähn lichem, die die Waren irgendeiner Macht in ihrer Kou-