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Gerichtsämter rmd Uhr 1863. Sonnabend, den K. Juni 127 Tageslieschichte. Md. -t. FEtsche- c Per» Nach- ine liebe schwer, mrch die WeickeN chterchen nde«l« ische» chd. urse. M' sellschast, kenunter- ich allen hrenvolle storbenen eben die werden. — Der FcstordnungSausschuß des dritten Allgemeinen Deutschen Turnfestes hat in einer seiner jüngsten Sitzungen drn Privatdocenten an hiesiger Universität, vr. v. Treitschke, zum Redner für die Feier der Völkerschlacht (S. Aug.) erwählt, und Genannter, deffen herrliche Festrede am hundertjährigen Geburtstage Fichte's unvergessen ist, hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Was die Mitwirkung des Männcrgcsangs betrifft, so dürste auf etwa 1000 Sänger, 31 verschiedenen hiesigen Männergesangvereinen angehörig, zu rechnen seist. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der König!, der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. Behandlung der Presse geworfen. Die von der Verwaltung früher auf Grund der 88. 71—74 der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 in Anspruch genommene Befugniß zur admint- strativen Entziehung des Gewerbebetriebes auch in Bezug auf die, Preßgewcrbe sei durch das declaratorische Gesetz vom 21. April 1860 aufgehoben worden. Man habe sich freilich auch damals tnnerhalbl des Staatsministeriums nickt verhehlt, daß bei einer veränderten Haltung der Presse das Bedürfnis anderweitiger Bestimmungen- wieder hervortrcten könne, und es wäre auck in dem unterm 28. Jan. 1860 von dem StaatSministerium an den König erstatteten Jmmediat« berichte Namens des Justizministers eine ausdrückliche Verwahrung^ dagegen wiederholt, daß durch die Rechtsprechung ein hinreichender Schutz gegen den Mißbrauch deS Betriebe» der Preßgewerbe in allen Fällen gewährt werden könne. rW- ig, A u.M .Mel nntaa, "M er., ein blutiges Taschenschnappmeffer unter seinen Effecten gefunden. Die erste Veranlassung zu der That hat ein Wortwechsel zwischen Reuter und Oeltzner um einer geringfügigen Ursache willen im Gast- Hause „zum dcutscken Hause" hier gegeben, der beim Verlassen desselben kurz nach Mitternacht in eine Schuber« und schließlich in eine Schlägerei mit Stecken auSgeartet ist, woraus, nachdem diese zerbrochen gewesen, zu den Messern gegriffen worden zu sein scheint. Reuter hat übrigen» eine tiefe Wunde in der sinken Seite de» Unterleibes, die wobl seinen Tod herbeigeführt hat, und eine zweite mindertiese in her Brust. (D. I.) Zwickau, 3. Juni. Ein schweres Verbrechen ist vergangene Nacht bald nach Mitternacht hier begangen worden: man hat nämlich um die angegebene Zeit den Knecht Ncuter aus Neustädtel, welcher bei einem Gutsbesitzer in Steinsdorf in Diensten gestanden, am Anfang des Wegs, welcher von der Schneeberger Chaussee ab nach der chemischen Fabrik von Hirzel-Lampe hinsührt, erstochen todt , aufgefundcn. Als der That dringend verdächtig, ist heute Morgen Kirchen oder einer anerkannten RcligionSgesellschast durch Spott der Knecht Oeltzner aus Boritzsch bei Schleiz, in Diensten bei herabzuziehen. ,, einem Gutsbesitzer im nahen Amtsdorfe Bockwa, gefänglich ringe- ß. 2. . Das Verbot erfolgt, nach vorheriger zweimaliger Ver zogen worden; als er verhaftet werden sollte, ist er noch mit dem Warnung des Verlegers, durch Plenarbeschluss der Regierung, in Waschen seiner blutigen Hände beschäftigt gewesen, auch hat man deren Bezirke die Zeitung'oder Zeitschrift erscheint, Berlin, 5. Juni. Das Stadtverordneteneollegium hat mit 66 gegen 14 Stimmen eine Adresse an den König h,. schloffen, nm schleunige Berufung des Landtags dehufs Wieder herstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu erbitte«. Der Magistrat hat drn Beschluß gefaßt, sich an derselben zu brtheiligen. Freiberg, den 6. Juni. Nach der von der Königl. Sächs. Staatseisenbahn-Verwaltung veröffentlichten Betriebs-Uebersickt vom Monat April 1863 find auf der Linie Tharandt-Freiberg befördert worden: 14,876 Personen mit 140 Ltr. bezahltem Reisegepäck, wodurck eine Einnahme von 3652 Thlr. 24 Ngr. 7 Pf. erzielt wurde. Der Güterverkehr be trug an Eilgütern 318 Ctr., an gewöhnlichen Gütern nach Normal fracht 6625 Ltr., in ermäßigter Fracht nach Centnern 25579 Ltr., in Wagenladungen 105,520 Ctr., zusammen 138,047 Ctr., was eine Einnahme von 4520 Thlrn. 27 Ngr. ergab: Die Gefammt- einnahme betrug folglich im obengenannten Monat 8173 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. Leipzig, 3. Juni. (D. A. Z.) Je näher die Jubelseier der Leipziger Befreiungsschlacht herankommt, um so größer ist wohl das Anrecht des Publikums, Genaueres, als bisher durch die Presse veröffentlicht worden ist, über die Vorbereitungen zu derselben zn erfahren. Von zuvcrläsfiger Seite erhalten wir darüber folgende Die vom König unterzeichnete und von allen StaatSministern contrafignirle Verordnung lautet: 1. Die Verwaltungsbehörden sind befugt, da» fernere Erscheinen einer inländischen Zeitung oder Zeitschrift wegen fort dauernder, die öffentliche Wohlfahrt gefährdender Haltung zeitweise oder dauernd zu verbieten. Eine Gefährdung der öffentlichen Wohl fahrt ist als vorhanden anzunehmen, nicht bloS wenn einzelne Artikel für sich ihres Inhaltes wegen zur strafrechtlichen Verfolgung Anlaß gegeben haben, sondern auch dann, wenn die Gesammthaltung deS Blattes das Bestreben erkennen läßt oder dahin wirkt: die Ehrfurcht und die Treue gegen den König zu untergraben, den öffentliche» - Frieden durch Aufreizung, der Angehörigen des Staats gegen ein ander zu gefährden, die Einrichtungen deS StaatS, die öffentlichen Behörden und deren Anordnungen durch Behauptung entstellter oder gehässig dargestellter Thatsachen oder durch Schmähungen und Ver höhnungen dem Hasse oder der Verachtung auSzusetzen, zum Unge horsam gegen die Gesetze oder gegen die Anordnungen der Obrigkeit anzureizen, die Gottesfurcht und die Sittlichkeit zu untergraben, die Lehren, Einrichtungen oder Gebräuche einer der christlichen Mittheilungcn. Das vorberathende Comite hat sich in wiederholten Sitzungen mit der Feststellung eines Festprogramms beschäftigt und ist darin zu folgenden Beschlüssen gelangt: Die Feier, zu der alle Berlin, 3. Juni. Der heutige „Staats-Anzeiger" publictrt Freunde der Befreiung des deutschen Volks von der Fremdherrschaft eine, das Verbot von Zeitungen und Zeitschriften betreffende Ber- geladen werden, soll eine deutsch-nationale, keine örtlicke sein. Sie ordnung vom 1. Jnpi d. I. In dem einleitenden Vortrage des Staatsministerium» wird ein Blick auf den früher» Zustand in der beschränkt sich aus den 18. und 19. Oct. Die Feier des ersten Tage» wird mit einer Reveille eingeleitet. In den geschmückten Kirchen der Stadt findet sodann Gottesdienst statt. Mittags 12 Uhr folgt die Ausführung einer womöglich dazu besonders cvmponirlen Festmufik auf dem Marktplätze, Abends Darstellung eines entsprechenden klassischen Stücks im Theater, sodann Beleuchtung der öffentlichen Gebäude und Plätze der Stadt, an welcher wie zu hoffen steht, sich die ganze Stadtgemeinde betheiligcn wird. Der zweite Tag wird im wesentlichen durch einen ernsten Festzug in Anspruch ge nommen werden, dem ein Festmahl und Abends Fackelzng folgen soll. Der Anfangs- und Zielpunkt des Festzugs wird wesentlich davon abhängen, ob die beabsichtigte Grundsteinlegung zu einem großartigen Denkmal damit in Verbindung gebracht werden kann. Wegen Bestimmung deS geeignetsten Platzes für dieses Denkmal find noch Vorerörterungen im Gange. Sobald dieselben abgeschlossen sein werden, soll da» vorläufig festgestellte Festprogramm in einer größern Versammlung öffentlich berathen und insbesondere auch die Erlassung eines Aufrufs an die deutsche Nation zu Leistung von Beiträgen für das Schlachtdenkmal zur Beschlußfassung gestellt denn Itautn mit »Ak derechntt. . . 4-1 ndni.'al. ««L FreiVerget Anzeiger -Zn dm' bi» Nachmittag« UNd gespalten« Zeile oder r Uhr für di« nllchste NE« TLütviüil. angenommen. . O