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Sächsische Staatszeitung : 25.03.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-192203255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19220325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19220325
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-03
- Tag 1922-03-25
-
Monat
1922-03
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 25.03.1922
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ÄMObkÜU W AWa NwtszeitW. Nr. 130. Beauftragt «tt der HeransgRbc: Rrgierungtrat Do enge» in DrrSden. 1922. Landtagsverhandlungen. , 101. Sitzung. Donner-tag, den 23- März 1922. M Präsident Fräßdorf eröffnet 11 Uhr 11 Minuten norm, die Sitzung. Am RegierungStifch Ministerpräsident Buck sowie die Minister Fellisch, Heldt, Li pinski und Ristau mit Regierung»' Vertretern. Pr-ftde«t: M. D. u. H! Ich habe Ihnen zunächst eine betrübende Mitteilung zu machen. Unser Kollege Sander (Leipzig) ist am 18. März d. I. verstorben. (Tas HauS erhebt sich von den Plätzen.) Ich habe namens des Landtages an seiner wahre ehrende Worte der Anerkennung gesprochen und ihm einen entsprechenden Nachruf gewidmet. Wir betrauern den Tod dieses Kollegen, der sich eifrig an der Tätigkeit des Landtages beteiligt hat und dem — das kann ich hierbei sagen — von vielen Seilen seiner Mitbürger und von den Organisationen, denen er angehört hatte, nicht minder volles Lob über das Grab hinaus gezollt worden ist. Sie haben sich zu Ehren des Kol« legen Sander von Ihren Plätzen erhoben. Ich stelle das fest und lasse eS zu Protokoll nehmen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, sind noch einige Mitteilungen zu machen. Tie Bor lage zu einer Gemeindeordnung ist eingegangen. Cie befindet sich im Druck und wird in de» nächsten Tagen veneilt werden. Es ist ferner von Hrn. Abg. Blüher beantragt worden, heute noch Kap. 92, Technische Hoch schule, auf die Tagesordnung zu setzen. Ter Landtag beschließt einstimmig, Kap. 92, Technische Hochschule, zwischen Punkt 9 und 10 der heutigen Tagesordnung zu verhandeln. Ferner wird auf Antrag der beiden sozial demokratischen Fraktionen einstimmig be schlossen, die Punkte 8 und 9 der Tages ordnung, den Entwurf eines Landwlrt- schaftSkammergefetzeS und den Entwurf eines Gesetzes über die Wahlen zur LandwirlschaftSkammer für den Frei staat Sachsen betreffend, da die Fraktionen zu diesen Vorlagen noch nicht haben Stellung nehmen können, von der Tagesordnung ab zusetzen. . . Zu Punkt 11 der Tagesordnung: Erste Beratung über den Antrag des Abg. Barthez u.Gen., Hilfe für da» Zeitungsgewerbe betreffend (Drucksache Nr. 621) liegt folgen des Schreiben der Regierung vor: Die Frage der Notlage der Presse, deren Behandlung durch den Antrag Barthel vom 16. März 1922 (Berichte usw. des Landtags Nr. 621) angeregt worden ist, hat politisch und wirtschaftlich eine so erhebliche Bedeutung und ist anderseits so schwierig, daß eine eingehende Klarlegung der gesamten Sachlage im Reiche vor der parlamentarischen Behandlung des An- tragS im Landtage als zweckmäßig erscheinen dürste. Professor Julius Ferdinand Wolls in Dresden, Hauptjchristleitcr und Verleger der „Dresdner Neuesten Nachrichten", ist als 2. Ver sitzender des Vereins Deutscher Zeitungsverleger von der dcmfchen Zeitung-verlegerjchaft seit längerer Zeit damit beauftragt worden, die Verhandlungen mit der Rcichsrcgicrung in Sachen der in Betracht kommenden Presse- angelegcnheiten zu sichren Er ist ohne Zweifel als einer der besten Sachkenner in den Rechen der deutschen Prejjesachmänncr anzusprcchen. Er hat sich erboten, auch vor den Herren Ab geordneten einen Bericht über die Sachlage und den Stand der Verhandlungen in B.rlm und in den Prcssekreisen zu erstatten. Dies ist leider heute und morgen nicht möglich, da Hr. Projcsjor Wollf von der Ncichsregierung in der in Frage stehenden Angelegenheit nach Berlin geladen worden ist. Falls der sehr bcachtenswerte» Anregung nähergetrctcn werden follte, dürfte sich emp fehle», Punkt 11 der Tagesordnung für die 101. Sitzung des Landtags am 23. März 1932 vorläufig zurückzusteilen und baldigst im Ein vernehmen mit ProfessorWollf einen geeigneten Nachmittag in Aussicht zu nehmen, an dem Professor rrolls im Landiagssitzungssaale seinen Bericht erstattet, zu dem außer den Herren Abgeordneten die Vertreter der Regierung und der Presse geladen werden. Die Nachrichtenstelle in der Staatskanzlei würde im Falle des Einverständnisses gern bereit sein, die Verhandlungen mit Prosestor Wollf zu führen und d e Einladungen an die Presse zu übermitteln. Auf Vorschlag de» Präsidenten wird auch dieser Punkt von der Tagesordnung abge- fetzt und dem Prüfungsausschuß zur Er ledigung im Sinne de» Schreiben» der Re gierung überwiesen. Er soll in der nächsten «Sitzung de» Landtage» endgültig verad- phiedet werden. Mwerkt 1 der Toge»orda«ng: Kurze Anfragen. (Drucksachen Rr.bSS und 6OS.) Die von dem Abg. Wehrmann (Dem.) verlesene Anfrage Nr. 599 lautet: Auf eine Anfrage der Demokratischen Reich»- agssraktion, betreffend die lebenslängliche An- tellung von Beamten, hat die Reichsregierung am 16. Dezember 1920 folgende Antwort erteilt: Die RcichSressortS haben sich im Juli 1920 dahin geeinigt, daß die Kündigungsklausel bei allen auf Kündigung angestellten Beamten nach Ablauf einer gewissen Zeit gestrichen werden soll, so daß damit die Anstellung zu einer lebenslänglichen wird. Voraussetzung der Streichu g der Kündigungsklausel soll sein, daß der Beamte 1. planmäßig angestellt ist, 2. das 32. Lebensjahr vollendet hat, und sich 3. eine gewisse Zeit im Beamtenverhältnis bewährt hat. Die Bewährungsfrist beträgt: 1. für Zivilanwärter und für Inhaber des AnstellungsscheineS 5 Jahre, 2. sür Inhaber des ZivilversorgungSscheineS bei geringerer als zehnjähriger Militär dienstzeit 3 Jahre, 3. sür Inhaber des ZivilversorgungSscheineS mit zehnjähriger und längerer Militär- dienstzcit 2 Jahre. Die Dienstzeit bei verschiedenen.Behörden einschließlich der bei der Wehrmacht zuge brachten Dienstzeit wird zusammengerechnet. Bei der Reichsbank beträgt die Bewährungs frist mit Rücksicht auf die besonderen Verhält nisse des Dienstes 10 Jahre. Ta hiernach sämiliche Beamte auf Lebens zeit angestellt werden, scheint eine gesetzliche Regelung vor Verabschiedung deS neuen ReichS- beamtcnrcchts nicht notwendig. Temnack) besteht sür die Reichsbeamten folgen* der Rcchtszustand: Jeder Beamte, der die unter den Ziss. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen er füllt hat und bei dem die unter den folgenden Ziff. 1 bis 3 erwähnten Bewährungsfristen abgclaufen sind, ist unkündbar, also lebenslänglich angestellt. Ist die Regierung gewillt, dem in der vor stehenden Antwort der Reichsrcgierung darge legten Standpunkt auch ihrerseits beizutrcten? Zu ihrer Beantwortung erhält da» Wort: Regierungsvertretcr Ministerialrat vr. Lempe: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tie Regierung iü der Meinung, daß auch die sächsische Vorschrift über die Befugnis der Ver waltung, Beamte durch Kündigung zu entlassen, der Abänderung in der S ichtung bedarf, in der sich die Regelung des Reiche« bewegt. Sie hält es aber nicht sür notwendig oder auch nur für zweckmäßig, diese Abänderung vor der allgemeinen Neuordnung deS Beamtenrechtes vorzunehmen, die gegenwärtig von ihr vorbereitet wird, übrioens haben auch andere Länder, so Preußen, in Übereinstimmung mit de» Spitzenorganisa- tioncn der Beamtenverbände zu den Anträgen auf alsbaldige Umgestaltung der Aündigungs- Vorschrift die gleiche Stellung eingenommen. Die von dem Abg. Bauer (Dtschnat. Vp.) verlesene Kurze Anfrage Nr. 603 lautet: In jüngst.r Zeit gehen anscheinend planmäßig verbreitete Gerüchte durch die Zeitungen, wonach Händler im Lande umherreisen sollen, die die neue Ernte zu unglaublichen Preisen — 1000 M. pro Zentner und mebr — auskaustcn und dabei geflissentlich verbreiteten, daß der Brotpreis im Herbste noch gewaltig steigen würde. In Händler- u»d Landwirtskreisen ist man diesen Gerüchten nachgegangen, hat jedoch trotz Aussetzung von Belohnungen bisher nicht einen Fall nachge wiesen erhalten, in dem cur derartiges Geschäft mit Namen oder Finna des Käufers und des Verkäufers a!S getätigt sestgestellt wäre. Tie Händlervcrcinigungen weisen das Gerücht als Schwindel zurück, die Landwirte schließen sich dem an und tctoncn, daß sie gegen jede ungesunde Preistreiberei eintreten. Man kann die ganze Mache nur auf das Bestreben ge wisser Kreise zurücksührcn, die in verbrecherischer Weise Unruhe ins Volk zu bringen, interessiert sind, die Zwangswirtschaft bis zum endgüttigen Ruin der Produktion wieder anstreben und die Hetze gegen die Landwirtschaft systematisch be treiben. Hat die Regierung Kenntnis von diesem Treiben? Hat sie Sckriltc zur Aufklärung und zur Be ruhigung des Volkes getan? Oder was gedenkt sie in dieser Richtung zu tun? Zu ihrer Beantwortung erhält da- Wort: RegienmgsVertreter Ministerialdirektor vr. » Hübel: M. D u. H.! DaS Wirtschaftsministcrium hat von den Vorgängen Kenntnis a»S der Presse erhalten. Es hat daraufhin die Kommunalver- bände, die landw rtschastlichen Genossenschaften, den Landesverband der Getreide- und Futter- mittelhändlcr und die Produktenbörse um eine ' Auskunft erfucht Diele Auskünfte sind bisher ' negativ ausgefallen. (Abg Schr iber: Hörl, Hörl!) ° Nur in einem Falle liegt ein Verdacht vor, und , da sind die Erörterungen gegenwärtig noch im Gange. Ich möchte, um die Erörterungen nicht zu stören, nicht« Näheres über diesen Fall hier ' Mitteilen. Im übrigen sind die angestellten Er mittlungen noch nicht abgeschloffen. Sobald da« geschehen ist, werden wrr darüber in der , Presse Auskunft erteilen. wir Haden un« außerdem in Berlin beim > Reich« dafür verwendet, daß die Bestimm«»« l» s 48 de» jetzigen Reichsgetreidegesetzes, der lautet: Verträge über Lieferung von Brotgetreide, Gerste oder Hafer auS der Ernte 1921 dürfen vor dem 16. Juli 1921 nicht abgeschlossen werden. Verträge der in Satz 1 genannten Art. die vor Inkrafttreten dieses Gesetze- abgeschlossen worden sind, sind nichtig. in das neue Reichsgetrcidegesetz sür die Ernte 1922 wieder ausgenommen wird (Abg. Schrei ber und Abg ClauS: Bravo!) M. D. u. H.! Gestern und vorgestern hat in Berlin eine Konferenz der ReichsernährungS- Minister stattgefunden. Auch auf dieser Konferenz ist dieser Gegenstand mit behandelt worden. ES sind im ganzen Deutsche» Reiche derartige Bc- Hauptungen im Umlauf. Tie Länder haben auch dort mitgeteilt, daß sich Einzelfälle in der Haupt sache nicht haben ermitteln lassen. (Hört, hört!) Nur in Braunschweig sind einzelne Auskäufer bei der Staatsanwaltschaft wegen Preistreiberei zur Anzeige gekommen. Ter Erfolg der Erörte rungen ist aber auch dort noch nicht bekannt. (Abg. Schreiber: Also nicht die Landwirte! Die Aufkäufer!) Zweiter Punkt der Tagerordnung: Zweite Beratung über Kap. 8 (Porzellan manufaktur Meißen' des Rechenschaft- bericht» auf die Rechnungsjahre 1918/19 und deS ordentlichen Staatshaushaltsplan- auf da- Rechnungsjahr 1921 fowie über eine hierzu vorliegende Eingabe, ferne» über Tit. 8 de» außerordentlichen Staats haushaltsplan- auf das Rechnungsjahr 1921 und Tit. 2 deS außerordentlichen Staals Haushaltsplan- auf das Rechnungsjahr 1922 (Kapitalbedarf der Porzellanwanufaltur Meißen). (Mündlicher Bericht des Hauk- haltauSschusieS 8, Trucksache Nr. 611.) Berichterstatter Abg. I)r. Reinholv (Dem.): Im Haushaltausschuß 6 ist allseitig der Mei nung Ausdruck gegeben worden, daß qualitativ Meißen ans der Hö.'e steht und daß die künst lerischen Leistungen sowohl in de» alten Muster», wie auch in den letzten Jahren wirklich Hervor» ratendes gebracht haben. Richt ganz so cin- heitlich war aber tic Auffassung über die Resul tate, die Meißen in fiianzicllcr Beziehung in den letzten Jahren erzielt hat und Vergleiche, die mit der Priva,Industrie da angcstellt wurden, ließe» den Wunsch des Ausschusses entstehen, baß auch Meißen in Zukunst finanziell besser abschneiden möchte, als daS in der Periode des Rechenschaftsberichtes der Fall war. In der letzten Zeit hat sich die finanzielle Entwicklung Meißens denn auch außercrdentlich erfreulich gestaltet, und nach den piovisorischen Feststel lungen, die die Direktion über das diesjährige Betricdsergcbnis gebracht hat, sind im letzten Jahre Ergebnisse erzielt werden, die durchaus im Einklang mit der augenblicklichen guten Kon junktur in der keramischen Industrie stehen. Ter Ausschuß beantragt daher zum Staatshaushalts plan, den Reingewinn für die Rechnungsjahre 1921 und 1922 aus je 3 M U. M. zu erhöhen. Bei einer Berichtigung, die ein Unterausschuß des Hcmshaltausschusfc- 11 in der Porzellan. Manufaktur Meißen vornahm, konnte dieser »eben seiner erneuten Befriedigung über die qualitativen Leistungen der PorzcUanmanufaktur feststellen, daß die von der Regierung sürRcubautcn angeforderten Beträge unbedingt notwendig find. Ter Ausschuß ist sogar noch eine» Schritt über die Forderung der Regierung hinausgcgangcn. Zusammenfasscnd möchte ich bemerken, daß der Finanzausschuß U — und ich nehme an. wohl der ganze Landtag — der Meinung ist, daß wir in der Pvrzellanmanufaltur Meißen ein Unter nehmen haben, das berufen ist, den Ruf des sächsischen Gewerbcstcißcs und der deutschen Qualitätsarbeit in die ganze Welt hinauszutrage» und daß wir deshalb die Aufgabe Haden, diese unsere Porzellanmanufaktnr Meißen in jeder Weise zu fördern. Wir bitten deshalb den Landtag, unsere Anträge anznnehmen: l. bei Kap. 8 (Pcrzellanmanufaktur Meißen) ») zum Rechenschaftsbericht die nachgcwicjcnen Uberfchreitungen nach der Vorlage zu genehmigens b) zum Staatshaushaltsplan den Reingewinn sür die Rechnungs jahre 1921 und 1922 auf je 30OO000 M. zu erhöhen und im übrigen die Ein- stellungcn nach der Vorlage zu ge- nehmigcn; II bei Tit. 8 deS außerordentlichen Staats haushaltsplans auf dasRcchnung-jahr1921 und Tit. 2 des außerordenttichen Staats haushaltsplans auf da- Rechnungsjahr 1922 (Kap talbedars der Porzellanmanufaktur Meißen), die Einstellungen nach den Vorlagen zu genehmigen; III. die Regierung zu ersuchen, sobald al» möglich einen Plan über die systematische Modernisierung und Erweiterung der Por- zellanmanufaktur vorzulegen unter beson- derer Berücksichtigung der Verbesserung der Ofenfeuerung und des Ausbaues der vorhandenen Wasserkräfte; IV. die Eingabe des Buchhatterciassistenten Erwin Bratfisch bei der Porzeüanmanu- faklur der Regierung ^ir Kenntnisnahme »u überweisen. Der Antrag de- Au-schuffe- wird ein stimmig angenommen. Punkt 3 der Tagesordnung: Zweite Be ratung über die Vorlage Rr. 79, betreffend den Rechenschaftsbericht über den Hau-Halt deS staatlichen Elektrizität-Unternehmens auf eie Jahre 1918/19 und auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1920, über den Gefchafisberlcht de- Jahre- 1920 bi- 3l. März 1921 des staatlichen ElektrizitätS- unterneimens, über Kap. 15 der ordent lichen Staatshaushaltspläne auf die Rech nungsjahre 1921/22 (Staatliche- Elek- triznatSunternehmen) und über Tit. 14 deS außerordentlichen Staatshaushaltsplan» 1921 und Tit 8 de» außerordentlichen Staatshaushaltsplan» 1922 (Kapitalbe darf de» staatlichen Elektrizität»- unternehmenS) sowie über die einge gangenen Beschwerden der Genieinden Schandau, Königstein u. Gen. (Mündlicher Bericht de» Hau-haltau-schusse» 8, Druck sache Nr. 619) Berichterstatter Abg. Hofmann (Ttichimt.): Ter Rechenschaftsbericht 191819 mit ten Ge- fchäftsbilanzen der beiden Vorjahre nach Börlas Nr. 79, der Geschäftsbericht vom Jahre 1920 bis 31. März 1921 und die Gewinn- und Verlust, rechnung des Geschäftsjahres vom 1. April bis 31. Tezember 1921 bieten in Gemeinsch.ft mit den Ertragsannahmcn der Haushaltspläne 1921 und 1922 Kap. »5 der Vorlagen Nr. 80 und 81 zum ersten Male ein Gesamtbild über die Ent wicklung unseres staatlichen Elektrizitätsunter- nehmens und einen Prüfstein auf seine EttragS- fähigkeit und Möglichkeit, unter Beachtung des ursprünglichen Hauptgrundsatzes sür die Errich tung dieses Etaatsunterncdmens, „Dem Volk und seiner Wirtschaft billigen Strom zu liefern." Die Entwicklung der staatlichen Anlagen konnte mit dem beanspruchten Bedarf an elektrischer Energie kaum Schritt halten, so daß daS Ltaat»- werk Stromentnahme von anderen Großkraft werken für feine Lieferungsverpflichtungen m t in Anspruch nehmen mußre, uno auch für die Zukunft die Verkuppelung unseres staatlichen Elektr zitätsunternehmenS mit anderen Großkraft werken (Lauter, Golpa) geplant ist. Tas ein gangs angeführte, jetzt zur Verfügung stehende Aktenmaterial zeigt folgendes Bild für die Er- tragsentwicklung des Etaatsuniernehmens. 1917 und 1918 konnte das Wett noch gar keine Rück- lagen machen, sondern schloß mit einem Verlust von 150 155,17 M. im Jahre 1917 und 138 023.39 M. im Jahre 1918 ab. Für das 1919er Geschäfts jahr konnte das Werk bereits Rücklagen in Höh« von 1 427 500 M. und 165 030,28 M. verbuchen, die sich bis 31. März 1920, dem Abschluß des neuen Geschäftsjahres, um weitere 1932 760,69M. auf 3 525 290,97 M. erhöhten. Nach dem Ab schluß ist ein Uberschuß von 1 671 069,53 M. vor handen, der gestattet, den Verlust von 1917 18 auSzuglcichen und für Erneuerungsrücklage 1 382 890,97 M. zur Verfügung zu stellen. Tie Geschäftsberichte 1918 19 und 1920 21 wurden mit Bilanz und Gewinn- und Bcrlustrechnung überprüft. Vom Berichterstatter wurden die nötigen Aufklärungen an der Hand der von der Generaldirektion der Kraftwerke eingcholten Aus- künstc und Unterlagen gegeben. Ferner wurde von den Geschäftsberichten der Eicklrizitätsunter- nehmungen, an denen das Staatliche Werk be teiligt ist, Kenntnis genommen. In Kap. 15 der Vorlage 80 ist a!s Reingewinn einschließlich der Lapitalverzinsung ein Betrag von 17927442 M. nach Abzug von 17 263 0M M. für Rücklagen und im gleichen Kav. 15 der Vor lage 81 der Reingewinn nach Abzug der Rücklagcüberweisungen von 2" (BO 000 M. mit 24 705 GB M. eingesetzt. Bei Aufstellung des Ergebnisses in den Haushaltplänen 1921 und 1922 war dem Berichterstatter ausgefallen, daß kein Abzug für die Verzinsung des staatliche» Kapitaloienstes, der im Geschäftsbericht 1920/21 S. 6 ausdrücklich betont und in der Bilanz S. 12 unter Tit. 20, Verzinsungen, mit eingestellt worden war, in den Erläuterungen Beachtung gefunden halte. Die eingcholte Auskunft bei der Generaldirektion der Elektrizitätswerke be gründete da- damit, daß vom Jahre 1921 ab das dem Unternehmen vom Staate zur Ver fügung gestellte Kapital in gleicher Weise bei der Gewinn- und Bcrlustrechnung behandelt werden solle, wie bei Gesellschaften das Aklienkapttal, aber nicht mehr wie bisher als festrcrzinsljches Ltaatsdarlchn Hierüber wünschte der Ausschuß weiter Rücksprache mit den Herren Regierungs- kommisfaren. Uber den außerordentlichen Haushaltsplan 192l und 1922 ist zu berichten: Für 1921 sind 343840000 M. eingestellt, von denen bereits 211570000 M. im Juni 1921 Vorlage Rr. 57 bewilligt wurden. ES bleiben noch besonder» für den weiteren Ausbau von Hirschfeld« 32 270000 M. zu bewilligen. Der Au-fchuß hatte dagegen keine Einwendungen zu machen bis auf die 20 Millionen al» erste Baurate für da- Groß kraftwerk in Böhlen Boi Beratung der Vorlage Rr. 57 hatte der AuSfchuß diese Anforderung zurückgcstellt, wett er erst die Weiterentwicklung de» Werke» in Hirschfelde und seine Erfolge ab warten wollt«. Trotz d«r «ingang» meines heu tigen Berichte» darüber gemachten nicht un günstigen Angaben sind tue Zweifel und Be- denken wegen sofortigen Au»d»ue« von Böhle» durch««» noch nicht gehoben «ad werde» neuer-
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